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Abmahnung gefährdet Asterix-Fanseite www.comedix.de

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Gestern sind wir durch eine Twitter-Meldung auf einen berichtenswerten Abmahnfall aufmerksam geworden.

Der Betreiber der Asterix-Fan-Seite www.comedix.de Marco Mütz hat offenbar am 27.11.2012 eine Abmahnung einer Bildagentur wegen einer unlizenzierten Fotografie auf seiner Seite  erhalten. In dem Schreiben wird zwar zunächst nur ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Die betreffende Bildagentur ist aber dafür bekannt, dass sie für ihre Lichtbilder regelmäßig hohe Lizenzgebühren verlangt. Herr Mütz geht daher nach einer rechtlichen Beratung wohl nicht zu Unrecht davon aus, dass er wahrscheinlich insgesamt um die 3000 € in den Fall „investieren“ muss. Unsere Kanzlei ist in den Fall nicht involviert.

Oft werden Täter- und Opferrolle vertauscht

Als wir die Twitter-Meldung lasen, gingen wir davon aus, dass hier der Täter einer Rechtsverletzung wieder einmal versucht, sich als Opfer darzustellen. Das Vertauschen von Täter- und Opferrolle ist zurzeit im Internet en vogue. Insbesondere Blogger versuchen mit den Kampfbegriffen „Abmahner“ und „Abzocke“ publikumswirksam von dem selbst begangenen Unrecht abzulenken und die Schuld auf den Rechteinhaber selbst zu schieben. Vor zwei Wochen berichtete SPON von einem sehr extremen Fall, in dem Bilder einer Schlangentorte unzulässigerweise auf Facebook und in Blogs verbreitet wurden. Nachdem eine Bildagentur diese Rechtsverletzungen abgemahnt hatte, erhielt die Fotografin sogar Morddrohungen.

Hat es mit www.comedix.de die Falschen getroffen?

Nach dem Besuch der Seite www.comedix.de und einem Telefonat mit Herrn Mütz stellte sich jedoch heraus, dass es in diesem Fall tatsächlich einmal jemanden getroffen hat, der bei dem Betrieb der kostenlosen und nicht mit Werbung versehenen Asterix-Fan-Seite ansonsten sehr verantwortungsvoll mit Urheberrechten umgeht. In seinem Impressum weist er zum Beispiel darauf hin, dass er immer bestrebt sei, keine fremden Urheberrechte zu verletzen und immer vorher um Erlaubnis frage, bevor er einen Text oder ein Bild verwende. Umgekehrt bitte er diejenigen, die Interesse daran hätten, seine Werke zu nutzen, darum, ihn nur um Erlaubnis zu fragen. Die Nutzung als solche sei kostenlos.

Vor 3 Tagen hat es Herrn Mütz jetzt also erwischt. Er selbst teilt dazu auf seiner Internetseite mit:

„Das Asterix-Archiv Comedix.de existiert nun seit 14 Jahren und in den Tiefen des Systems hat eine Bildagentur eine nicht von mir lizenzierte Fotografie gefunden, die nun über eine Kanzlei entsprechend abgemahnt wird. Für mich war in den letzten Jahren das Urheberrecht immer im Fokus und ich habe sehr viele Genehmigungen für die Verwendung von Texten und Bildern angefragt und bekommen. Dass sich das bei mir verwendete Bild nun doch finden ließ, ist mehr als unglücklich. Ich bin mir bewusst, dass das ein Fehler war, doch ich verstehe nicht, warum es keine gütige Einigung für eine private Seite ohne jede finanziellen Interessen geben kann.

Ich lasse mich bereits anwaltlich beraten, trotzdem werden massive Kosten (nach Erstauskunft bis zu 3.000 Euro) auf mich zukommen. Mit dem ersten Schrecken habe ich schon die Einstellung meiner Asterix-Seite ins Auge gefasst, denn auch meine Motivation bekommt hiermit einen schweren Schlag, vom Finanziellen ganz zu schweigen.“

Ein persönliches Gespräch mit Herrn Mütz bestätigte unseren ersten Eindruck, dass es im vorliegenden Fall tatsächlich einmal „den Falschen“ getroffen haben könnte. Herr Mütz teilte in unserem Gespräch insbesondere mit, dass er einsehe, sich falsch verhalten zu haben und auch bereit sei, etwaig entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Trotz alledem erhoffe er sich jedoch vom Rechteinhaber Nachsicht und eine gütliche Einigung. Vor diesem Hintergrund verzichte er auch ganz bewusst darauf, den Namen der Bildagentur zu nennen, um jegliche „Prangerwirkung“ zu vermeiden.

Er bestätigte in unserem Gespräch vor allem noch einmal, die Seite nur als Hobby und ohne jegliche kommerzielle Interessen zu betreiben. Er sei nach einer Vereinbarung mit den Rechteinhabern von „Asterix“ sogar dazu verpflichtet.  Falls er tatsächlich eine Summe in Höhe von 3.000,00 € zahlen müsse, gerate sein Projekt in ernste Gefahr. Er müsse dann darüber hinaus auch überlegen, ob ihm sein Hobby diese Risiken überhaupt noch wert sei.

Fair Use auch in Deutschland sinnvoll?

Damit kein Missverständnis aufkommt: Herr Mütz hat einen Fehler gemacht, für den er geradestehen muss. Allerdings eignet sich der vorliegende Fall auch dafür, erstens bei Rechteinhabern um Nachsicht zu werben und zweitens, darüber nachzudenken, ob Regelungen wie die Fair-Use-Doktrin des amerikanischen Urheberrechtssystems nicht auch in Deutschland sinnvoll wären.

Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht)

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist: Entwicklung der Wissenschaft und der Künste. (Quelle: Wikipedia)

Eine Überlegung ist es wert. Wir werden über den Fall weiter berichten. (la)

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