{"id":9946,"date":"2012-01-27T07:05:19","date_gmt":"2012-01-27T05:05:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=9946"},"modified":"2017-04-07T12:09:51","modified_gmt":"2017-04-07T11:09:51","slug":"die-rechtliche-rolle-des-bystanders-beim-cybermobbing","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/die-rechtliche-rolle-des-bystanders-beim-cybermobbing\/","title":{"rendered":"Die rechtliche Rolle des Bystanders beim Cybermobbing"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"So viele Uhren. So wenig Zeit\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/mobbing.jpeg\" alt=\"\" \/>Die Technische Universit\u00e4t Berlin hat eine Studie mit dem Titel \u201eBystander bei Cybermobbing\u201c ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Hierbei ging es unter anderem darum festzustellen von welchen Formen des Cyber-Mobbings Jugendliche berichten, wie sich die (zun\u00e4chst) unbeteiligten Bystander von Cyber-Mobbing verhalten und welche Begr\u00fcndungen sie nennen f\u00fcr ihre Reaktionen auf beobachtetes Cyber-Mobbing.<\/p>\n<p><strong>Was ist ein Bystander?<\/strong><\/p>\n<p>Vorab zur Kl\u00e4rung, was \u00fcberhaupt ein Bystander ist. Bystander ist das Wort f\u00fcr Zuschauer beim Cybermobbing. Cybermobbing ist das bewusste Blo\u00dfstellen, Beleidigen, Bedrohen und Bel\u00e4stigen von anderen Personen mittels Medien, wie dem Internet, sei es in Chatrooms, Foren, Sozialen Netzwerken oder auch per Handy. Hierbei werden die Opfer oft in Ihrer Privatssph\u00e4re durch Diffamierung ihrer Person oder Verbreitung von Unwahrheiten verletzt.<\/p>\n<p>Der Bystander ist mit einem Schaulustigen bei einem Verkehrsunfall zu vergleichen, der dieses Szenario und das Leid des Opfers durch seine Schau- und Sensationslust verst\u00e4rkt. In dieser Studie, bei der 14- bis 17-j\u00e4hrige befragt wurden, nannten die Bystander folgende Handlungsm\u00f6glichkeiten: das absichtliche Ignorieren dieser Handlungen, um nicht selbst Opfer des Mobbings zu werden oder auch das Zugehen auf das Opfer, um dieses zu unterst\u00fctzen und zu sch\u00fctzen, insbesondere, wenn es sich dabei um Freunde oder Opfer von Gewalttaten handelte.<\/p>\n<p><strong>Der Bystander tr\u00e4gt oft zum Mobbing bei<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.paedpsy.tu-berlin.de\/fileadmin\/fg236\/Jan_Pfetsch\/Pfetsch_Kurzbericht_Studie_Bystander_von_Cyber-Mobbing.pdf\" target=\"_blank\">Zumindest die Zusammenfassung der Studie<\/a> l\u00e4sst au\u00dfen vor, dass es Bystander gibt, ohne die Mobbing nicht m\u00f6glich w\u00e4re. Denn gerade beim Mobbing ergibt sich das Gef\u00fchl der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins f\u00fcr das Opfer dadurch, dass eine unbekannte Menge mitschaut und von seiner Diffamierung erf\u00e4hrt. Das Opfer wei\u00df oft gar nicht, wieviele von seiner Diffamierung Kenntnis nehmen. Manchmal wird die Anzahl von Bystandern erst dadurch deutlich, dass Besucher auf Homepages gez\u00e4hlt werden, Homepages verlinkt werden und Beitr\u00e4ge mit Schaltfl\u00e4chen wie \u201eI like\u201c gelobt werden.<\/p>\n<p><strong>Haftung des Bystanders<\/strong><\/p>\n<p>Die Studie belegt weiterhin, dass die Jugendlichen meist die Verantwortung nicht bei sich als Bystander sehen. Tats\u00e4chlich ist es so, dass rechtlich keine Pflicht dazu besteht, Cybermobbing zu melden. Anders nat\u00fcrlich wenn es zu Gewalteinwirkung auf ein Opfer kommt oder diese geplant wird. Aber wer beleidigende Beitr\u00e4ge oder unwahre Tatsachen durch Verlinkungen mit verbreitet oder durch das Dr\u00fccken einer \u201eLike\u201c- Schaltfl\u00e4che anstachelt, k\u00f6nnte strafrechtlich wegen \u00fcbler Nachrede oder als Beihilfeleistender belangt werden.<\/p>\n<p>Zivilrechtlich ist die Haftung des Bystanders nicht so deutlich festgelegt. Die Grenzen zwischen Bystander und haftendem T\u00e4ter verlaufen teils flie\u00dfend und die Rechtsprechung zum Thema Cybermobbing ist noch recht jung. Unproblematisch ist die Haftung desjenigen zu bejahen der auf seiner eigenen Homepage einen Link gesetzt hat, der zu einem Mobbingbeitrag f\u00fchrt oder wer in das Mobbing durch eigene Beitr\u00e4ge einstimmt.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen wird auf die allgemeinen Grunds\u00e4tze zur\u00fcckzugreifen sein, wenn bestimmt werden soll, wer haftet. Hierzu m\u00fcsste eine menschliche Handlung vorliegen die kausal zum verursachten Schaden ist. In der Situation des Mobbings ist der Schaden in der Pers\u00f6nlichkeitsverletzung zu sehen, dem Eingriff in die Privatssph\u00e4re oder Intimssph\u00e4re, durch unwahre Tatsachenbehauptungen oder dem Ausl\u00f6sen der Prangerwirkung. \u00a0Es muss also seitens des Bystanders eine Handlung vorliegen, die diesen Schaden mit ausl\u00f6sen kann. Das positive Best\u00e4rken des Beitrag-Autors durch das Anklicken einer Like-Taste oder das Verlinken, macht gerade den besonderen Charakter des Cybermobbings aus, n\u00e4mlich die unkontrollierte Verbreitung von ehrverletzenden Beitr\u00e4gen im Internet und die anonymisierte Bef\u00fcrwortung dieser. Daher sollten diese Handlungen als Mitursache f\u00fcr die Verletzung zu bejahen sein.<\/p>\n<p>Ob die Gerichte das auch so sehen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. (jr)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Technische Universit\u00e4t Berlin hat eine Studie mit dem Titel \u201eBystander bei Cybermobbing\u201c ver\u00f6ffentlicht. Hierbei ging es unter anderem darum festzustellen von welchen Formen des Cyber-Mobbings Jugendliche berichten, wie sich die (zun\u00e4chst) unbeteiligten Bystander von Cyber-Mobbing verhalten und welche Begr\u00fcndungen sie nennen f\u00fcr ihre Reaktionen auf beobachtetes Cyber-Mobbing. Was ist ein Bystander? 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