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Focus Markenrecht
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Schlampe 10.000, bitte!

Ihr Ansprechpartner

Aus der Beschreibung der eBay-Community von der eBay-Webseite:

„eBay ist Begegnung
Bei eBay können Sie täglich Millionen von Menschen treffen. Spätestens während der Abwicklung einer Transaktion kontaktieren Sie Ihren Handelspartner direkt und tauschen Konto- und Adressdaten aus. Vielleicht haben Sie auch schon die Erfahrung gemacht, dass die Abstimmung mit Ihrem Handelspartner umso angenehmer ausfällt, je freundlicher und persönlicher der Tonfall ist. Dann kann sich aus einem Geschäft ein persönlicher Kontakt bis hin zur dauerhaften Freundschaft entwickeln. Es passiert jeden Tag.“

Diese Erfahrungen machen wir eher selten. Das liegt natürlich auch daran, dass Leute den Rechtsanwalt meist aufsuchen, wenn es Unstimmigkeiten gibt. Haben sich alle lieb, bleiben wir außen vor.

So deutlich, wie in dem vom Landgericht Köln (LG Köln, Beschluss. v. 10.04.2008, Az. 28 O 192/08) entschiedenen Fall sagen sich Mitmenschen jedoch auch nach unseren Erlebnissen nicht oft die Meinung:


Die öffentliche Beschimpfung „Schlampe“ findet das Landgericht so gewichtig, dass es einen Streitwert von 10.000,00 € zugrunde gelegt hat. Auch unwahre Tatsachen innerhalb von negativen Bewertungen können teuer werden. Als Beleidigung ist die Äußerung zudem gem. § 185 StGB strafbar.

Jetzt, wo der Äußernde das weiß, sollte er es – ganz im Stile der Sendung Der große Preis oder Jeopardy – mal mit Iditot, 5.000 versuchen. Bisher ist er jedenfalls Favorit für den Champion. (la)

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