{"id":806,"date":"2008-11-26T16:05:53","date_gmt":"2008-11-26T14:05:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=546"},"modified":"2008-11-26T16:05:53","modified_gmt":"2008-11-26T14:05:53","slug":"getty-images-lizenzschadensersatz-fur-6-lichtbilder-1046000-euro","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/getty-images-lizenzschadensersatz-fur-6-lichtbilder-1046000-euro\/","title":{"rendered":"getty images: Lizenzschadensersatz f\u00fcr 6 Lichtbilder 10.460,00 Euro"},"content":{"rendered":"
Das ging wohl m\u00e4chtig nach hinten los:<\/p>\n
Ein von getty images Abgemahnter hatte vor dem Landgericht M\u00fcnchen I negative Feststellungsklage erhoben, da er der Auffassung war, dass getty nicht berechtigt sei, entsprechende Anspr\u00fcche geltend zu machen. Des Weiteren sei fraglich, ob die Lichtbilder \u00fcberhaupt urheberrechtlich schutzf\u00e4hig seien. Schon hier wird einem ein bisschen mulmig und man denkt an den engagierten Familien- oder Steuerrechtler auf dem Kreuzzug gegen die Ungerechtigkeit.<\/p>\n
Es kommt aber noch besser. getty nahm die Vorlage n\u00e4mlich dankend auf und erhob Widerklage auf Zahlung von 10.460,00 \u20ac f\u00fcr die unberechtigte Nutzung der Bilder.<\/p>\n