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Focus Markenrecht
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Da steckt System dahinter

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Nachdem wir hier kürzlich das „Abmahnanwalt“-Urteil des LG Heilbronn veröffentlicht haben und dies von Fachdiensten wie heise (etwas oberflächlich) aufgegriffen wurde, nimmt Spiegel Online die Sache einmal mehr zum Anlass, alle Anwälte, die ernsthaft mit dem Wettbewerbsrecht im Internet befasst sind, in die böse Ecke zu stellen. Nicht oft genug kann man davon lesen, dass Anwälte mit diesem Rechtsgebiet auch noch Geld verdienen, während andere Anwälte offenbar pro bono der Gerechtigkeit dienen:

„Da reicht es dann, dass ein Verkäufer seinem Kunden nur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat. Prompt tauchen Anwälte wie [Name entfernt] auf, um erstens die Betroffenen wegen unlauteren Wettbewerbs abzumahnen, zweitens – sagen Kritiker – damit Kasse zu machen und drittens dem eigenen Mandanten seinerseits einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Der Abgemahnte hat die Wahl: Unterlassungserklärung unterschreiben, Anwaltsgebühren zahlen – oder einen Prozess riskieren. Juristisches Roulette bei der derzeitigen Gesetzeslage und der Vielfalt an Urteilen.“

Soweit die Beschreibung eines vermeintlichen Skandals.

Um es nochmals zu unterstreichen: Sollte der Anwalt für kostenneutrale Abmahnungen geworben haben, so ist dies eindeutig unzulässig.

Die pauschale Berichterstattung im Spiegel hat jedoch System. Verschwiegen wird dabei, dass das Wettbewerbsrecht bei eBay zum Teil vorsätzlich und dreist verletzt wird und – etwa durch die „Tarnung“ als Privatverkäufer – hohe volkswirtschaftliche Schäden entstehen.

Hier ist eine Wahrheit: Die Abmahnung gehört seit einer Ewigkeit zum Wettbewerbsrecht und dient der Entlastung der Gerichte. Man kann sich dagegen hervorragend wehren, falls an ihr nichts dran ist!

So undurchsichtig ist die Gesetzeslage auch gar nicht mehr – aber immer mehr Anwälte haben es moralisch unbedenklich auf „die Abgemahnten“ abgesehen, um ein ordentliches Stück vom Kuchen abzubekommen. Dass Anwälte mit dem unzulässigen Werbespruch „Sind Sie auch Abmahnopfer? – kommen Sie zu mir“, der schon als Massen-E-Mail an einen unserer Mandanten ging, einen Haufen Geld verdienen können, kehren wir mal unter den Teppich. (zie)

Nachdem wir hier kürzlich das „Abmahnanwalt“-Urteil des LG Heilbronn veröffentlicht haben und dies von Fachdiensten wie heise (etwas oberflächlich) aufgegriffen wurde, nimmt Spiegel Online die Sache einmal mehr zum Anlass, alle Anwälte, die ernsthaft mit dem Wettbewerbsrecht im Internet befasst sind, in die böse Ecke zu stellen. Nicht oft genug kann man davon lesen, dass Anwälte mit diesem Rechtsgebiet auch noch Geld verdienen, während andere Anwälte offenbar pro bono der Gerechtigkeit dienen:
„Da reicht es dann, dass ein Verkäufer seinem Kunden nur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat. Prompt tauchen Anwälte wie [Name entfernt] auf, um erstens die Betroffenen wegen unlauteren Wettbewerbs abzumahnen, zweitens – sagen Kritiker – damit Kasse zu machen und drittens dem eigenen Mandanten seinerseits einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Der Abgemahnte hat die Wahl: Unterlassungserklärung unterschreiben, Anwaltsgebühren zahlen – oder einen Prozess riskieren. Juristisches Roulette bei der derzeitigen Gesetzeslage und der Vielfalt an Urteilen.“

Soweit die Beschreibung eines vermeintlichen Skandals.
Um es nochmals zu unterstreichen: Sollte der Anwalt für kostenneutrale Abmahnungen geworben haben, so ist dies eindeutig unzulässig.

Die pauschale Berichterstattung im Spiegel hat jedoch System. Verschwiegen wird dabei, dass das Wettbewerbsrecht bei eBay zum Teil vorsätzlich und dreist verletzt wird und – etwa durch die „Tarnung“ als Privatverkäufer – hohe volkswirtschaftliche Schäden entstehen.

Hier ist eine Wahrheit: Die Abmahnung gehört seit einer Ewigkeit zum Wettbewerbsrecht und dient der Entlastung der Gerichte. Man kann sich dagegen hervorragend wehren, falls an ihr nichts dran ist!

So undurchsichtig ist die Gesetzeslage auch gar nicht mehr – aber immer mehr Anwälte haben es moralisch unbedenklich auf „die Abgemahnten“ abgesehen, um ein ordentliches Stück vom Kuchen abzubekommen. Dass Anwälte mit dem unzulässigen Werbespruch „Sind Sie auch Abmahnopfer? – kommen Sie zu mir“, der schon als Massen-E-Mail an einen unerer Mandanten ging, einen Haufen Geld verdienen können, kehren wir mal unter den Teppich. (zie)

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