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Kontaktieren Sie unsKlageverzicht
Bei dem Klageverzicht handelt es sich um eine Prozesshandlung. Es stellt das Gegenteil zum Anerkenntnis dar. Der Kläger erklärt während der Hauptverhandlung auf seinen Klageanspruch verzichten zu wollen. Der Beklagte muss sodann noch einen Antrag auf Klageabweisung stellen, sodann wird das Verfahren durch ein Verzichtsurteil beendet. Die Prozesskosten sind allerdings vom Kläger zu tragen.