{"id":939,"date":"2009-11-13T19:20:22","date_gmt":"2009-11-13T17:20:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=939"},"modified":"2009-11-13T19:20:22","modified_gmt":"2009-11-13T17:20:22","slug":"ein-urheberrechtlicher-krimi-und-sein-ausgang-tannod","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/ein-urheberrechtlicher-krimi-und-sein-ausgang-tannod\/","title":{"rendered":"Ein urheberrechtlicher Krimi und sein Ausgang (\u201eTann\u00f6d\u201c)"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Ein Ein\u00f6dhof Mitte der 50er Jahre in Bayern. Eigentlich ist alles wie immer, doch dann wird eine sechsk\u00f6pfige Familie auf dem Hof erschlagen. Sechsfacher Mord.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dies ist die Ausgangssituation des Romans \u201eTann\u00f6d\u201c, welcher in Mosaikst\u00fccken die Ermittlungen zu den Mordf\u00e4llen erz\u00e4hlt. A propos Mosaikst\u00fccke: Die Autorin des Romans, Andrea Maria Schenkel, wurde vom Autor Peter Leuschner mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie in ihren Roman Teile seiner Publikationen \u00fcber das Verbrechen \u00fcbernommen h\u00e4tte und damit ein Urheberrechtsversto\u00df in Bezug auf die Werke von Autor Leuschner vorl\u00e4ge.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dem Roman liegt ein wahres Ereignis zugrunde, n\u00e4mlich ein sechsfacher Mord, der sich 1922 in der oberbayerischen Ein\u00f6de Hinterkaifeck ereignete. Diese wahre Begebenheit wurde 1978 und 1997 ebenfalls von dem Autor Peter Leuschner in zwei B\u00fcchern bearbeitet. Der Autor erkannte &#8211; wie erw\u00e4hnt &#8211; Teile seiner Bearbeitung im Roman \u201eTann\u00f6d\u201c wieder, weshalb er im April 2007 eine Klage gegen die Autorin Schenkel wegen Plagiatsvorwurf beim Landgericht M\u00fcnchen einreichte. Der Klage wurde durch Urteil vom 21. Mai 2008 nicht stattgegeben, weshalb der vermeintlich in seinen Rechten Verletzte Berufung einlegte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Oberlandesgericht M\u00fcnchen hat nunmehr diese Berufung des Kl\u00e4gers mit Urteil vom 12. November 2009 als unbegr\u00fcndet zur\u00fcckgewiesen (Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%203595\/08\" title=\"OLG M&uuml;nchen, 12.11.2009 - 6 U 3595\/08: Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzung durch unfreie B...\">6 U 3595\/08<\/a>; Ver\u00f6ffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) und damit das Urteil des Landgerichts M\u00fcnchen I best\u00e4tigt. Das Landgericht hatte zur Begr\u00fcndung angef\u00fchrt, die Idee, ein bestimmtes Thema in einem Roman zu behandeln, sei f\u00fcr sich genommen nicht schutzf\u00e4hig. Gleiches sollte f\u00fcr das inhaltliche Ger\u00fcst gelten, das sich bei Schilderung historischer Ereignisse aus dem Geschehensablauf ergebe, der \u00fcberliefert oder in Zeitungsberichten wiedergegeben worden ist (vgl. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=ZUM%202008,%20709\" title=\"LG M&uuml;nchen I, 21.05.2008 - 21 O 15192\/07: Urheberrechtsverletzung durch eine Romanver&ouml;ffentlich...\">ZUM 2008, 709<\/a>). Entscheidend im best\u00e4tigenden Urteil des OLG M\u00fcnchen bleibt die Tatsache, dass f\u00fcr den Roman Tann\u00f6d auf ein historisches Vorbild und nicht auf eine pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung des Autors Leuschner zur\u00fcckgegriffen wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gerade durch den sehr eigent\u00fcmlichen Schreibstil der Autorin Schenkel, welche in 39 kurzen Abschnitten die Perspektiven der Opfer, der befragten Zeugen und des T\u00e4ters miteinander verkn\u00fcpft und dadurch eine temporeiche Montage von Interviews und erz\u00e4hlenden Passagen geschaffen hat, liegt im Ergebnis ein urheberrechtlich gesch\u00fctztes Werk der beklagten Autorin vor. Die pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung von Frau Schenkel wird auch dadurch deutlich, dass sie Ihr Geisteswerk durch knappe, dokumentarische und dinghafte Sprache unterst\u00fctzt, in der fast vollst\u00e4ndig auf Metaphern verzichtet wird. Mundartliche Formulierungen werden zu Zwecken der Distanzierung von der Autorin in Anf\u00fchrungsstriche gesetzt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">All diese \u201eEigenartigkeiten\u201c sprechen deutlich f\u00fcr eine eigenst\u00e4ndige Urheberschaft von Frau Schenkel, weshalb ihr neben dem naturrechtlichen Gebot des \u201esuum cuique\u201c, welches ihr die Herrschaft \u00fcber ihr Geisteswerk vermittelt, auch ein weiteres wertvolles Mittel an die Hand gegeben wird, n\u00e4mlich die M\u00f6glichkeit im Rechtsverkehr einen gerechten Lohn f\u00fcr ihre sch\u00f6pferischen Leistungen zu erzielen (Vgl. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=BGHZ%2017,%20266\" title=\"BGH, 18.05.1955 - I ZR 8\/54: Urheberrecht und Magnettonaufnahme\">BGHZ 17, 266<\/a>, 278). Und nicht andersherum. Sonst w\u00e4re ja auch der G\u00e4rtner nicht mehr der M\u00f6rder, sondern am Ende doch der ermordete Hausherr. Das kann nicht sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Erfolg gibt Frau Schenkel Recht. Ihr Werk \u201eTann\u00f6d\u201c wurde \u00fcber eine halbe Millionen mal verkauft. Die Verkaufszahl in Bezug auf die Werke des Autors Leuschner liegen uns nicht vor. Vielleicht liegt hier der Hund begraben. (ha)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Ein\u00f6dhof Mitte der 50er Jahre in Bayern. Eigentlich ist alles wie immer, doch dann wird eine sechsk\u00f6pfige Familie auf dem Hof erschlagen. Sechsfacher Mord. Dies ist die Ausgangssituation des Romans \u201eTann\u00f6d\u201c, welcher in Mosaikst\u00fccken die Ermittlungen zu den Mordf\u00e4llen erz\u00e4hlt. 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