{"id":7942,"date":"2011-10-20T07:54:02","date_gmt":"2011-10-20T05:54:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=7942"},"modified":"2017-04-07T12:24:25","modified_gmt":"2017-04-07T11:24:25","slug":"schnitzelfotos-koennen-teuer-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/schnitzelfotos-koennen-teuer-sein\/","title":{"rendered":"Konstantin Wecker und das Schnitzelfoto"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"In echt billiger\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/10\/schnitzel.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Am 19.10.2011 wurde im K\u00f6lner Express \u00fcber einen Rechtsstreit zwischen Konstantin Wecker und dem Fotografen eines Schnitzels <a href=\"http:\/\/www.express.de\/duesseldorf\/prozess-schnitzel-kostet-konstantin-wecker-550-euro,2858,11027432.html\">berichtet<\/a>.<\/p>\n<p>Konstantin Wecker habe unerlaubter Weise das Foto eines Schnitzels &#8220;heruntergeladen&#8221; und auf seiner Internetseite verwendet. Er sei daraufhin von dem Urheber des Fotos in Anspruch genommen worden und habe au\u00dfergerichtlich 100 EUR gezahlt. Dieser Betrag hat dem Fotografen angeblich nicht ausgereicht, so dass vor dem Amtsgericht D\u00fcsseldorf geklagt wurde. Der Richter habe nun einen Vergleich vorgeschlagen. Wecker solle noch weitere 450 EUR zahlen um die Sache zu beenden. Ob dieser Vergleich letztlich geschlossen wird ist noch nicht bekannt. Der Express betonte jedoch, der Anwalt Weckers habe die Qualit\u00e4t des Fotos bem\u00e4ngelt.<\/p>\n<p>Wir sind in mehrfacher Hinsicht erstaunt.<\/p>\n<p>Sowohl die Qualit\u00e4t der Berichterstattung als auch die anwaltlichen Anmerkungen zur Qualit\u00e4t des Bildes lassen unseres Erachtens zu w\u00fcnschen \u00fcbrig (sofern diese tats\u00e4chlich den Tatsachen entsprechen). Es ist aus rechtlicher Sicht zweifelhaft, dass der Vorgang des &#8220;Herunterladens&#8221; angegriffen wurde. Nach unserer Vermutung d\u00fcrfte eher die \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung angegriffen worden sein. Desweiteren wird kein Wort \u00fcber den Unterlassungsanspruch verloren. Da die Klage vor dem Amtsgericht D\u00fcsseldorf erhoben wurde gehen wir davon aus, dass Herr Wecker au\u00dfergerichtlich nicht nur das Foto von seiner Seite gel\u00f6scht hat sondern auch eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgab.<\/p>\n<p>Last but not least ist die Bem\u00e4ngelung der Qualit\u00e4t des Bildes f\u00fcr einen urheberrechtlichen Rechtsstreit unbeachtlich. Es geht weder um Qualit\u00e4t noch um Sch\u00f6nheit oder \u00c4hnliches. Jedes Lichtbild ist per se gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Es ist bedauernswert, dass solche Berichte nicht genutzt werden, um die allgegenw\u00e4rtigen urheberrechtlichen Probleme im Internet zu erl\u00e4utern. Ein Bericht \u00fcber Konstantin Wecker findet sicherlich viele Leser &#8211; und diesen h\u00e4tte man wunderbar die urheberrechtlichen Probleme n\u00e4her bringen k\u00f6nnen. (ro)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 ExQuisine &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"In echt billiger\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/10\/schnitzel.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Am 19.10.2011 wurde im K\u00f6lner Express \u00fcber einen Rechtsstreit zwischen Konstantin Wecker und dem Fotografen eines Schnitzels <a href=\"http:\/\/www.express.de\/duesseldorf\/prozess-schnitzel-kostet-konstantin-wecker-550-euro,2858,11027432.html\">berichtet<\/a>.<\/p>\n<p>Konstantin Wecker habe unerlaubter Weise das Foto eines Schnitzels &#8220;heruntergeladen&#8221; und auf seiner Internetseite verwendet. Er sei daraufhin von dem Urheber des Fotos in Anspruch genommen worden und habe au\u00dfergerichtlich 100 EUR gezahlt. Dieser Betrag hat dem Fotografen angeblich nicht ausgereicht, so dass vor dem Amtsgericht D\u00fcsseldorf geklagt wurde. Der Richter habe nun einen Vergleich vorgeschlagen. Wecker solle noch weitere 450 EUR zahlen um die Sache zu beenden. Ob dieser Vergleich letztlich geschlossen wird ist noch nicht bekannt. Der Express betonte jedoch, der Anwalt Weckers habe die Qualit\u00e4t des Fotos bem\u00e4ngelt.<\/p>\n<p>Wir sind in mehrfacher Hinsicht erstaunt.<\/p>\n<p>Sowohl die Qualit\u00e4t der Berichterstattung als auch die anwaltlichen Anmerkungen zur Qualit\u00e4t des Bildes lassen unseres Erachtens zu w\u00fcnschen \u00fcbrig (sofern diese tats\u00e4chlich den Tatsachen entsprechen). Es ist aus rechtlicher Sicht zweifelhaft, dass der Vorgang des &#8220;Herunterladens&#8221; angegriffen wurde. Nach unserer Vermutung d\u00fcrfte eher die \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung angegriffen worden sein. Desweiteren wird kein Wort \u00fcber den Unterlassungsanspruch verloren. Da die Klage vor dem Amtsgericht D\u00fcsseldorf erhoben wurde gehen wir davon aus, dass Herr Wecker au\u00dfergerichtlich nicht nur das Foto von seiner Seite gel\u00f6scht hat sondern auch eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgab.<\/p>\n<p>Last but not least ist die Bem\u00e4ngelung der Qualit\u00e4t des Bildes f\u00fcr einen urheberrechtlichen Rechtsstreit unbeachtlich. Es geht weder um Qualit\u00e4t noch um Sch\u00f6nheit oder \u00c4hnliches. Jedes Lichtbild ist per se gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Es ist bedauernswert, dass solche Berichte nicht genutzt werden, um die allgegenw\u00e4rtigen urheberrechtlichen Probleme im Internet zu erl\u00e4utern. 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