{"id":9154,"date":"2011-12-14T19:43:00","date_gmt":"2011-12-14T17:43:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=9154"},"modified":"2017-04-07T12:16:13","modified_gmt":"2017-04-07T11:16:13","slug":"apples-ipad-ist-nicht-neu-meint-jedenfalls-eine-amerikanische-richterin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/apples-ipad-ist-nicht-neu-meint-jedenfalls-eine-amerikanische-richterin\/","title":{"rendered":"Apples iPad ist nicht neu &#8211; meint jedenfalls eine amerikanische Richterin"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Alte \u00c4pfel mit Birnen vergleichen\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/apfel.jpg\" alt=\"Alte \u00c4pfel mit Birnen vergleichen\" \/>Heise-online berichtete am 03.12.2011 dar\u00fcber, dass das einstweilige Rechtsschutzverfahren Apple gegen Samsung in den USA gescheitert ist.<\/p>\n<p>Apple wollte mit diesem Verfahren unter anderem den Verkauf des \u00a0Samsung Galaxy Tabs 10.1 verhindern. Das einstweilige Rechtsschutzverfahren, welches vor dem LG D\u00fcsseldorf gef\u00fchrt wurde, hatte hingegen Erfolg. Hier\u00fcber <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/apple-versus-samsung-%E2%80%93-erstes-urteil-im-deutschen-geschmacksmusterrechtsstreit\" target=\"_blank\">berichteten<\/a> wir bereits am 09.09.2011.<\/p>\n<p>Der Widerspruch gegen die einstweilige Verf\u00fcgung (Az.\u00a0 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=14c%20O%20194\/11\" title=\"14c O 194\/11 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">14c O 194\/11<\/a>) blieb f\u00fcr die deutsche Samsung Electronic GmbH damals ohne Erfolg.\u00a0 Damit verhinderte das Gericht die Benutzung, die Herstellung und das in den Verkehr bringen des Samsung Galaxy Tab 10.1. Die Entscheidung st\u00fctzte das Landgericht unter anderem darauf, dass das zu Gunsten Apple eingetragene Geschmacksmuster durch Samsung verletzt werde.<\/p>\n<p>Vergleicht man die Voraussetzungen f\u00fcr den einstweiligen Rechtsschutz in den USA und Deutschland, so lassen sich kaum stichhaltige Unterschiede erkennen. Das \u00a0einstweilige Rechtsschutz-Verfahren (preliminary injunction) in den USA verlangt genauso wie das in Deutschland, dass der Antragssteller einen Anspruch hat und seine Durchsetzung durch das Abwarten des Hauptsacheverfahrens gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<p>Wie sich aus dem Blog <a href=\"http:\/\/fosspatents.blogspot.com\/\">http:\/\/fosspatents.blogspot.com<\/a> ergibt, scheiterte Apple mit der Behauptung, sein iPad-Patent sei verletzt. Die Richterin ging davon aus, dass das \u00a0Patent fehlerhaft sei. Dies begr\u00fcndete sie damit, dass es an der Aussagekraft der neuen geistigen Sch\u00f6pfung mangele. Ihre Zweifel ergaben sich daraus, dass es ein von Fidler\/Knight Ridder entworfenes Tablet aus dem Jahr 1994 gibt, welches unter anderen ebenfalls rechteckig ist, abgerundete Kanten hat und in der Oberfl\u00e4chenbeschaffung gro\u00dfe \u00c4hnlichkeit mit dem iPad aufweist.<\/p>\n<p>Da das einstweilige Rechtsschutzverfahren die Hauptsache nicht vorwegnimmt, stellt sich nat\u00fcrlich die Frage, ob Samsung auch in einem Hauptsacheverfahren vor dem \u00a0LG D\u00fcsseldorf mit den gleichen Argumenten das Geschmacksmuster entkr\u00e4ften k\u00f6nnte. Die Neuheit ist auch in Deutschland eine Voraussetzung f\u00fcr das Bestehen eines Geschmacksmusters (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GeschmMG\/2.html\" title=\"&sect; 2 GeschmMG: Geschmacksmusterschutz\">\u00a7 2 \u00a0Abs. 1 GeschmMG<\/a>). Das Fehlen dieser Voraussetzung m\u00fcsste Samsung darlegen und beweisen.<\/p>\n<p>Inzwischen hat Samsung jedoch in Deutschland mit dem Entwurf des neuen Galaxy Tab 10.1 N auf die Entscheidung des Landgerichts reagiert.\u00a0 Ob diese abgewandelte Form des Galaxi Tab 10.1 ebenso eine Verletzung des Geschmacksmusters darstellt, entscheidet das Landgericht D\u00fcsseldorf voraussichtlich am 23.12.2011. \u00dcber den Ausgang des Verfahrens werden wir berichten. (jr)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 Wolfgang Kraus &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><p><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Alte \u00c4pfel mit Birnen vergleichen\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/apfel.jpg\" alt=\"Alte \u00c4pfel mit Birnen vergleichen\" \/>Heise-online berichtete am 03.12.2011 dar\u00fcber, dass das einstweilige Rechtsschutzverfahren Apple gegen Samsung in den USA gescheitert ist.<\/p>\n<p>Apple wollte mit diesem Verfahren unter anderem den Verkauf\u00a0 des \u00a0Samsung Galaxi Taps 10.1 verhindern. Das einstweilige Rechtsschutzverfahren, welches vor dem LG D\u00fcsseldorf gef\u00fchrt wurde, hatte hingegen Erfolg. Hier\u00fcber <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/apple-versus-samsung-%E2%80%93-erstes-urteil-im-deutschen-geschmacksmusterrechtsstreit\" target=\"_blank\">berichteten<\/a> wir bereits am 09.09.2011.<\/p>\n<p>Der Widerspruch gegen die einstweilige Verf\u00fcgung (Az.\u00a0 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=14c%20O%20194\/11\" title=\"14c O 194\/11 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">14c O 194\/11<\/a>) blieb f\u00fcr die deutsche Samsung Electronic GmbH damals ohne Erfolg.\u00a0 Damit verhinderte das Gericht die Benutzung, die Herstellung und das in den Verkehr bringen des Samsung Galaxy Tab 10.1. Die Entscheidung st\u00fctzte das Landgericht unter anderem darauf, dass das zu Gunsten Apple eingetragene Geschmacksmuster durch Samsung verletzt werde.<\/p>\n<p>Vergleicht man die Voraussetzungen f\u00fcr den einstweiligen Rechtsschutz in den USA und Deutschland, so lassen sich kaum stichhaltige Unterschiede erkennen. Das \u00a0einstweilige Rechtsschutz-Verfahren (preliminary injunction) in den USA verlangt genauso wie das in Deutschland, dass der Antragssteller einen Anspruch hat und seine Durchsetzung durch das Abwarten des Hauptsacheverfahrens gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<p>Wie sich aus dem Blog <a href=\"http:\/\/fosspatents.blogspot.com\/\">http:\/\/fosspatents.blogspot.com<\/a> ergibt, scheiterte Apple mit der Behauptung, sein iPad-Patent sei verletzt. Die Richterin ging davon aus, dass das \u00a0Patent fehlerhaft sei. Dies begr\u00fcndete sie damit, dass es an der Aussagekraft der neuen geistigen Sch\u00f6pfung mangele. Ihre Zweifel ergaben sich daraus, dass es ein von Fidler\/Knight Ridder entworfenes Tablet aus dem Jahr 1994 gibt, welches unter anderen ebenfalls rechteckig ist, abgerundete Kanten hat und in der Oberfl\u00e4chenbeschaffung gro\u00dfe \u00c4hnlichkeit mit dem iPad aufweist.<\/p>\n<p>Da das einstweilige Rechtsschutzverfahren die Hauptsache nicht vorwegnimmt, stellt sich nat\u00fcrlich die Frage, ob Samsung auch in einem Hauptsacheverfahren vor dem \u00a0LG D\u00fcsseldorf mit den gleichen Argumenten das Geschmacksmuster entkr\u00e4ften k\u00f6nnte. Die Neuheit ist auch in Deutschland eine Voraussetzung f\u00fcr das Bestehen eines Geschmacksmusters (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GeschmMG\/2.html\" title=\"&sect; 2 GeschmMG: Geschmacksmusterschutz\">\u00a7 2 \u00a0Abs. 1 GeschmMG<\/a>). Das Fehlen dieser Voraussetzung m\u00fcsste Samsung darlegen und beweisen.<\/p>\n<p>Inzwischen hat Samsung jedoch in Deutschland mit dem Entwurf des neuen Galaxy Tab 10.1 N auf die Entscheidung des Landgerichts reagiert.\u00a0 Ob diese abgewandelte Form des Galaxi Tab 10.1 ebenso eine Verletzung des Geschmacksmusters darstellt, entscheidet das Landgericht D\u00fcsseldorf voraussichtlich am 23.12.2011. \u00dcber den Ausgang des Verfahrens werden wir berichten. (jr)<\/p>\n<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heise-online berichtete am 03.12.2011 dar\u00fcber, dass das einstweilige Rechtsschutzverfahren Apple gegen Samsung in den USA gescheitert ist. Apple wollte mit diesem Verfahren unter anderem den Verkauf des \u00a0Samsung Galaxy Tabs 10.1 verhindern. Das einstweilige Rechtsschutzverfahren, welches vor dem LG D\u00fcsseldorf gef\u00fchrt wurde, hatte hingegen Erfolg. Hier\u00fcber berichteten wir bereits am 09.09.2011. 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