{"id":8408,"date":"2011-11-07T07:36:37","date_gmt":"2011-11-07T05:36:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=8408"},"modified":"2019-04-09T16:03:50","modified_gmt":"2019-04-09T15:03:50","slug":"1-angelegenheit-4-gerichte-4-streitwerte-zwischen-1-000-e-und-20-000-e","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/1-angelegenheit-4-gerichte-4-streitwerte-zwischen-1-000-e-und-20-000-e\/","title":{"rendered":"1 Angelegenheit, 4 Gerichte = 4 Streitwerte zwischen 1.000 \u20ac und 20.000 \u20ac"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;\" title=\"Familie Meier beim t\u00e4glichen Ausw\u00fcrfeln der Betr\u00e4ge\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/mensch.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>In einem Anerkenntnisurteil vom 26.10.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=9%20U%20859\/11\" title=\"OLG Koblenz, 26.10.2011 - 9 U 859\/11\">9 U 859\/11<\/a> hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass ein Versto\u00df gegen die Pflicht zur Angabe des Grundpreises gem\u00e4\u00df Preisangabenverordnung mit einem Streitwert von 20.000 \u20ac einhergeht.<\/p>\n<p>Im Berufungsverfahren hatte der der Vorsitzende des Senats wenige Tage vor der m\u00fcndlichen Verhandlung zum Telefonh\u00f6rer gegriffen und der Beklagten zwecks Kostenersparnis ein Anerkenntnis nahe gelegt. Die Beklagte erkannte daraufhin den Unterlassungsanspruch an. Da sich um ein Anerkenntnisurteil handelt, ist die Entscheidung leider nicht n\u00e4her begr\u00fcndet.<\/p>\n<h2>4 Gerichte, 4 unterschiedliche Streitwerte<\/h2>\n<p>Interessant dabei ist, dass die erste Instanz, das Landgericht Trier per Urteil vom 16.6.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10%20HK%20O%203\/11\" title=\"LG Trier, 16.06.2011 - 10 HKO 3\/11: Nicht jede fehlende Grundpreisangabe ist ein Wettbewerbsver...\">10 HK O 3\/11<\/a> die Unterlassungsklage noch abgewiesen hatte und dabei den Kl\u00e4gerseits angegebenen Streitwert von 10.000 \u20ac \u00fcbernommen hatte. Das Oberlandesgericht Koblenz hat diese Streitwertsch\u00e4tzung kurzerhand eigenst\u00e4ndig und ohne n\u00e4here Begr\u00fcndung auf 20.000 \u20ac verdoppelt.<\/p>\n<p>Damit aber nicht genug. Dem Hauptsacheverfahren ging ein einstweiliges Verf\u00fcgungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg, Az. 408 O 104\/10 voraus. Kurioserweise ma\u00df das Landgericht dem Unterlassungsanspruch in diesem Verfahren lediglich einen Wert von 5.000 \u20ac bei. In der n\u00e4chsten Instanz senkte das Hanseatische Oberlandesgericht, Az. 3 W 84\/10\u00a0 den Streitwert sogar auf blo\u00dfe 1.000 \u20ac.<\/p>\n<p>Festzuhalten bleibt damit, dass vier verschiedene Gerichte denselben Unterlassungsanspruch vor dem Hintergrund desselben Sachverhalts mit 1.000 \u20ac, 5.000 \u20ac, 10.000 \u20ac und mit 20.000 \u20ac bewertet haben.<\/p>\n<h2>Die Streitwertpraxis ist undurchschaubar<\/h2>\n<p>Auch die sonstige Streitwertpraxis der verschiedenen Gerichte in Deutschland kann gelinde gesagt nur noch als undurchschaubar bezeichnet werden.<\/p>\n<p>Am unteren Ende der Skala steht der Marken- und Wettbewerbsrechtssenat des Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf mit 900 \u20ac, der der damit den Anw\u00e4lten den <a href=\"http:\/\/blog.beck.de\/2008\/04\/05\/olg-dusseldorf-900-euro-zum-10ten-mal\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u201eSpa\u00df an Massenabmahnungen\u201c zu verderben<\/a>. In den jeweiligen Gerichtsbeschl\u00fcssen steht das nat\u00fcrlich nicht, sondern eine andere, am Einzelfall orientierte sorgf\u00e4ltige Begr\u00fcndung.<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass ein Richter, dem als Inhaber eines \u00f6ffentlichen Amtes vom Staat Arbeitsutensilien und Kanzleipersonal kostenfrei zu Verf\u00fcgung gestellt werden, mit der Sch\u00e4tzung der H\u00f6he bzw. der Angemessenheit anwaltlichen Eink\u00fcnfte vorsichtig sein sollte, ist nur am Rande darauf hinzuweisen, dass Entscheidungen dieser Art dem Gesetzgeber, somit der Legislative vorbehalten sind, die Judikative sich vor dem Hintergrund des Verafssungsgrundsatzes der Gewaltenteilung somit zu enthalten hat.<\/p>\n<p>Interessanterweise kann dem 2. Senat des Oberlandesgerichts D\u00fcsseldorf, der vorrangig f\u00fcr Patentstreitverfahren zust\u00e4ndig ist, demgegen\u00fcber der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs nicht hoch genug sein. Wie die Kollegen von Dr. Damm &amp; Partner <a href=\"http:\/\/www.damm-legal.de\/olg-duesseldorf-ansetzung-eines-zu-geringen-streitwerts-im-gerichtsverfahren-kann-als-versuchter-betrug-gewertet-werden-30-mio-eur-streitwert\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a> berichten, hat das Gericht in einem Patentrechtsstreit den Streitwert von 5 Mio. EUR auf 30 Mio. EUR heraufgesetzt und den beteiligten Rechtsanw\u00e4lten sogar wegen des Ansatzes eines zu niedrigen Werts versuchten Betrug unterstellt.<\/p>\n<p>Die Wahrheit liegt nat\u00fcrlich, wie so oft, nat\u00fcrlich in der Mitte. Fest steht jedenfalls, dass diese beiden Extrempositionen sicherlich nicht Schule machen werden.<\/p>\n<h2>Hoher Streitwert = Gut f\u00fcr den Anwalt?<\/h2>\n<p>Auch wenn Anw\u00e4lte von hohen Streitwerten dadurch profitieren, dass die zu verdienenden Anwaltsgeb\u00fchren auch entsprechend hoch sind und man daher denken k\u00f6nnte, dass Anw\u00e4lten Streitwerte immer recht sein m\u00fcssten, ist das nicht immer der Fall.<\/p>\n<p>Erstens werden bei umfangreichen Streitigkeiten oft Stundenhonorare vereinbart, die, solange sie \u00fcber die gesetzlichen Geb\u00fchren eines Gerichtsverfahrens hinausgehen, unabh\u00e4ngig vom gerichtlichen Streitwert von Mandanten gezahlt werden m\u00fcssen. Zweitens stellt die gleichsam willk\u00fcrliche Streitwertpraxis der deutschen Gerichte den Anwalt vor ein nicht unerhebliches Beratungsproblem. Denn zu einer sorgf\u00e4ltigen Vorbereitung eines Gerichtsprozesses geh\u00f6rt nat\u00fcrlich auch eine Kostenprognose, die schlicht unm\u00f6glich wird, wenn man nicht einmal mehr ansatzweise absch\u00e4tzen kann, was ein Gericht einem Rechtsstreit an Wert beimessen wird.<\/p>\n<h2>Niederiger Streitwert = Gut f\u00fcr Mandanten?<\/h2>\n<p>Auch f\u00fcr Mandanten gilt nicht unbedingt das Motto: Je niedriger der Streitwert umso besser. Denn obwohl sich die vom Mandanten zu zahlenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgeb\u00fchren freilich nach dem Streitwert richten und diese umso niedriger sind, je niedriger der Streitwert angesetzt wird, f\u00fchrt die extreme Senkung von Streitwerten nicht nur zu einer geringeren Anwaltsverg\u00fctung, sondern letztendlich auch dazu, dass dem Anspruchsteller der Zugang zu ad\u00e4quater Rechtsberatung und letztendlich auch zu den Gerichten erheblich erschwert wird.<\/p>\n<p>Ein Streitwert von zum Beispiel nur 900 \u20ac erschwert die Rechtsdurchsetzung f\u00fcr den Gl\u00e4ubiger dar\u00fcber hinaus in nicht hinnehmbarer Weise.<\/p>\n<h2>Gute Anw\u00e4lte kosten gutes Geld<\/h2>\n<p>Die zahlreiche Stunden umfassende anwaltliche Bearbeitung einer Klage durch zwei Instanzen und die Wahrnehmung der entsprechenden Termine w\u00fcrde bei einem Streitwert von 900 \u20ac zu einer Verg\u00fctung nach RVG von insgesamt lediglich 344,50 \u20ac netto f\u00fchren. Daf\u00fcr kann eine Anwaltskanzlei, geschweige denn eine auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei, die sich mit Fachanwaltstiteln und Fortbildungen auf einem hohen Ausbildungsstand zu halten bem\u00fcht und zahlreiche Mitarbeiter besch\u00e4ftigt, nicht kostendeckend arbeiten.<\/p>\n<p>In den F\u00e4llen, in denen daher mit dem Mandanten Stundenhonorare vereinbart werden m\u00fcssen, kann der Anwalt den Mandanten noch nicht einmal auf seri\u00f6se Weise dahingehend beraten, ob und in welcher H\u00f6he er eine Kostenerstattung vom Gegner erwarten kann, wenn er den Fall gewinnt, da bei der Streitwertbemessung offenbar \u201ealles m\u00f6glich\u201c ist.<\/p>\n<h2>Im Wettbewerbsrecht herrscht gerichtlicher Anwaltszwang<\/h2>\n<p>Bei der Zugrundlegung zum Beispiel unseres Stundensatzes von 270,00 \u20ac pro Stunde zahlt der verletzte Mandant in jedem Falle \u201edrauf\u201c, da er vor den Landgerichten wegen des Anwaltszwangs ohne Anwalt nicht auskommt oder er sieht von vornherein von der Verfolgung des Rechtsversto\u00dfes ab.<\/p>\n<p>Wenn man das Wettbewerbsrecht, das gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/1.html\" title=\"&sect; 1 UWG: Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich\">\u00a7 1 S. 2 UWG<\/a> auch immer das Interesse der Allgemeinheit an einem unverf\u00e4lschten Wettbewerb sch\u00fctzt und wie bereits erw\u00e4hnt, darauf angewiesen ist, dass die Mitbewerber sich gegenseitig kontrollieren, an bestimmten Stellen nicht v\u00f6llig entwerten will, d\u00fcrfen bestimmte Betr\u00e4ge bei der Streitwertbemessung daher schlicht nicht unterschritten werden. Dies jedenfalls dann nicht, wenn Triebfeder einer solchen Senkung die Steuerung anwaltlichen Einkommens ist.<\/p>\n<p>So, ich muss Schluss machen und los. Der PENNY-MARKT hat Zigarrenhumidore im Angebot. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Anerkenntnisurteil vom 26.10.2011, Az. 9 U 859\/11 hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass ein Versto\u00df gegen die Pflicht zur Angabe des Grundpreises gem\u00e4\u00df Preisangabenverordnung mit einem Streitwert von 20.000 \u20ac einhergeht. 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