{"id":8920,"date":"2011-11-22T07:19:54","date_gmt":"2011-11-22T05:19:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=8920"},"modified":"2017-04-07T12:18:29","modified_gmt":"2017-04-07T11:18:29","slug":"lg-frankfurt-agb-klauseln-irrtumer-vorbehalten-und-der-vertrag-kommt-mit-ausfuhrung-der-bestellung-zustande-sind-wettbewerbswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-frankfurt-agb-klauseln-irrtumer-vorbehalten-und-der-vertrag-kommt-mit-ausfuhrung-der-bestellung-zustande-sind-wettbewerbswidrig\/","title":{"rendered":"LG Frankfurt: AGB-Klauseln &quot;Irrt\u00fcmer vorbehalten&quot; und &quot;Der Vertrag kommt mit Ausf\u00fchrung der Bestellung zustande&quot; sind wettbewerbswidrig"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Tourette-Syndrom\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Achtung, Abmahngefahr!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/achtung.png\" alt=\"\" \/><\/a>Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Beschluss im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren vom 12.10.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3-11%20O%2070\/11\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 12.10.2011 - 11 O 70\/11\">3-11 O 70\/11<\/a> die Verwendung der folgenden zwei Klauseln, verboten:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Bei aller Sorgfalt unterl\u00e4uft auch uns einmal ein Fehler. Deshalb gilt, dass wir uns bei Irrt\u00fcmern, unvertretbaren Preis- und Produkt\u00e4nderungen, sowie Lieferengp\u00e4ssen unserer Vorlieferanten als Auslieferung Ihres Auftrags vorbehalten\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>und<\/p>\n<blockquote><p>\u201ed) Vertragsschluss<\/p>\n<p>Die auf der Webseite angegebenen Angebote stellen nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei dem Verk\u00e4ufer zu bestellen. Durch das Absenden des ausgef\u00fcllten Bestellformulas auf der \u00dcbersichtsseite durch Klicken des Buttons Bestellung endg\u00fcltig absenden gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Verk\u00e4ufer sendet dem Kunden daraufhin per E-Mail eine Bestellbest\u00e4tigung und pr\u00fcft das Angebot auf seine rechtliche und tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrbarkeit. Die Bestellbest\u00e4tigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur dar\u00fcber informieren, dass seine Bestellung eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verk\u00e4ufer die Bestellung unter Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Geltung dieser AGB ausf\u00fchrt. &#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Das Landgericht ist damit der vom Antragsteller vertretenen Auffassung gefolgt.<\/p>\n<p><strong>AGB-Klausel &#8220;Irrt\u00fcmer vorbehalten&#8221;<\/strong><\/p>\n<p>Es hielt die erste Klausel f\u00fcr gem. \u00a7 308 Nr. 1 rechtswidrig, da sich der Antragsgegner damit ein nicht hinreichend genug bestimmtes L\u00f6sungsrecht vom Vertrag vorbehalte.<\/p>\n<p>Der Antragsgegner hatte sich au\u00dfergerichtlich mit dem Argument verteidigt, dass es sich dabei nicht um ein pauschales L\u00f6sungsrecht, sondern nur um den Hinweis auf die Anfechtungsm\u00f6glichkeit der Willenserkl\u00e4rung handele. Diesem Argument folgt das Landgericht nicht.<\/p>\n<p><strong>AGB-Klausel &#8220;Der Vertrag kommt mit Ausf\u00fchrung der Bestellung zustande&#8221;<\/strong><\/p>\n<p>Auch die Verwendung der zweiten Klausel wird vom Gericht f\u00fcr wettbewerbswidrig Gehalten. Es folgte insoweit ebenfalls den rechtlichen Ausf\u00fchrungen des Antragstellers, die unter anderem lauteten:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Diese Klausel wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.<\/p>\n<p>Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Art. 246<\/a> \u00a7 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB muss Fernabsatzvertr\u00e4gen muss der Unternehmer dem Verbraucher bei Fernabsatzvertr\u00e4gen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserkl\u00e4rung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise <span style=\"text-decoration: underline\">klar und verst\u00e4ndlich<\/span> und unter Angabe des gesch\u00e4ftlichen Zwecks unter anderem Informationen dar\u00fcber, wie der Vertrag zustande kommt zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>Die Information der Antragsgegnerin ist in diesem Sinne jedenfalls nicht klar und verst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>Der Regelung kann der Kunde nicht entnehmen, wann es zu einem Vertragsschluss kommt. Ihm ist es auch nicht m\u00f6glich, dies anhand der Umst\u00e4nde zu bestimmen, da er nicht wissen kann, wann die Antragsgegnerin die Bestellung \u201eausf\u00fchrt\u201c, geschweige denn was mit dem Begriff \u201eAusf\u00fchrung\u201c gemeint sein soll (Absendung, Lieferung?).<\/p>\n<p>Die Klausel verst\u00f6\u00dft auch gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/308.html\" title=\"&sect; 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsm&ouml;glichkeit\">\u00a7 308 Nr. 1 BGB<\/a>. Danach ist unzul\u00e4ssig eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen f\u00fcr die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbeh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/308.html\" title=\"&sect; 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsm&ouml;glichkeit\">\u00a7 308 Nr. 1 BGB<\/a> ist die Frist hinreichend bestimmt, wenn ein Durchschnittskunde sicher und ohne Schwierigkeiten feststellen kann, wann die Bindung an sein Angebot endet, er hierzu also insbes keine zus\u00e4tzlichen rechtlichen oder tats\u00e4chlichen Ausk\u00fcnfte einholen muss (BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201985,%20855\" title=\"BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227\/83: Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines...\">NJW 1985, 855<\/a>, 856; Palandt\/Gr\u00fcneberg \u00a7 308 Rn 5; Wolf\/Lindacher\/Pfeiffer\/Dammann Rn 19).<\/p>\n<p>Dem Kunden wird nicht verdeutlicht, wie lange er an sein Angebot gebunden sein soll, wenn die Antragsgegnerin aus welchen Gr\u00fcnden auch immer die Bestellung innerhalb einer bestimmten Frist nicht \u201eausf\u00fchrt\u201c.<\/p>\n<p>Erschwerend hinzukommt im vorliegenden Fall, dass die Antragsgegnerin unter Ziff. 7 Ihrer AGB explizit regelt, dass die die Zahlung per Vorkasse erfolge und die Auslieferung der Ware erst nach vollst\u00e4ndigem Zahlungseingang veranlasst werde. Das bedeutet, dass der Verbraucher im Regelfall die Ware in einem Zeitpunkt bereits bezahlt hat, zu dem nach den AGB der Antragsgegnerin ein Vertragsschluss, der erst nach einer irgendwie gearteten \u201eAusf\u00fchrung\u201c der Bestellung stattfinden soll, noch gar nicht vorliegt.<\/p>\n<p>Damit tr\u00e4gt der Verbraucher nicht nur dass einer Vorleistung immer innewohnende Illiquidit\u00e4tsrisiko der Antragsgegnerin, sondern hat zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht einmal einen korrespondierenden vertraglichen Anspruch gegen\u00fcber der Antragsgegnerin. Die Verwendung der entsprechenden AGB-Klausel ist daher rechtswidrig und umgehend zu unterlassen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Insbesondere die letzte Klausel findet sich so oder so \u00e4hnlich in zahlreichen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von Onlineh\u00e4ndlern.<\/p>\n<p>Dabei mag in vielen F\u00e4llen noch nicht einmal b\u00f6ser Wille vorliegen. Oft werden allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen ohnehin einfach unbesehen von der Konkurrenz abgeschrieben.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die meisten Verk\u00e4ufer, insbesondere auf eBay, die Ware erst nach Erhalt des Kaufpreises an den Kunden verschicken, ist diese Regelung, wie das Landgericht Frankfurt nunmehr best\u00e4tigt hat, jedoch eindeutig unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Der ohne Begr\u00fcndung ergangene Beschluss lautet im Volltext:<\/p>\n<blockquote><p>&nbsp;<\/p>\n<p>Landgericht Frankfurt am Main<\/p>\n<p>11. Kammer f\u00fcr Handelssachen<\/p>\n<p>Aktenzeichen: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3-11%20O%2070\/11\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 12.10.2011 - 11 O 70\/11\">3-11 O 70\/11<\/a><\/p>\n<p>Beschluss<\/p>\n<p>In dem Rechtsstreit<\/p>\n[\u2026]\n<p>Antragstellerin<\/p>\n<p>Prozessbevollm\u00e4chtigte : Rechtsanw. Lampmann, Haberkamm &amp; Rosenbaum,<\/p>\n<p>Stadtwaldg\u00fcrtel 81 \u2013 83, 50935 K\u00f6ln<\/p>\n<p>gegen<\/p>\n[\u2026]\n<p>Antragsgegnerin<\/p>\n<p>hat die 11. Kammer f\u00fcr Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main auf den in Abschrift beigef\u00fcgten Antrag vom 10.10.2011, bei Gericht eingegangen am 10.10.2011, nebst acht Anlagen<\/p>\n<p>durch Vorsitzende Richterin am Landgericht [\u2026]\n<p>wegen Dringlichkeit durch die Vorsitzende allein<\/p>\n<p>am 12.10.2011 beschlossen:<\/p>\n<p>I.<\/p>\n<p>der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in H\u00f6he bis zu 250.000 \u20ac, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Leitern in Bezug auf Versandkosten<\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>den folgenden Hinweis bereitzuhalten:<\/p>\n<p>\u201eBei aller Sorgfalt unterl\u00e4uft auch uns einmal ein Fehler. Deshalb gilt, dass wir uns bei Irrt\u00fcmern, unvertretbaren Preis- und Produkt\u00e4nderungen, sowie Lieferengp\u00e4ssen unserer Vorlieferanten als Auslieferung Ihres Auftrags vorbehalten\u201c.<\/p>\n<p>wenn dies wie in Anlage ASt 4 ersichtlich geschieht.<\/p>\n<p>und\/oder<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>die folgende Klausel in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu verwenden:<\/p>\n<p>\u201ed) Vertragsschluss<\/p>\n<p>Die auf der Webseite angegebenen Angebote stellen nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei dem Verk\u00e4ufer zu bestellen. Durch das Absenden des ausgef\u00fcllten Bestellformulas auf der \u00dcbersichtsseite durch Klicken des Buttons Bestellung endg\u00fcltig absenden gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Verk\u00e4ufer sendet dem Kunden daraufhin per E-Mail eine Bestellbest\u00e4tigung und pr\u00fcft das Angebot auf seine rechtliche und tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrbarkeit. Die Bestellbest\u00e4tigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur dar\u00fcber informieren, dass seine Bestellung eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verk\u00e4ufer die Bestellung unter Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Geltung dieser AGB ausf\u00fchrt. \u201e<\/p>\n<p>II.<\/p>\n<p>Die Kosten des Eilverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.<\/p>\n<p>III.<\/p>\n<p>Der Streitwert wird auf 10.000 \u20ac festgesetzt.<\/p>\n<p>Dieser Beschluss beruht auf \u00a7\u00a7 3.4 Nr. 11, 8, 12, 13, 14 UWG, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/308.html\" title=\"&sect; 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsm&ouml;glichkeit\">308 Nr. 1, Nr. 3 BGB<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/3.html\" title=\"&sect; 3 ZPO: Wertfestsetzung nach freiem Ermessen\">3<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/32.html\" title=\"&sect; 32 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung\">32<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/91.html\" title=\"&sect; 91 ZPO: Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht\">91<\/a>,890 ,935 ff ZPO.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Entscheidung ist insofern &#8220;rechtskr\u00e4ftig&#8221;, als dass die Antragsgegnerin nach Zustellung der einstweiligen Verf\u00fcgung eine Abschlusserkl\u00e4rung abgegeben hat. (la)<\/p>\n<p>&nbsp;<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Beschluss im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren vom 12.10.2011, Az. 3-11 O 70\/11 die Verwendung der folgenden zwei Klauseln, verboten: &#8220;Bei aller Sorgfalt unterl\u00e4uft auch uns einmal ein Fehler. Deshalb gilt, dass wir uns bei Irrt\u00fcmern, unvertretbaren Preis- und Produkt\u00e4nderungen, sowie Lieferengp\u00e4ssen unserer Vorlieferanten als Auslieferung Ihres Auftrags vorbehalten\u201c und \u201ed) [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":6509,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,15],"tags":[247,253,465,533,1000,1001,1002,2452],"class_list":["post-8920","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-agb","tag-unzulassig","tag-wettbewerbswidrig","tag-allgemeine-geschaftsbedingungen","tag-landgericht-frankfurt","tag-irrtumer-vorbehalten","tag-ausfuhrung-der-bestellung","tag-einstweilige-verfuegung"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8920","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8920"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8920\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/6509"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8920"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8920"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8920"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}