Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Die Onlinekanzlei des Schlossermeisters

Ihr Ansprechpartner

In unser Leben trat Herr Karl-Heinz Matzulla in Gestalt eines Forentrolls, der, nachdem seine rechtlich nicht unbedenklichen Aufforderungen und Ausführungen in unseren Blog-Kommentaren zu diesem Artikel nicht freigeschaltet werden konnten, den Rechtsstaat in Gestalt der Meinungsfreiheit in Gefahr sah.

Ausgerechnet.

Seit März 2010 „berät“ Herr Matzulla unter anderem hier Abofallen-Geschädigte und lässt sich dort ausgiebig öffentlich über die angebliche Strafbarkeit der Beteiligten aus. Um der Abo-Abzocke ein Ende zu bereiten, rät er Betroffenen auch dazu, Strafanzeigen wegen Internetbetrugs etc, zu erstatten und die jeweiligen Rechtsanwaltskammern zu informieren.

Herr Matzulla genießt, den zahlreichen Kommentaren nach zu urteilen, das volle Vertrauen der Geschädigtengemeinde. Das liegt vielleicht nicht nur an den gehaltvollen Postings. Denn seine ausschließlich in Kleinschreibung gehaltenen Hinweise zur Sach- und Rechtslage sind teilweise mit

„K.H. Matzulla (RA)“

unterzeichnet.

Nach einigen Nachfragen von Lesern weist Herr Matzulla am 28.05.2010 jedoch darauf hin, dass (RA) entgegen des falschen Eindrucks natürlich nicht für „Rechtsanwalt“ stehe, sondern für „R_echts A_ngelegenheit“. Achso!

Eine Begründung, weshalb der Zusatz an der merkwürdigen Stelle hinter seinem Namen zu finden war, liefert er auch gleich mit:

„Es war ein vermerk für meine akten und wurde von mir in den kommentaren weit rechts außen postiert. durch das betätigen des button ( und ab geht die post ) rutschte diese abkürzung aber immer hinter meinen namen. dadurch wurde sicher der eine oder andere irritiert. das war nicht meine absicht und deshalb lasse ich dieses kürzel mittlerweile weg. damit sie nicht weiter fragen müssen, wer ich denn nun bin, teile ich ihnen mit, daß ich ein ehemals selbstständiger und heute verrenteter schlossermeister bin.

Wer kennt das nicht? Kaum geht man in den verdienten Handwerkerruhestand, schon türmen sich die Akten in der flugs eröffneten Kanzlei. Da rutscht dann auch schonmal der ein oder andere „Vermerk“ hinter die Unterschrift.

Es könnte natürlich sein, dass Herr Matzulla hier eine eventuell durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz geschaffene Marktlücke geschickt für sich ausnutzt. Ich bin da überfragt, da ich mich damit nicht so auskenne. Ich bin aber sicher, dass Herr Matzulla das ganz genau im Blick hat. Genau wie den Straftatbestand des § 132a StGB. Die Selbstanzeige ist wahrscheinlich schon erstattet.  Egal! Hauptsache, es ist für die gute Sache. (la)

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht