Spezialkanzlei für Marken-, Medien- & Wettbewerbsrecht0221 / 2716733-07 Tage die Woche erreichbar

Anwaltlich entwickelt · KI-gestützt · Für Unternehmer

Offene Rechnung oder unberechtigte Forderung? Prüfen Sie in 60 Sekunden, wie Sie stehen.

Laden Sie Rechnung, Mahnung oder Forderungsschreiben hoch und erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung. Danach setzen wir Ihre Forderung durch oder wehren sie ab, zum gesetzlichen Tarif.

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✓ Ohne E-Mail, anonym✓ Keine Registrierung✓ Ergebnis in ca. 60 Sekunden

Vielfach ausgezeichnete Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Anerkannt vonBest LawyersHandelsblattBeste Anwälte 2025brand einsBeste Wirtschafts­kanzlei

Stufe 1 — Kostenloser Forderungs-Check

Hochladen, prüfen lassen, Klarheit haben.

Unsere KI erkennt, ob Sie zahlen sollen oder Geld zu bekommen haben, und prüft die Forderung nach der Systematik unserer Anwälte. Sie erhalten eine Ampel mit Begründung.

Keine Unterlagen? Fall kurz beschreiben

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Automatisierte, unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine E-Mail-Adresse, keine Registrierung.

Datenschutz und Haftung

Die automatisierte Einschätzung beruht allein auf Ihren Unterlagen und Angaben, ist unverbindlich und ersetzt keine anwaltliche Beratung; keine Gewähr für Richtigkeit oder Erfolg. Bitte nur Unterlagen zur Forderung hochladen und nicht benötigte Angaben zu Gesundheit, Religion o. Ä. schwärzen. Unterlagen werden höchstens 48 Stunden vorgehalten, damit Sie sie bei Beauftragung nicht erneut hochladen müssen, danach automatisch gelöscht. Die Kanzlei erhält eine interne Mitteilung über das Ergebnis mit den erkennbaren Angaben zu Ihrem Unternehmen. Haben Sie Geld zu bekommen, suchen wir zusätzlich per Websuche (über Anthropic) nach Insolvenzhinweisen zur Gegenseite; auch das ist unverbindlich und keine Bonitätsauskunft. Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Einschätzung), Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO (interne Mitteilung; berechtigtes Interesse: Zuordnung Ihres Falls), Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (besondere Kategorien), Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO (Daten Dritter).

So funktioniert es

Drei Schritte zum anwaltlichen Schreiben.

Schritt 01

Unterlagen hochladen

Rechnung, Vertrag, Mahnung oder Schreiben der Gegenseite. Keine Anmeldung, keine E-Mail.

Schritt 02

Ampel erhalten

In etwa 60 Sekunden: Forderung, Einwände, Verzug und bei Bedarf Insolvenzhinweise zur Gegenseite.

Schritt 03

Anwaltlich geltend machen

Sie beauftragen zum gesetzlichen Tarif. Ein Anwalt prüft und zeichnet, Sie erhalten eine Kopie.

Stufe 2 — Anwaltliches Schreiben

Wir setzen Ihre Forderung durch oder wehren sie ab.

Wir prüfen anwaltlich und schreiben der Gegenseite auf LHR-Briefkopf, Sie erhalten eine Kopie. Abgerechnet wird genau der gesetzliche Tarif nach RVG, bei 2.000 € Forderung ab 105,60 € netto.

So sieht Ihr Schreiben aus

LHR Rechtsanwälte · Grüner Weg 12 · 50825 Köln

Muster GmbH
z. Hd. d. Geschäftsführung
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Köln, [Datum]
Aktenzeichen 2026/…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass wir die [Mandantin] anwaltlich vertreten. Aus Rechnung Nr. [●] vom [●] schulden Sie unserer Mandantin [●] EUR. Sie befinden sich seit dem [●] in Verzug.

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag bis zum [●] zu zahlen …

Beispielhaftes Schreiben · auf LHR-Briefkopf, Versand in Ihrem Namen

  • Anwaltliche Prüfung & SchreibenKein Bastelkit: Ein Anwalt prüft jeden Fall und zeichnet das Schreiben.
  • Der richtige Einwand je FallVertragsschluss, Mängel, Verjährung, Verzug, überhöhte Inkassokosten.
  • Mit FristsetzungZahlung direkt an Sie, gerichtliches Vorgehen vorbehalten.
  • Kosten vom SchuldnerWar er vor der Beauftragung in Verzug, erstattet er unsere Vergütung. Sonst erhalten Sie eine kostenlose Mustermahnung.
  • AnrechenbarKommt es zur Klage, wird die Gebühr zur Hälfte angerechnet.

Gesetzliche Vergütung · je Forderung

178,40 €netto bei 2.000 €

Unbestrittene Forderung: 0,9-Geschäftsgebühr nach RVG inkl. Auslagen, zzgl. USt.

ForderungUnbestrittenBestritten / Abwehr
bis 1.000 €100,44 €140,90 €
bis 2.000 €178,40 €248,80 €
bis 3.000 €231,95 €326,15 €
bis 5.000 €339,05 €480,85 €
bis 10.000 €606,80 €867,60 €

Sofort gezahlt? Zahlt der Schuldner auf unser erstes Schreiben, fällt nur die 0,5-Gebühr an (bei 2.000 €: 105,60 €).

Rechtsschutz vorhanden? Sie erhalten einen fertigen Entwurf der Deckungsanfrage.

Schreiben beauftragen

Nur für Unternehmer (§ 14 BGB). Erstattung durch den Schuldner setzt Verzug und Zahlungsfähigkeit voraus. Kein Erfolgshonorar (§ 49b BRAO).

Details zur Abrechnung

Wir berechnen genau die gesetzliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG): 0,9 bei unbestrittener Forderung, 0,5 bei Zahlung auf unser erstes Schreiben, 1,3 bei bestrittener Forderung und bei der Abwehr. Bestreitet der Schuldner erst später, wird auf 1,3 nachberechnet. Auslagenpauschale 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Über 10.000,00 EUR prüfen wir individuell. Bei der Abwehr gibt es außergerichtlich meist keine Erstattung. Das gerichtliche Verfahren ist gesondert zu beauftragen. Gebühren nach Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO).

Anwaltliche Vertretung beauftragen

Gesetzlicher Tarif nach RVG · anwaltliche Prüfung und Schreiben auf LHR-Briefkopf, Kopie an Sie · nur für Unternehmer.

Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Geprüft & gezeichnet von RA Arno Lampmann
Partner bei LHR · Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

1. Worum geht es?

Richtung

2. Ihr Unternehmen

3. Die Forderung

Was sollen wir für Sie tun?
Haben Sie für diese Angelegenheit eine Rechtsschutzversicherung, die eintreten könnte?

Gebührenvorschuss nach RVG: 326,15 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (auf Basis 3.000,00 EUR; abgerechnet wird nach der ermittelten Forderung, zu viel Gezahltes erstatten wir)

Ihre Unterlagen

Unterlagen aus dem Check werden übernommen. Weitere hier oder nach der Zahlung.

4. Vereinbarung

Mandatsvereinbarung lesen

Mandatsvereinbarung – Außergerichtliche Forderungsabwehr und -durchsetzung

zwischen [●], [●], vertreten durch [●] ([●]) – nachfolgend „Mandant“ –

und LHR Rechtsanwälte – Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB, Grüner Weg 12, 50825 Köln – nachfolgend „Kanzlei“ –

1. Gegenstand des Mandats

Bei Forderungsabwehr:

1.1 Die Kanzlei prüft außergerichtlich die gegen den Mandanten geltend gemachte Forderung der [●] (Hauptforderung noch zu ermitteln) und wehrt sie, soweit sie unbegründet ist, gegenüber der Gegenseite ab.

Bei Forderungsdurchsetzung:

1.1 Die Kanzlei prüft die Forderung des Mandanten gegen die [●] (Hauptforderung noch zu ermitteln) und macht sie, soweit sie begründet ist, außergerichtlich gegenüber dem Schuldner geltend.

1.2 Die Leistung umfasst die außergerichtliche Vertretung in dieser Angelegenheit: die Prüfung der vom Mandanten übermittelten Unterlagen, eine kurze schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und die Korrespondenz mit der Gegenseite (bei der Abwehr die Zurückweisung und Erwiderung, bei der Durchsetzung die Zahlungsaufforderung und weitere Schreiben).

1.3 Nicht umfasst sind die Vertretung in gerichtlichen Verfahren einschließlich des Mahnverfahrens, die Zwangsvollstreckung sowie steuerliche Fragen. Solche Tätigkeiten bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

1.4 Der Mandant erklärt, dass er bei Abschluss dieser Vereinbarung als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Ansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung macht der Mandant selbst geltend; die Kanzlei stellt ihm dafür einen Entwurf der Deckungsanfrage zur Verfügung. Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer ist nicht Gegenstand dieses Mandats. Die Vergütung schuldet der Mandant unabhängig von einer Kostenübernahme durch den Versicherer.

Bei Forderungsdurchsetzung:

1.5 Der Schuldner wird aufgefordert, unmittelbar an den Mandanten zu zahlen. Die Kanzlei nimmt keine Zahlungen für den Mandanten entgegen. Gehen dennoch Zahlungen bei ihr ein, leitet sie diese unverzüglich weiter. Der Mandant teilt der Kanzlei unverzüglich mit, wenn der Schuldner zahlt oder sich unmittelbar bei ihm meldet.

2. Arbeitsweise

2.1 Die Kanzlei bearbeitet das Mandat mithilfe von Software mit künstlicher Intelligenz (KI). Die KI wertet die Unterlagen aus und erstellt Entwürfe für Einschätzung und Schreiben. Jeder Entwurf wird von einem Rechtsanwalt der Kanzlei geprüft, bei Bedarf überarbeitet und erst nach dessen Freigabe verwendet. Die rechtliche Verantwortung für die Beratung trägt ausschließlich die Kanzlei.

2.2 Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Mandant ist mit einer unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation einverstanden. Er kann jederzeit eine andere Form der Übermittlung verlangen.

3. Einsatz von Dienstleistern und Einwilligung

3.1 Für die Bearbeitung nach Ziffer 2 setzt die Kanzlei folgende Dienstleister ein: Anthropic (KI-System „Claude“; Auswertung der Unterlagen, Erstellung von Entwürfen; USA/Irland), Google (Google Workspace; Speicherung der Mandatsunterlagen, Dokumente, Fallübersicht, E-Mail; USA/EU) Zapier (technische Verbindung zwischen den vorgenannten Systemen; USA) und Cloudflare (Betrieb der Bestellseite, Speicherung der hochgeladenen Unterlagen; USA/EU).

3.2 Dabei werden die Mandatsunterlagen und die darin enthaltenen Informationen an diese Dienstleister übermittelt und dort verarbeitet und gespeichert. Das umfasst auch personenbezogene Daten des Mandanten, seiner Mitarbeiter, der Gegenseite und gegebenenfalls Dritter, darin etwa enthaltene besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheitsdaten) sowie Informationen, die der anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegen. Für Daten Dritter stützt sich die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b und f sowie Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

3.3 Die Kanzlei hat mit den Dienstleistern Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen und sie nach § 43e BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nach den vertraglichen Bedingungen werden die Daten nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Soweit Daten in die USA übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework oder von EU-Standardvertragsklauseln. Ein Restrisiko des Zugriffs durch ausländische Behörden lässt sich dabei nicht vollständig ausschließen.

3.4 Der Mandant übermittelt personenbezogene Daten Dritter nur, soweit sie für die Bearbeitung erforderlich sind und er zu ihrer Weitergabe berechtigt ist.

3.5 Die Einwilligung (zweite Erklärung des Mandanten) kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden. Da das Mandat zur gesetzlichen Vergütung nur auf die in Ziffer 2 beschriebene Weise wirtschaftlich bearbeitet werden kann, sind beide Parteien im Fall des Widerrufs berechtigt, das Mandat zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben davon unberührt.

4. Mitwirkung des Mandanten

Der Mandant übermittelt alle für die Bearbeitung erheblichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß, beantwortet Rückfragen zeitnah und teilt der Kanzlei unverzüglich Fristen sowie jede neue Nachricht der Gegenseite mit, insbesondere gerichtliche Post wie einen Mahnbescheid.

5. Vergütung

5.1 Die Kanzlei berechnet für die Leistungen nach Ziffer 1.2 die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG nach dem Gegenstandswert zuzüglich der Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenstandswert ist die Hauptforderung ohne Zinsen, Mahn- und Inkassokosten (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 43 GKG). Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen (§ 49b Abs. 5 BRAO).

Bei Forderungsabwehr:

5.2 Die Geschäftsgebühr beträgt 1,3 (Nr. 2300 Abs. 1 VV RVG). Eine höhere Gebühr berechnet die Kanzlei nur, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig ist; sie weist den Mandanten vorher darauf hin.

Bei Forderungsdurchsetzung:

5.2 Die Geschäftsgebühr beträgt bei einer unbestrittenen Forderung 0,9 (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG). Begleicht der Schuldner die Forderung auf die erste Zahlungsaufforderung der Kanzlei hin, beträgt sie 0,5. Hat der Schuldner die Forderung ganz oder teilweise bestritten oder bestreitet er sie im Laufe des Mandats, beträgt die Gebühr für den bestrittenen Teil 1,3 (Nr. 2300 Abs. 1 VV RVG). Eine höhere Gebühr berechnet die Kanzlei nur, wenn die Tätigkeit besonders umfangreich oder besonders schwierig ist; sie weist den Mandanten vorher darauf hin.

5.3 Die Hauptforderung ist noch zu ermitteln. Der Mandant zahlt einen Vorschuss (§ 9 RVG) in Höhe der Vergütung aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 EUR (1,3-Geschäftsgebühr), also 326,15 EUR. Die Kanzlei rechnet nach dem ermittelten Gegenstandswert und Gebührensatz ab; ein Mehrbetrag wird nachberechnet, ein überzahlter Betrag erstattet zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie deckt die gesamte außergerichtliche Vertretung in dieser Angelegenheit ab.

5.4 Die Vergütung ist als Vorschuss (§ 9 RVG) mit Abschluss dieser Vereinbarung fällig. Die Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang, bei drohendem Fristablauf auch früher. Stellt sich heraus, dass die Hauptforderung höher oder niedriger ist als angegeben oder dass nach Ziffer 5.2 ein anderer Gebührensatz gilt, rechnet die Kanzlei nach Abschluss der außergerichtlichen Tätigkeit nach dem zutreffenden Gegenstandswert und Gebührensatz ab; zu viel gezahlte Beträge erstattet sie unverzüglich, Mehrbeträge berechnet sie nach. Übersteigt die Hauptforderung 10.000,00 EUR, unterbreitet die Kanzlei ein gesondertes Angebot.

5.5 Kommt es anschließend zu einem gerichtlichen Verfahren, wird die Geschäftsgebühr nach den gesetzlichen Regeln zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet (Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG).

5.6 Da die Kanzlei die gesetzliche Vergütung berechnet, ist eine Vergütungsvereinbarung nicht erforderlich. Die Vergütung schuldet der Mandant unabhängig davon, ob und wann die Gegenseite sie erstattet.

Bei Forderungsdurchsetzung:

5.7 Ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner besteht nur, wenn dieser vor der Beauftragung der Kanzlei in Verzug war, und nur bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung. Die Kanzlei macht die Vergütung nach Ziffer 5.3 im Namen des Mandanten als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend; erstattete Beträge stehen dem Mandanten zu. Die Erstattung hängt von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab.

6. Weitergehende Tätigkeit

Wird eine Tätigkeit über Ziffer 1.2 hinaus erforderlich, insbesondere eine gerichtliche Vertretung, bedarf sie eines gesonderten Auftrags, den der Mandant auch über die Bestellseite erteilen kann. Ohne solchen Auftrag wird die Kanzlei nicht gerichtlich tätig.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Beide Parteien können das Mandat jederzeit kündigen. Bei einer Kündigung durch den Mandanten nach Beginn der Bearbeitung bleibt die Vergütung geschuldet, soweit die Gebühr bereits entstanden ist.

7.2 Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise der Kanzlei unter https://www.lhr-law.de/datenschutz/.

7.3 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

Vereinbarung über die gerichtliche Vertretung

zwischen [●], [●], vertreten durch [●] ([●]) – nachfolgend „Mandant“ –

und LHR Rechtsanwälte – Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB, Grüner Weg 12, 50825 Köln – nachfolgend „Kanzlei“ –

1. Gegenstand

1.1 Die Kanzlei vertritt den Mandanten in erster Instanz im Verfahren [Verfahrensart] gegen bzw. mit [●] (Hauptforderung noch zu ermitteln).

1.2 Umfasst sind insbesondere Widerspruch oder Einspruch, Verteidigungsanzeige, Mahnantrag, Klage bzw. Klageerwiderung und weitere Schriftsätze, die Wahrnehmung des Verhandlungstermins sowie Vergleichsverhandlungen. Die Kanzlei beantragt, wo möglich, die Verhandlung per Bild- und Tonübertragung (§ 128a ZPO). Ist eine Terminsvertretung am Gerichtsort erforderlich, beauftragt die Kanzlei nach Abstimmung mit dem Mandanten einen Terminsvertreter in dessen Namen; die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Mandant. Sie sind bei Obsiegen im Rahmen von § 91 ZPO von der Gegenseite zu erstatten.

1.3 Nicht umfasst sind Rechtsmittel, die Zwangsvollstreckung und Verfahren gegen Dritte.

1.4 Der Mandant handelt als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung macht der Mandant selbst geltend; die Kanzlei stellt dafür einen Entwurf der Deckungsanfrage zur Verfügung. Die Vergütung schuldet der Mandant unabhängig von einer Kostenübernahme durch den Versicherer.

2. Arbeitsweise

2.1 Die Kanzlei bereitet Schriftsätze mithilfe von Software mit künstlicher Intelligenz (KI) vor. Jeder Entwurf wird von einem Rechtsanwalt der Kanzlei geprüft, bei Bedarf überarbeitet und verantwortet. Die Einreichung bei Gericht erfolgt über das besondere elektronische Anwaltspostfach.

2.2 Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per unverschlüsselter E-Mail; der Mandant kann jederzeit eine andere Form verlangen.

3. Einsatz von Dienstleistern und Einwilligung

3.1 Die Kanzlei setzt folgende Dienstleister ein: Anthropic (KI-System „Claude“; USA/Irland), Google (Google Workspace; USA/EU), Zapier (technische Verbindung; USA) und Cloudflare (Betrieb der Bestellseite, Speicherung der Unterlagen; USA/EU). Dabei werden die Mandatsunterlagen einschließlich personenbezogener Daten, etwa enthaltener besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und der Verschwiegenheit unterliegender Informationen dorthin übermittelt und dort verarbeitet. Für Daten Dritter stützt sich die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b und f sowie Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

3.2 Mit den Dienstleistern bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung und Verpflichtungen nach § 43e BRAO; die Daten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Übermittlungen in die USA erfolgen auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework oder von Standardvertragsklauseln; ein Restrisiko behördlichen Zugriffs bleibt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden; beide Parteien können das Mandat dann kündigen.

4. Mitwirkung und Fristen

Der Mandant übermittelt unverzüglich alle gerichtlichen Schreiben mit Zustellungsdatum sowie alle erheblichen Unterlagen und teilt jede direkte Kontaktaufnahme oder Zahlung der Gegenseite mit. Die Kanzlei kann Fristen nur wahren, wenn ihr die Unterlagen rechtzeitig vorliegen.

5. Vergütung und Kosten

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und berechnet sich nach dem Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO). In gerichtlichen Verfahren darf die gesetzliche Vergütung nicht unterschritten werden.

5.2 Der Mandant zahlt mit Abschluss dieser Vereinbarung einen Vorschuss (§ 9 RVG) in Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer:

[Aufstellung nach Verfahrensart und Gegenstandswert]

5.3 Weitere Gebühren, insbesondere eine Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG) bei einem Vergleich, Gebühren nach einer Erhöhung des Gegenstandswerts oder im streitigen Verfahren nach einem Mahnverfahren, werden nach dem RVG nachberechnet; die Kanzlei informiert den Mandanten vorab. Eine im außergerichtlichen Mandat berechnete Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet (Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG).

5.4 Gerichtskosten sind nicht enthalten. Als Antragsteller oder Kläger schießt der Mandant sie vor; die Zustellung erfolgt erst nach Zahlung.

5.5 Kostenrisiko: Unterliegt der Mandant vollständig, trägt er die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 ZPO), bei teilweisem Unterliegen anteilig. Obsiegt der Mandant, hat die Gegenseite ihm die Kosten zu erstatten; die Kanzlei betreibt die Kostenfestsetzung. Die Erstattung hängt von der Zahlungsfähigkeit der Gegenseite ab.

6. Weisungen

Anerkenntnis, Verzicht, Klagerücknahme und Vergleich erfolgen ausschließlich nach vorheriger Weisung des Mandanten in Textform. Die Kanzlei unterbreitet Vergleichsvorschläge mit Kostenfolge und Empfehlung.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Beide Parteien können das Mandat jederzeit kündigen; bereits entstandene Gebühren bleiben geschuldet. 7.2 Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise der Kanzlei unter https://www.lhr-law.de/datenschutz/. 7.3 Änderungen bedürfen der Textform.

In neuem Fenster öffnen · Nach der Zahlung erhalten Sie eine Ausfertigung.

Beide Häkchen sind freiwillig und nicht vorausgewählt; ohne sie kann das Mandat über diese Seite nicht erteilt werden.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag), Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a und Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO für den Einsatz der Dienstleister, für Daten Dritter Art. 6 Abs. 1 lit. f und Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

5. Vollmacht und Unterschrift

Vollmacht lesen

Vollmacht

Hiermit bevollmächtigt [●], [●], vertreten durch [●] ([●]),

LHR Rechtsanwälte – Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB, Grüner Weg 12, 50825 Köln, sowie deren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

zur außergerichtlichen Vertretung in der Angelegenheit [●] ./. [●].

Die Vollmacht umfasst insbesondere die Führung der Korrespondenz mit der Gegenseite und Dritten, die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, die Zurückweisung und die Geltendmachung von Forderungen sowie die Einholung von Auskünften. Zahlungen der Gegenseite sind an den Vollmachtgeber zu leisten.

Prozessvollmacht

Hiermit bevollmächtigt [●], [●], vertreten durch [●] ([●]),

LHR Rechtsanwälte – Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB, Grüner Weg 12, 50825 Köln, sowie deren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

zur Vertretung in der Angelegenheit [●] ./. [●] vor Gericht und außergerichtlich.

Die Vollmacht umfasst die Prozessführung einschließlich Mahnverfahren, Widerspruch und Einspruch, Klage, Widerklage und deren Abwehr, die Entgegennahme von Zustellungen, die Bestellung von Unterbevollmächtigten und Terminsvertretern, den Abschluss von Vergleichen nach Weisung, das Kostenfestsetzungsverfahren sowie die Entgegennahme von Erklärungen (§ 81 ZPO). Zahlungen der Gegenseite sind an den Vollmachtgeber zu leisten.

Bitte unterschreiben Sie hier mit Maus, Finger oder Stift:

Noch nicht unterschrieben

6. Zahlung

Lieber direkt mit einem Anwalt sprechen?

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Warum eine Kanzlei?

Ein Inkassobüro treibt ein. Wir prüfen, ob die Forderung besteht.

Die rechtliche Prüfung einer Forderung ist Rechtsdienstleistung. Wir übernehmen sie als Fachanwälte, nicht mit Textbausteinen.

Beide Seiten der Forderung

Wer täglich Forderungen abwehrt, weiß, woran sie scheitern. Das nutzen wir für Ihre.

Der richtige Hebel

Vertragsschluss, Mängel, Verjährung, Verzug oder Inkassokosten: Wir wählen den Einwand mit den besten Aussichten.

Anwaltliche Verantwortung

Die KI entwirft. Der Anwalt prüft, entscheidet, unterschreibt und haftet.

Anerkannt vonBest LawyersHandelsblattBeste Anwälte 2025brand einsBeste Wirtschafts­kanzlei

Mehrfach ausgezeichnet. Anerkannt u. a. von Best Lawyers, vom Handelsblatt als „Deutschlands Beste Kanzleien“ und von brand eins als Beste Wirtschaftskanzlei.

Arno Lampmann

Arno Lampmann — Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Vom Handelsblatt als einer von „Deutschlands Besten Anwälten 2025“ ausgezeichnet.

Stufe 3 — Gerichtliches Verfahren

Verklagt worden oder selbst klagen? Wir übernehmen.

Beauftragen Sie das gerichtliche Verfahren direkt online, den Vorschuss sehen Sie vorab. Die Frist beträgt meist zwei Wochen ab Zustellung.

Frist läuft in weniger als drei Tagen ab? Bitte zusätzlich anrufen, telefonisch unter 0221 / 2716733-0 oder per E-Mail an info@lhr-law.de.

Kostenrisiko vorab

Kostenrechner erste Instanz

Häufige Fragen

Was Sie vorher wissen sollten.

Für wen ist das Angebot?

Für Unternehmer (§ 14 BGB), die eine Forderung erhalten haben oder eine offene Forderung eintreiben wollen, bis zu einer Hauptforderung von 10.000,00 EUR. Privatpersonen unterstützen wir gern direkt, bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Was kostet es?

Genau die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG aus der Hauptforderung plus Auslagenpauschale (20 % der Gebühren, höchstens 20 €), zuzüglich Umsatzsteuer. Bei der Abwehr und bei bestrittenen Forderungen gilt die 1,3-Gebühr: bei 1.000 € Forderung 140,90 EUR netto, bei 3.000 € 326,15 EUR, bei 10.000 € 867,60 EUR. Treiben wir eine unbestrittene Forderung ein, sieht das Gesetz die 0,9-Gebühr vor (bei 3.000 € 231,95 EUR); zahlt der Schuldner auf unser erstes Schreiben, nur 0,5 (137,75 EUR), die Differenz erstatten wir. Enthalten ist die gesamte außergerichtliche Vertretung in der Angelegenheit, einschließlich der Korrespondenz mit der Gegenseite. Den exakten Betrag sehen Sie im Formular, sobald Sie die Forderung eingeben.

Ersetzt die KI hier den Anwalt?

Nein. Die KI übernimmt die zeitaufwendige Vorarbeit: Unterlagen auswerten, Sachverhalt ordnen, Einwendungen prüfen, einen ersten Entwurf erstellen. Ob und wie vorgegangen wird, entscheidet ein Rechtsanwalt, der jeden Fall prüft und jedes Schreiben verantwortet. Die KI macht es möglich, dass wir auch kleinere Forderungen zum gesetzlichen Tarif anwaltlich betreuen können, die sich sonst für keine Kanzlei rechnen würden.

Bekomme ich die Kosten von der Gegenseite zurück?

Bei der Durchsetzung ja, wenn der Schuldner vor unserer Beauftragung in Verzug war. Dann sind unsere Kosten als Verzugsschaden zu erstatten, höchstens in Höhe der gesetzlichen Vergütung, und nur, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist; ein Erstattungsanspruch gegen einen insolventen Schuldner ist wertlos. Zwischen Unternehmern tritt der Verzug meist automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein oder mit Ablauf eines in der Rechnung genannten Zahlungsdatums. Ist das noch nicht der Fall, mahnen Sie zuerst selbst; das Bestellformular erzeugt Ihnen dafür eine kostenlose Mustermahnung. Bei der Abwehr einer unbegründeten Forderung gibt es außergerichtlich meist keinen Erstattungsanspruch.

Ich habe schon einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten. Was jetzt?

Dann laufen kurze Fristen, in der Regel zwei Wochen ab Zustellung. Sie können uns hier sofort online mit der gerichtlichen Vertretung beauftragen: Laden Sie das gerichtliche Schreiben hoch, die KI erkennt Gericht, Aktenzeichen und Frist, und im Formular wählen Sie „Gerichtlich“. Läuft die Frist in weniger als drei Tagen ab, rufen Sie uns bitte zusätzlich an.

Wie schnell geht es?

Nach Zahlung und Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage unsere Einschätzung und den Entwurf des Schreibens zur Abstimmung. Bei einer laufenden Zahlungsfrist der Gegenseite geben Sie das bitte im Formular an.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab; gewerbliche Policen decken Streitigkeiten aus Verträgen nicht immer. Das Verfahren ist einfach: Sie beauftragen uns wie gewohnt und zahlen den Gebührenvorschuss. Nach der Beauftragung erhalten Sie einen fertigen Entwurf der Deckungsanfrage mit allen Angaben zum Fall und zu unserer Vergütung nach RVG, den Sie selbst an Ihre Versicherung schicken. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung. Da wir nach dem gesetzlichen Tarif abrechnen, ist die Vergütung vollständig erstattungsfähig.

Wohin zahlt der Schuldner?

Immer direkt an Sie. Die Kanzlei nimmt keine Zahlungen entgegen; das spart Aufwand und Gebühren und Sie haben Ihr Geld sofort.

Was, wenn der Schuldner insolvent ist?

Dann ist auch der Anspruch auf Erstattung unserer Kosten praktisch wertlos, und die Vergütung bleibt bei Ihnen. Deshalb sucht der kostenlose Check bei der Durchsetzung automatisch nach Insolvenzhinweisen zur Gegenseite, und wir prüfen das vor dem ersten Schreiben erneut. Bei eröffnetem Verfahren melden Sie die Forderung beim Insolvenzverwalter an.

Warum bieten Sie das an?

Bei Forderungen von einigen hundert oder wenigen tausend Euro winken viele Kanzleien ab, weil sich eine sorgfältige Prüfung zum gesetzlichen Tarif nicht rechnet. Unberechtigte Rechnungen werden dann bezahlt, berechtigte abgeschrieben. Die KI übernimmt bei uns die Fleißarbeit, der Anwalt prüft, entscheidet und unterschreibt. So wird anwaltliche Vertretung auch bei kleinen Beträgen wirtschaftlich: nicht weniger Anwalt, sondern mehr Zugang zum Recht. Arno Lampmann, Partner

Was passiert, wenn die Gegenseite nicht reagiert?

Zahlt der Schuldner trotz anwaltlicher Aufforderung nicht, beantragen wir auf Ihren Auftrag einen Mahnbescheid oder erheben Klage. Beides können Sie hier direkt online beauftragen; Vorschuss, Gerichtskosten und Kostenrisiko sehen Sie vorher im Formular. Die außergerichtliche Gebühr wird dabei zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Warum rechnen Sie nach RVG und nicht zum Festpreis?

Weil nur die gesetzliche Vergütung bis zum letzten Cent erstattungsfähig ist: Bei der Durchsetzung muss der Schuldner sie als Verzugsschaden tragen, wenn er in Verzug war, vor Gericht die unterlegene Partei. Ein höherer Festpreis bliebe zum Teil bei Ihnen hängen, ein niedrigerer wäre vor Gericht unzulässig. Die KI-gestützte Bearbeitung macht es möglich, dass wir auch kleine Forderungen zu diesem Tarif wirtschaftlich bearbeiten. Der Kostenrechner in Stufe 3 zeigt, was ein Prozess bei Ihrem Streitwert kostet.

Wie steht es um Datenschutz und Verschwiegenheit?

Für den kostenlosen Check werden Ihre Unterlagen ohne Registrierung ausgewertet und höchstens 48 Stunden vorgehalten, damit Sie sie bei einer Beauftragung nicht erneut hochladen müssen; danach werden sie automatisch gelöscht. Die Kanzlei erhält eine interne Mitteilung über das Ergebnis einschließlich der aus den Unterlagen erkennbaren Angaben zu Ihrem Unternehmen. Im Mandat werden Ihre Unterlagen bei Cloudflare (Speicherung), Anthropic (KI), Google (Dokumente, E-Mail) und Zapier (technische Verbindung) verarbeitet, teils in den USA. Die Dienstleister sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet, die Daten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Einzelheiten stehen in Ziffer 3 der Vereinbarung.