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Filesharing-Statistik 2010 und sechs populäre Abmahnungs-Irrtümer

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Eher seltener Berufswunsch junger Adliger: AbmahndatenfeeJens Ferner und der Kollege Stadler weisen auf eine vom „Verein gegen den Abmahnwahn“ erstellte „Statistik“ hin, die sich mit den Filesharing-Abmahnungen des Jahres 2010 befasst. Danach sollen im letzten Jahr ca. 575.000 Abmahnungen in diesem Bereich ausgesprochen worden sein.

Der Sinn einer solchen – nach Bekunden des Vereins von der hauseigenen “Datenfee Princess15114″ erstellten  – „Statistik“ erschließt sich mir nicht ganz, zumal sich die Frage stellt, worauf der dort angeführte Anstieg der Filesharingabmahnungen zurückzuführen sein soll, und was man für Schlüsse daraus ziehen will.

Jeder Jurastudent lernt im ersten Semester, wenn er das Fach Kriminologie gewählt hat nämlich, dass selbst die polizeilichen Kriminalstatistiken, die wenigstens bezüglich der Erstellung eine gewisse Wissenschaftlichkeit für sich in Anspruch nehmen können, mit Vorsicht zu genießen sind. So zum Beispiel bei der Frage, ob ein Anstieg der erfassten Straftaten tatsächlich für eine höhere Kriminalitätsrate oder doch eher nur dafür spricht, dass die Bevölkerung und die Polizei bestimmtes Verhalten vermehrt anzeigen bzw. zu einem strafrechtlichen Sachverhalt machen.

Übertragen auf das Filesharing: Bedeuten mehr Abmahnungen mehr Straftaten im Filesharingbereich? Oder nur, dass eine ähnliche Anzahl konsequenter verfolgt wird? Oder gilt auch hier wie überall nur, dass Misstrauen gegenüber solchen Statistiken angebracht ist, die man nicht selbst gefälscht hat?

Und auch nicht unwichtig: Wer ist von dem zu bekämpfenden Abmahnwahn befallen? Ein Zusammenschluss von Leuten aus Niederklütz, die eine „Statistik“ präsentieren, deren Erstellung – wie man sogar betont –  in die Hände eines einer Sagen- und Märchenwelt entstammenden Fabelwesens gelegt wurde? Diejenigen, die trotz der aus Funk und Fernsehen bekannten Gefahren des illegalen Filesharings weiter fröhlich Songs und Filme down- und uploaden? Die die Rechteinhaber vertretenden Rechtsanwälte, die sich  gegen den immer gleichen Vorwurf des angeblich missbräuchlichen „Geschäftsmodells“ der Massenabmahnung anhören müssen, während die Rechte ihrer Mandanten ausgerechnet ebenfalls massenhaft verletzt werden? Oder am Ende die Kollegen, die sich auf der „guten Seite der Macht“ mit einem nicht weniger massenartigen Geschäft positioniert und ausweislich der zahlreichen (größtenteils wettbewerbsrechtlich zweifelhaften  und im Übrigen schlicht unwürdigen) Google-AdWords-Werbung zum Thema Filesharing den Wahnsinn schon geradezu hoffähig gemacht haben? (Was passiert, wenn ein Abmahnanwalt einen anderen Abmahnanwalt abmahnt, kann man übrigens  hier nachlesen.)

Wie dem auch sei. Herrn Ferner ist jedenfalls beizupflichten, wenn er bemerkt, dass die „Statistik“ nicht repräsentativ sein, aber grundsätzlich einen guten Überblick um die “Szene” bieten dürfte.

Wir möchten die „Statistik“ zum Anlass nehmen, unseren Beitrag gegen den Abmahnwahn zu leisten und auf eine aus dem Jahr 2007 stammende Sammlung von 6 populären Abmahnungs-Irrtümern hinzuweisen, die bis auf das Thema „Originalvollmacht“ auch jetzt noch aktuell sein dürfte. (la)

(Bild: © Václav Hroch – Fotolia.com)

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Eher seltener Berufswunsch junger Adliger: AbmahndatenfeeJens Ferner und der Kollege Stadler weisen auf eine vom „Verein gegen den Abmahnwahn“ erstellte „Statistik“ hin, die sich mit den Filesharing-Abmahnungen des Jahres 2010 befasst. Danach sollen im letzten Jahr ca. 575.000 Abmahnungen in diesem Bereich ausgesprochen worden sein.

Der Sinn einer solchen – nach Bekunden des Vereins von der hauseigenen “Datenfee Princess15114″ erstellten  – „Statistik“ erschließt sich mir nicht ganz, zumal sich die Frage stellt, worauf der dort angeführte Anstieg der Filesharingabmahnungen zurückzuführen sein soll, und was man für Schlüsse daraus ziehen will.

Jeder Jurastudent lernt im ersten Semester, wenn er das Fach Kriminologie gewählt hat nämlich, dass selbst die polizeilichen Kriminalstatistiken, die wenigstens bezüglich der Erstellung eine gewisse Wissenschaftlichkeit für sich in Anspruch nehmen können, mit Vorsicht zu genießen sind. So zum Beispiel bei der Frage, ob ein Anstieg der erfassten Straftaten tatsächlich für eine höhere Kriminalitätsrate oder doch eher nur dafür spricht, dass die Bevölkerung und die Polizei bestimmtes Verhalten vermehrt anzeigen bzw. zu einem strafrechtlichen Sachverhalt machen.

Übertragen auf das Filesharing: Bedeuten mehr Abmahnungen mehr Straftaten im Filesharingbereich? Oder nur, dass eine ähnliche Anzahl konsequenter verfolgt wird? Oder gilt auch hier wie überall nur, dass Misstrauen gegenüber solchen Statistiken angebracht ist, die man nicht selbst gefälscht hat?

Und auch nicht unwichtig: Wer ist von dem zu bekämpfenden Abmahnwahn befallen? Ein Zusammenschluss von Leuten aus Niederklütz, die eine „Statistik“ präsentieren, deren Erstellung – wie man sogar betont –  in die Hände eines einer Sagen- und Märchenwelt entstammenden Fabelwesens gelegt wurde? Diejenigen, die trotz der aus Funk und Fernsehen bekannten Gefahren des illegalen Filesharings weiter fröhlich Songs und Filme down- und uploaden? Die die Rechteinhaber vertretenden Rechtsanwälte, die sich  gegen den immer gleichen Vorwurf des angeblich missbräuchlichen „Geschäftsmodells“ der Massenabmahnung anhören müssen, während die Rechte ihrer Mandanten ausgerechnet ebenfalls massenhaft verletzt werden? Oder am Ende die Kollegen, die sich auf der „guten Seite der Macht“ mit einem nicht weniger massenartigen Geschäft positioniert und ausweislich der zahlreichen (größtenteils wettbewerbsrechtlich zweifelhaften  und im Übrigen schlicht unwürdigen) Google-AdWords-Werbung zum Thema Filesharing den Wahnsinn schon geradezu hoffähig gemacht haben? (Was passiert, wenn ein Abmahnanwalt einen anderen Abmahnanwalt abmahnt, kann man übrigens  hier nachlesen.)

Wie dem auch sei. Herrn Ferner ist jedenfalls beizupflichten, wenn er bemerkt, dass die „Statistik“ nicht repräsentativ sein, aber grundsätzlich einen guten Überblick um die “Szene” bieten dürfte.

Wir möchten die „Statistik“ zum Anlass nehmen, unseren Beitrag gegen den Abmahnwahn zu leisten und auf eine aus dem Jahr 2007 stammende Sammlung von 6 populären Abmahnungs-Irrtümern hinzuweisen, die bis auf das Thema „Originalvollmacht“ auch jetzt noch aktuell sein dürfte. (la)

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