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…dann bewerben Sie sich bitte woanders!

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Abmahnung erwünscht

Das Weblog recruitainment weist auf eine eigenwillige Stellenanzeige einer Rechtsanwaltskanzlei hin. Die auf den ersten Blick unscheinbare Anzeige hat es in sich. Bei den Kollegen Oberthür & Partner möchte man 25-jährigre 2-er Kandidaten mit Promotion, ordentlichem Gehaltsanspruch ohne Freunde und Familie und in der Ivy-Legaue erworbenen Englischkenntnissen bei sich nun so gar nicht haben:

„Karriere bei Oberthür & Partner Rechtsanwältin / Rechtsanwalt Zur Verstärkung unserer expandierenden Kanzlei suchen wir stets junge und engagierte Talente.

  • Sie verfügen über exzellente juristische Fähigkeiten, die Sie mit mindestens „gut” in beiden Examen nachgewiesen haben?
  • Ihr verhandlungssicheres Englisch haben Sie in einem Masterstudium an einer anerkannten amerikanischen oder englischen Universität (Cornell University, University of Pennsylvania) vertieft und mit einem LL.M. abgeschlossen?
  • Sie verfügen über eine wirtschaftliche und technische Kompetenz, die Sie innerhalb eines Promotionsstudiums erworben haben?
  •  Sie sind bereit auf Familie, Freunde und Freizeit zu verzichten?
  •  Sie sind höchstens 25 Jahre alt?
  • Sie wollen schon im ersten Jahr € 160.000,- zzgl. Boni verdienen?

Dann bewerben Sie sich bitte woanders!“

Wir sind gespannt, wann die ersten Klagen jungspuntiger Überflieger nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eintrudeln. (la) (Bild: © Anyka – Fotolia.com)

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