{"id":8469,"date":"2011-11-09T08:02:20","date_gmt":"2011-11-09T06:02:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=8469"},"modified":"2017-04-07T12:20:40","modified_gmt":"2017-04-07T11:20:40","slug":"impressumspflicht-fur-verkaufsprospekte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/impressumspflicht-fur-verkaufsprospekte\/","title":{"rendered":"\u201eImpressumspflicht\u201c f\u00fcr Verkaufsprospekte"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Wirst du noch abgemahnt oder verkaufst du schon?\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/kataloge.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Wird in einem Verkaufsprospekt die eigene Identit\u00e4t oder die Gesch\u00e4ftsanschrift eines Unternehmens nicht angegeben, liegt unlauteres Handeln und eine Irref\u00fchrung vor.<\/p>\n<p>Unlauter und irref\u00fchrend wirbt zudem derjenige, der die Gesch\u00e4ftsanschrift des Kreditunternehmens nicht angibt, wenn \u00fcber dieses Kreditunternehmen eine Finanzierung erfolgen kann. Dies hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 13.10.2011, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-4%20W%2084\/11\" title=\"OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 W 84\/11: Irref&uuml;hrende Prospektwerbung untersagt\">I-4 W 84\/11<\/a> entschieden.<\/p>\n<p>Ein M\u00f6belhaus war in seinem Prospekt mit einer Finanzierungsm\u00f6glichkeit spezielle Aktionsprodukte und gab dabei weder die eigene Identit\u00e4t vollst\u00e4ndig an, noch die Identit\u00e4t des Finanzierungspartners, worauf das M\u00f6belhaus auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde.<\/p>\n<p>Die Richter sahen durch die unvollst\u00e4ndige Angabe wettbewerbsrechtliche Informationspflichten verletzt. F\u00fcr die Kontaktaufnahme durch den Verbraucher m\u00fcsse diesem auch die vollst\u00e4ndige Firmierung und die Rechtsform des jeweiligen Unternehmens mitgeteilt werden. Fehlen diese Angaben, kann nach Ansicht der Richter der Wettbewerbsversto\u00df auch nicht dadurch \u201egeheilt\u201c werden, dass die Angaben im Internet gemacht werden.<\/p>\n<p>Die Informationspflicht f\u00fcr Verkaufsprospekte ist nicht zu verwechseln mit der klassischen Impressumpflicht nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/5.html\" title=\"&sect; 5 TMG: Allgemeine Informationspflichten\">\u00a7 5 TMG<\/a>. Unseres Einsch\u00e4tzung nach (der Beschluss liegt uns leider nicht mit Gr\u00fcnden vor) basiert die Entscheidung auf der Anwendung der Verordnung \u00fcber Informationspflichten f\u00fcr Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung &#8211; DL-InfoV) und der Umsetzung von europ\u00e4ischem Recht in nationales Recht. Denn in \u00a7 2 der DL-InfoV wird formuliert, welche Informationen ein Dienstleistungserbringer stets zur Verf\u00fcgung halten muss:<\/p>\n<blockquote><p>1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsf\u00e4higen Personengesellschaftenund juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,<\/p>\n<p>2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsf\u00e4hige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempf\u00e4nger erm\u00f6glichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,<\/p>\n<p>3. falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer,<\/p>\n<p>4. bei erlaubnispflichtigen T\u00e4tigkeiten Name und Anschrift der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde oder der einheitlichen Stelle,<\/p>\n<p>5. falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UStG\/27a.html\" title=\"&sect; 27a UStG: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer\">\u00a7 27a<\/a> des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer,<\/p>\n<p>6. falls die Dienstleistung in Aus\u00fcbung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005\/36\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 \u00fcber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer \u00e4hnlichen Einrichtung angeh\u00f6rt, deren oder dessen Namen,<\/p>\n<p>7. die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen,<\/p>\n<p>8. von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln \u00fcber das auf den Vertrag anwendbare Recht oder \u00fcber den Gerichtsstand,<\/p>\n<p>9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die \u00fcber die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte hinausgehen,<\/p>\n<p>10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,<\/p>\n<p>11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den r\u00e4umlichen Geltungsbereich.<\/p><\/blockquote>\n<p>Mit Spannung darf erwartet werden, ob und in welchen Teilen sich diese Entscheidung durchsetzen wird. Gerade bei Franchiseunternehmen wird sich die Frage stellen, wer im Impressum des Werbeprospekts genannt werden muss.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr Organisationsformen, in denen ein \u201eMutterkonzern\u201c regional unabh\u00e4ngige Kleinunternehmen in eigenen Organisationsformen einsetzt. (cr)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 Roman Sigaev &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Wirst du noch abgemahnt oder verkaufst du schon?\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/kataloge.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Wird in einem Verkaufsprospekt die eigene Identit\u00e4t oder die Gesch\u00e4ftsanschrift eines Unternehmens nicht angegeben, liegt unlauteres Handeln und eine Irref\u00fchrung vor.<\/p>\n<p>Unlauter und irref\u00fchrend wirbt zudem derjenige, der die Gesch\u00e4ftsanschrift des Kreditunternehmens nicht angibt, wenn \u00fcber dieses Kreditunternehmen eine Finanzierung erfolgen kann. Dies hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 13.10.2011, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-4%20W%2084\/11\" title=\"OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 W 84\/11: Irref&uuml;hrende Prospektwerbung untersagt\">I-4 W 84\/11<\/a> entschieden.<\/p>\n<p>Ein M\u00f6belhaus war in seinem Prospekt mit einer Finanzierungsm\u00f6glichkeit spezielle Aktionsprodukte und gab dabei weder die eigene Identit\u00e4t vollst\u00e4ndig an, noch die Identit\u00e4t des Finanzierungspartners, worauf das M\u00f6belhaus auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde.<\/p>\n<p>Die Richter sahen durch die unvollst\u00e4ndige Angabe wettbewerbsrechtliche Informationspflichten verletzt. F\u00fcr die Kontaktaufnahme durch den Verbraucher m\u00fcsse diesem auch die vollst\u00e4ndige Firmierung und die Rechtsform des jeweiligen Unternehmens mitgeteilt werden. Fehlen diese Angaben, kann nach Ansicht der Richter der Wettbewerbsversto\u00df auch nicht dadurch \u201egeheilt\u201c werden, dass die Angaben im Internet gemacht werden.<\/p>\n<p>Die Informationspflicht f\u00fcr Verkaufsprospekte ist nicht zu verwechseln mit der klassischen Impressumpflicht nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/5.html\" title=\"&sect; 5 TMG: Allgemeine Informationspflichten\">\u00a7 5 TMG<\/a>. Unseres Einsch\u00e4tzung nach (der Beschluss liegt uns leider nicht mit Gr\u00fcnden vor) basiert die Entscheidung auf der Anwendung der Verordnung \u00fcber Informationspflichten f\u00fcr Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung &#8211; DL-InfoV) und der Umsetzung von europ\u00e4ischem Recht in nationales Recht. Denn in \u00a7 2 der DL-InfoV wird formuliert, welche Informationen ein Dienstleistungserbringer stets zur Verf\u00fcgung halten muss:<\/p>\n<blockquote>\n<p>1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsf\u00e4higen Personengesellschaftenund juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,<\/p>\n<p>2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsf\u00e4hige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempf\u00e4nger erm\u00f6glichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,<\/p>\n<p>3. falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer,<\/p>\n<p>4. bei erlaubnispflichtigen T\u00e4tigkeiten Name und Anschrift der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde oder der einheitlichen Stelle,<\/p>\n<p>5. falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UStG\/27a.html\" title=\"&sect; 27a UStG: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer\">\u00a7 27a<\/a> des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer,<\/p>\n<p>6. falls die Dienstleistung in Aus\u00fcbung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005\/36\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 \u00fcber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer \u00e4hnlichen Einrichtung angeh\u00f6rt, deren oder dessen Namen,<\/p>\n<p>7. die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen,<\/p>\n<p>8. von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln \u00fcber das auf den Vertrag anwendbare Recht oder \u00fcber den Gerichtsstand,<\/p>\n<p>9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die \u00fcber die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte hinausgehen,<\/p>\n<p>10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,<\/p>\n<p>11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den r\u00e4umlichen Geltungsbereich.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Mit Spannung darf erwartet werden, ob und in welchen Teilen sich diese Entscheidung durchsetzen wird. 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