{"id":9894,"date":"2012-01-31T15:09:26","date_gmt":"2012-01-31T13:09:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=9894"},"modified":"2017-04-07T12:09:29","modified_gmt":"2017-04-07T11:09:29","slug":"wer-schreibt-der-bleibt-auch-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wer-schreibt-der-bleibt-auch-im-internet\/","title":{"rendered":"Wer schreibt, der bleibt &#8211; Auch im Internet ?!?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/bleibt.jpg\" alt=\"\" \/> <strong>Das L\u00f6schen von Forenbeitr\u00e4gen nach K\u00fcndigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Wer nutzt heutzutage nicht ein Forum um sich fachspezifische Tipps geben zu lassen, sich auszutauschen, zu diskutieren, Leidensgenossen zu finden oder seiner Meinung Luft zu machen?<\/p>\n<p>Heutzutage gibt es eine Vielzahl verschiedener Foren: Foren f\u00fcr Angler, f\u00fcr M\u00fctter, f\u00fcr Bastler, f\u00fcr Hundebesitzer usw.\u00a0 Doch was ist, wenn wir aus diesen ausscheiden? Haben wir dann einen Anspruch darauf, dass unsere Beitr\u00e4ge verschwinden?<\/p>\n<p>Mit dieser Frage hatte sich das AG Ratingen in seinem Urteil vom 29.06.2011 (Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=8%20C%20486\/10\" title=\"AG Ratingen, 29.06.2011 - 8 C 486\/10: Kein Anspruch gegen den Betreiber eines Forums auf L&ouml;schu...\">8 C 486\/10<\/a>) zu befassen. Es verneinte dabei einen Anspruch, wenn die M\u00f6glichkeit zur L\u00f6schung von Beitr\u00e4gen nach dem Ausscheiden des Nutzers in den Boardregeln ausgeschlossen wurde. Doch wollen wir zun\u00e4chst mal losgel\u00f6st von diesem Urteil einen Blick auf die Rechtslage werfen.<\/p>\n<p><strong>Unsere Rechtsaufassung<\/strong><\/p>\n<p>Zun\u00e4chst k\u00f6nnen einzelne Forenbeitr\u00e4ge Werke im Sinne des Urheberrechts sein, wenn sie eine gewisse Sch\u00f6pfungsh\u00f6he aufweisen.<em><\/em><\/p>\n<blockquote><p>Eine urheberrechtliche Schutzf\u00e4higkeit kann daher auch f\u00fcr Userkommentare und Blog- oder Forumsbeitr\u00e4ge bestehen. H\u00e4ufig wird es zwar bei knappen Beitr\u00e4gen rein tats\u00e4chlichen Inhalts an der Sch\u00f6pfungsh\u00f6he fehlen, denn bei kurzen Texten wird man regelm\u00e4\u00dfig annehmen d\u00fcrfen, dass die Darstellung im Bereich des \u00dcblichen und Routinem\u00e4\u00dfigen bleibt (Schricker\/Loewenheim, Urheberrechtsgesetz, \u00a7 2 Rdnr. 116.)<\/p><\/blockquote>\n<p>Dass diese erreicht wird, m\u00fcsste man vor Gericht darlegen. Ist die Werkeigenschaft zu bejahen, ergibt sich der Anspruch auf L\u00f6schung aus den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97.html\" title=\"&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz\">\u00a7\u00a7 97 ff. UrhG<\/a>.<\/p>\n<p>Schwierig ist die Lage, wenn es sich nicht um Werke handelt.<\/p>\n<p>Hierbei k\u00e4men Anspr\u00fcche auf Unterlassung und Beseitigung aus den allgemeinen Normen des BGB, wie etwa <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" title=\"&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht\">\u00a7\u00a7 823 Abs. 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1004.html\" title=\"&sect; 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\">1004 BGB<\/a> iVm. dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht, insbesondere dem der informationellen Selbstbestimmung in Betracht.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus w\u00e4re auch ein Anspruch aus nachvertraglichen Nebenpflichten gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/280.html\" title=\"&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung\">\u00a7\u00a7 280<\/a> I, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/241.html\" title=\"&sect; 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverh&auml;ltnis\">241<\/a> I BGB m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Doch kann ein Forennutzer diese Anspr\u00fcche wirksam g\u00e4nzlich in AGBs auschlie\u00dfen? Dies bemisst sich anhand von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/307.html\" title=\"&sect; 307 BGB: Inhaltskontrolle\">\u00a7\u00a7 307 ff. BGB<\/a>. Ein solcher Ausschluss d\u00fcrfte ein Nutzer nicht unangemessen benachteiligen. \u00a0Hierbei sind die Interessen des Nutzers mit denen des Forenbetreibers abzuw\u00e4gen.\u00a0 Die Interessen eines Forumnutzers k\u00f6nnen ganz unterschiedlicher Art sein. Manchmal sind einem \u00e4ltere Beitr\u00e4ge peinlich oder man hat zu gewissen Standpunkten seine Meinung ge\u00e4ndert oder man hat zu viel \u00fcber seine Person oder seine Gef\u00fchle Preis gegeben. Der Forenbetreiber hat hingegen ein Interesse daran, dass sein Forum eine gewisse Funktionsf\u00e4higkeit aufweist, dass man auch noch Jahre sp\u00e4ter in alten Beitr\u00e4gen lesen kann, ohne dass einzelne Beitr\u00e4ge gel\u00f6scht wurden und der Zusammenhang zu der vorstehenden oder nachfolgenden Beitr\u00e4gen nicht mehr erkennbar ist. Denn gerade dann kann das Forum nicht mehr der Information Dritter dienen, wenn diese sich, wie oben schon erw\u00e4hnt fachm\u00e4nnischen Rat oder Lebenstipps holen wollen.<\/p>\n<p>Dennoch meinen wir, dass eine Klausel, die g\u00e4nzlich das L\u00f6schen von Beitr\u00e4gen verbietet, im Einzelfall zu einer Benachteiligung f\u00fchren kann. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der ehemalige Nutzer zum Beispiel strafrechtlich relevante Ansichten zum Ausdruck gebracht hat, so wenn er sich volksverhetzend ge\u00e4u\u00dfert hat oder durch seine \u00c4u\u00dferung Dritte wiederrum in ihren allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechten verletzt hat. Gerade in den letztgenannten Fall d\u00fcrfte ein Ausschluss unserer Ansicht nach nicht m\u00f6glich sein, denn dies w\u00e4re ein sogenannter Vertrag zu Lasten Dritter. Solche Vertr\u00e4ge sind stets widerrechtlich. Folglich ist unsrer Ansicht nach eine Klausel, die g\u00e4nzlich die M\u00f6glichkeit zur L\u00f6schung von Beitr\u00e4gen ausschlie\u00dft zu weit gefasst und somit unwirksam.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil des Amtsgericht Ratingen<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>Wir wollen nun einen Blick auf das Urteil des Amtsgerichtes werfen.<\/p>\n<p>Dieses hat das Vorliegen von einem Urheberrecht abgelehnt, was unter anderem daran lag, dass der Kl\u00e4ger die Werkseigenschaft seiner Beitr\u00e4ge nicht ausreichend dargelegt hat. V\u00f6llig unverst\u00e4ndlich ist es uns, warum es dennoch einen Anspruch auf L\u00f6schung aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/98.html\" title=\"&sect; 98 UrhG: Anspruch auf Vernichtung, R&uuml;ckruf und &Uuml;berlassung\">\u00a7 98 Abs. 1 UrhG<\/a> pr\u00fcft. Denn auch hierf\u00fcr m\u00fcsste ein Werk vorliegen. Die weitere Pr\u00fcfung stellt mit \u00a0Blick auf <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/313.html\" title=\"&sect; 313 ZPO: Form und Inhalt des Urteils\">\u00a7 313 Abs. 3 ZPO<\/a> sogar einen Fehler dar. Denn gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/313.html\" title=\"&sect; 313 ZPO: Form und Inhalt des Urteils\">\u00a7 313 Abs. 3 ZPO<\/a> geh\u00f6ren in die Entscheidungsgr\u00fcnde eines Urteils nur die Erw\u00e4gungen auf denen das Urteil in rechtlicher Hinsicht basiert. Da das Gericht die Urheberschaft bereits abgelehnt hat, ist das Anwenden der Norm <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/98.html\" title=\"&sect; 98 UrhG: Anspruch auf Vernichtung, R&uuml;ckruf und &Uuml;berlassung\">\u00a7 98 UrhG<\/a> absolut \u00fcberfl\u00fcssig. Darauf kann keine weitere Entscheidung mehr basieren.<\/p>\n<p>Dass das Gericht dennoch weiter pr\u00fcft, kann man insofern nur als Ausdruck von Unsicherheit mit dem Urhebergesetz verstehen im Sinne von: \u201eWir pr\u00fcfen lieber zu viel ab als zu wenig!\u201c An Amtsgerichten sind die einzelnen Abteilungen nicht immer nach Spezialgebieten sortiert, so wie es man der praxishalber an Landgerichten durch die einzelnen Kammern erlebt. Auch mit Blick auf die Seite des AG Ratingen l\u00e4sst sich eine solche Aufteilung nicht erkennen.<\/p>\n<p>Das Gericht \u00a0verneinte innerhalb der Pr\u00fcfung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/98.html\" title=\"&sect; 98 UrhG: Anspruch auf Vernichtung, R&uuml;ckruf und &Uuml;berlassung\">\u00a798 UrhG<\/a> das Vorliegen eines Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccks. Seiner Ansicht nach ist das \u00a0Nichtl\u00f6schen eines Forenbeitrages keine\u00a0 Vervielf\u00e4ltigung. Diese Bewertung ist v\u00f6llig falsch! Denn ob ein Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fcck vorliegt, hat rein gar nichts damit zu tun, ob es durch das nicht Entfernen entsteht. Ein Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fcck ist dann gegeben, wenn es geeignet ist die Vorlage eines gleichen neuen St\u00fccks zu werden. Man stelle sich das einfach anhand einer Kopie vor: man hat zum Beispiel ein k\u00fcnstlerisches Foto als Werk auf seiner Homepage und jeder kann es anklicken und kopieren. Das Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fcck ist dann das Foto auf der Homepage. Gleiches ist bei Forenbeitr\u00e4gen m\u00f6glich.<\/p>\n<blockquote><p>Desgleichen wird ein Werk nicht nur durch Abschreiben, Drucken, Fotokopieren, sondern auch durch (\u2026) Speichern auf der Homepage und Herunterladen aus dem Internet (KG <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=ZUM-RD%202001,%20485\" title=\"KG, 24.07.2001 - 5 U 9427\/99: Verwertung von Pressefotos - &Uuml;bersendung zum Abdruck in Printmedi...\">ZUM-RD 2001, 485<\/a>, 488 &#8211; Nutzung von Fotos auf der Internet-Homepage eines Printmediums),(\u2026) oder durch andere vergleichbare Handlungen vervielf\u00e4ltigt (Dreier\/Schulze, Schulze, Urheber)<\/p><\/blockquote>\n<p>Also wurde <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/98.html\" title=\"&sect; 98 UrhG: Anspruch auf Vernichtung, R&uuml;ckruf und &Uuml;berlassung\">\u00a7 98 UrhG<\/a> vom Gericht nicht nur \u00fcberfl\u00fcssigerweise, sondern sogar falsch gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>Das Gericht hat weiterhin in seinem Urteil die Pr\u00fcfung der Wirksamkeit der AGB-Klausel au\u00dfen vor gelassen. An dieser Stelle pr\u00fcft es dann sogar zu wenig.<\/p>\n<p>Richtigerweise spricht es aber an, dass Beitr\u00e4ge aus denen die Identit\u00e4t des Nutzers hervorgeht gel\u00f6scht werden m\u00fcssen. Dies ergibt sich aus datenschutzrechlichen Gesichtspunkten.<\/p>\n<p><strong>Weiterer Fehler des Gerichts<\/strong><\/p>\n<p>Es sei nur am Rande erw\u00e4hnt, dass das Gericht auch eine weitere fehlerhafte Bewertung vorgenommen hat.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte gegen zwei Beklagte geklagt.<\/p>\n<p>Die Beklagte zu 2) war im Impressum der Forenseite als Domaininhaberin bezeichnet. Der Beklagte zu 1) war als inhaltlich Verantwortlicher gem\u00e4\u00df <a href=\"http:\/\/openjur.de\/g\/mdstv\/10.html\" target=\"_blank\">\u00a7 10 Abs. 3 MDStV<\/a> genannt. Das Gericht verneinte die Passivlegitimation des Beklagten zu 1) und entschied:<\/p>\n<p><em>\u201e<\/em>Der Domaininhaber ist unabh\u00e4ngig vom geltend gemachten Anspruch stets der Anspruchsgegner\u201c. Aus \u00a7 10 Abs. 3 MDStV solle sich seiner Ansicht nach hingegen keine Passivlegitimation ergeben. Auch diese rechtliche Bewertung ist falsch. Das Gericht urteilte hierbei sogar wider dem Gesetzeswortlaut von \u00a7 10 Abs. 3 MDStV:<\/p>\n<blockquote><p>Dienstanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten(\u2026) m\u00fcssen (\u2026) einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, f\u00fcr welchen Teil des Mediendienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. (\u2026)<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Beklagte zu 1) hatte nicht kenntlich gemacht f\u00fcr welchen Teil des Mediendienstes er verantwortlich sein wollte und f\u00fcr welchen der im Ipressum genannte Beklagte zu 2). Unserer Ansicht nach kann das nur dazu f\u00fchren, dass der Beklagte zu 1) neben dem Beklagten zu 2) haftet, also passiv legitimiert ist. Denn die Wertung des Gerichts l\u00e4uft entgegen dem Zweck der Norm. Dieser liegt darin Informationen des Forenbetreibers \u00a0\u00fcber seine Identit\u00e4t, Anschrift, Vertretungsberechtigten und Handelsregistereintragung zu liefern und damit dem Verbraucher klar und unmissverst\u00e4ndlich darauf hinzuweisen, mit wem er in gesch\u00e4ftlichen Kontakt tritt. Die erforderlichen Informationen m\u00fcssen deshalb unter anderem leicht erkennbar sein (BGH, Urteil vom 20. 7. 2006 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20228\/03\" title=\"BGH, 20.07.2006 - I ZR 228\/03: Anbieterkennzeichnung im Internet\">I ZR 228\/03<\/a> (OLG M\u00fcnchen).<\/p>\n<p>Im Umkehrschluss kann es unserer Ansicht nach nicht dem Betreiber des Forums \u00a0zu Gute kommen, dass er sich einerseits als Verantwortlicher ausgibt und im Impressum einen anderen benennt und die vom Gesetz verlangte Kenntlichmachung seines Verantwortungsbereichs unterl\u00e4sst.<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u201eAuf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Hiermit dr\u00fcckt man im Volksmund aus, dass es vor Gericht immer ein gewisses Ma\u00df an Unsicherheit gibt und man die Entscheidung des Gerichts nie 100 %-ig\u00a0 vorhersehen kann.<\/p>\n<p>Aber jegliches Ma\u00df an \u00fcblicher Unsicherheit wird von diesem Urteil \u00fcberschritten. Denn auch, wenn der Richterstand unabh\u00e4ngig ist, so ist er doch an die Gesetze gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/20.html\" title=\"Art. 20 GG\">Art. 20 Abs. 3<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/97.html\" title=\"Art. 97 GG\">97 GG<\/a> gebunden. Diese Bindung l\u00e4sst sich hier im Umgang mit dem Urheberrecht, dem Staatsvertrag \u00fcber Mediendienste und den allgemeinen Normen des b\u00fcrgerlichen Gesetzbuches nicht mehr erkennen.<\/p>\n<p>Wir hoffen, dass dieses Urteil ein Einzelfall bleibt, schlagen Forennutzern aber dennoch vorsichtshalber vor, sich k\u00fcnftig Boardregeln vor der Zustimmung genau anzuschauen und sich vor jedem Beitrag zu fragen: \u201eWill ich das auch noch in Zukunft geschrieben haben?\u201c (jr)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 FotolEdhar &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en--><br \/>\n<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das L\u00f6schen von Forenbeitr\u00e4gen nach K\u00fcndigung der Mitgliedschaft Wer nutzt heutzutage nicht ein Forum um sich fachspezifische Tipps geben zu lassen, sich auszutauschen, zu diskutieren, Leidensgenossen zu finden oder seiner Meinung Luft zu machen? Heutzutage gibt es eine Vielzahl verschiedener Foren: Foren f\u00fcr Angler, f\u00fcr M\u00fctter, f\u00fcr Bastler, f\u00fcr Hundebesitzer usw.\u00a0 Doch was ist, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":9929,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,13,5,8],"tags":[3012,247,1088,1089,1090],"class_list":["post-9894","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","category-urheber-designrecht","category-datenschutzrecht","tag-urheberrecht","tag-agb","tag-forenbeitrage","tag-speichern-auf-homepage","tag-loschen-von-beitragen"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9894","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9894"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9894\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/9929"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9894"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9894"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9894"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}