{"id":964,"date":"2009-12-18T01:32:16","date_gmt":"2009-12-17T23:32:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=964"},"modified":"2009-12-18T01:32:16","modified_gmt":"2009-12-17T23:32:16","slug":"suchmaschinenbetreiber-muss-selbst-dann-ergebnisse-nicht-prufen-wenn-ihm-bereits-ahnliche-verstose-bekannt-geworden-sind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/suchmaschinenbetreiber-muss-selbst-dann-ergebnisse-nicht-prufen-wenn-ihm-bereits-ahnliche-verstose-bekannt-geworden-sind\/","title":{"rendered":"Suchmaschinenbetreiber muss selbst dann Ergebnisse nicht pr\u00fcfen, wenn ihm bereits \u00e4hnliche Verst\u00f6\u00dfe bekannt geworden sind"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Wie <a href=\"http:\/\/www.jurpc.de\/\" target=\"_blank\">Jurpc<\/a> berichtet, bleibt das OLG Hamburg in einem <a href=\"\/lbr\/entscheidungen\/persoenlichkeitsrecht\/379\/5\/5\" target=\"_blank\">Beschluss vom 13.11.2009, Az. 7 W 125\/09<\/a>, in dem die Gew\u00e4hrung von Prozesskostenhilfe zur\u00fcckgewiesen wurde, seiner bisherigen Rechtsprechung treu und legt einem Suchmaschinenbetreiber auch nach Kenntnis einer Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung keine besonderen Pr\u00fcfplichten zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Antragsteller verfolgte Unterlassung seiner Bezeichnung als M\u00f6rder auf Internetseiten, die als Suchergebnisse zu finden waren. Der Senat lehnte nach bereits erfolgter Abmahnung \u00fcber einen \u00e4hnlichen Versto\u00df eine St\u00f6rerhaftung ab:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Denn auch den Betreiber einer Suchmaschine, der wei\u00df, dass es Internetauftritte gibt, in denen in rechtswidriger Weise \u00fcber eine Person berichtet wird, ist nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass best\u00e4ndig alle Internetauftritte, die seine Suchmaschine bei Eingabe des Namens der Person findet, daraufhin zu untersuchen, ob sie einen rechtswidrigen Inhalt haben (s. schon den Beschluss des Senats vom 23.10.2009, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20W%20119\/09\" title=\"OLG Hamburg, 23.10.2009 - 7 W 119\/09: Beanstandung einer Webseite gegen&uuml;ber dem Suchmaschinenbe...\">7 W 119\/09<\/a>).&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Begr\u00fcndet wird dies wieder einmal damit, da\u00df die Suchergebnisse automatisch technisch erzeugt w\u00fcrden, das hei\u00dft von Geisterhand ohne menschlichen Einflu\u00df, und dass die Beobachtung der Suchergebnisse dem Antragsgegner unzumutbar sei. Weiter hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Dies w\u00fcrde das die St\u00f6rerhaftung begrenzende Kriterium der Zumutbarkeit \u00fcberschreiten, weil die von dem Betroffenen im Kern beanstandete, in der Einstellung einer rechtswidrigen \u00c4u\u00dferung in das Internet liegende Verletzung von Rechten ohne jede Mitwirkung des Betreibers der Suchmaschine stattfindet, so dass ihm nicht aufgegeben werden kann, von sich aus best\u00e4ndig jeder blo\u00dfen M\u00f6glichkeit einer Beeintr\u00e4chtigung von Rechten Dritter nachzugehen, um eine eigene Haftung als St\u00f6rer durch Mitwirkung an der Verbreitung zu entgehen (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 17.07.2003, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202003,%20S.%20958\" title=\"BGH, 17.07.2003 - I ZR 259\/00: Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy\">GRUR 2003, S. 958<\/a> ff., 961 zum Unterlassungsanspruch aus \u00a7\u00a0 UrhG). Daher traf die Antragsgegnerin auch hinsichtlich des weiteren Internetbeitrags keine Pr\u00fcfpflicht, deren Verletzung eine St\u00f6rerhaftung h\u00e4tte begr\u00fcnden k\u00f6nnen; denn auch hinsichtlich dieses Beitrags konnte die Antragsgegnerin nicht anhand der Domainbezeichnung oder des generierten Kurztextes erkennen, dass der Antragsteller darin namentlich als M\u00f6rder bezeichnet wurde.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Der letzte Satz mutet seltsam an, wenn man davon ausgeht, dass der Verletzte auf der Seite namentlich genannt sein musste und auf der gleichen Seite als M\u00f6rder bezeichnet wurde. Eine Suchmaschine wie etwa Google liest die ganze Seite aus, so dass auch schon bei der Auslesung durch Crawler ein Zusammenhang zwischen der Person des Verletzten und des b\u00f6sen M-Wortes erkennbar und filterbar ist. Der Eintrag auf einer Website mag noch \u201eohne jede Mitwirkung des Betreibers [der Suchmaschine]\u201c geschehen; die Erstellung der Suchergebnisse jedoch nicht. (ca) <a href=\"\/lbr\/entscheidungen\/persoenlichkeitsrecht\/379\/5\/5\" target=\"_blank\">Zum Beschluss<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie Jurpc berichtet, bleibt das OLG Hamburg in einem Beschluss vom 13.11.2009, Az. 7 W 125\/09, in dem die Gew\u00e4hrung von Prozesskostenhilfe zur\u00fcckgewiesen wurde, seiner bisherigen Rechtsprechung treu und legt einem Suchmaschinenbetreiber auch nach Kenntnis einer Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung keine besonderen Pr\u00fcfplichten zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen auf. 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