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Bundesverband der GRÜNEN JUGEND betreibt rechtswidrigen Onlineshop

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Es ist schon erstaunlich, was für Pflichten Politiker dem durchschnittlichen Online-Händler im Namen des Verbraucherschutzes auferlegen.

Online-Händler haben Hunderte von Regelungen zu beachten

Neben dem allseits berühmt-berüchtigten Widerrufsrecht gibt es die Impressumspflicht, die Preisangabenverordnung und umfangreiche Kennzeichnungspflichten zum Beispiel für Elektrogeräte, Batterien, Spielzeug, Textilien und vieles mehr. Der neueste Geniestreich unserer Volksvertreter ist die so genannte Button-Lösung, welche Fragen aufwirft, als sie beantwortet und die durch Onlinehändler spätestens bis zum 1.8.2012 umsetzen müssen. Wir berichteten.

Die Gesetze sind streng. Beim kleinsten Fehler drohen Abmahnungen durch die Konkurrenz oder sogar Bußgelder durch die entsprechenden Behörden.

Parteien nehmen es mit dem Verbraucherschutz nicht so genau

Die für diese Gesetzgebung verantwortlichen Parteien lassen aber dann offenbar auch einmal „Fünfe gerade“ sein, wenn es um die Gestaltung der eigenen Internetpräsenz geht. Neuestes Beispiel dieser Unart  ist der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND, der politischen  Jugendorganisation von Bündnis 90/Die Grünen. Die GRÜNE JUGEND war zuletzt mit ihrem publikumswirksam zur EM verbreiteten Slogan „Patriotismus? Nein Danke!“ in die Kritik geraten. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen ist  mit immerhin 68 Sitzen im Bundestag vertreten, wirkt nicht unerheblich an der politischen Willensbildung mit und ist damit am Regelungswust, der Onlinehändlern zugemutet wird, nicht unschuldig.

Die  GRÜNE JUGEND betreibt einen Onlineshop…

Der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND betreibt einen fröhlichen Onlineshop, in dem Shirts, Schlüsselanhänger, Fahnen sowie ähnliche Devotionalien Verbrauchern zu saftigen Preisen angeboten werden. Während man so durch die volle Ausnutzung der „ökologisch-sozialen Markt- und Weltwirtschaft“ geschickt versucht, durch den Verkauf bunter Souvenirs den ein oder anderen zusätzlichen Euro in die Kasse zu spülen, ist der unternehmerische Eifer mit Hinblick auf die Einhaltung der zahlreichen rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung man sonst jedem Online-Händler ohne Weiteres zumutet, – gelinde gesagt – nicht so sehr ausgeprägt.

…ohne Impressum und Widerrufsbelehrung

So fehlt in dem vom Bundesvorstand der Grünen Jugend betriebenen Onlineshop sowohl ein ordnungsgemäßes  Impressum als auch die Widerrufsbelehrung. Von Angaben dazu, wann mit wem der potentielle Käufer in diesem Shop einen Vertrag schließt, ganz zu schweigen. Zu allem Überfluss wird neben jeder Preisangabe behauptet, dass darin „0 %“ Mehrwertsteuer enthalten seien. Der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG scheint man aber ebenfalls nicht zu unterfallen. Jedenfalls finden sich dazu keine Angaben. Bei der Grünen Jugend meint man offenbar, sich nicht nur, anders als gewöhnliche Händler, nicht an gesetzliche Regeln halten zu müssen, sondern sogar von der Umsatzsteuerpflicht entbunden zu sein.

Kein Verständnis

Nun hätte sicherlich jeder Verständnis dafür, wenn ein kleiner unbedarfter Onlinehändler die vielen komplizierten Regelungen nicht alle kennt und umsetzt. Weniger Verständnis ist hingegen zu erwarten, wenn der Onlineshop einer Tochterorganisation der Partei Bündnis 90/Die Grünen, die sich insbesondere dem Verbraucherschutz verschrieben hat, die mittelbar selbst propagierten Regeln nicht ansatzweise einhält.

Es wäre zu begrüßen, wenn die Politik diesen Vorfall einmal zum Anlass nehmen würde, zu prüfen, ob die ganzen Regelungen tatsächlich immer notwendig und in ihrer Gesamtheit überhaupt noch zumutbar sind.

Anfangen könnte man damit bei der „Button-Lösung“, zu deren Sinnhaftigkeit wir uns bereits hier geäußert haben. (la)

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