{"id":9460,"date":"2012-01-04T07:40:31","date_gmt":"2012-01-04T05:40:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=9460"},"modified":"2021-03-10T22:51:35","modified_gmt":"2021-03-10T20:51:35","slug":"illegale-nutzung-eines-fotos-kann-in-den-usa-bis-zu-150-000-usd-kosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/illegale-nutzung-eines-fotos-kann-in-den-usa-bis-zu-150-000-usd-kosten\/","title":{"rendered":"Illegale Nutzung eines Fotos kann in den USA bis zu 150.000 USD kosten"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;\" title=\"Ein K\u00f6nigreich f\u00fcr ein Br\u00f6tchenfoto\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/money.png\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Der Kollege Rechtsanwalt Clemens Kochinke berichtet in dem von ihm im Internet ver\u00f6ffentlichten <a href=\"http:\/\/anwalt.us\/2011\/12\/30#1230-fotoklau-verfolgung-usa.txt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">German American Law Journal<\/a> \u00fcber die Schwierigkeiten, die amerikanische Urheber haben, Rechtsverst\u00f6\u00dfe zu verfolgen.<\/p>\n<p>Anders als in Deutschland ist die Verfolgung aufw\u00e4ndig und teuer. Demgegen\u00fcber hat der Gesch\u00e4digte aber auch Anspruch auf viel h\u00f6here Schadensersatz Summen, als dies in Deutschland der Fall w\u00e4re.<\/p>\n<h2>Keine Impressumspflicht in den USA<\/h2>\n<p>Das liegt zu einem daran, dass es in USA keine Impressumspflicht gibt, so dass die Ermittlung des Betreibers der Internetseite, auf der zum Beispiel ein urheberrechtlich gesch\u00fctztes Lichtbildwerk ver\u00f6ffentlicht wird, erheblich schwerer ist, als in Deutschland. Ist der Sch\u00e4diger jedoch ermittelt, kann dieser, \u00e4hnlich wie in Deutschland angeschrieben und zur Entfernung der St\u00f6rung und zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert werden. das Institut der so genannten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag, \u00fcber das der Verletzer in Deutschland ziemlich einfach zur Zahlung der angefallenen Anwaltskosten verpflichtet werden kann, gibt es in den USA jedoch nicht.<\/p>\n<h2>Hohes und fast nicht vorhersehbares Prozesskostenrisiko<\/h2>\n<p>F\u00fchrt dieses au\u00dfergerichtliche Anschreiben nicht zum Erfolg, muss &#8211; wie in Deutschland &#8211; geklagt werden. Hier wird es allerdings f\u00fcr den Kl\u00e4ger spannend. Denn w\u00e4hrend die Kosten eines Rechtsstreits in Deutschland durch entsprechende gesetzliche Regelungen ziemlich genau &#8211; abgesehen von der Stellschraube des Streitwerts, an der das angerufene Gericht fast beliebig drehen kann &#8211; vorhersehbar sind, kommen in den USA zu den relativ geringen Gerichtskosten nicht vorhersehbare Anwaltskosten, die das hundert- oder sogar das tausendfache der gerichtlichen Geb\u00fchren ausmachen k\u00f6nnen. Hinzu kommt, dass noch nicht einmal sichergestellt ist, dass der Verlierer des Prozesses diese Kosten auch tragen muss. Das Gericht muss den Verletzer vielmehr ausdr\u00fccklich zur \u00dcbernahme der Prozesskosten verurteilen. Bleibt ein solches Urteil aus, tr\u00e4gt jede Partei ihre Kosten selbst.<\/p>\n<h2>150.000 USD f\u00fcr ein Foto<\/h2>\n<p>Als gro\u00dfer Vorteil stellt sich f\u00fcr den Kl\u00e4ger in den USA jedoch dar, dass dieser nach Eintragung des Urheberrechts beim Copyright Office in Washington, DC wegen der unerlaubten Verwendung eines Fotos <a href=\"http:\/\/www.copyright.gov\/title17\/92chap5.html#504\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">einen gesetzlichen Schadensersatz von bis zu 150.000 USD zugesprochen bekommen kann<\/a> (statutory damages) &#8211; <strong>und zwar alternativ zum tats\u00e4chlichen Schaden<\/strong>.<\/p>\n<h2>Fazit:<\/h2>\n<p>Der Fall, in dem ein geklautes Lichtbild\u00a0 den Rechtsverletzer 600 \u20ac kostete und das Spiegel-Online 2007\u00a0 zu der etwas sp\u00f6ttischen Artikel\u00fcberschrift <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/web\/0,1518,483856,00.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">&#8220;600 Euro f\u00fcr ein Br\u00f6tchen-Bild&#8221;<\/a> veranlasste, k\u00f6nnte in den USA somit zu ganz anderen Schlagzeilen f\u00fchren. Deutsche Webseitenbetreiber d\u00fcrfen sich dar\u00fcber hinaus nicht zu sehr in Sicherheit wiegen. Denn wer eine bestimmungsgem\u00e4\u00df international erreichbare, vielleicht sogar auf Englisch gehaltene Webseite betreibt und dort unerlaubt Fotos amerikanischer Urheber ver\u00f6ffentlicht, kann sich schnell vor einem amerikanischen Gericht wieder finden, dass dann auch das amerikanische Recht anwendet. <!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kollege Rechtsanwalt Clemens Kochinke berichtet in dem von ihm im Internet ver\u00f6ffentlichten German American Law Journal \u00fcber die Schwierigkeiten, die amerikanische Urheber haben, Rechtsverst\u00f6\u00dfe zu verfolgen. Anders als in Deutschland ist die Verfolgung aufw\u00e4ndig und teuer. 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