{"id":821,"date":"2009-03-17T20:26:31","date_gmt":"2009-03-17T18:26:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=696"},"modified":"2017-03-13T01:10:51","modified_gmt":"2017-03-13T00:10:51","slug":"ssupertollehalzbandtupische-simwol-fon-cartier-haus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/ssupertollehalzbandtupische-simwol-fon-cartier-haus\/","title":{"rendered":"Ssuper&#8230;Tolle&#8230;Halzband&#8230; tupische simwol fon Cartier Haus"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">So hatte die Ehefrau des Beklagten unter seinem eBay-Mitgliedsnamen eine Halskette angepriesen, woraufhin der\u00a0 Beklagte als Account-Inhaber direkt von der Markeninhaberin der Marke &#8220;Cartier&#8221; wegen Marken-, Urheber-, und Wettbewerbsrechtsverletzung abgemahnt wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Rechtsstreit wurde bis vor den Bundesgerichtshof gebracht und dieser entschied schlie\u00dflich, (BGH, Urteil v. 11.03.2009, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20114\/06\" title=\"BGH, 11.03.2009 - I ZR 114\/06: Halzband\">I ZR 114\/06<\/a>, zurzeit liegt lediglich eine Pressemitteilung vor) dass der Inhaber eines Mitgliedskontos bei eBay daf\u00fcr haften kann, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen, und wies somit den Rechtsstreit zur\u00fcck an das Berufungsgericht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Beklagte war durch drei Instanzen hindurch der Ansicht gewesen, er sei f\u00fcr das beanstandete Angebot nicht verantwortlich, weil seine aus Lettland stammende Ehefrau sein Mitgliedskonto ohne sein Wissen zum Verkauf pers\u00f6nlicher Dinge genutzt habe, so auch f\u00fcr diese Auktion eines &#8220;Halzbands&#8221;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Immerhin hatten beide vorinstanzlichen Gerichte &#8211; das Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt &#8211; dem Beklagten Recht gegeben und eine Haftung f\u00fcr die Handlungen seiner Ehefrau verneint, da er hiervon keine Kenntnis gehabt habe. Zu einer Pr\u00fcfung der Schutzrechtsverletzungen durch die instanzlichen Gerichte kam es dann auch gar nicht mehr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Letztlich hatte die Markeninhaberin jedoch den l\u00e4ngeren Atem und brachte den Rechtsstreit vor den\u00a0 Bundesgerichtsshof. Der BGH stellt klar, dass eine Haftung des Account-Inhabers zwar nicht als Mitt\u00e4ter oder Teilnehmer der Tat der Ehefrau gegeben sei, &#8211; es fehle am Vorsatz -, wohl aber eine Haftung als T\u00e4ter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsversto\u00dfes in Betracht komme, da der Beklagte nicht hinreichend daf\u00fcr gesorgt habe, dass seine Ehefrau\u00a0 bzw. Dritte keinen Zugriff auf die Zugangsdaten des Kontos habe.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Kontoinhaber muss sicherstellen, dass kein anderer \u00fcber seinen Account Waren anbietet und hierbei Rechtsverletzungen begeht. Da der Zugriff offensichtlich nicht ausreichend gesichert war, muss sich laut BGH der Beklagte so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt h\u00e4tte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Interessante an dieser h\u00f6chstrichterlichen Entscheidung ist, dass der BGH einen selbst\u00e4ndigen Zurechnungsgrund f\u00fcr eine Haftung des Accountinhabers als T\u00e4ter &#8211; und nicht nur als St\u00f6rer &#8211; schafft, der vergleichbar ist mit einer Garantenstellung. Diese Haftungszurechnung begr\u00fcndet der BGH damit, dass durch die Aktivierung eines eBay-Mitgliedskontos eine Gefahrenquelle er\u00f6ffnet werde und zugleich eine Unsicherheit entstehe, wer tats\u00e4chlich unter dem anonymisierten Account gehandelt hat. Um diese f\u00fcr den Rechteinhaber unzumutbare Unklarheit zu beseitigen, m\u00fcsse der Accountinhaber als T\u00e4ter haften.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die urspr\u00fcnglich von seiner Ehefrau mit 30,00 EUR bei eBay angebotene Halskette wird den Beklagten jedenfalls teuer zu stehen kommen (nh).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>So hatte die Ehefrau des Beklagten unter seinem eBay-Mitgliedsnamen eine Halskette angepriesen, woraufhin der\u00a0 Beklagte als Account-Inhaber direkt von der Markeninhaberin der Marke &#8220;Cartier&#8221; wegen Marken-, Urheber-, und Wettbewerbsrechtsverletzung abgemahnt wurde. Der Rechtsstreit wurde bis vor den Bundesgerichtshof gebracht und dieser entschied schlie\u00dflich, (BGH, Urteil v. 11.03.2009, Az. 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