{"id":9475,"date":"2012-01-05T07:00:03","date_gmt":"2012-01-05T05:00:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=9475"},"modified":"2021-01-04T07:27:42","modified_gmt":"2021-01-04T05:27:42","slug":"das-digitale-urheberrecht-steht-am-abgrund","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/das-digitale-urheberrecht-steht-am-abgrund\/","title":{"rendered":"Das digitale Urheberrecht steht am Abgrund"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<figure style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left\" style=\"margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;\" title=\"und springt zu neuen Ufern?\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/abgrund.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/><figcaption class=\"wp-caption-text\">Bild: \u00a9 dipego &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p>Brandeinsonline hat im Dezember 2011 ein <a href=\"http:\/\/www.brandeins.de\/archiv\/magazin\/warenwelt\/artikel\/das-digitale-urheberrecht-steht-am-abgrund.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">lesenswertes Interview<\/a> mit dem Rechtswissenschaftler Karl-Nikolaus Peifer \u00fcber die \u00dcberforderung des Rechts, das Unwesen von Abmahnungen und die kleine M\u00fcnze gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Den Ausf\u00fchrungen Herrn Peifers ist aus meiner Sicht nicht viel hinzuzuf\u00fcgen. Er legt unaufgeregt und ohne moralischen Zeigefinger zutreffend dar, dass die Rechtswirklichkeit sich von der Rechtstheorie im Urheberrecht mittlerweile soweit entfernt hat, dass beide nicht mehr zueinander passen.<\/p>\n<h2>Rechtstheorie und -praxis passen nicht mehr zueinander<strong><br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Sehr sch\u00f6n finde ich vor allem, wie Herr Peifer anhand der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Urheberrechts erkl\u00e4rt, weshalb die aktuelle Situation soviel Konfliktpotenzial birgt. Fr\u00fcher hatten &#8221; normale&#8221; Menschen mit dem Urheberrecht schlicht gar nichts zu tun w\u00e4hrend heutzutage im Internet sogar Kinder t\u00e4glich gr\u00f6bste Verst\u00f6\u00dfe gegen das Urheberrecht begehen. Herr Pfeiffer zeigt aber auch auf, weshalb die Diskussion dar\u00fcber, ob der massenhafte Downloads von Musik und Filmen \u00fcberhaupt einen messbaren Schaden bei den Rechteinhabern ausl\u00f6st, rechtlich v\u00f6llig irrelevant ist.<\/p>\n<h2>K\u00f6nnen Juristen nicht mehr vermitteln?<\/h2>\n<p>Allein eine kleine Ungenauigkeit st\u00f6rt mich ein wenig. Diese kann aber auch bei der Fertigung des Interviews entstanden sein. Herr Peifer sagt unter anderem das Folgende:<\/p>\n<div id=\"c3\">\n<div>\n<div id=\"theContent\">\n<blockquote><p>&#8220;Denken Sie an die Abmahnungen der Musikindustrie, verbunden mit Geb\u00fchren von oft rund 1000 Euro f\u00fcr den einmaligen Download von Dateien. Das k\u00f6nnen wir als Juristen nicht mehr vermitteln.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Daran st\u00f6rt mich erstens, dass diese Aussage schlicht falsch ist. Denn Tauschb\u00f6rsennutzer werden nicht f\u00fcr den Download, sondern wegen der Tatsache abgemahnt, dass in peer-to-peer-Netzwerken mit dem Download auch gleichzeitig ein Upload und damit eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung bzw. Vervielf\u00e4ltigung des gesch\u00fctzten Werks einhergeht.<\/p>\n<p>Eine kleine Ungenauigkeit einem Interview w\u00e4re aber nat\u00fcrlich nicht das Problem. Vielmehr st\u00f6rt mich daher, dass diese Aussage von einem der renommiertesten Urheberrechtler in Deutschland stammt, der damit eine falsche Vorstellung vieler Leute perpetuiert, die daraus aus ihrer Sicht konsequenterweise den Schluss herleiten, dass das entsprechende Vorgehen der Rechteinhaber v\u00f6llig \u00fcberzogen sei.<\/p>\n<p>An dieser Stelle h\u00e4tte Herr Peifer zur L\u00f6sung des von ihm dargestellten Problems, dass die Menschen die Regelungen des Urheberrechts schlicht nicht mehr nachvollziehen k\u00f6nnen, selbst beitragen und die tats\u00e4chlichen Vorg\u00e4nge insbesondere bei der Nutzung von Tauschb\u00f6rsen erl\u00e4utern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ich gehe n\u00e4mlich davon aus, dass viele Menschen die Rechteinhaber viel besser verstehen k\u00f6nnten, wenn sie die Tragweite der verfolgten Rechtsverletzungen in tats\u00e4chlicher Hinsicht besser einsch\u00e4tzen k\u00f6nnten und nicht unter anderem von der Politik immer wieder gesagt bek\u00e4men, dass &#8220;Massenabmahnungswellen&#8221; wegen Nichtigkeiten durchs Land brandeten.<\/p>\n<p>Der Satz: &#8220;Das k\u00f6nnen wir als Juristen nicht mehr vermitteln&#8221; stimmt daher meines Erachtens auch nicht. Jedenfalls dann, wenn man es noch nicht einmal versucht.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Brandeinsonline hat im Dezember 2011 ein lesenswertes Interview mit dem Rechtswissenschaftler Karl-Nikolaus Peifer \u00fcber die \u00dcberforderung des Rechts, das Unwesen von Abmahnungen und die kleine M\u00fcnze gef\u00fchrt. Den Ausf\u00fchrungen Herrn Peifers ist aus meiner Sicht nicht viel hinzuzuf\u00fcgen. 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