{"id":8716,"date":"2011-11-18T08:01:11","date_gmt":"2011-11-18T06:01:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=8716"},"modified":"2017-11-11T03:40:03","modified_gmt":"2017-11-11T02:40:03","slug":"ravensburger-spielt-memory-gegen-apple","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/ravensburger-spielt-memory-gegen-apple\/","title":{"rendered":"Ravensburger spielt Memory gegen Apple"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;\" title=\"Mensch \u00e4rgere dich nicht\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/ravensburger.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>H\u00e4ufig haben wir in unserem Blog bereits \u00fcber die Rechtewahrnehmung des US Unternehmens Apple Inc. berichtet; zum Beispiel <a href=\"..\/lbr-blog\/apple-gegen-apfelkind-grosenwahnsinniger-weltkonzern-gegen-kleine-cafebesitzerin\">hier<\/a>, <a href=\"..\/lbr-blog\/apple-versus-samsung-%E2%80%93-erstes-urteil-im-deutschen-geschmacksmusterrechtsstreit\">hier<\/a> oder <a href=\"..\/lbr-blog\/wettbewerbsrecht\/apple-versus-samsung-%E2%80%93-urteil-jetzt-im-volltext\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>Derzeit ist ein Rechtsstreit zwischen der deutschen Herstellerin f\u00fcr Spiele, der Ravenburger AG, und der Apple Inc. vor dem Landgericht M\u00fcnchen I rechtsh\u00e4ngig, in dem Apple in Anspruch genommen wird.<\/p>\n<p>Die Ravensburger AG geht gegen Apple vor, um dem US-Unternehmen gerichtlich untersagen zu lassen, Spiele \u00fcber iTunes zu vertreiben, die das Wort \u201eMEMORY\u201c enthalten. Denn die Markenrechte an Bezeichnung \u201eMemory\u201c hat sich die Ravensburger AG eintragen lassen. Unter der Registernummer: <a href=\"http:\/\/register.dpma.de\/DPMAregister\/marke\/register\/964625\/DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">964625<\/a> ist beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) die Wortmarke \u201eMEMORY\u201c eingetragen und zwar f\u00fcr die Waren und Dienstleistungen der Nizzaklasse 28.<\/p>\n<p>In der Nizzaklasse 28 werden insbesondere Spiele und Spielzeug zusammengefasst. Hierzu z\u00e4hlen nicht nur die klassischen Gesellschaftspiele, sondern auch Videospiele. Damit z\u00e4hlen beispielsweise auch die \u00fcber iTunes vertriebenen Spiele im App-Format zu den gesch\u00fctzen Waren der Klasse 28.<\/p>\n<p>Da das Spiel \u201eMemory\u201c heutzutage immer noch \u201een vogue\u201c ist und sich Spiele mit der entsprechenden Aufschrift gut verkaufen lassen haben die Ravensburger Spielehersteller ein hohes Interesse daran, Konkurrenten die Nutzung der Marke zu unterbinden. Diese M\u00f6glichkeit bietet \u00a7 14 MakenG dem Markeninhaber, der den Verletzer auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst wird in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/14.html\" title=\"&sect; 14 MarkenG: Ausschlie&szlig;liches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch\">\u00a7 14 Abs. 1 bis 3 MarkenG<\/a> geregelt, wann ein Versto\u00df gegen die Markenrechte vorliegt:<\/p>\n<blockquote><p>\u00a7 14<\/p>\n<p>(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach \u00a7 4 gew\u00e4hrt dem Inhaber der Marke ein ausschlie\u00dfliches Recht.<\/p>\n<p>(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im gesch\u00e4ftlichen Verkehr<\/p>\n<p>1. ein mit der Marke identisches Zeichen f\u00fcr Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, f\u00fcr die sie Schutz genie\u00dft,<\/p>\n<p>2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identit\u00e4t oder \u00c4hnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identit\u00e4t oder \u00c4hnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfa\u00dften Waren oder Dienstleistungen f\u00fcr das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschlie\u00dflich der Gefahr, da\u00df das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder<\/p>\n<p>3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein \u00e4hnliches Zeichen f\u00fcr Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen \u00e4hnlich sind, f\u00fcr die die Marke Schutz genie\u00dft, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertsch\u00e4tzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>(3) Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 erf\u00fcllt, so ist es insbesondere untersagt,<\/p>\n<p>1. das Zeichen auf Waren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen,<\/p>\n<p>2. unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,<\/p>\n<p>3. unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen,<\/p>\n<p>4. unter dem Zeichen Waren einzuf\u00fchren oder auszuf\u00fchren,<\/p>\n<p>5. das Zeichen in Gesch\u00e4ftspapieren oder in der Werbung zu benutzen.<\/p>\n<p>Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/14.html\" title=\"&sect; 14 MarkenG: Ausschlie&szlig;liches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch\">\u00a7 14 Abs. 5 MarkenG<\/a> kann,<\/p>\n<p>wer ein Zeichen entgegen den Abs\u00e4tzen 2 bis 4 benutzt, von dem Inhaber der Marke bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.<\/p><\/blockquote>\n<p>Nach deutschem Recht kann Ravensburger daher erfolgreich gegen Apple vorgehen, wenn im iTunes-Store Apps angeboten werden, die als \u201eMemory\u201c bezeichnet werden.<\/p>\n<p>Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass sich die Unternehmen g\u00fctlich einigen. Denn anders als Apple und Samsung sind Ravensburger und Apple keine direkten Konkurrenten und k\u00f6nnten gemeinsam zusammenarbeiten, um in Deutschland beispielsweise Apps mit der Bezeichnung \u201eMemory\u201c zu vertreiben. Hierzu k\u00f6nnte Ravensburger beispielsweise eine Lizenz an Apple erteilen, die es dem Unternehmen dann erlaubt, die Marke \u201eMEMORY\u201c in Deutschland zu nutzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>H\u00e4ufig haben wir in unserem Blog bereits \u00fcber die Rechtewahrnehmung des US Unternehmens Apple Inc. berichtet; zum Beispiel hier, hier oder hier. 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