{"id":8776,"date":"2011-11-21T07:30:52","date_gmt":"2011-11-21T05:30:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=8776"},"modified":"2017-04-25T10:00:25","modified_gmt":"2017-04-25T09:00:25","slug":"anwaltstourette","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/anwaltstourette\/","title":{"rendered":"Anwaltstourette"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Tourette-Syndrom\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Gilles de la Tourette\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/tourette1.jpg\" alt=\"\" \/><\/a>Der Blogbeitrag der Kollegin Anja Uelhof mit der \u00dcberschrift <a href=\"http:\/\/rainanjauelhoff.blogspot.com\/2011\/11\/uber-das-seltsame-verhalten-von.html\" target=\"_blank\">&#8220;.. \u00fcber das seltsame Verhalten von Anw\u00e4lten bei Tagungen&#8221;<\/a> hat mir ein &#8220;seltsames&#8221; Verhalten von Kollegen ins Ged\u00e4chtnis gerufen, das uns in letzter Zeit immer h\u00e4ufiger begegnet.<\/p>\n<p>Erst k\u00fcrzlich passierte im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Streits das Folgende.<\/p>\n<p>Den von uns vertretenen Kl\u00e4ger st\u00f6ren immerhin 5 Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe im Angebot des Beklagten. Er mahnt ihn daraufhin ab und fordert ihn zur Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung auf. Der Beklagte reagiert nicht. Der Kl\u00e4ger schreibt den Beklagten daraufhin noch einmal an und gibt ihm Gelegenheit, die Angelegenheit doch noch au\u00dfergerichtlich beizulegen. Vor dem Hintergrund der drohenden Verj\u00e4hrung m\u00fcsste er sonst klagen. Wieder keine Reaktion.<\/p>\n<p>Ungef\u00e4hr ein halbes Jahr sp\u00e4ter, kurz vor Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist, erheben wir f\u00fcr unseren Mandanten notgedrungen Klage auf Unterlassung und Erstattung von Anwaltskosten.<\/p>\n<p><strong>Und ewig gr\u00fc\u00dft der Rechtsmissbrauch<\/strong><\/p>\n<p>Der Beklagte l\u00e4sst sich von einer Rechtsanwaltskollegin vertreten, die Klageabweisung beantragt. Neben ein paar kurzen S\u00e4tzen zur Verj\u00e4hrungseinrede und zur angeblichen Unzust\u00e4ndigkeit des angerufenen Gerichts l\u00e4sst der Beklagte im Gro\u00dfen und Ganzen nur vortragen, dass das Vorgehen des Kl\u00e4gers rechtsmissbr\u00e4uchlich sei.\u00a0 Zu den Verst\u00f6\u00dfen selbst findet sich in der Erwiderung lediglich eine Seite, die sich wiederum nur mit zwei der insgesamt f\u00fcnf ger\u00fcgten Verst\u00f6\u00dfe \u00fcberhaupt befasst.<\/p>\n<p>Bis hierhin unterscheidet sich der Vorgang nicht sonderlich von zahlreichen anderen F\u00e4llen, die uns in unserer Kanzlei t\u00e4glich begegnen. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung einschl\u00e4giger Gerichte, beschr\u00e4nken sich T\u00e4ter von eindeutigen Rechtsverletzungen zunehmend darauf, dem betroffenen Mitbewerber einen Missbrauch des Rechts vorzuwerfen. Traurig aber Mittlerweile leider Alltag.<\/p>\n<p><strong>Der Vorwurf von Straftaten ist neu<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>Im vorliegenden Fall soll der Kl\u00e4ger aber nicht nur rechtsmissbr\u00e4uchlich gehandelt, sondern auch Urkunden gef\u00e4lscht haben und damit einen Prozessbetrug versuchen. Der Beklagte ergeht sich in seiner Klageerwiderung seitenlang dazu, dass die vorgelegten\u00a0 Screenshots, die den Rechtsversto\u00df abbilden, manipuliert seien und es sich daher um\u00a0 F\u00e4lschungen handele. Da die Screenshots, wie f\u00fcr den Beklagten auch ersichtlich war, durch uns\u00a0 erstellt worden waren richtet sich der Vorwurf zumindest mittelbar auch an unsere Kanzlei.<\/p>\n<p>Der Fall wird vom Kl\u00e4ger in vier aus f\u00fcnf Punkten gewonnen. Um den Fall au\u00dfergerichtlich vollst\u00e4ndig zu einem Abschluss zu bringen, verhandeln die Parteien dar\u00fcber, ob der Beklagte in Bezug auf den f\u00fcnften nicht doch eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgeben solle. Die Zeit dr\u00e4ngt ein wenig, da die Sache nat\u00fcrlich innerhalb der Berufungsfrist gekl\u00e4rt werden muss.<\/p>\n<p><strong>&#8220;Sehr geehrter Kollege&#8221;<\/strong><\/p>\n<p>Auf ein Anschreiben unserer Kanzlei teilt die Kollegin mit, dass sie krank sei und um Fristverl\u00e4ngerung bitte, sich aber dann unaufgefordert melden werde. In der entsprechenden E-Mail sind wir dann aber nat\u00fcrlich trotz der zuvor ge\u00e4u\u00dferten Betrugsvorw\u00fcrfe die &#8220;sehr geehrten Kollegen&#8221;, die in der Schlussformel selbstverst\u00e4ndlich auch mit\u00a0 &#8220;kollegialen Gr\u00fc\u00dfen&#8221; bedacht werden. Vom Betr\u00fcger zur\u00fcck zum geehrten Kollegen. So schnell kann es gehen.<\/p>\n<p>Die Verteidigung von Rechtsverletzern mit dem Einwand des angeblichen Rechtsmissbrauchs ist dem T\u00e4ter und dem vertretenden Anwalt\u00a0 schnell verziehen, insbesondere dann, wenn es sich um eindeutige Verst\u00f6\u00dfe handelt gegen die ansonsten nicht viel einzuwenden ist. Auch daran, dass Kollegen in ihrem Eifer dabei, das Verfahren f\u00fcr ihren Mandanten mit allen Mitteln gewinnen zu wollen, manchmal \u00fcber die Str\u00e4nge schlagen und ihre gute Kinderstube vergessen, haben wir uns bereits gew\u00f6hnt.<\/p>\n<p><strong>&#8220;Mit kollegialen Gr\u00fc\u00dfen&#8221;<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>Was ich allerdings nicht verstehe ist, wie man dem gegnerischen Bevollm\u00e4chtigten innerhalb des Verfahrens sogar den Vorwurf strafbaren Verhaltens machen kann um dann kurz darauf, als sei nichts gewesen, den &#8220;geehrten Kollegen&#8221; unter Mitteilung von &#8220;kollegialen Gr\u00fc\u00dfen&#8221; um Fristverl\u00e4ngerung bittet, weil man kr\u00e4nkelt.<\/p>\n<p>In einer Unterart des Tourettesysndroms, der so genannten Koprolalie schleudern die Betroffenen unwillk\u00fcrlich und zwanghaft obsz\u00f6ne und aggressive W\u00f6rter heraus, die nichts mit der konkreten Situation zu tun haben. Diese so genannten Tics verschwinden genauso schnell, wie sie gekommen sind, so dass der Betroffene sich kurz darauf wieder &#8220;normal&#8221; verh\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>Plan oder Krankheit?<\/strong><\/p>\n<p>Gegen ein krankhaftes und f\u00fcr ein planvolles Handeln spricht allerdings, dass die Kollegin die Fristverl\u00e4ngerungen auch noch fruchtlos verstreichen l\u00e4sst, ohne ihre Zusage einzuhalten, sich unaufgefordert zu melden. Am letzten Tag der Frist erfolgt dann auf unser Dr\u00e4ngen die Mitteilung, dass man sich au\u00dfergerichtlich nicht einigen wolle, so dass hier an einem Freitagnachmittag noch eilig eine Berufung ans Oberlandesgericht verfasst und gefaxt werden muss, um die Berufungsfrist nicht zu vers\u00e4umen.<\/p>\n<p>Vielleicht ist es am Ende daher doch keine Krankheit, sondern ein Verhalten, das manche Anw\u00e4lte f\u00fcr legitim halten, um ihren Mandanten zu prozessualen Vorteilen zu verhelfen:<\/p>\n<p>Unsachlich, laut, unversch\u00e4mt und verschlagen, Hauptsache, es wird offiziell &#8220;geehrt&#8221; und &#8220;kollegial&#8221; gegr\u00fc\u00dft.<\/p>\n<p>Was viele der &#8220;geehrten Kollegen&#8221; dabei allerdings vergessen ist, dass man sich im Leben immer zweimal sieht. Ob wir der Gegenseite oder deren Prozessbevollm\u00e4chtigten in Zukunft noch einmal irgendwie entgegenkommen, wage ich zu bezweifeln.<\/p>\n<p>In diesem Sinne: &#8220;Sehr geehrte Leser<em><\/em>, vielen Dank f\u00fcr Ihre &#8220;gesch\u00e4tzte&#8221; <em><\/em>Aufmerksamkeit &#8211; und &#8220;beehren&#8221; Sie uns bald wieder. Mit &#8220;freundlichen&#8221; Gr\u00fc\u00dfen und &#8220;vorz\u00fcglicher&#8221; Hochachtung. (la)<\/p>\n<p>&nbsp;<!--:--><!--:en--><a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Tourette-Syndrom\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Gilles de la Tourette\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/tourette1.jpg\" alt=\"\" \/><\/a>Der Blogbeitrag der Kollegin Anja Uelhof mit der \u00dcberschrift <a href=\"http:\/\/rainanjauelhoff.blogspot.com\/2011\/11\/uber-das-seltsame-verhalten-von.html\" target=\"_blank\">&#8220;.. \u00fcber das seltsame Verhalten von Anw\u00e4lten bei Tagungen&#8221; <\/a>hat mir ein &#8220;seltsames&#8221; Verhalten von Kollegen ins Ged\u00e4chtnis gerufen, das uns in letzter Zeit immer h\u00e4ufiger begegnet.<\/p>\n<p>Erst k\u00fcrzlich passierte im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Streits das Folgende.<\/p>\n<p>Den von uns vertretenen Kl\u00e4ger st\u00f6ren immerhin 5 Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe im Angebot des Beklagten. Er mahnt ihn daraufhin ab und fordert ihn zur Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung auf. Der Beklagte reagiert nicht. Der Kl\u00e4ger schreibt den Beklagten daraufhin noch einmal an und gibt ihm Gelegenheit, die Angelegenheit doch noch au\u00dfergerichtlich beizulegen. Vor dem Hintergrund der drohenden Verj\u00e4hrung m\u00fcsste er sonst klagen. Wieder keine Reaktion.<\/p>\n<p>Ungef\u00e4hr ein halbes Jahr sp\u00e4ter, kurz vor Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist, erheben wir f\u00fcr unseren Mandanten notgedrungen Klage auf Unterlassung und Erstattung von Anwaltskosten.<\/p>\n<p><strong>Und ewig gr\u00fc\u00dft der Rechtsmissbrauch<\/strong><\/p>\n<p>Der Beklagte l\u00e4sst sich von einer Rechtsanwaltskollegin vertreten, die Klageabweisung beantragt. Neben ein paar kurzen S\u00e4tzen zur Verj\u00e4hrungseinrede und zur angeblichen Unzust\u00e4ndigkeit des angerufenen Gerichts l\u00e4sst der Beklagte im Gro\u00dfen und Ganzen nur vortragen, dass das Vorgehen des Kl\u00e4gers rechtsmissbr\u00e4uchlich sei.\u00a0 Zu den Verst\u00f6\u00dfen selbst findet sich in der Erwiderung lediglich eine Seite, die sich wiederum nur mit zwei der insgesamt f\u00fcnf ger\u00fcgten Verst\u00f6\u00dfe \u00fcberhaupt befasst.<\/p>\n<p>Bis hierhin unterscheidet sich der Vorgang nicht sonderlich von zahlreichen anderen F\u00e4llen, die uns in unserer Kanzlei t\u00e4glich begegnen. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung einschl\u00e4giger Gerichte, beschr\u00e4nken sich T\u00e4ter von eindeutigen Rechtsverletzungen zunehmend darauf, dem betroffenen Mitbewerber einen Missbrauch des Rechts vorzuwerfen. Traurig aber Mittlerweile leider Alltag.<\/p>\n<p><strong>Der Vorwurf von Straftaten ist neu<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>Im vorliegenden Fall soll der Kl\u00e4ger aber nicht nur rechtsmissbr\u00e4uchlich gehandelt, sondern auch Urkunden gef\u00e4lscht haben und damit einen Prozessbetrug versuchen. Der Beklagte ergeht sich in seiner Klageerwiderung seitenlang dazu, dass die vorgelegten\u00a0 Screenshots, die den Rechtsversto\u00df abbilden, manipuliert seien und es sich daher um\u00a0 F\u00e4lschungen handele. Da die Screenshots, wie f\u00fcr den Beklagten auch ersichtlich war, durch uns\u00a0 erstellt worden waren richtet sich der Vorwurf zumindest mittelbar auch an unsere Kanzlei.<\/p>\n<p>Der Fall wird vom Kl\u00e4ger in vier aus f\u00fcnf Punkten gewonnen. Um den Fall au\u00dfergerichtlich vollst\u00e4ndig zu einem Abschluss zu bringen, verhandeln die Parteien dar\u00fcber, ob der Beklagte in Bezug auf den f\u00fcnften nicht doch eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgeben solle. Die Zeit dr\u00e4ngt ein wenig, da die Sache nat\u00fcrlich innerhalb der Berufungsfrist gekl\u00e4rt werden muss.<\/p>\n<p><strong>&#8220;Sehr geehrter Kollege&#8221;<\/strong><\/p>\n<p>Auf ein Anschreiben unserer Kanzlei teilt die Kollegin mit, dass sie krank sei und um Fristverl\u00e4ngerung bitte, sich aber dann unaufgefordert melden werde. In der entsprechenden E-Mail sind wir dann aber nat\u00fcrlich trotz der zuvor ge\u00e4u\u00dferten Betrugsvorw\u00fcrfe die &#8220;sehr geehrten Kollegen&#8221;, die in der Schlussformel selbstverst\u00e4ndlich auch mit\u00a0 &#8220;kollegialen Gr\u00fc\u00dfen&#8221; bedacht werden. Vom Betr\u00fcger zur\u00fcck zum geehrten Kollegen. So schnell kann es gehen.<\/p>\n<p>Die Verteidigung von Rechtsverletzern mit dem Einwand des angeblichen Rechtsmissbrauchs ist dem T\u00e4ter und dem vertretenden Anwalt\u00a0 schnell verziehen, insbesondere dann, wenn es sich um eindeutige Verst\u00f6\u00dfe handelt gegen die ansonsten nicht viel einzuwenden ist. Auch daran, dass Kollegen in ihrem Eifer dabei, das Verfahren f\u00fcr ihren Mandanten mit allen Mitteln gewinnen zu wollen, manchmal \u00fcber die Str\u00e4nge schlagen und ihre gute Kinderstube vergessen, haben wir uns bereits gew\u00f6hnt.<\/p>\n<p><strong>&#8220;Mit kollegialen Gr\u00fc\u00dfen&#8221;<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>Was ich allerdings nicht verstehe ist, wie man dem gegnerischen Bevollm\u00e4chtigten innerhalb des Verfahrens sogar den Vorwurf strafbaren Verhaltens machen kann um dann kurz darauf, als sei nichts gewesen, den &#8220;geehrten Kollegen&#8221; unter Mitteilung von &#8221; kollegialen Gr\u00fc\u00dfen&#8221; um Fristverl\u00e4ngerung bittet, weil man kr\u00e4nkelt.<\/p>\n<p>In einer Unterart des Tourettesysndroms, der so genannten Koprolalie schleudern die Betroffenen unwillk\u00fcrlich und zwanghaft obsz\u00f6ne und aggressive W\u00f6rter heraus, die nichts mit der konkreten Situation zu tun haben. Diese so genannten Tics verschwinden genauso schnell, wie sie gekommen sind, so dass der Betroffene sich kurz darauf wieder &#8220;normal&#8221; verh\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>Plan oder Krankheit?<\/strong><\/p>\n<p>Gegen ein krankhaftes und f\u00fcr ein planvolles Handeln spricht allerdings, dass die Kollegin die Fristverl\u00e4ngerungen auch noch fruchtlos verstreichen l\u00e4sst, ohne ihre Zusage einzuhalten, sich unaufgefordert zu melden. Am letzten Tag der Frist erfolgt dann auf unser Dr\u00e4ngen die Mitteilung, dass man sich au\u00dfergerichtlich nicht einigen wolle, so dass hier an einem Freitagnachmittag noch eilig eine Berufung ans Oberlandesgericht verfasst und gefaxt werden muss, um die Berufungsfrist nicht zu vers\u00e4umen.<\/p>\n<p>Vielleicht ist es am Ende daher doch keine Krankheit, sondern ein Verhalten, das manche Anw\u00e4lte f\u00fcr legitim halten, um ihren Mandanten zu prozessualen Vorteilen zu verhelfen:<\/p>\n<p>Unsachlich, laut, unversch\u00e4mt und verschlagen, Hauptsache, es wird offiziell &#8220;geehrt&#8221; und &#8220;kollegial&#8221; gegr\u00fc\u00dft.<\/p>\n<p>Was viele der &#8220;geehrten Kollegen&#8221; dabei allerdings vergessen ist, dass man sich im Leben immer zweimal sieht. 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