{"id":9362,"date":"2011-12-30T07:59:06","date_gmt":"2011-12-30T05:59:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=9362"},"modified":"2017-04-07T12:14:18","modified_gmt":"2017-04-07T11:14:18","slug":"lg-frankfurt-zum-impressum-auf-facebook-und-zu-unzulassigen-einschrankungen-der-unterlassungserklarung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-frankfurt-zum-impressum-auf-facebook-und-zu-unzulassigen-einschrankungen-der-unterlassungserklarung\/","title":{"rendered":"LG Frankfurt: Zum Impressum auf Facebook und zu unzul\u00e4ssigen Einschr\u00e4nkungen der Unterlassungserkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Impressum verzweifelt gesucht\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/Facebook-iPad.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>In einem Beschluss vom Oktober 2011 hat das Landgericht Frankfurt noch einmal klargestellt, dass Unternehmer, die eine Pr\u00e4senz auf Facebook bereithalten, wie auch auf jeder anderen Plattform auch, ein ordentliches Impressum bereitzuhalten haben.<\/p>\n<p><strong>Auch bei Facebook ben\u00f6tigen Unternehmer ein Impressum<\/strong><\/p>\n<p>Bereits im August dieses Jahres hatte das Landgericht Aschaffenburg mit einer \u00e4hnlichen Entscheidung in der Netzwelt f\u00fcr Aufsehen gesorgt. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/zu-facebook-impressum-abmahnungen-und-verfugungsverfahren-in-aschaffenburg-kurze-bewertung-und-losungsvorschlag\" target=\"_blank\">Wir berichteten<\/a>.<\/p>\n<p>Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt beinhaltet neben der Entscheidung zur Impressumspflicht aber auch noch einen weiteren interessanten Aspekt.<\/p>\n<p><strong>Beschr\u00e4nkungen der Unterlassungserkl\u00e4rung sind grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig<\/strong><\/p>\n<p>Zur Zeit begegnet uns in unserem Mandanten gegen\u00fcber abgegebenen Unterlassungserkl\u00e4rung h\u00e4ufig eine Einschr\u00e4nkung, die bestimmte Seiten bzw. Zwischenspeicherungen und \u00e4hnliches aus der von der Unterlassungsverpflichtung ausnehmen soll.<\/p>\n<p>Die Formulierung lautet oft so oder so \u00e4hnlich:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Ausgenommen sind Angebote, die bereits abgelaufen sind und\/oder die gegebenenfalls noch \u00fcber Suchmaschinen im Cache zu finden sind und auf die der Schuldner keinen Einfluss hat.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Witzigerweise ist diese Formulierung vor einigen Jahren einmal von mir erfunden worden.<\/p>\n<p>Ich hatte den Passus mit nahezu gleich lautenden Wortlaut seinerzeit in einem urheberrechtlichen Sachverhalt in eine Unterlassungserkl\u00e4rung eingebaut, um zu vermeiden, dass mein Mandant auch f\u00fcr Lichtbildver\u00f6ffentlichungen im abgelaufenen eBay-Angeboten oder in Zwischenspeichern zum Beispiel im Google-Cache haften m\u00fcsste. Der Unterlassungsgl\u00e4ubiger war damit einverstanden.<\/p>\n<p>Die Parteien eines Unterlassungsvertrags sind in dem was sie miteinander vereinbaren, v\u00f6llig frei. Dies bedeutet allerdings nat\u00fcrlich nicht, dass der Unterlassungsgl\u00e4ubiger sich mit einer solchen Einschr\u00e4nkung zufrieden geben muss, wenn er das nicht m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Viele Kollegen &#8211; oft in uneinschl\u00e4gigen Rechtsgebieten t\u00e4tig -, die den oben genannten Passus nunmehr unbesehen in alle von ihnen formulierten Unterlassungserkl\u00e4rungen \u00fcbernehmen, sind sich dieser Tatsache offenbar nicht bewusst und riskieren damit, dass ihr Mandant trotz Unterlassung mit einer einstweiligen Verf\u00fcgung und damit weiteren unn\u00f6tigen Kosten konfrontiert wird &#8211; wie auch im vorliegenden Fall.<\/p>\n<p><strong>Der Beschluss lautet im Volltext:<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Landgericht Frankfurt am Main<\/p>\n<p>Beschluss vom 19.10.2011<\/p>\n<p>Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3-08%20O%20136\/11\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 19.10.2011 - 8 O 136\/11: Impressumpflicht bei Facebook\">3-08 O 136\/11<\/a><\/p>\n<p>In dem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren<\/p>\n<p>Antragsteller<\/p>\n<p>gegen<\/p>\n<p>Antragsgegner<\/p>\n<p>hat das Landgericht Frankfurt am Main, 8. Kammer f\u00fcr Handelssachen auf den in Abschrift beigef\u00fcgtem Antrag vom 14.10.2011, bei Gericht eingegangen am 17.10.2011, nebst 10 Anlagen<\/p>\n<p>durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht N.<\/p>\n<p>am 19.10.2011 beschlossen:<\/p>\n<p>Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung wegen Dringlichkeit ohne m\u00fcndliche Verhandlung bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000. \u2013 EUR \u2013 ersatzweise Ordnungshaft \u2013 oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,<\/p>\n<p>im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Videofilmen im Fernabsatz gegen\u00fcber Verbrauchern<\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>eine Unternehmenspr\u00e4senz im Internet bereitzuhalten, ohne seinen Namen anzugeben<\/p>\n<p>wenn dies wie in Anlagen ASt 4-6 ersichtlich geschieht<\/p>\n<p>und\/oder<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>in Bezug auf die Lieferzeit in den Artikelbeschreibungen in seinem Onlineshop darauf hinzuweisen, dass der Artikel innerhalb von 2-3 Tage nach Geldeingang \u201eversandfertig\u201c sei, wenn das wie folgt geschieht:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/gitc.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-9363 aligncenter\" title=\"gitc\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/gitc.jpg\" alt=\"\" width=\"317\" height=\"164\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/gitc.jpg 317w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/gitc-90x47.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 317px) 100vw, 317px\" \/><\/a><\/p>\n<p>und gleichzeitig unter dem Link \u201eVersandkosten\u201c die folgenden Angaben zu machen:<\/p>\n<p>&#8220;4. Lieferzeiten<\/p>\n<p>4,1 Die Lieferzeit betr\u00e4gt ca. 2-3 Werktage innerhalb Deutschlands. An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Zustellung. Sollte ein Artikel ausnahmsweise einmal nicht auf Lager oder nicht sofort lieferbar sein und die Lieferzeit sich entsprechend verl\u00e4ngern, wird auf der jeweiligen Produktseite gesondert darauf hingewiesen.&#8221;<\/p>\n<p>wenn dies wie in Anlage ASt 7 \u2013 8 ersichtlich geschieht.<\/p>\n<p>Die Kosten des Eilverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.<\/p>\n<p>Der Streitwert wird auf EUR 7.000,00 (Hauptsachestreitwert EUR 10.000,00) festgesetzt.<\/p>\n<p>Dieser Beschluss beruht auf den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7\u00a7 3<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">4 Nr. 11<\/a>, 5a, 8, 12, 13, 14 UWG. 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312c.html\" title=\"&sect; 312c BGB: Fernabsatzvertr&auml;ge\">312 c Abs. 1 BGB<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Art. 246<\/a> \u00a7 1 Nr. 9 EGBGB.<\/p>\n<p>Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, dass sich seine Unterlassungsverpflichtung auch auf die Entfernung im Cache von Suchmaschinen bezieht (LG Saarbr\u00fccken 9 O 258\/09 und Ott WRP 2007, 605, 607), sodass seine Unterlassungserkl\u00e4rung unzureichend ist.<\/p><\/blockquote>\n<p>(la)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Impressum verzweifelt gesucht\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/Facebook-iPad.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>In einem Beschluss vom Oktober 2011 hat das Landgericht Frankfurt noch einmal klargestellt, dass Unternehmer, die eine Pr\u00e4senz auf Facebook bereithalten, wie auch auf jeder anderen Plattform auch, ein ordentliches Impressum bereitzuhalten haben.<\/p>\n<p><strong>Auch bei Facebook ben\u00f6tigen Unternehmer ein Impressum<\/strong><\/p>\n<p>Bereits im August dieses Jahres hatte das Landgericht Aschaffenburg mit einer \u00e4hnlichen Entscheidung in der Netzwelt f\u00fcr Aufsehen gesorgt. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/zu-facebook-impressum-abmahnungen-und-verfugungsverfahren-in-aschaffenburg-kurze-bewertung-und-losungsvorschlag\" target=\"_blank\">Wir berichteten<\/a>.<\/p>\n<p>Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt beinhaltet neben der Entscheidung zur Impressumspflicht aber auch noch einen weiteren interessanten Aspekt.<\/p>\n<p><strong>Beschr\u00e4nkungen der Unterlassungserkl\u00e4rung sind grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig<\/strong><\/p>\n<p>Zur Zeit begegnet uns in unserem Mandanten gegen\u00fcber abgegebenen Unterlassungserkl\u00e4rung h\u00e4ufig eine Einschr\u00e4nkung, die bestimmte Seiten bzw. Zwischenspeicherungen und \u00e4hnliches aus der von der Unterlassungsverpflichtung ausnehmen soll.<\/p>\n<p>Die Formulierung lautet oft so oder so \u00e4hnlich:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Ausgenommen sind Angebote, die bereits abgelaufen sind und\/oder die gegebenenfalls noch \u00fcber Suchmaschinen im Cache zu finden sind und auf die der Schuldner keinen Einfluss hat.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Witzigerweise ist diese Formulierung vor einigen Jahren einmal von mir erfunden worden.<\/p>\n<p>Ich hatte den Passus mit nahezu gleich lautenden Wortlaut seinerzeit in einem urheberrechtlichen Sachverhalt in eine Unterlassungserkl\u00e4rung eingebaut, um zu vermeiden, dass mein Mandant auch f\u00fcr Lichtbildver\u00f6ffentlichungen im abgelaufenen eBay-Angeboten oder in Zwischenspeichern zum Beispiel im Google-Cache haften m\u00fcsste. Der Unterlassungsgl\u00e4ubiger war damit einverstanden.<\/p>\n<p>Die Parteien eines Unterlassungsvertrags sind in dem was sie miteinander vereinbaren, v\u00f6llig frei. Dies bedeutet allerdings nat\u00fcrlich nicht, dass der Unterlassungsgl\u00e4ubiger sich mit einer solchen Einschr\u00e4nkung zufrieden geben muss, wenn er das nicht m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Viele Kollegen &#8211; oft in uneinschl\u00e4gigen Rechtsgebieten t\u00e4tig -, die den oben genannten Passus nunmehr unbesehen in alle von ihnen formulierten Unterlassungserkl\u00e4rungen \u00fcbernehmen, sind sich dieser Tatsache offenbar nicht bewusst und riskieren damit, dass ihr Mandant trotz Unterlassung mit einer einstweiligen Verf\u00fcgung und damit weiteren unn\u00f6tigen Kosten konfrontiert wird &#8211; wie auch im vorliegenden Fall.<\/p>\n<p><strong>Der Beschluss lautet im Volltext:<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Landgericht Frankfurt am Main<\/p>\n<p>Beschluss vom 19.10.2011<\/p>\n<p>Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3-08%20O%20136\/11\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 19.10.2011 - 8 O 136\/11: Impressumpflicht bei Facebook\">3-08 O 136\/11<\/a><\/p>\n<p>In dem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren<\/p>\n<p>Antragsteller,<\/p>\n<p>&#8211; Verfahrensbevollm\u00e4chtigte: Rechtsanw\u00e4lte Lampmann, Haberkamm &amp; Rosenbaum,<br \/>\nStadtwaldg\u00fcrtel 81-83, 50935 K\u00f6ln-<\/p>\n<p>gegen<\/p>\n<p>Antragsgegner<\/p>\n<p>hat das Landgericht Frankfurt am Main, 8. Kammer f\u00fcr Handelssachen auf den in Abschrift beigef\u00fcgtem Antrag vom 14.10.2011, bei Gericht eingegangen am 17.10.2011, nebst 10 Anlagen<\/p>\n<p>durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht N.<\/p>\n<p>am 19.10.2011 beschlossen:<\/p>\n<p>Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung wegen Dringlichkeit ohne m\u00fcndliche Verhandlung bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000. \u2013 EUR \u2013 ersatzweise Ordnungshaft \u2013 oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,<\/p>\n<p>im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Videofilmen im Fernabsatz gegen\u00fcber Verbrauchern<\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>eine Unternehmenspr\u00e4senz im Internet bereitzuhalten, ohne seinen Namen anzugeben<\/p>\n<p>wenn dies wie in Anlagen ASt 4-6 ersichtlich geschieht<\/p>\n<p>und\/oder<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>in Bezug auf die Lieferzeit in den Artikelbeschreibungen in seinem Onlineshop darauf hinzuweisen, dass der Artikel innerhalb von 2-3 Tage nach Geldeingang \u201eversandfertig\u201c sei, wenn das wie folgt geschieht:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/gitc.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-9363 aligncenter\" title=\"gitc\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/gitc.jpg\" alt=\"\" width=\"317\" height=\"164\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/gitc.jpg 317w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/gitc-90x47.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 317px) 100vw, 317px\" \/><\/a><\/p>\n<p>und gleichzeitig unter dem Link \u201eVersandkosten\u201c die folgenden Angaben zu machen:<\/p>\n<p>&#8220;4. Lieferzeiten<\/p>\n<p>4,1 Die Lieferzeit betr\u00e4gt ca. 2-3 Werktage innerhalb Deutschlands. An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Zustellung. Sollte ein Artikel ausnahmsweise einmal nicht auf Lager oder nicht sofort lieferbar sein und die Lieferzeit sich entsprechend verl\u00e4ngern, wird auf der jeweiligen Produktseite gesondert darauf hingewiesen.&#8221;<\/p>\n<p>wenn dies wie in Anlage ASt 7 \u2013 8 ersichtlich geschieht.<\/p>\n<p>Die Kosten des Eilverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.<\/p>\n<p>Der Streitwert wird auf EUR 7.000,00 (Hauptsachestreitwert EUR 10.000,00) festgesetzt.<\/p>\n<p>Dieser Beschluss beruht auf den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7\u00a7 3<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">4 Nr. 11<\/a>, 5a, 8, 12, 13, 14 UWG. 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312c.html\" title=\"&sect; 312c BGB: Fernabsatzvertr&auml;ge\">312 c Abs. 1 BGB<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Art. 246<\/a> \u00a7 1 Nr. 9 EGBGB.<\/p>\n<p>Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, dass sich seine Unterlassungsverpflichtung auch auf die Entfernung im Cache von Suchmaschinen bezieht (LG Saarbr\u00fccken 9 O 258\/09 und Ott WRP 2007, 605, 607), sodass seine Unterlassungserkl\u00e4rung unzureichend ist.<\/p><\/blockquote>\n<p>(la)<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Beschluss vom Oktober 2011 hat das Landgericht Frankfurt noch einmal klargestellt, dass Unternehmer, die eine Pr\u00e4senz auf Facebook bereithalten, wie auch auf jeder anderen Plattform auch, ein ordentliches Impressum bereitzuhalten haben. 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