{"id":906,"date":"2009-09-23T19:06:14","date_gmt":"2009-09-23T17:06:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=906"},"modified":"2009-09-23T19:06:14","modified_gmt":"2009-09-23T17:06:14","slug":"neue-abmahnungen-der-rasch-rechtsanwalte-fur-die-musikindustrie-emi-universal-music-und-sony-bmg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/neue-abmahnungen-der-rasch-rechtsanwalte-fur-die-musikindustrie-emi-universal-music-und-sony-bmg\/","title":{"rendered":"Neue Abmahnungen der Rasch Rechtsanw\u00e4lte f\u00fcr die Musikindustrie (EMI, Universal Music und Sony BMG)"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Die Musikindustrie verschickt mal wieder fleissig Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch wegen angeblich rechtswidrigem Filesharing in so genannten peer-to-peer-Netzwerken. Diesmal unter anderem wegen Werken der\u00a0 K\u00fcnstlerin Annett Louisan.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Grunds\u00e4tzlich sind die Forderungen nach Unterlassungserkl\u00e4rungen meist berechtigt, denn einige Gerichte meinen, dass auch der Anschlussinhaber als so genannter St\u00f6rer haftet. Dass per Download bzw. Upload von Musik im Internet, laienhaft ausgedr\u00fcckt, nicht in Ordnung ist, d\u00fcrfte sich herumgesrochen haben. Wenn also die im Wege von strafrechtlichen\u00a0 Ermittlungsverfahren oder Auskunftsersuchen bei dem zust\u00e4ndigen Landgericht herausgefundenen Daten mit dem Angeschriebenen \u00fcbereinstimmen, k\u00f6nnte es sinnvoll sein, sich entsprechend zu unterwerfen. Fraglich ist indes die H\u00f6he der Forderungen, was die Erstattung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz angeht. Denn, obwohl die Gerichte\u00a0 regelm\u00e4\u00dfig Streitwerte von 10.000,00 EUR pro Song annehmen, wie zum Beispiel das <a href=\"..\/2007\/09\/lg-koln-streitwert-bei-100-getauschten-musikdateien-1-mio-eur\/\">Landgericht K\u00f6ln<\/a>,\u00a0 so k\u00f6nnte in F\u00e4llen vom Down- bzw. Upload von nur einem Song in Bezug auf die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten der neue <a href=\"..\/2008\/04\/abmahndeckel-verabschiedet\/\">\u00a7 97a UrhG<\/a> greifen. Dies f\u00fchrt dazu, dass Rechtsanwaltskosten nur in H\u00f6he von bis zu 100,00 EUR zu erstatten sind.\u00a0 Da es zu diesem neu geschaffenen Paragrafen bisher nur wenig Rechtssprechung gibt, k\u00f6nnte es sich lohnen, es bez\u00fcglich der dar\u00fcber hinaus geforderten Zahlungen es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Auch die von den Abmahnern behauptete Schadenersatzanspr\u00fcche im Wege der Lizenzanalogie bestehen meist ebenfalls nicht. Denn ein Schadensersatzanspruch setzt Verschulden, ein Bereicherungsanspruch etwas \u201cErlangtes\u201d voraus, das in Person des blo\u00dfen Anschlussinhabers nicht vorliegen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es ist aber Vorsicht geboten. Denn es ist wichtig, den Unterlassungsanspruch aus der Welt zu schaffen, wenn man ein ruin\u00f6ses Verfahren vermeiden will, das bez\u00fcglich nur eines Songs, also mit einem Streitwert von 10.000,00 EUR, bereits die\u00a0 Kosten von ca. 3.500,00 EUR verursachen kann. Die vorformulierte Erkl\u00e4rung der abmahnenden Kanzlei eignet sich daf\u00fcr meist nicht, da diese nat\u00fcrlich zu Gunsten des Gl\u00e4ubigers ausgestaltet ist. Daher ist es wichtig, sich fundiert beraten zu lassen. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Musikindustrie verschickt mal wieder fleissig Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch wegen angeblich rechtswidrigem Filesharing in so genannten peer-to-peer-Netzwerken. 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