{"id":814,"date":"2009-02-10T11:25:16","date_gmt":"2009-02-10T09:25:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=672"},"modified":"2009-02-10T11:25:16","modified_gmt":"2009-02-10T09:25:16","slug":"cybermobbing-unter-jugendlichen-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/cybermobbing-unter-jugendlichen-im-internet\/","title":{"rendered":"Cybermobbing unter Jugendlichen im Internet"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Filmchen und Bilder im Internet. Das ist sp\u00e4testens seit Youtube und MySpace unter Jugendlichen eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. Wer keine eigene Seite auf StudiVZ oder Sch\u00fclerVZ hat, geh\u00f6rt einfach nicht dazu.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Was eine spa\u00dfige M\u00f6glichkeit ist, sich im Internet zu pr\u00e4sentieren und so Freundschaften zu pflegen, kann sogar manchmal <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/web\/0,1518,518042,00.html\">t\u00f6dlich<\/a> enden. Denn w\u00e4hrend Streit fr\u00fcher auf dem Pausenhof oder im Klassenraum oder au\u00dferhalb der Schule auf dem Spielplatz notfalls mit den F\u00e4usten ausgetragen wurde, greifen die Jugendlichen heute zu einer viel perfideren Waffe. Peinliche Fotos oder Videos, oft praktischerweise mit dem Kamerahandy gleich selbst gefilmt werden der Welt im Internet zug\u00e4nglich gemacht, um das Opfer Hohn und Spott preiszugeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Was viele f\u00fcr einen harmlosen Spa\u00df halten, ist nicht nur vernichtend f\u00fcr das Opfer, zumal einmal hochgeladene Inhalte nur schwer wieder aus dem Netz zu fischen sind, sondern auch strafbar und auf zivilrechtlicher Ebene mit nicht unerheblichen Sanktionen belegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nach <a href=\"http:\/\/www.bundesrecht.juris.de\/kunsturhg\/__22.html\" target=\"_blank\">\u00a7 22 KUG<\/a> d\u00fcrfen<span class=\"Rec nichtamtlich\"> <\/span>Bildnisse d\u00fcrfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt werden. Nach <a href=\"http:\/\/www.bundesrecht.juris.de\/kunsturhg\/__33.html\">\u00a7 33 KUG<\/a> ist eine unerlaubte Ver\u00f6ffentlichung sogar mit Gef\u00e4ngnis bis zu einem Jahr bedroht. Gerichte nehmen solche Ver\u00f6ffentlichungen auch sehr ernst, wie die Streitwertfestsetzung des Landgerichts K\u00f6ln in Sachen &#8220;<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2008\/04\/schlampe-10000-bitte\/\">Schlampe<\/a>&#8221; in H\u00f6he von 10.000,00 \u20ac zeigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Merkw\u00fcrdigerweise liegt uns bisher kein einziger Fall vor, in dem ein <strong>Jugendlicher <\/strong>sich gerichtlich gegen solche Attacken gewehrt hat. Das liegt wahrscheinlich daran, dass Jugendliche und deren Eltern gar nicht wissen, dass solche Ver\u00f6ffentlichungen keine blo\u00dfen Kinderstreiche sind. Wahrscheinlich kommt hinzu, dass die Jugendlichen sich sch\u00e4men, mit einer peinlichen Ver\u00f6ffentlichung zu den Eltern oder gar zum Anwalt zu gehen mit der Bef\u00fcrchtung, noch weiteres \u00d6l ins Feuer zu gie\u00dfen. Auch scheuen vielleicht viele die Kosten einer anwaltlichen Beratung bzw. eines Gerichtsverfahrens. Schlie\u00dflich f\u00fchlen sich sicherlich viele hilflos, da die meisten Ver\u00f6ffentlichungen anonym geschehen und sie daher nicht wissen, gegen wen sie vorgehen sollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es sprechen aber viele Gr\u00fcnden f\u00fcr einen Anwaltsbesuch:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify\">\n<li><em>Da die Rechtsverletzungen meist eindeutig sind, stehen die Chancen gut, seine Kosten vom Sch\u00e4diger wiederzuerhalten.<\/em><\/li>\n<li><em>Die Rechtsschutzversicherung \u00fcbernimmt f\u00fcr gew\u00f6hnlich die Kosten bei Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzungen.<\/em><\/li>\n<li><em>Die Ver\u00f6ffentlichungen k\u00f6nnen\u00a0 im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung oft innerhalb einer Wochenfrist beseitigt werden.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Gesch\u00e4digte kann bei einer bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Abrufbarkeit in ganz Deutschland an einem Gericht seiner Wahl klagen. Weite Reisen an den Wohnsitz des Gegners entfallen so.<\/em><\/li>\n<li><em>Wenn es sich um einen anonyme Ver\u00f6ffentlichung handelt, kann der Provider, also die Plattform, auf der die Inhalte ver\u00f6ffentlicht sind, sp\u00e4testens nach Kenntnis wie der T\u00e4ter selbst auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die M\u00f6glichkeiten, sich gegen Cybermobbing zu wehren sind effektiv. Wenn sogar die Rechtsschutz zahlt, gibt es eigentlich keinen Grund, sich nicht sofort zu wehren. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Filmchen und Bilder im Internet. Das ist sp\u00e4testens seit Youtube und MySpace unter Jugendlichen eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. Wer keine eigene Seite auf StudiVZ oder Sch\u00fclerVZ hat, geh\u00f6rt einfach nicht dazu. 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