{"id":828,"date":"2009-06-05T21:49:59","date_gmt":"2009-06-05T19:49:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=797"},"modified":"2009-06-05T21:49:59","modified_gmt":"2009-06-05T19:49:59","slug":"loschung-einer-negativen-bewertung-auf-ebay-ein-kampf-an-zwei-fronten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/loschung-einer-negativen-bewertung-auf-ebay-ein-kampf-an-zwei-fronten\/","title":{"rendered":"L\u00f6schung einer negativen Bewertung auf eBay: Ein Kampf an zwei Fronten"},"content":{"rendered":"<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Seit der \u00c4nderung des Systems der Bewertungen bei eBay besch\u00e4ftigt dieses zunehmend die Anw\u00e4lte (<a href=\"..\/2008\/07\/negative-bewertungen-bei-ebay-beschaftigen-zunehmend-die-anwalte\/\">wir berichteten<\/a>). Da\u00df die L\u00f6schung einer negativen Bewertung bei eBay ihre Schwierigkeiten hat, berichteten wir bereits <a href=\"..\/2008\/08\/gleicher-als-gleich\/\">hier<\/a> und <a href=\"..\/2008\/08\/schlampe-wie-in-schlampermappchen\/\">hier<\/a>. Die richtigen Schritte gegen eine solche Bewertung einzuleiten, ist gar nicht so einfach, da man die T\u00fccken der eBay-Prozeduren kennen mu\u00df.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">In einem Beschlu\u00df des Landgerichts K\u00f6ln vom 13.05.2009 ging es darum, da\u00df der Antragsgegner auf der eBay-Plattform einen Artikel von unserem Mandanten gekauft und erhalten hatte. Er hinterlie\u00df im Bewertungsprofil unseres Mandanten eine negative Bewertung mit dem nicht der Wahrheit entsprechenden Kommentar, bei der gelieferte Ware handele es sich um eine F\u00e4lschung. Der Beschlu\u00df untersagte dem Antragsgegner, im Bewertungsforum von eBay diese falsche Tatsache zu behaupten.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Ein allt\u00e4glicher Fall, der jedem H\u00e4ndler auf eBay sehr schnell passieren kann. Ist eine solche Behauptung erst einmal in der Welt, brechen die Ums\u00e4tze im eBay-Verkauf sp\u00fcrbar ein \u2013 auch, wenn die Behauptung jeder Grundlage entbehrt. Dies mu\u00df sich der H\u00e4ndler nicht gefallen lassen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Doch wie ist ein solcher Fall rechtlich zu beurteilen? Die Behauptung, der Verk\u00e4ufer verkaufe F\u00e4lschungen, ist geeignet, das Vertrauen der Kunden in den Gewerbetrieb des H\u00e4ndlers zu ersch\u00fcttern und dessen Ansehen in der \u00f6ffentlichen Meinung herabzuw\u00fcrdigen. Eine solche Aussage kann ggf. den Straftatbestand Straftatbestand der \u00fcblen Nachrede gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/186.html\" title=\"&sect; 186 StGB: &Uuml;ble Nachrede\">\u00a7 186 StGB<\/a> oder sogar der Verleumdung gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/187.html\" title=\"&sect; 187 StGB: Verleumdung\">\u00a7 187 StGB<\/a> erf\u00fcllen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Auch das Zivilrecht steht dem gewerblichen Verk\u00e4ufer zur Seite: Da das eBay-Bewertungsforum jedermann zug\u00e4nglich ist, stellt die unwahre negative Behauptung einen unerlaubten Eingriff in den eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" title=\"&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht\">\u00a7 823 BGB<\/a> ff. dar, eine vors\u00e4tzliche sittenwidrige Sch\u00e4digung gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/826.html\" title=\"&sect; 826 BGB: Sittenwidrige vors&auml;tzliche Sch&auml;digung\">\u00a7 826 BGB<\/a> sowie eine Kreditgef\u00e4hrdung gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/824.html\" title=\"&sect; 824 BGB: Kreditgef&auml;hrdung\">\u00a7 824 BGB<\/a>. Der Bewertende ist daher bei einer unwahren Tatsachenbehauptung (<a href=\"..\/2009\/01\/rufschadigende-behauptungen-muss-der-ausernde-beweisen\/\">f\u00fcr die der Sch\u00e4diger die Beweislast tr\u00e4gt<\/a>) zur sofortigen Beseitigung der Bewertung verpflichtet. Der Verk\u00e4ufer hat also hier durchaus \u2013 zumindest theoretisch \u2013 rechtliche M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Auch gegen eBay selbst besteht ein Anspruch auf Beseitigung, da eBay sp\u00e4testens, seitdem man es von der negativen Bewertung und deren Unwahrheit in Kenntnis gesetzt hat, im Rahmen des Unterlassungsanspruchs als St\u00f6rer haftet.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Wer mit diesem Hintergrundwissen in die Schlacht zieht, dem scheint der Sieg auf den ersten Blick sicher. Sowohl ein Vorgehen gegen eBay als auch den Negativbewerter selbst scheint der negativen Bewertung den Garaus zu machen. Also alles ganz einfach? Nicht ganz.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Zun\u00e4chst stellt sich die Frage, ob und wie hart man gegen eBay selbst vorgehen m\u00f6chte. F\u00fcr H\u00e4ndler, die auf eBay ihre Gesch\u00e4fte machen, ist eBay auch Gesch\u00e4ftspartner, den man nur ungern durch kostspielige Gerichtsverfahren gegen sich aufbringen m\u00f6chte. Versucht man es daher h\u00f6flich, windet eBay sich h\u00e4ufig aus seiner Verantwortung, beruft sich auf seine AGB und spielt den unbeteiligten Dritten. Bestenfalls l\u00f6scht eBay auf eine solche Anforderung den Bewertungstext und die dazugeh\u00f6rigen Kommentare. Der Bewertungspunkt bleibt jedoch bestehen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Sein Herauswinden aus der Verantwortung begr\u00fcndet eBay wie folgt (vgl. dazu <a href=\"http:\/\/pages.ebay.de\/help\/policies\/feedback-removal.html\">EBay-Hilfeseiten<\/a>):<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-left: 35.45pt;line-height: normal;text-align: justify\"><em>(\u2026 ) In unseren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) distanzieren wir uns ausdr\u00fccklich von den Inhalten, die innerhalb des Bewertungsverfahrens von den einzelnen Mitgliedern abgegeben werden. Wir sind f\u00fcr diese Inhalte nicht verantwortlich &#8211; vielmehr stellen diese jeweils eine individuelle Meinungs\u00e4u\u00dferung der Mitglieder dar. Die Meinungs\u00e4u\u00dferungen anderer Mitglieder sind von diesen selbst in unser System gestellt worden. Diese Meinungen k\u00f6nnen wir daher nicht ohne weiteres l\u00f6schen. Unsere rechtliche Position verbietet es uns, in diesem Fall die Funktion eines Richters einzunehmen und dar\u00fcber zu befinden, welche der beiden gegens\u00e4tzlichen Aussagen, den Tatsachen entspricht. Die Frage der schuldhaften Verletzung der Hauptleistungspflicht ist ebenfalls f\u00fcr uns nicht zu kl\u00e4ren. <span>(\u2026)\u201c. <\/span><\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Angesichts dieser zweifelhaften Rechtsauffassung ist man froh darum, da\u00df eBay nicht die Funktion eines Richters einnimmt. Diese haben n\u00e4mlich, wie eingangs erw\u00e4hnt, eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen den K\u00e4ufer erlassen, so da\u00df einiges daf\u00fcr spricht, da\u00df sie auch eBay in die Pflicht nehmen w\u00fcrden. Zus\u00e4tzlich besteht seit dem 21. August 2008 unter <a href=\"http:\/\/pages.ebay.de\/help\/policies\/feedback-removal.html\">restriktiven Bedingungen<\/a> die M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Verk\u00e4ufer eine \u201eeinvernehmliche Bewertungsr\u00fccknahme\u201c anzustreben, d. h. den K\u00e4ufer um die R\u00fccknahme der Bewertung zu bitten, so da\u00df der negative Bewertungspunkt gel\u00f6scht wird. Der Kommentartext jedoch bleibt bestehen. Durch diese starre Haltung eBays entsteht die Situation, da\u00df nach einer Einigung mit dem K\u00e4ufer im besten Fall der Bewertungspunkt weg ist, der negative Kommentar jedoch bleibt. Geht man nur gegen eBay vor, verschwindet unter Umst\u00e4nden der Kommentar, der Bewertungspunkt jedoch sorgt beim Verk\u00e4ufer weiter f\u00fcr schlechte Laune.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Erfolg verspricht daher nur ein Vorgehen sowohl gegen eBay als auch den eine Unwahrheit behauptenden K\u00e4ufer, wobei das richtige Timing und die genaue Pr\u00fcfung des jeweiligen Sachverhalts entscheidend sind (ca).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit der \u00c4nderung des Systems der Bewertungen bei eBay besch\u00e4ftigt dieses zunehmend die Anw\u00e4lte (wir berichteten). Da\u00df die L\u00f6schung einer negativen Bewertung bei eBay ihre Schwierigkeiten hat, berichteten wir bereits hier und hier. Die richtigen Schritte gegen eine solche Bewertung einzuleiten, ist gar nicht so einfach, da man die T\u00fccken der eBay-Prozeduren kennen mu\u00df. 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