{"id":9657,"date":"2012-01-12T07:18:06","date_gmt":"2012-01-12T05:18:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=9657"},"modified":"2017-04-07T12:12:35","modified_gmt":"2017-04-07T11:12:35","slug":"es-darf-weiter-abgemahnt-werden-amazon-hat-die-funktion-bilder-hochladen-wieder-aktiviert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/es-darf-weiter-abgemahnt-werden-amazon-hat-die-funktion-bilder-hochladen-wieder-aktiviert\/","title":{"rendered":"Es darf weiter abgemahnt werden: Amazon hat die Funktion \u201cBilder hochladen\u201d wieder aktiviert"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Ich glaub, es geht schon wieder los, das darf ja wohl nicht wahr sein.\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/amazonlogo1.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Im November 2011 hatten wir dar\u00fcber <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/abmahnflut-amazon-hat-die-funktion-bilder-hochladen-zeitweilig-deaktiviert\" target=\"_blank\">berichtet<\/a>, dass Amazon die Funktion \u201cEigene Bilder hochladen\u201d zeitweilig deaktiviert hatte.wir hatten damals vermutet, dass Amazon damit auf die &#8211; gelinde gesagt &#8211; unsch\u00f6ne Situation reagierte, in die Onlineh\u00e4ndler auf Amazon dadurch gebracht wurden.<\/p>\n<p>Wir haben uns anscheinend geirrt. Mittlerweile ist diese Funktion n\u00e4mlich wieder aktiviert. Es darf also wieder fr\u00f6hlich hochgeladen werden.<\/p>\n<p>Was es f\u00fcr den jeweiligen Anbieter des Produkts auf der Amazon Plattform bedeutet, wenn wildfremde Dritte durch ihn nicht kontrollierbares Bildmaterial zu seinem Angebot hochladen, hatten wir bereits <a href=\"Es war also zeitweilig nicht nur so, dass andere H\u00e4ndler, die einen Artikel unter einer bestimmten Artikelnummer (bei Amazon ASIN) ebenfalls verkauften und sich an die Artikelbeschreibung dranh\u00e4ngen und diese ver\u00e4ndern und mit eigenen Bildern versehen konnten. Zus\u00e4tzlich konnten nun beliebige Dritte den Artikelbeschreibungen beliebiges eigenes Bildmaterial hinzuf\u00fcgen.\" target=\"_blank\">hier<\/a> erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Zwischenzeitlich liegt uns auch ein Protokoll der m\u00fcndlichen Verhandlung vor dem Landgericht K\u00f6ln vor, welches unserer Rechtsauffassung folgt, dass H\u00e4ndler auf der Amazon-Plattform f\u00fcr alle urheberrechtsverletzende Produktbilder haften, selbst wenn diese noch nicht durch sie selbst, sondern auf Aufforderung durch Amazon durch ihnen unbekannte Dritte zum Angebot hinzugef\u00fcgt wurden.<\/p>\n<p>Vor allem lie\u00df das Landgericht das oft geh\u00f6rte Argument nicht gelten, dass der Urheber des Lichtbildes darauf R\u00fccksicht nehmen m\u00fcsse, da man sonst auf der Amazon-Plattform gar nicht mehr (rechtssicher) verkaufen k\u00f6nne. Die Kammer findet dazu deutliche Worte:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Die Verf\u00fcgungsbeklagte hat sich zum Zwecke des Verkaufs ihrer Produkte eines Betriebssystems bedient, bei dem unter Verwendung eines bestimmten EAN-Codes Produktfotos aus dem jeweiligen Angebot hinzugef\u00fcgt werden, was dem Teilnehmer dieses Verfahrens bewusst ist. Damit ist willentlich und ad\u00e4quat kausal eine Mitwirkung an einer m\u00f6glichen Rechtsverletzung gegeben. Es bestand die M\u00f6glichkeit, die Rechtsverletzung zu unterbinden, zwar nur unter Verzicht auf die Einstellung des Angebots bei Amazon. <strong>Dennoch m\u00fcssen die Rechte des Urhebers nicht hinter den Rechten von Amazon und den dortigen Verk\u00e4ufern zur\u00fccktreten. Vielmehr sind diese gehalten, ein System zu implementieren, das Urheberrechtsverletzungen ausschlie\u00dft. Derjenige, der sich an einem solchen System beteiligt, haftet als St\u00f6rer im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97.html\" title=\"&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz\">\u00a7 97 UrhG<\/a>.<\/strong>&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Es steht zu hoffen, dass sich Amazon-H\u00e4ndler, die auf diese Weise schuldlos von Urhebern in Anspruch genommen werden, bei Amazon\u00a0 Regress nehmen, damit man dort einmal langsam einsieht, dass es so nicht weitergehen kann.<\/p>\n<p><strong>Der Hinweis des Landgerichts K\u00f6ln laut im Volltext:<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00d6ffentliche Sitzung<br \/>\nder 28. Zivilkammer des Landgerichts<\/p>\n<p>Gesch\u00e4fts-Nr.:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=28%20O%20814\/11\" title=\"LG K&ouml;ln, 16.11.2012 - 28 O 814\/11: Amazon-H&auml;ndler haften f&uuml;r Urheberrechtsverletzungen an Fotos...\">28 O 814\/11<\/a><\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig:<br \/>\nVorsitzende Richterin<\/p>\n<p>Richterin<\/p>\n<p>Richter<\/p>\n<p>&#8211; Ohne Protokollf\u00fchrer gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/159.html\" title=\"&sect; 159 ZPO: Protokollaufnahme\">\u00a7 159 ZPO<\/a> \u2013 Protokoll wurde vorl\u00e4ufig auf Tontr\u00e4ger aufgezeichnet. \u2013<\/p>\n<p>In dem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren<\/p>\n<p>des<\/p>\n<p>&#8211; Prozessbevollm\u00e4chtigte: Rechtsanw\u00e4lte Lampmann, Behn &amp;<br \/>\nRosenbaum, Stadtwalg\u00fcrtel 81-83,<br \/>\n50935 K\u00f6ln \u2013<\/p>\n<p>gegen<\/p>\n<p>erschienen bei Aufruff\u00fcr den Verf\u00fcgungskl\u00e4ger Rechtsanwalt,<\/p>\n<p>f\u00fcr die Verf\u00fcgungsbeklagte\u00a0 Rechtsanw\u00e4ltin.<\/p>\n<p>Die Sach- und Rechtslage wird er\u00f6rtert.<\/p>\n<p>Die Kammer weist darauf hin, dass nach der Vorberatung die einstweilige Verf\u00fcgung wohl best\u00e4tigt werden d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Der Verf\u00fcgungskl\u00e4ger ist aktivlegitimiert, er hat durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht, dass er das Foto selbst angefertigt hat. Das streitgegenst\u00e4ndliche Lichtbild wird durch <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/72.html\" title=\"&sect; 72 UrhG: Lichtbilder\">\u00a7 72 UrhG<\/a> gesch\u00fctzt, ohne dass es auf individuelle Gestaltung oder Sch\u00f6pfungsh\u00f6he ank\u00e4me.<\/p>\n<p>Ein Motivschutz existiert insoweit nicht.<\/p>\n<p>Die Verf\u00fcgungsbeklagte hat das Recht des Verf\u00fcgungskl\u00e4gers, das verfahrensgegenst\u00e4ndliche Lichtbild im Internet \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen, verletzt, denn auch unter Ber\u00fccksichtigung des Umstandes, dass die Fotoaufnahme nicht von der Verf\u00fcgungsbeklagten, sondern von Amazon dem Angebot hinzugef\u00fcgt wurde, steht die Verf\u00fcgungsbeklagte f\u00fcr die Rechtsverletzung als St\u00f6rer im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97.html\" title=\"&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz\">\u00a7 97 Abs. 1 UrhG<\/a>.<\/p>\n<p>Die Reichweite der jeweiligen Pr\u00fcf- oder Verhaltenspflicht im Urheberrecht richtet sich nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls unter Ber\u00fccksichtigung der Funktionen und Aufgabenstellung des St\u00f6rers und der Eigenverantwortlichkeit desjenigen, der die rechtswidrige Beeintr\u00e4chtigung unmittelbar vorgenommen hat.<\/p>\n<p>Die Verf\u00fcgungsbeklagte hat sich zum Zwecke des Verkaufs ihrer Produkte eines Betriebssystems bedient, bei dem unter Verwendung eines bestimmten EAN-Codes Produktfotos aus dem jeweiligen Angebot hinzugef\u00fcgt werden, was dem Teilnehmer dieses Verfahrens bewusst ist. Damit ist willentlich und ad\u00e4quat kausal eine Mitwirkung an einer m\u00f6glichen Rechtsverletzung gegeben. Es bestand die M\u00f6glichkeit, die Rechtsverletzung zu unterbinden, zwar nur unter Verzicht auf die Einstellung des Angebots bei Amazon. Dennoch m\u00fcssen die Rechte des Urhebers nicht hinter den Rechten von Amazon und den dortigen Verk\u00e4ufern zur\u00fccktreten. Vielmehr sind diese gehalten, ein System zu implementieren, das Urheberrechtsverletzungen ausschlie\u00dft. Derjenige, der sich an einem solchen System beteiligt, haftet als St\u00f6rer im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97.html\" title=\"&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz\">\u00a7 97 UrhG<\/a>.<\/p>\n<p>Soweit die Verf\u00fcgungsbeklagte einwendet, das Lichtbild sei von einem Nutzer namens Michael bei Amazon hochgeladen worden, w\u00fcrde dies dann nur einer Rechtsverletzung entgegenstehen, wenn der Verf\u00fcgungskl\u00e4ger selbst Nutzer gewesen w\u00e4re und als \u201eMichael\u201c das Lichtbild im Rahmen einer eigenen Verkaufsaktion verf\u00fcgbar gemacht hat. Insoweit stellt die Verf\u00fcgungsbeklagte allerdings lediglich Vermutungen an. Die Wiederholungsgefahr w\u00e4re dann durch die gegangene Rechtsverletzung indiziert.<\/p>\n<p>Die Kammer schl\u00e4gt den Parteien vor, sich g\u00fctlich zu einigen, dies auch im Hinblick darauf, ein m\u00f6gliches Hauptsacheverfahren zu vermeiden.<\/p>\n<p>Die Kammer schl\u00e4gt den Parteien vor, dass die Verf\u00fcgungsbeklagte den Widerspruch gegen die einstweilige Verf\u00fcgung zur\u00fccknimmt und diese als endg\u00fcltige Regelung unter Verzicht gegen die Rechte aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/924.html\" title=\"&sect; 924 ZPO: Widerspruch\">\u00a7\u00a7 924<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/926.html\" title=\"&sect; 926 ZPO: Anordnung der Klageerhebung\">926<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/927.html\" title=\"&sect; 927 ZPO: Aufhebung wegen ver&auml;nderter Umst&auml;nde\">927 ZPO<\/a> anerkennt.<\/p>\n<p>Sodann k\u00f6nnen die Parteien das Verfahren in der Hauptsache \u00fcbereinstimmend f\u00fcr erledigt erkl\u00e4ren und sich im Hinblick auf die sodann noch offenstehende Kostenentscheidung und m\u00f6glicherweise weitere Anspr\u00fcche des Verf\u00fcgungskl\u00e4gers dahingehend einigen, dass die Verf\u00fcgungsbeklagte an den Verf\u00fcgungskl\u00e4ger 684.&#8211; \u20ac zahlt zum Ausgleich aller Anspr\u00fcche aus der streitgegenst\u00e4ndlichen Rechtsverletzung. Die Kosten des einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens w\u00e4ren sodann von der Verf\u00fcgungsbeklagten zu tragen, die Kosten des Vergleichs k\u00f6nnten gegeneinander aufgehoben werden.<\/p>\n<p>Der Prozessbevollm\u00e4chtigte des Verf\u00fcgungskl\u00e4gers teilt mit, dass so verfahren werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4ltin teilt nach R\u00fccksprache mit dem Hauptbevollm\u00e4chtigten mit, dass auch von ihrer Seite so verfahren werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Die Prozessbevollm\u00e4chtigte der Verf\u00fcgungsbeklagten erkl\u00e4rt:<\/p>\n<p>Ich nehme den Widerspruch gegen die einstweilige Verf\u00fcgung vom 05.10.2011 zur\u00fcck, erkenne diese als endg\u00fcltige Regelung an unter Verzicht auf die Rechte nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/924.html\" title=\"&sect; 924 ZPO: Widerspruch\">\u00a7\u00a7 924<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/926.html\" title=\"&sect; 926 ZPO: Anordnung der Klageerhebung\">926<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/927.html\" title=\"&sect; 927 ZPO: Aufhebung wegen ver&auml;nderter Umst&auml;nde\">927 ZPO<\/a>.<\/p>\n<p>vorgespielt und genehmigt<\/p>\n<p>Die Prozessbevollm\u00e4chtigten beider Parteien erkl\u00e4ren nun das Verfahren \u00fcbereinstimmend in der Hauptsache f\u00fcr erledigt.<\/p>\n<p>Die Parteien schlie\u00dfen nunmehr folgenden<\/p>\n<p>Vergleich:<\/p>\n<p>1. Zum Ausgleich aller Anspr\u00fcche des Verf\u00fcgungskl\u00e4gers aus der streitgegenst\u00e4ndlichen Verletzungshandlung zahlt die Verf\u00fcgungsbeklagte an der Verf\u00fcgungskl\u00e4ger 684,&#8211; \u20ac.<\/p>\n<p>2. Die Kosten des Verfahrens tr\u00e4gt die Verf\u00fcgungsbeklagte, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.<\/p>\n<p>vorgespielt und genehmigt<\/p>\n<p>beschlossen und verk\u00fcndet<\/p>\n<p>Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:<br \/>\nF\u00fcr das Verfahren bis zur \u00fcbereinstimmenden Erledigungserkl\u00e4rung 6.000,&#8211; \u20ac, danach die bis dahin entstandenen Kosten des Verfahrens.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Vergleich 1.200,&#8211; \u20ac.<\/p><\/blockquote>\n<p>(la)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Ich glaub, es geht schon wieder los, das darf ja wohl nicht wahr sein.\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/amazonlogo1.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Im November 2011 hatten wir dar\u00fcber <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/abmahnflut-amazon-hat-die-funktion-bilder-hochladen-zeitweilig-deaktiviert\" target=\"_blank\">berichtet<\/a>, dass Amazon die Funktion \u201cEigene Bilder hochladen\u201d zeitweilig deaktiviert hatte.wir hatten damals vermutet, dass Amazon damit auf die &#8211; gelinde gesagt &#8211; unsch\u00f6ne Situation reagierte, in die Onlineh\u00e4ndler auf Amazon dadurch gebracht wurden.<\/p>\n<p>Wir haben uns anscheinend geirrt. Mittlerweile ist diese Funktion n\u00e4mlich wieder aktiviert. Es darf also wieder fr\u00f6hlich hochgeladen werden.<\/p>\n<p>Was es f\u00fcr den jeweiligen Anbieter des Produkts auf der Amazon Plattform bedeutet, wenn wildfremde Dritte durch ihn nicht kontrollierbares Bildmaterial zu seinem Angebot hochladen, hatten wir bereits <a href=\"Es war also zeitweilig nicht nur so, dass andere H\u00e4ndler, die einen Artikel unter einer bestimmten Artikelnummer (bei Amazon ASIN) ebenfalls verkauften und sich an die Artikelbeschreibung dranh\u00e4ngen und diese ver\u00e4ndern und mit eigenen Bildern versehen konnten. Zus\u00e4tzlich konnten nun beliebige Dritte den Artikelbeschreibungen beliebiges eigenes Bildmaterial hinzuf\u00fcgen.\" target=\"_blank\">hier<\/a> erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Zwischenzeitlich liegt uns auch ein Protokoll der m\u00fcndlichen Verhandlung vor dem Landgericht K\u00f6ln vor, welches unserer Rechtsauffassung folgt, dass H\u00e4ndler auf der Amazon-Plattform f\u00fcr alle urheberrechtsverletzende Produktbilder haften, selbst wenn diese noch nicht durch sie selbst, sondern auf Aufforderung durch Amazon durch ihnen unbekannte Dritte zum Angebot hinzugef\u00fcgt wurden.<\/p>\n<p>Vor allem lie\u00df das Landgericht das oft geh\u00f6rte Argument nicht gelten, dass der Urheber des Lichtbildes darauf R\u00fccksicht nehmen m\u00fcsse, da man sonst auf der Amazon-Plattform gar nicht mehr (rechtssicher) verkaufen k\u00f6nne. Die Kammer findet dazu deutliche Worte:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Die Verf\u00fcgungsbeklagte hat sich zum Zwecke des Verkaufs ihrer Produkte eines Betriebssystems bedient, bei dem unter Verwendung eines bestimmten EAN-Codes Produktfotos aus dem jeweiligen Angebot hinzugef\u00fcgt werden, was dem Teilnehmer dieses Verfahrens bewusst ist. Damit ist willentlich und ad\u00e4quat kausal eine Mitwirkung an einer m\u00f6glichen Rechtsverletzung gegeben. Es bestand die M\u00f6glichkeit, die Rechtsverletzung zu unterbinden, zwar nur unter Verzicht auf die Einstellung des Angebots bei Amazon. <strong>Dennoch m\u00fcssen die Rechte des Urhebers nicht hinter den Rechten von Amazon und den dortigen Verk\u00e4ufern zur\u00fccktreten. Vielmehr sind diese gehalten, ein System zu implementieren, das Urheberrechtsverletzungen ausschlie\u00dft. Derjenige, der sich an einem solchen System beteiligt, haftet als St\u00f6rer im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97.html\" title=\"&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz\">\u00a7 97 UrhG<\/a>.<\/strong>&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Es steht zu hoffen, dass sich Amazon-H\u00e4ndler, die auf diese Weise schuldlos von Urhebern in Anspruch genommen werden, bei Amazon  Regress nehmen, damit man dort einmal langsam einsieht, dass es so nicht weitergehen kann.<\/p>\n<p><strong>Der Hinweis des Landgerichts K\u00f6ln laut im Volltext:<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00d6ffentliche Sitzung<br \/>\nder 28. Zivilkammer des Landgerichts<\/p>\n<p>Gesch\u00e4fts-Nr.:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=28%20O%20814\/11\" title=\"LG K&ouml;ln, 16.11.2012 - 28 O 814\/11: Amazon-H&auml;ndler haften f&uuml;r Urheberrechtsverletzungen an Fotos...\">28 O 814\/11<\/a><\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig:<br \/>\nVorsitzende Richterin<\/p>\n<p>Richterin<\/p>\n<p>Richter<\/p>\n<p>&#8211; Ohne Protokollf\u00fchrer gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/159.html\" title=\"&sect; 159 ZPO: Protokollaufnahme\">\u00a7 159 ZPO<\/a> \u2013 Protokoll wurde vorl\u00e4ufig auf Tontr\u00e4ger aufgezeichnet. \u2013<\/p>\n<p>In dem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren<\/p>\n<p>des<\/p>\n<p>&#8211; Prozessbevollm\u00e4chtigte: Rechtsanw\u00e4lte Lampmann, Behn &amp;<br \/>\nRosenbaum, Stadtwalg\u00fcrtel 81-83,<br \/>\n50935 K\u00f6ln \u2013<\/p>\n<p>gegen<\/p>\n<p>erschienen bei Aufruff\u00fcr den Verf\u00fcgungskl\u00e4ger Rechtsanwalt,<\/p>\n<p>f\u00fcr die Verf\u00fcgungsbeklagte  Rechtsanw\u00e4ltin.<\/p>\n<p>Die Sach- und Rechtslage wird er\u00f6rtert.<\/p>\n<p>Die Kammer weist darauf hin, dass nach der Vorberatung die einstweilige Verf\u00fcgung wohl best\u00e4tigt werden d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Der Verf\u00fcgungskl\u00e4ger ist aktivlegitimiert, er hat durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht, dass er das Foto selbst angefertigt hat. Das streitgegenst\u00e4ndliche Lichtbild wird durch <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/72.html\" title=\"&sect; 72 UrhG: Lichtbilder\">\u00a7 72 UrhG<\/a> gesch\u00fctzt, ohne dass es auf individuelle Gestaltung oder Sch\u00f6pfungsh\u00f6he ank\u00e4me.<\/p>\n<p>Ein Motivschutz existiert insoweit nicht.<\/p>\n<p>Die Verf\u00fcgungsbeklagte hat das Recht des Verf\u00fcgungskl\u00e4gers, das verfahrensgegenst\u00e4ndliche Lichtbild im Internet \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen, verletzt, denn auch unter Ber\u00fccksichtigung des Umstandes, dass die Fotoaufnahme nicht von der Verf\u00fcgungsbeklagten, sondern von Amazon dem Angebot hinzugef\u00fcgt wurde, steht die Verf\u00fcgungsbeklagte f\u00fcr die Rechtsverletzung als St\u00f6rer im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97.html\" title=\"&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz\">\u00a7 97 Abs. 1 UrhG<\/a>.<\/p>\n<p>Die Reichweite der jeweiligen Pr\u00fcf- oder Verhaltenspflicht im Urheberrecht richtet sich nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls unter Ber\u00fccksichtigung der Funktionen und Aufgabenstellung des St\u00f6rers und der Eigenverantwortlichkeit desjenigen, der die rechtswidrige Beeintr\u00e4chtigung unmittelbar vorgenommen hat.<\/p>\n<p>Die Verf\u00fcgungsbeklagte hat sich zum Zwecke des Verkaufs ihrer Produkte eines Betriebssystems bedient, bei dem unter Verwendung eines bestimmten EAN-Codes Produktfotos aus dem jeweiligen Angebot hinzugef\u00fcgt werden, was dem Teilnehmer dieses Verfahrens bewusst ist. Damit ist willentlich und ad\u00e4quat kausal eine Mitwirkung an einer m\u00f6glichen Rechtsverletzung gegeben. Es bestand die M\u00f6glichkeit, die Rechtsverletzung zu unterbinden, zwar nur unter Verzicht auf die Einstellung des Angebots bei Amazon. Dennoch m\u00fcssen die Rechte des Urhebers nicht hinter den Rechten von Amazon und den dortigen Verk\u00e4ufern zur\u00fccktreten. Vielmehr sind diese gehalten, ein System zu implementieren, das Urheberrechtsverletzungen ausschlie\u00dft. Derjenige, der sich an einem solchen System beteiligt, haftet als St\u00f6rer im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97.html\" title=\"&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz\">\u00a7 97 UrhG<\/a>.<\/p>\n<p>Soweit die Verf\u00fcgungsbeklagte einwendet, das Lichtbild sei von einem Nutzer namens Michael bei Amazon hochgeladen worden, w\u00fcrde dies dann nur einer Rechtsverletzung entgegenstehen, wenn der Verf\u00fcgungskl\u00e4ger selbst Nutzer gewesen w\u00e4re und als \u201eMichael\u201c das Lichtbild im Rahmen einer eigenen Verkaufsaktion verf\u00fcgbar gemacht hat. Insoweit stellt die Verf\u00fcgungsbeklagte allerdings lediglich Vermutungen an. Die Wiederholungsgefahr w\u00e4re dann durch die gegangene Rechtsverletzung indiziert.<\/p>\n<p>Die Kammer schl\u00e4gt den Parteien vor, sich g\u00fctlich zu einigen, dies auch im Hinblick darauf, ein m\u00f6gliches Hauptsacheverfahren zu vermeiden.<\/p>\n<p>Die Kammer schl\u00e4gt den Parteien vor, dass die Verf\u00fcgungsbeklagte den Widerspruch gegen die einstweilige Verf\u00fcgung zur\u00fccknimmt und diese als endg\u00fcltige Regelung unter Verzicht gegen die Rechte aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/924.html\" title=\"&sect; 924 ZPO: Widerspruch\">\u00a7\u00a7 924<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/926.html\" title=\"&sect; 926 ZPO: Anordnung der Klageerhebung\">926<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/927.html\" title=\"&sect; 927 ZPO: Aufhebung wegen ver&auml;nderter Umst&auml;nde\">927 ZPO<\/a> anerkennt.<\/p>\n<p>Sodann k\u00f6nnen die Parteien das Verfahren in der Hauptsache \u00fcbereinstimmend f\u00fcr erledigt erkl\u00e4ren und sich im Hinblick auf die sodann noch offenstehende Kostenentscheidung und m\u00f6glicherweise weitere Anspr\u00fcche des Verf\u00fcgungskl\u00e4gers dahingehend einigen, dass die Verf\u00fcgungsbeklagte an den Verf\u00fcgungskl\u00e4ger 684.&#8211; \u20ac zahlt zum Ausgleich aller Anspr\u00fcche aus der streitgegenst\u00e4ndlichen Rechtsverletzung. Die Kosten des einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens w\u00e4ren sodann von der Verf\u00fcgungsbeklagten zu tragen, die Kosten des Vergleichs k\u00f6nnten gegeneinander aufgehoben werden.<\/p>\n<p>Der Prozessbevollm\u00e4chtigte des Verf\u00fcgungskl\u00e4gers teilt mit, dass so verfahren werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4ltin teilt nach R\u00fccksprache mit dem Hauptbevollm\u00e4chtigten mit, dass auch von ihrer Seite so verfahren werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Die Prozessbevollm\u00e4chtigte der Verf\u00fcgungsbeklagten erkl\u00e4rt:<\/p>\n<p>Ich nehme den Widerspruch gegen die einstweilige Verf\u00fcgung vom 05.10.2011 zur\u00fcck, erkenne diese als endg\u00fcltige Regelung an unter Verzicht auf die Rechte nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/924.html\" title=\"&sect; 924 ZPO: Widerspruch\">\u00a7\u00a7 924<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/926.html\" title=\"&sect; 926 ZPO: Anordnung der Klageerhebung\">926<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/927.html\" title=\"&sect; 927 ZPO: Aufhebung wegen ver&auml;nderter Umst&auml;nde\">927 ZPO<\/a>.<\/p>\n<p>vorgespielt und genehmigt<\/p>\n<p>Die Prozessbevollm\u00e4chtigten beider Parteien erkl\u00e4ren nun das Verfahren \u00fcbereinstimmend in der Hauptsache f\u00fcr erledigt.<\/p>\n<p>Die Parteien schlie\u00dfen nunmehr folgenden<\/p>\n<p>Vergleich:<\/p>\n<p>1. Zum Ausgleich aller Anspr\u00fcche des Verf\u00fcgungskl\u00e4gers aus der streitgegenst\u00e4ndlichen Verletzungshandlung zahlt die Verf\u00fcgungsbeklagte an der Verf\u00fcgungskl\u00e4ger 684,&#8211; \u20ac.<\/p>\n<p>2. Die Kosten des Verfahrens tr\u00e4gt die Verf\u00fcgungsbeklagte, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.<\/p>\n<p>vorgespielt und genehmigt<\/p>\n<p>beschlossen und verk\u00fcndet<\/p>\n<p>Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:<br \/>\nF\u00fcr das Verfahren bis zur \u00fcbereinstimmenden Erledigungserkl\u00e4rung 6.000,&#8211; \u20ac, danach die bis dahin entstandenen Kosten des Verfahrens.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Vergleich 1.200,&#8211; \u20ac.<\/p><\/blockquote>\n<p>(la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im November 2011 hatten wir dar\u00fcber berichtet, dass Amazon die Funktion \u201cEigene Bilder hochladen\u201d zeitweilig deaktiviert hatte.wir hatten damals vermutet, dass Amazon damit auf die &#8211; gelinde gesagt &#8211; unsch\u00f6ne Situation reagierte, in die Onlineh\u00e4ndler auf Amazon dadurch gebracht wurden. Wir haben uns anscheinend geirrt. Mittlerweile ist diese Funktion n\u00e4mlich wieder aktiviert. Es darf also [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":8675,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,5],"tags":[33,426,887,991],"class_list":["post-9657","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-urheber-designrecht","tag-abmahnung","tag-lichtbilder","tag-amazon","tag-bilder-hochladen"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9657","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9657"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9657\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/8675"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9657"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9657"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9657"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}