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Die neue Homepage der Waldorf Rechtsanwälte: So kurz und doch nicht abmahnsicher, aber mit verborgenen Schätzen

Ihr Ansprechpartner

Freunde der außergerichtlichen Ausräumung von Rechtsstreitigkeiten wegen Filesharing von Musik- oder Filmdateien mittels strafbewehrter Unterlassungserklärung werden es bereits mitbekommen haben: Waldorf ist noch immer ohne Stettler, nun aber mit Frommer, und firmiert unter dem neuen Namen „Waldorf Frommer Rechtsanwälte“. Anlass genug,  der Internetpräsenz der Kollegen einen Besuch abzustatten.

Diese besticht auf den ersten Blick durch zeitlose Eleganz und beispielloses Understatement: Die Seite zeigt nur eine nicht verlinkte Grafik mit dem Schriftzug „Waldorf Frommer Rechtsanwälte“ und einen Link zum Impressum. Ein Blick in Letzteres zeigt, dass das Impressum unter der Freude an Knappheit gelitten haben könnte, da dort nicht alle  Pflichtangaben der seit 17.05.2010 geltenden DL-InfoV (s. dazu unseren ausführlichen Beitrag oder das Anwaltsblatt des DAV, 7/2010 S. 523 ff.)  zu finden sind.

Die uns aktuell vorliegende Abmahnung, bei der es wie unter anderem üblich um Werke der Sony Music geht, offenbart noch verborgene Schätze der Internetpräsenz: Unter www.info.waldorf-frommer.de schlummern Informationen für den interessierten Adressaten einer Waldorf-Abmahnung, die der unwissenden Allgemeinheit vorenthalten werden, da sie von der Startseite aus nicht verlinkt sind.

Angesichts dieser unvermuteten Überraschungen werden wir die Webpräsenz der Kollegen gespannt im Auge behalten (ca).

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