{"id":9739,"date":"2012-01-18T07:19:43","date_gmt":"2012-01-18T05:19:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=9739"},"modified":"2017-04-07T12:11:13","modified_gmt":"2017-04-07T11:11:13","slug":"die-werbung-wir-montieren-markenprodukte-von-darf-auch-dann-nicht-mit-dem-markenlogo-versehen-werden-wenn-die-aussage-zutrifft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/die-werbung-wir-montieren-markenprodukte-von-darf-auch-dann-nicht-mit-dem-markenlogo-versehen-werden-wenn-die-aussage-zutrifft\/","title":{"rendered":"Die Werbung \u201cWir montieren Markenprodukte von \u2026\u201d darf auch dann nicht mit dem Markenlogo versehen werden, wenn die Aussage zutrifft"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"sicher ist sicher\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/noname.gif\" alt=\"\" \/>Die Kollegen von <a href=\"http:\/\/www.damm-legal.de\/lg-duesseldorf-die-werbung-mit-wir-montieren-markenprodukte-von-darf-ohne-einwilligung-des-markeninhabers-nicht-mit-abbildung-eines-logos-betrieben-werden\" target=\"_blank\">Dr. Damm und Partner<\/a> weisen aktuell auf eine Entscheidung des Landgerichts D\u00fcsseldorf (LG D\u00fcsseldorf, Urteil vom 16.11.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2a%20O%20224\/11\" title=\"LG D&uuml;sseldorf, 16.11.2011 - 2a O 224\/11: Die Werbung mit &quot;Wir montieren Markenprodukte von &#133;&quot; d...\">2a O 224\/11<\/a>) hin, mit der der Beklagten die Verwendung eines Markenlogos innerhalb von dessen Gesch\u00e4ftspapieren verboten wurde.<\/p>\n<p>Die Besonderheit des Falles lag darin, dass die Werbeaussage grunds\u00e4tzlich der Wahrheit entsprach. D.h., die Beklagte montierte tats\u00e4chlich die Markenprodukte der Kl\u00e4gerin.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin monierte jedoch, dass dem Verkehr durch die Abbildung des Logos suggeriert werde, dass die Parteien in einer Vertragsbeziehung st\u00fcnden, was nicht der Fall war. Die Kammer des Landgerichts D\u00fcsseldorf gab der Kl\u00e4gerin recht.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n<p>Bei dem Verkauf und der Bewerbung von Markenprodukten ist Vorsicht geboten.<\/p>\n<p>Auch wenn die Grundaussage einer Werbung zutreffen mag, bedeutet das nicht, dass die Verwendung von Markennamen grenzenlos gestattet w\u00e4re. Da der Markenrechtsinhaber grunds\u00e4tzlich jegliche (markenm\u00e4\u00dfige) Verwendung des von ihm gesch\u00fctzten Kennzeichens verbieten kann, muss derjenige, der das Zeichen dennoch verwenden m\u00f6chte, dass er seinerseits entweder aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zur Nutzung berechtigt ist.<\/p>\n<p>Obwohl das Landgericht eine entsprechende Pr\u00fcfung nicht vorgenommen hat, halten wir es f\u00fcr notwendig, neben dem Werbe- und Ank\u00fcndigungsrecht in Bezug auf mit einer Marke versehene Produkte, auch auf das Recht nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/23.html\" title=\"&sect; 23 MarkenG: Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgesch&auml;ft\">\u00a7 23 MarkenG<\/a> hinzuweisen, eine Bezeichnung (beschreibend) zu nutzen.<\/p>\n<p>Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/23.html\" title=\"&sect; 23 MarkenG: Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgesch&auml;ft\">\u00a7 23 MarkenG<\/a> hat der Inhaber einer Marke oder einer gesch\u00e4ftlichen Bezeichnung at nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im gesch\u00e4ftlichen Verkehrein mit der Marke oder der gesch\u00e4ftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein \u00e4hnliches Zeichen als Angabe \u00fcber Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen.<\/p>\n<p>Diese Nutzungsm\u00f6glichkeit steht aber immer unter dem Vorbehalt, dass die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>Nach dem EuGH ist eine Benutzung insbesondere aber dann unlauter, wenn sie in einer Weise erfolgt, die glauben machen kann, da\u00df eine Handelsbeziehung zwischen dem Dritten und dem Markeninhaber besteht. Dieses Merkmal d\u00fcrfte nach den Feststellungen des Landgerichts in diesem Fall erf\u00fcllt sein, so dass eine Benutzung auch nicht nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/23.html\" title=\"&sect; 23 MarkenG: Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgesch&auml;ft\">\u00a7 23 MarkenG<\/a> zul\u00e4ssig gewesen sein d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Im April dieses Jahres hatte der BGH (BGH,\u00a0Urteil vom 14.\u00a0April 2011, Az.\u00a0 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2033\/10\" title=\"BGH, 14.04.2011 - I ZR 33\/10: GROSSE INSPEKTION F&Uuml;R ALLE\">I\u00a0ZR\u00a033\/10<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/marken-und-domainrecht\/bgh-atu-darf-das-vw-logo-in-seiner-werbung-nicht-verwenden\" target=\"_blank\">wir berichteten<\/a>) vor diesem Hintergrund ebenso wie die Vorinstanzen der ATU Autoteile Unger Handels GmbH &amp; Co. KG, die weit \u00fcber 100 markenunabh\u00e4ngige Reparaturwerkst\u00e4tten betreibt, verboten, in ihrer eigenen Werbung eine Bildmarke der VW AG abzubilden. (la)<!--:--><!--:en--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"sicher ist sicher\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/noname.gif\" alt=\"\" \/>Die Kollegen von <a href=\"http:\/\/www.damm-legal.de\/lg-duesseldorf-die-werbung-mit-wir-montieren-markenprodukte-von-darf-ohne-einwilligung-des-markeninhabers-nicht-mit-abbildung-eines-logos-betrieben-werden\" target=\"_blank\">Dr. Damm und Partner<\/a> weisen aktuell auf eine Entscheidung des Landgerichts D\u00fcsseldorf (LG D\u00fcsseldorf, Urteil vom 16.11.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2a%20O%20224\/11\" title=\"LG D&uuml;sseldorf, 16.11.2011 - 2a O 224\/11: Die Werbung mit &quot;Wir montieren Markenprodukte von &#133;&quot; d...\">2a O 224\/11<\/a>) hin, mit der der Beklagten die Verwendung eines Markenlogos innerhalb von dessen Gesch\u00e4ftspapieren verboten wurde.<\/p>\n<p>Die Besonderheit des Falles lag darin, dass die Werbeaussage grunds\u00e4tzlich der Wahrheit entsprach. D.h., die Beklagte montierte tats\u00e4chlich die Markenprodukte der Kl\u00e4gerin.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin monierte jedoch, dass dem Verkehr durch die Abbildung des Logos suggeriert werde, dass die Parteien in einer Vertragsbeziehung st\u00fcnden, was nicht der Fall war. Die Kammer des Landgerichts D\u00fcsseldorf gab der Kl\u00e4gerin recht.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n<p>Bei dem Verkauf und der Bewerbung von Markenprodukten ist Vorsicht geboten.<\/p>\n<p>Auch wenn die Grundaussage einer Werbung zutreffen mag, bedeutet das nicht, dass die Verwendung von Markennamen grenzenlos gestattet w\u00e4re. Da der Markenrechtsinhaber grunds\u00e4tzlich jegliche (markenm\u00e4\u00dfige) Verwendung des von ihm gesch\u00fctzten Kennzeichens verbieten kann, muss derjenige, der das Zeichen dennoch verwenden m\u00f6chte, dass er seinerseits entweder aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zur Nutzung berechtigt ist.<\/p>\n<p>Obwohl das Landgericht eine entsprechende Pr\u00fcfung nicht vorgenommen hat, halten wir es f\u00fcr notwendig, neben dem Werbe- und Ank\u00fcndigungsrecht in Bezug auf mit einer Marke versehene Produkte, auch auf das Recht nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/23.html\" title=\"&sect; 23 MarkenG: Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgesch&auml;ft\">\u00a7 23 MarkenG<\/a> hinzuweisen, eine Bezeichnung (beschreibend) zu nutzen.<\/p>\n<p>Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/23.html\" title=\"&sect; 23 MarkenG: Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgesch&auml;ft\">\u00a7 23 MarkenG<\/a> hat der Inhaber einer Marke oder einer gesch\u00e4ftlichen Bezeichnung at nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im gesch\u00e4ftlichen Verkehrein mit der Marke oder der gesch\u00e4ftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein \u00e4hnliches Zeichen als Angabe \u00fcber Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen.<\/p>\n<p>Diese Nutzungsm\u00f6glichkeit steht aber immer unter dem Vorbehalt, dass die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>Nach dem EuGH ist eine Benutzung insbesondere aber dann unlauter, wenn sie in einer Weise erfolgt, die glauben machen kann, da\u00df eine Handelsbeziehung zwischen dem Dritten und dem Markeninhaber besteht. Dieses Merkmal d\u00fcrfte nach den Feststellungen des Landgerichts in diesem Fall erf\u00fcllt sein, so dass eine Benutzung auch nicht nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/23.html\" title=\"&sect; 23 MarkenG: Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgesch&auml;ft\">\u00a7 23 MarkenG<\/a> zul\u00e4ssig gewesen sein d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Im April dieses Jahres hatte der BGH (BGH, Urteil vom 14. April 2011, Az.  <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2033\/10\" title=\"BGH, 14.04.2011 - I ZR 33\/10: GROSSE INSPEKTION F&Uuml;R ALLE\">I ZR 33\/10<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/marken-und-domainrecht\/bgh-atu-darf-das-vw-logo-in-seiner-werbung-nicht-verwenden\" target=\"_blank\">wir berichteten<\/a>) vor diesem Hintergrund ebenso wie die Vorinstanzen der ATU Autoteile Unger Handels GmbH &amp; Co. 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