{"id":8363,"date":"2011-11-04T07:52:56","date_gmt":"2011-11-04T05:52:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=8363"},"modified":"2017-04-07T12:21:33","modified_gmt":"2017-04-07T11:21:33","slug":"bundesministerin-verspricht-goldene-zeiten-fur-notorische-gesetzesbrecher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/bundesministerin-verspricht-goldene-zeiten-fur-notorische-gesetzesbrecher\/","title":{"rendered":"Bundesministerin verspricht goldene Zeiten f\u00fcr notorische Gesetzesbrecher"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Wettbewerb\u00e4r\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/baer.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Seit l\u00e4ngerem beobachten wir die Tendenz, dass in diversen Wettbewerbsangelegenheiten die Rechtsmissbrauchskeule geschwungen wird. Fast schon gebetsm\u00fchlenartig halten manche Rechtsanw\u00e4lte einem die angebliche Missbr\u00e4uchlichkeit einer Abmahnung entgegen. Meistens herrscht dann erst einmal Ern\u00fcchterung, wenn die Anspr\u00fcche des Gl\u00e4ubigers erfolgreich gerichtlich geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>Tendenz der Gerichte zum Rechtsmissbrauch<\/strong><\/p>\n<p>Auch bei den Gerichten ist jedoch eine Tendenz zu beobachten, Schuldner nicht aufgrund nach dem UWG eindeutig rechtswidriger unlauterer Wettbewerbshandlungen zur Unterlassung zu verurteilen &#8211; und zu den entsprechenden Folgen wie der Zahlung der au\u00dfergerichtichen Abmahnkosten -, sondern aufgrund diffuser Unterstellung sachfremder Motive den Gl\u00e4ubiger rechtlos zu stellen.<\/p>\n<p>Wir fragen uns daher schon l\u00e4nger, wie die Politik handeln wird. Nach unserer Auffassung d\u00fcrfen psychologische Aspekte und moralische Gerechtigkeitserw\u00e4gungen keine Rolle spielen, wenn der demokratisch legitimierte Gesetzgeber eindeutige Wertentscheidung getroffen hat. Den Gerichten steht es nicht zu, entgegen dem Willen des Gesetzgebers das Wettbewerbsrecht zu entwerten, indem &#8211; nahezu willk\u00fcrlich &#8211; dem ein oder anderen Gl\u00e4ubiger die Klagebefugnis wegen eines angeblichen Rechtsmissbrauchs abgesprochen wird.<\/p>\n<p>Gefragt ist hier also die Politik. Wenn der Wille des Volkes es verlangt, setzt die Politik neue Weichenstellungen. Finden sich diese \u00c4nderung irgenwann im Gesetz wieder, haben auch die Rechtsanwender, also von den Unternehmern \u00fcber die Rechtsanw\u00e4lte bis hin zu den Gerichten diese zu respektieren.<\/p>\n<p><strong>Die Ministerin hat Pl\u00e4ne zum Schutz vor Abmahnern<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun nach einem <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/digital\/abzocke-im-internet-justizministerin-sagt-abmahn-industrie-den-kampf-an-1.1179632\">Bericht der SZ<\/a> Pl\u00e4ne angek\u00fcndigt, um arme kleine Unternehmer vor b\u00f6sen Abmahnern zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Der Hintergrund der Pl\u00e4ne sei folgender, wie die Ministerin der Zeitung mitteilte:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder \u00fcber Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch \u00fcberzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedr\u00e4ngnis.<\/p>\n<p>&#8220;Mit diesen wirtschaftssch\u00e4digenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht.&#8221; Das Ministerium will demn\u00e4chst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz f\u00fcr solche Abmahnungen deutlich verringern\u00a0soll.<\/p>\n<p>Hintergrund ist ein fragw\u00fcrdiges Gesch\u00e4ftsmodell, das einige Anwaltskanzleien in den vergangenen Jahren offenbar gezielt entwickelt haben. Vor allem kleinere Unternehmen und Existenzgr\u00fcnder, die ihre Waren und Dienste auch \u00fcber das Internet anbieten, klagen immer h\u00e4ufiger dar\u00fcber, dass sie wegen geringster Verst\u00f6\u00dfe gegen das Wettbewerbsrecht zu hohen Kosten abgemahnt werden. Im Justizministerium geht man davon aus, dass dadurch h\u00e4ufig eine existenzbedrohende Belastung\u00a0entsteht.<\/p>\n<p>Da es beim Onlinehandel sehr viele Rechtsvorschriften zu beachten gilt, die Unternehmen sich jedoch nicht f\u00fcr jede Frage einen Anwalt leisten k\u00f6nnen, unterlaufen ihnen dabei h\u00e4ufig kleinere Fehler. Beispielsweise entspricht das Impressum nicht dem Telemediengesetz, oder die Vorschriften zur Preisangabenverordnung werden nicht vollst\u00e4ndig\u00a0eingehalten.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Das Wettbewerbsrecht ist zwar kompliziert<\/strong>&#8230;<\/p>\n<p>Der Ministerin ist zuzugeben, dass es in der Tat im Onlinehandel sehr viele Rechtsvorschriften zu beachten gibt. Auch ist es richtig, dass Unternehmer gerne die Waffen des Wettbewerbsrechts nutzen, um zu erreichen, dass Wettbewerber die Vorschriften einhalten.<\/p>\n<p>Der Vorschlag der Ministerin geht nach unserer Ansicht jedoch in eine falsche Richtung.<\/p>\n<p>Die so unbeliebte Abmahnung ist ein bew\u00e4hrtes Mittel, das zur Senkung der Kosten insgesamt beitragen soll, da dem Schuldner damit Gelegenheit gegeben wird, den Fall au\u00dfergerichtlich ohne ein teureres Gerichtsverfahren beizulegen. Der Gesetzgeber hat dieser Funktion der Abmahnung Rechnung getragen, in dem er in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\" title=\"&sect; 12 UWG: Einstweiliger Rechtsschutz; Ver&ouml;ffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung\">\u00a7 12 Abs. 1 UWG<\/a> ausdr\u00fccklich regelte, dass der Berechtigte den Verletzer abmahnen &#8220;soll.&#8221; Das System der Abmahnung und die daraus entstehenden anwaltlichen Kosten ist also durch den Gesetzgeber (bislang) gewollt.<\/p>\n<p>Wir k\u00f6nnen jedoch zustimmen, dass das Wettbewerbsrecht sehr kompliziert ist und nicht unbedingt jeder Versto\u00df dazu f\u00fchrt, dass der lautere Wettbewerb in seinen Grundfesten ersch\u00fcttert wird. Sofern angeblich auch Bagatellverst\u00f6\u00dfe zu erheblichen finanziellen Einbu\u00dfen bei den Schuldnern f\u00fchren, ist dem entgegenzuhalten, dass es die Generalklausel des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 UWG<\/a> gibt, nach der nur sp\u00fcrbare Gesetzesverst\u00f6\u00dfe zu ahnden sind. Handelte es sich also wirklich um eine Bagatelle, w\u00fcrden die Gerichte schon an dieser Stelle dem Gl\u00e4ubiger den Wind aus den Segeln nehmen.<\/p>\n<p>Meistens passiert dies aber nicht. Warum nicht? Zum einen deswegen, weil die Gerichte lieber zuerst den Rechtsmissbrauch pr\u00fcfen, ohne sich mit den Einzelheiten des Falls zu besch\u00e4ftigen. Zum anderen deswegen, weil es gar nicht so einfach ist, Verletzungen gegen verbrauchersch\u00fctzende Vorschriften als unwichtig zu deklarieren. Im Rahmen der Harmonisierung des Verbraucherschutzrechtes und des Wettbewerbsrechts haben die europ\u00e4ische Union und damit auch die Bundesrepublik klare Entscheidungen getroffen. So sind zum Beispiel die Vorschriften des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Artikel 246 BGBEG<\/a> zu beachten, welche detaillierte Vorgaben zum Bestellablauf und Aufbau eines Internetshops macht.<\/p>\n<p><strong>&#8230;trotzdem m\u00fcssen sich alle daran halten&#8230;<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesetzgeber hat sich &#8211; vor allem im Verbraucherschutzrecht &#8211;\u00a0 f\u00fcr strenge Regelungen entschieden. Diese w\u00e4ren sinnlos, wenn sich niemand mehr daran halten m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Genau dies droht jedoch durch den Plan der Ministerin. Diese m\u00f6chte die &#8220;Ungeheuerlichkeit&#8221; angehen, dass es Kanzleien gibt, die sich auf Wettbewerbsrecht spezialisiert haben und sich in dieser Rechtsmaterie und der gerichtlichen Durchsetzung besonders gut auskennen. Das geht uns ehrlich gesagt auch zu weit. Spezialisten im Familienrecht, im Erbrecht, im Arbeitsrecht, und jetzt auch noch Wettbewerbsrecht? Und dann soll der Anwalt damit auch noch Geld verdienen? Irgendwann muss Schluss sein.<\/p>\n<p>Das liest sich dann so:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Die Abmahnkosten werden niedriger, weil wir im Geb\u00fchrenrecht die entscheidenden Stellschrauben \u00e4ndern&#8221;, sagte sie. Zudem will sie die M\u00f6glichkeiten, sich das Gericht auszusuchen, einschr\u00e4nken.\u00a0Vor allem aber sollen &#8220;missbr\u00e4uchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz\u00a0erhalten&#8221;.<\/p><\/blockquote>\n<p>Bevor die Ma\u00dfnahme nicht detaillierter feststehen, kann man \u00fcber die genauen Auswirkungen nur spekulieren. Es klingt jedoch sehr danach, als wolle die Ministerin den Betrag, den der Verletzte an Abmahnkosten zu erstatten hat, reduzieren. Dabei ist es egal, ob die gesetzlichen Geb\u00fchren gesenkt werden oder ob nur der Betrag gesenkt wird, den der Verletzte vom Verletzer als Schadensersatz fordern darf. Sinkt der Betrag auf ein zu niedrigen Wert, werden sich kaum noch qualifizierte, sorgf\u00e4ltige und erfahrene Anw\u00e4lte im Wettbewerbsrecht finden lassen, die bereit sind, daf\u00fcr zu arbeiten. Unternehmen sind dann andererseits nicht bereit, angemessene Honorare nach Vereinbarung zu zahlen, wenn sie nur einen Bruchteil der Kosten erstattet bekommen. Dies f\u00fchrt dann wiederum dazu, dass der Gl\u00e4ubiger tatenlos mit ansehen muss, wie der Konkurrent das\u00a0 Wettbewerbsrecht missachtet und auf seine Kosten und Kosten der Verbraucher mit unlauteren Wettbewerbshandlungen Umsatz macht.<\/p>\n<p><strong>&#8230;sonst man muss es abschaffen\/\u00e4ndern<\/strong><\/p>\n<p>Solche Regelungen f\u00fchren zu einer Verkr\u00fcppelung des Wettbewerbsrechts durch die Hintert\u00fcr und sabotieren das Modell, dass die Wettbewerber selbst f\u00fcr die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zust\u00e4ndig sein sollen.<\/p>\n<p>Sinnvoller w\u00e4re es, entweder im Vorhinein auf bestimmte gesetzliche Verbote zu verzichten und damit das Wettbewerbsrechts zu liberalisieren. Der Zugaben- und Rabattverordnung hat auch niemand hinterhergeweint. Alternativ k\u00f6nnte man die Aufgabe der Wettbewerbs\u00fcberwachung auch einer Beh\u00f6rde zuweisen, die dann die Rolle des schwarzen Peters \u00fcbernehmen w\u00fcrde. Im Kartellrecht funktioniert das sehr gut, das dauert dann aber auch gerne mehrere Jahre.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem hat die Ministerin Pl\u00e4ne angek\u00fcndigt, den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung einzuschr\u00e4nken. Des weiteren will sie dagegen vorgehen, dass Anw\u00e4lte mit Abmahnungen Geld verdienen.<\/p>\n<p><strong>Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>Wir werden sehen, in welche konkrete Form die Vorhaben schlie\u00dflich m\u00fcnden werden. Wir begr\u00fc\u00dfen es sehr, dass die Ministerin sich mit diesen Themen auseinandersetzt und den \u00c4nderungsbedarf erkannt hat. Es dr\u00e4ngt sich jedoch leider der Verdacht auf, das keine der \u00c4nderungen dazu dienen wird, dem Zweck des UWG zu f\u00f6rdern:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren gesch\u00e4ftlichen Handlungen. Es sch\u00fctzt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverf\u00e4lschten Wettbewerb.&#8221; (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/1.html\" title=\"&sect; 1 UWG: Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich\">\u00a7 1 UWG<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n<p>(ca).<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 claireliz &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Wettbewerb\u00e4r\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/baer.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Seit l\u00e4ngerem beobachten wir die Tendenz, dass in diversen Wettbewerbsangelegenheiten die Rechtsmissbrauchskeule geschwungen wird. Fast schon gebetsm\u00fchlenartig halten manche Rechtsanw\u00e4lte einem die angebliche Missbr\u00e4uchlichkeit einer Abmahnung entgegen. Meistens herrscht dann erst einmal Ern\u00fcchterung, wenn die Anspr\u00fcche des Gl\u00e4ubigers erfolgreich gerichtlich geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>Tendenz der Gerichte zum Rechtsmissbrauch<\/strong><\/p>\n<p>Auch bei den Gerichten ist jedoch eine Tendenz zu beobachten, Schuldner nicht aufgrund nach dem UWG eindeutig rechtswidriger unlauterer Wettbewerbshandlungen zur Unterlassung zu verurteilen &#8211; und zu den entsprechenden Folgen wie der Zahlung der au\u00dfergerichtichen Abmahnkosten -, sondern aufgrund diffuser Unterstellung sachfremder Motive den Gl\u00e4ubiger rechtlos zu stellen.<\/p>\n<p>Wir fragen uns daher schon l\u00e4nger, wie die Politik handeln wird. Nach unserer Auffassung d\u00fcrfen psychologische Aspekte und moralische Gerechtigkeitserw\u00e4gungen keine Rolle spielen, wenn der demokratisch legitimierte Gesetzgeber eindeutige Wertentscheidung getroffen hat. Den Gerichten steht es nicht zu, entgegen dem Willen des Gesetzgebers das Wettbewerbsrecht zu entwerten, indem &#8211; nahezu willk\u00fcrlich &#8211; dem ein oder anderen Gl\u00e4ubiger die Klagebefugnis wegen eines angeblichen Rechtsmissbrauchs abgesprochen wird.<\/p>\n<p>Gefragt ist hier also die Politik. Wenn der Wille des Volkes es verlangt, setzt die Politik neue Weichenstellungen. Finden sich diese \u00c4nderung irgenwann im Gesetz wieder, haben auch die Rechtsanwender, also von den Unternehmern \u00fcber die Rechtsanw\u00e4lte bis hin zu den Gerichten diese zu respektieren.<\/p>\n<p><strong>Die Ministerin hat Pl\u00e4ne zum Schutz vor Abmahnern<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun nach einem <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/digital\/abzocke-im-internet-justizministerin-sagt-abmahn-industrie-den-kampf-an-1.1179632\">Bericht der SZ<\/a> Pl\u00e4ne angek\u00fcndigt, um arme kleine Unternehmer vor b\u00f6sen Abmahnern zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Der Hintergrund der Pl\u00e4ne sei folgender, wie die Ministerin der Zeitung mitteilte:<\/p>\n<blockquote>\n<p>&#8220;Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder \u00fcber Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch \u00fcberzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedr\u00e4ngnis.<\/p>\n<p>&#8220;Mit diesen wirtschaftssch\u00e4digenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht.&#8221; Das Ministerium will demn\u00e4chst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz f\u00fcr solche Abmahnungen deutlich verringern\u00a0soll.<\/p>\n<p>Hintergrund ist ein fragw\u00fcrdiges Gesch\u00e4ftsmodell, das einige Anwaltskanzleien in den vergangenen Jahren offenbar gezielt entwickelt haben. Vor allem kleinere Unternehmen und Existenzgr\u00fcnder, die ihre Waren und Dienste auch \u00fcber das Internet anbieten, klagen immer h\u00e4ufiger dar\u00fcber, dass sie wegen geringster Verst\u00f6\u00dfe gegen das Wettbewerbsrecht zu hohen Kosten abgemahnt werden. Im Justizministerium geht man davon aus, dass dadurch h\u00e4ufig eine existenzbedrohende Belastung\u00a0entsteht.<\/p>\n<p>Da es beim Onlinehandel sehr viele Rechtsvorschriften zu beachten gilt, die Unternehmen sich jedoch nicht f\u00fcr jede Frage einen Anwalt leisten k\u00f6nnen, unterlaufen ihnen dabei h\u00e4ufig kleinere Fehler. Beispielsweise entspricht das Impressum nicht dem Telemediengesetz, oder die Vorschriften zur Preisangabenverordnung werden nicht vollst\u00e4ndig\u00a0eingehalten.&#8221;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p><strong>Das Wettbewerbsrecht ist zwar kompliziert<\/strong>&#8230;<\/p>\n<p>Der Ministerin ist zuzugeben, dass es in der Tat im Onlinehandel sehr viele Rechtsvorschriften zu beachten gibt. Auch ist es richtig, dass Unternehmer gerne die Waffen des Wettbewerbsrechts nutzen, um zu erreichen, dass Wettbewerber die Vorschriften einhalten.<\/p>\n<p>Der Vorschlag der Ministerin geht nach unserer Ansicht jedoch in eine falsche Richtung.<\/p>\n<p>Die so unbeliebte Abmahnung ist ein bew\u00e4hrtes Mittel, das zur Senkung der Kosten insgesamt beitragen soll, da dem Schuldner damit Gelegenheit gegeben wird, den Fall au\u00dfergerichtlich ohne ein teureres Gerichtsverfahren beizulegen. Der Gesetzgeber hat dieser Funktion der Abmahnung Rechnung getragen, in dem er in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\" title=\"&sect; 12 UWG: Einstweiliger Rechtsschutz; Ver&ouml;ffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung\">\u00a7 12 Abs. 1 UWG<\/a> ausdr\u00fccklich regelte, dass der Berechtigte den Verletzer abmahnen &#8220;soll.&#8221; Das System der Abmahnung und die daraus entstehenden anwaltlichen Kosten ist also durch den Gesetzgeber (bislang) gewollt.<\/p>\n<p>Wir k\u00f6nnen jedoch zustimmen, dass das Wettbewerbsrecht sehr kompliziert ist und nicht unbedingt jeder Versto\u00df dazu f\u00fchrt, dass der lautere Wettbewerb in seinen Grundfesten ersch\u00fcttert wird. Sofern angeblich auch Bagatellverst\u00f6\u00dfe zu erheblichen finanziellen Einbu\u00dfen bei den Schuldnern f\u00fchren, ist dem entgegenzuhalten, dass es die Generalklausel des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 UWG<\/a> gibt, nach der nur sp\u00fcrbare Gesetzesverst\u00f6\u00dfe zu ahnden sind. Handelte es sich also wirklich um eine Bagatelle, w\u00fcrden die Gerichte schon an dieser Stelle dem Gl\u00e4ubiger den Wind aus den Segeln nehmen.<\/p>\n<p>Meistens passiert dies aber nicht. Warum nicht? Zum einen deswegen, weil die Gerichte lieber zuerst den Rechtsmissbrauch pr\u00fcfen, ohne sich mit den Einzelheiten des Falls zu besch\u00e4ftigen. Zum anderen deswegen, weil es gar nicht so einfach ist, Verletzungen gegen verbrauchersch\u00fctzende Vorschriften als unwichtig zu deklarieren. 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Diese m\u00f6chte die &#8220;Ungeheuerlichkeit&#8221; angehen, dass es Kanzleien gibt, die sich auf Wettbewerbsrecht spezialisiert haben und sich in dieser Rechtsmaterie und der gerichtlichen Durchsetzung besonders gut auskennen. Das geht uns ehrlich gesagt auch zu weit. Spezialisten im Familienrecht, im Erbrecht, im Arbeitsrecht, und jetzt auch noch Wettbewerbsrecht? Und dann soll der Anwalt damit auch noch Geld verdienen? Irgendwann muss Schluss sein.<\/p>\n<p>Das liest sich dann so:<\/p>\n<blockquote>\n<p>&#8220;Die Abmahnkosten werden niedriger, weil wir im Geb\u00fchrenrecht die entscheidenden Stellschrauben \u00e4ndern&#8221;, sagte sie. 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Unternehmen sind dann andererseits nicht bereit, angemessene Honorare nach Vereinbarung zu zahlen, wenn sie nur einen Bruchteil der Kosten erstattet bekommen. Dies f\u00fchrt dann wiederum dazu, dass der Gl\u00e4ubiger tatenlos mit ansehen muss, wie der Konkurrent das\u00a0 Wettbewerbsrecht missachtet und auf seine Kosten und Kosten der Verbraucher mit unlauteren Wettbewerbshandlungen Umsatz macht.<\/p>\n<p><strong>&#8230;sonst man muss es abschaffen\/\u00e4ndern<\/strong><\/p>\n<p>Solche Regelungen f\u00fchren zu einer Verkr\u00fcppelung des Wettbewerbsrechts durch die Hintert\u00fcr und sabotieren das Modell, dass die Wettbewerber selbst f\u00fcr die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zust\u00e4ndig sein sollen.<\/p>\n<p>Sinnvoller w\u00e4re es, entweder im Vorhinein auf bestimmte gesetzliche Verbote zu verzichten und damit das Wettbewerbsrechts zu liberalisieren. Der Zugaben- und Rabattverordnung hat auch niemand hinterhergeweint. Alternativ k\u00f6nnte man die Aufgabe der Wettbewerbs\u00fcberwachung auch einer Beh\u00f6rde zuweisen, die dann die Rolle des schwarzen Peters \u00fcbernehmen w\u00fcrde. Im Kartellrecht funktioniert das sehr gut, das dauert dann aber auch gerne mehrere Jahre.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem hat die Ministerin Pl\u00e4ne angek\u00fcndigt, den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung einzuschr\u00e4nken. Des weiteren will sie dagegen vorgehen, dass Anw\u00e4lte mit Abmahnungen Geld verdienen.<\/p>\n<p><strong>Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>Wir werden sehen, in welche konkrete Form die Vorhaben schlie\u00dflich m\u00fcnden werden. Wir begr\u00fc\u00dfen es sehr, dass die Ministerin sich mit diesen Themen auseinandersetzt und den \u00c4nderungsbedarf erkannt hat. 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