{"id":935,"date":"2009-11-12T12:50:39","date_gmt":"2009-11-12T10:50:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=935"},"modified":"2009-11-12T12:50:39","modified_gmt":"2009-11-12T10:50:39","slug":"streit-zwischen-promis-im-blumenbeet-ist-nicht-von-offentlichem-interesse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/streit-zwischen-promis-im-blumenbeet-ist-nicht-von-offentlichem-interesse\/","title":{"rendered":"Streit zwischen Promis im Blumenbeet ist nicht von \u00f6ffentlichem Interesse"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Wer kennt das nicht? Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen Mann und Frau und schon liegt einer in den Rabatten. Eine gro\u00dfe Illustrierte schien den Vorgang f\u00fcr so interessant zu halten, dass es von einem Streit zwischen Promis, der darin endete, dass er sie in ein Blumenbeet schubste, eine Fotostrecke abdruckte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Unzul\u00e4ssigerweise, wie das Landgericht Berlin <a href=\"\/lbr\/entscheidungen\/persoenlichkeitsrecht\/372\/5\/5\">(LG Berlin, Urteil v. 10.09.2009, Az. 27 O 651\/09)<\/a> nun entschieden hat.<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"justify\"><em>&#8220;Eine Ver\u00f6ffentlichung von Bildnissen, auf denen jemand \u2013 wie vorliegend die Antragstellerin \u2013 in erniedrigender Pose als unterlegenes Opfer eines t\u00e4tlichen Angriffs dargestellt wird, ist unzul\u00e4ssig (vgl. Prinz\/Peters, Medienrecht, 1999, Rn.\u00a0854).<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Den Aufnahmen ist nicht zu entnehmen, dass es sich um einen gegenseitigen Angriff gehandelt h\u00e4tte. Vielmehr dokumentieren die Fotos Situationen, in denen die Antragstellerin von Herrn \u2026 k\u00f6rperlich bedr\u00e4ngt wird, indem er sie in ein Blumenbeet dr\u00fcckt. Die Aufnahme, in der die Antragstellerin ihr Bein gegen Herrn \u2026 H\u00fcfte richtet, stellt sich insoweit als Abwehr von Herrn \u2026 dar, der die Antragstellerin zuvor gegen eine Mauer gedr\u00fcckt hatte. Die Antragstellerin befindet sich in dieser Situation erkennbar in Bedr\u00e4ngnis, wie schon aus ihrer halb liegenden K\u00f6rperhaltung deutlich wird. Dass die Antragstellerin das Opfer eines \u00dcbergriffs gewesen sein d\u00fcrfte, ist auch dem Umstand zu entnehmen, dass sich die anschlie\u00dfenden strafrechtlichen Ermittlungen allein gegen Herrn \u2026 richteten. Die Darstellungen verletzen die Antragstellerin auch insoweit in ihrem Pers\u00f6nlichkeitsrecht, als sie als wehrlos und einer ver\u00e4chtlichen Behandlung ausgesetzt dargestellt wird (vgl. KG <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW-RR%202007,%20345\" title=\"KG, 15.06.2006 - 10 U 184\/05: Recht am eigenen Bild: Ver&ouml;ffentlichung eines Fotos von der Festn...\">NJW-RR\u00a02007, 345<\/a>).<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Zum anderen handelt es sich um eine private Auseinandersetzung zwischen der Antragstellerin und ihrem ehemaligen Lebensgef\u00e4hrten.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\">Wer sich jetzt fragt, wer dieser R\u00fcpel ist, der seine Exfrau ins Geb\u00fcsch dr\u00e4ngt, muss ich leider entt\u00e4uschen. Das Urteil ist an den entsprechenden Stellen nat\u00fcrlich geschw\u00e4rzt. Allerdings leitet das Gericht seine Entscheidung wie folgt ein:<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"justify\"><em>&#8220;Die Antragstellerin ist eine bekannte Schauspielerin und war \u00fcber acht Jahre mit dem ehemaligen Manager des Fu\u00dfballvereins \u2026, liiert. Zusammen waren sie unter anderem f\u00fcr mehrere Werbespots der Biermarke \u201e\u2026\u201c zu sehen. Am 20. Januar 2009 gaben sie ihre Trennung bekannt.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\">Hatte ichs mir doch gedacht. Hinter den Kulissen kracht es offenbar zwischen G\u00fcnter Jauch und Verona Pooth heute noch&#8230; (la)<\/p>\n<p align=\"justify\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer kennt das nicht? Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen Mann und Frau und schon liegt einer in den Rabatten. Eine gro\u00dfe Illustrierte schien den Vorgang f\u00fcr so interessant zu halten, dass es von einem Streit zwischen Promis, der darin endete, dass er sie in ein Blumenbeet schubste, eine Fotostrecke abdruckte. 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