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Focus Markenrecht
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Abmahnen auf hohem Niveau

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Oha, es schreibt eine namhafte Kanzlei eine mehrseitige textbausteinlastige Abmahnung an einen eBay-Händler:

„Unsere Mandantin brauchen wir nicht näher vorzustellen. […] sind Sie verpflichtet, die unserer Mandantin entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 2 000 000 Euro zu erstatten“

Ja, wenn die Großkanzlei für eine bekannte Markeninhaberin abmahnt, lässt man sich eben nicht lumpen. Rund 10.000 Euro für „einen Brief“ sind da gerne mal drin (behauptet man wenigstens), während sich der gemeine „Abmahnanwalt“ meist mit Gegenstandswerten von 5.000 Euro aufwärts begnügt. Es könnte sich auch versehentlich eine Null zuviel eingeschlichen haben, aber zweihundert Mille sind ja auch ein ordentlicher Gegenstandswert… (zie)

 

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