{"id":7958,"date":"2011-10-19T21:22:00","date_gmt":"2011-10-19T19:22:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=7958"},"modified":"2017-04-07T12:24:49","modified_gmt":"2017-04-07T11:24:49","slug":"google-bildersuche-verletzt-urheberrechte-auch-nicht-bei-geklauten-fotos-vorschaubilder-ii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/google-bildersuche-verletzt-urheberrechte-auch-nicht-bei-geklauten-fotos-vorschaubilder-ii\/","title":{"rendered":"Google-Bildersuche verletzt Urheberrechte auch nicht bei geklauten Fotos? &#8211; Vorschaubilder II"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Google: Alle sind immer mit allem einverstanden\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/07\/google.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Bereits im April 2010 hatten wir \u00fcber eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Google-Bildersuche <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/urheberrecht\/google-bildersuche-verletzt-urheberrechte-nicht\" target=\"_blank\">berichtet<\/a> (Urteil vom 29. April 2010 \u2013 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2069\/08\" title=\"BGH, 29.04.2010 - I ZR 69\/08: Vorschaubilder\">I ZR 69\/08<\/a> \u2013 Vorschaubilder I).<\/p>\n<p>Der BGH gelangte dort zu der zweifelhaften Erkenntnis, dass ein Urheber, der urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke auf seiner Internetseite ver\u00f6ffentlicht, jedenfalls dann Google gegen\u00fcber ein einfaches Einverst\u00e4ndnis zur Nutzung der Abbildungen innerhalb der Google Bildersuche erteilt, wenn er keine technischen Suchmaschinen-Blockaden errichtet, um die Indexierung seiner Seite bei Google zu verhindern.<\/p>\n<p>Die Entscheidung hat unter anderem deswegen Kritik erfahren, da sie im Ergebnis dem Urheber die Pflicht auferlegt, bestimmte Nutzungsm\u00f6glichkeiten seiner Werke Dritten explizit zu verbieten, wenn er nicht Gefahr laufen m\u00f6chte, ein tatbestandsausschlie\u00dfendes Einverst\u00e4ndnis zur entsprechenden Nutzung zu erteilen. Aber nicht nur das. Nach der Auffassung des Senats soll ein Urheber durch die entsprechenden HTML-Befehle seine Seite vollst\u00e4ndig aus dem Google-Index ausnehmen m\u00fcssen, um zu verhindern, dass die Informationen von den auf der Seite hochgeladenen Abbildungen bzw. Fotos automatisch ausgelesen und die Abbildungen dann in die Google-Bildersuche integriert werden.<\/p>\n<p>Auf das reale Leben \u00fcbertragen bedeutet das \u00fcberspitzt formuliert, dass man morgens nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit kommen und auf dem Firmengel\u00e4nde parken darf, wenn man nicht m\u00f6chte, dass der Arbeitgeber hin und wieder auch mal eine Runde damit dreht.<\/p>\n<p>In einer Entscheidung vom heutigen Tag (Urteil vom 19. Oktober 2011 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20140\/10\" title=\"BGH, 19.10.2011 - I ZR 140\/10: Vorschaubilder II\">I ZR 140\/10<\/a> &#8211; Vorschaubilder\u00a0II) best\u00e4tigt der Bundesgerichtshof seine grunds\u00e4tzliche Auffassung in einem \u00e4hnlichen Fall.<\/p>\n<p>So, wie die Pressemitteilung hier verstanden wird, geht der Bundesgerichtshof in der neuen Entscheidung weit \u00fcber das hinaus, was er bereits im letzten Jahr zulasten der Urheber entschieden hatte. W\u00e4hrend die streitbefangenen Abbildungen im Fall Vorschaubilder I noch vom Urheber selbst ins Internet gestellt worden waren, hatten offenbar im vorliegenden Fall\u00a0 Dritte die Werke widerrechtlich ins Internet gestellt. Auch in diesem Fall soll offenbar aus der Sicht von Google ein tatbestandsausschlie\u00dfendes Einverst\u00e4ndnis vorliegen, da<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Suchmaschinen, die das Internet in einem automatisierten Verfahren nach Bildern durchsuchen, nicht danach unterscheiden k\u00f6nnen, ob ein aufgefundenes Bild von einem Berechtigten oder einem Nichtberechtigten ins Internet eingestellt worden ist. Deshalb kann und darf der Betreiber einer Suchmaschine eine solche Einwilligung dahin verstehen, dass sie sich auch auf die Anzeige von solchen Abbildungen in Vorschaubildern erstreckt, die ohne Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Um beim oben genannten Beispiel zu bleiben, soll es nach dem Bundesgerichtshof offenbar sogar noch nicht einmal einen Unterschied machen ob ein Dritter mit meinem Auto ungefragt auf dem Parkplatz parkt, denn das kann der Arbeitgeber ja nicht wissen.<\/p>\n<p>Die Pressemitteilung des BGH ist in diesem Punkt etwas missverst\u00e4ndlich. Es wird auch anhand der Lekt\u00fcre des erstinstanzlichen Urteils nicht recht klar, ob die Tatsache, dass der Kl\u00e4ger Dritten Nutzungsrechte einger\u00e4umt hatte, streitig oder unstreitig war. Zur vollst\u00e4ndigen Kl\u00e4rung des Sachverhalts muss wohl der Volltext des BGH Urteils abgewartet werden. Wir sind gespannt.<\/p>\n<p>Die entsprechende <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2011&amp;Sort=3&amp;nr=57881&amp;pos=0&amp;anz=165\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> lautet wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p>Der u.a. f\u00fcr das Urheberrecht zust\u00e4ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.<\/p>\n<p>Die von Google betriebene Internetsuchmaschine verf\u00fcgt \u00fcber eine textgesteuerte Bildsuchfunktion, mit der man durch Eingabe von Suchbegriffen nach Abbildungen suchen kann, die Dritte im Zusammenhang mit dem Suchwort ins Internet eingestellt haben. Die von der Suchmaschine aufgefundenen Bilder werden in einer Ergebnisliste in verkleinerter Form als Vorschaubilder (&#8220;thumbnails&#8221;) gezeigt. Die Vorschaubilder enthalten einen elektronischen Verweis (Link), \u00fcber den man zu der Internetseite mit der wiedergegebenen Abbildung gelangen kann.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Fotograf. Im Dezember 2006 und M\u00e4rz 2007 wurden auf Suchanfragen die Abbildungen eines vom Kl\u00e4ger angefertigten Lichtbildes der Fernsehmoderatorin Collien Fernandes als Vorschaubilder angezeigt. Als Fundort der Abbildungen wurden zwei n\u00e4her bezeichnete Internetseiten angegeben.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hat vorgetragen, er habe den Betreibern dieser Internetseiten keine Nutzungsrechte an der Fotografie einger\u00e4umt. Er hat die Beklagte wegen Urheberrechtsverletzung unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen.<\/p>\n<p>Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Kl\u00e4gers zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Urheber, der eine Abbildung eines urheberechtlich gesch\u00fctzten Werkes ins Internet einstellt, ohne technisch m\u00f6gliche Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen, durch schl\u00fcssiges Verhalten seine Einwilligung in eine Wiedergabe von Vorschaubildern der Abbildung erkl\u00e4rt und der darin liegende Eingriff in das Recht auf \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung des Werkes (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/19a.html\" title=\"&sect; 19a UrhG: Recht der &ouml;ffentlichen Zug&auml;nglichmachung\">\u00a7 19a UrhG<\/a>) daher nicht rechtswidrig ist (BGH, Urteil vom 29. April 2010 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2069\/08\" title=\"BGH, 29.04.2010 - I ZR 69\/08: Vorschaubilder\">I ZR 69\/08<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=BGHZ%20185,%20291\" title=\"BGH, 29.04.2010 - I ZR 69\/08: Vorschaubilder\">BGHZ 185, 291<\/a> &#8211; Vorschaubilder I).<\/p>\n<p>In der heute verk\u00fcndeten Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof klar, dass eine solche, die Rechtswidrigkeit des Eingriffs ins Urheberrecht ausschlie\u00dfende Einwilligung auch dann vorliegt, wenn eine Abbildung eines Werkes von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist. Der Kl\u00e4ger hatte im Streitfall zwar geltend gemacht, er habe den Betreibern der Internetseiten, auf denen die Vorschaubilder der Fotografie eingestellt waren, keine Nutzungsrechte einger\u00e4umt. Darauf kommt es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs jedoch nicht an. Der Kl\u00e4ger hatte n\u00e4mlich Dritten das Recht einger\u00e4umt, das Lichtbild im Internet \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen. Die von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers durch Einstellen von Abbildungen des Werkes ins Internet wirksam erkl\u00e4rte Einwilligung in die Anzeige in Vorschaubildern ist &#8211; so der Bundesgerichtshof &#8211; nicht auf die Anzeige von Abbildungen des Werkes beschr\u00e4nkt, die mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind. Es ist allgemein bekannt, dass Suchmaschinen, die das Internet in einem automatisierten Verfahren nach Bildern durchsuchen, nicht danach unterscheiden k\u00f6nnen, ob ein aufgefundenes Bild von einem Berechtigten oder einem Nichtberechtigten ins Internet eingestellt worden ist. Deshalb kann und darf der Betreiber einer Suchmaschine eine solche Einwilligung dahin verstehen, dass sie sich auch auf die Anzeige von solchen Abbildungen in Vorschaubildern erstreckt, die ohne Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind. Dem Urheber ist es allerdings unbenommen, diejenigen wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch zu nehmen, die diese Abbildungen unberechtigt ins Internet gestellt haben.<\/p>\n<p>Urteil vom 19. Oktober 2011 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20140\/10\" title=\"BGH, 19.10.2011 - I ZR 140\/10: Vorschaubilder II\">I ZR 140\/10<\/a> &#8211; Vorschaubilder II<\/p>\n<p>LG Hamburg &#8211; Urteil vom 26. September 2008 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=308%20O%20248\/07\" title=\"LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 248\/07: Haftung f&uuml;r Thumbnails\">308 O 248\/07<\/a><\/p>\n<p>OLG Hamburg &#8211; Urteil vom 23. Juni 2010 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20U%20220\/08\" title=\"5 U 220\/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">5 U 220\/08<\/a><\/p>\n<p>Karlsruhe, den 19. Oktober 2011<\/p>\n<p>Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits im April 2010 hatten wir \u00fcber eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Google-Bildersuche berichtet (Urteil vom 29. April 2010 \u2013 I ZR 69\/08 \u2013 Vorschaubilder I). 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