{"id":792,"date":"2008-08-22T15:53:11","date_gmt":"2008-08-22T13:53:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=359"},"modified":"2008-08-22T15:53:11","modified_gmt":"2008-08-22T13:53:11","slug":"abmahnung-als-ebay-auktion-ungeschickt-vielleicht-aber-missbrauchlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/abmahnung-als-ebay-auktion-ungeschickt-vielleicht-aber-missbrauchlich\/","title":{"rendered":"Abmahnung als eBay-Auktion: ungeschickt vielleicht, aber missbr\u00e4uchlich?"},"content":{"rendered":"<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-bottom: 12pt;text-align: justify\">Die Bloggerszene, angef\u00fchrt von <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2008\/08\/22\/erwahnung-fur-rechtsanwalt-thomas-feil\/\"><strong>Udo Vetter<\/strong><\/a> echauffiert sich momentan \u00fcber eine <a href=\"http:\/\/cgi.ebay.de\/Abmahnung-eines-Konkurrenten-wegen-Wettbewerbsverstoss_W0QQitemZ130247120302QQihZ003QQcategoryZ110694QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem\"><span style=\"font-weight: bold\">ungew\u00f6hnliche Werbeaktion<\/span><\/a> des Kollegen Thomas Feil. Die Kanzlei Feil schaltet auf eBay Auktionen, in denen sie die Abmahnung von Konkurrenten zu Preis von 300,00 \u20ac anbietet.<\/p>\n<p>Die Beschreibung der Auktion lautet auszugsweise wie folgt:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em><\/em><\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">\n<blockquote><p><em>&#8220;\u00c4rgert Sie ein Konkurrent? Wir mahnen Ihren Konkurrenten wegen<br \/>\nVerst\u00f6\u00dfe gegen gesetzliche Wettbewerbsregelungen in Ihren Auftrag ab.<\/em><\/p>\n<p><em>Sie bieten auf eine berechtigte au\u00dfergerichtliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung.<\/em><\/p>\n<p><em>Der in der Auktion genannt Preis ist nur dann an uns zu zahlen, wenn Ihr Anspruch gegen den Konkurrenten auf Freistellung von den gesetzlichen Geb\u00fchren (nach Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz) der Abmahnung gegen uns beim Konkurrenten gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\" title=\"&sect; 12 UWG: Einstweiliger Rechtsschutz; Ver&ouml;ffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung\">\u00a7 12 Abs. 1 Satz 2 UWG<\/a> uneinbringlich ist.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<\/div>\n<p style=\"text-align: justify\"><em><\/em><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Wo das b\u00f6se Wort \u201eAbmahnung\u201c f\u00e4llt, ist nat\u00fcrlich auch das noch viel b\u00f6sere Wort \u201eRechtsmissbrauch\u201c nicht weit. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis die \u201eguten\u201c Kollegen sich zu Wort melden w\u00fcrden. Dementsprechend nutzten nun <a href=\"http:\/\/sewoma.de\/berlinblawg\/2008\/08\/21\/wolff-marting\/rechtsanwalt-kuendigt-abmahnmissbrauch-oeffentlich-an\/\"><span style=\"font-weight: bold\">Kollegen aus Berlin<\/span><\/a> die Gunst der Stunde, die die angebliche Rechtsmissbr\u00e4uchlichkeit des Angebots damit begr\u00fcnden, dass<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"font-style: italic;text-align: justify\">\u00a0<\/p>\n<blockquote><p>\u201eeine Geltendmachung von Geb\u00fchren die \u00fcber \u20ac 300,- hinausgehen, im vorliegenden Fall also bereits nach allgemeinen Grunds\u00e4tzen unzul\u00e4ssig und m\u00f6glicherweise sogar strafrechtlich als Betrug relevant <span style=\"font-weight: bold\">w\u00e4re.<\/span>\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Der aufmerksame Leser stutzt zurecht. Die Anzeige der Kanzlei Feil k\u00fcndigt nirgendwo an, bei Gegner Geb\u00fchren, die \u00fcber die 300,00 \u20ac hinausgehen, geltend machen zu wollen. Aber der schlaue Anwalt wei\u00df ja gottseidank, wie er mit der Verwendung des Konjunktivs geschickt sogar strafrechtlich relevante Vorw\u00fcrfe andeuten kann, ohne sie in direkter Rede aussprechen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Aber damit nicht genug:<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"font-style: italic;text-align: justify\">\u00a0<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie Freistellung von Rechtsanwaltskosten ist ein ganz klassisches Indiz f\u00fcr Rechtsmi\u00dfbrauch, hier kommt noch die Formulierung \u201c\u00c4rgert Sie ein Konkurrent?\u201d hinzu, die ebenfalls klar von der berechtigten Geltendmachung von Anspr\u00fcchen wegweist. Somit ist eine auf Basis dieser Auktion m\u00f6glicherweise ausgesprochene Abmahnung von vornherein unzul\u00e4ssig. Damit besteht weder der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung noch ein Geb\u00fchrenerstattungsanspruch, somit vorliegend auch nicht in H\u00f6he von \u20ac 300,-.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Auch die Ank\u00fcndigung der Freistellung von den Rechtsanwaltsgeb\u00fchren findet der aufgestachelte Leser des eBay-Abgebots nicht. Dort wird nur zurecht darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts unter bestimmten Umst\u00e4nden (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\" title=\"&sect; 12 UWG: Einstweiliger Rechtsschutz; Ver&ouml;ffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung\">\u00a7\u00a7 12<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/9.html\" title=\"&sect; 9 UWG: Schadensersatz\">9 UWG<\/a>) vom Gegner zu erstatten sein kann. Einen solchen Hinweis f\u00fcr rechtsmissbr\u00e4uchlich zu halten, ist genau so, als w\u00fcrde man einen Verkehrsrechtler daf\u00fcr schelten, dass er seine Mandanten auf die Schadensersatzpflicht des Gegners hinweist, die auch die Kosten der Inanspruchnahme des Anwalts umfasst oder die Einstandsm\u00f6glichkeit einer Rechtsschutzversicherung. Der Versuch, mit der Formulierung &#8220;\u00c4rgert Sie ein Konkurrent?&#8221; die Rechtsmissbr\u00e4uchlichkeit des Angebots an den Haaren herbeiziehen zu wollen, ist schlicht l\u00e4cherlich.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Man kann von einer solchen Werbung halten, was man m\u00f6chte. F\u00fcr Rechtsmissbrauchsgeschrei gibt es aber wahrlich keinen Grund.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Die von Udo Vetter ebenfalls ins Gericht genommene <a href=\"http:\/\/www.recht-freundlich.de\/gegnerliste.php?l1=2&amp;l2=2\"><span style=\"font-weight: bold\">Gegnerliste <\/span><\/a>mag auch nicht das \u201egelbe vom Ei\u201c sein. Es ist zwar verst\u00e4ndlich, dass sich ein Anwalt, der sich allzeit auf der \u201eguten\u201c Seite des Rechts w\u00e4hnt, allergisch reagiert, wenn seine eigenen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2008\/05\/udo-vetter-lawblogde-mahnt-blogger-ab\/\"><span style=\"font-weight: bold\">Abmahnaktionen<\/span><\/a> thematisiert werden, w\u00e4hrend er diese lieber verschweigen w\u00fcrde. Aber eine solch weinerliche Reaktion h\u00e4tte ich vom lawblog nicht erwartet.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Den Beitrag der Berliner Kollegen, der offensichtlich auch auf Mandantenfang ausgerichtet ist, nur ohne dass \u201eeBay\u201c dar\u00fcbersteht, k\u00f6nnte man noch ignorieren. Udo Vetter sollte sich aber auf ein solches Niveau nicht herab begeben und sogar noch beleidigt spielen, weil er in einer bedeutungslosen, wirklich niemanden interessierenden Liste (wahrheitsgem\u00e4\u00df) als &#8211; Achtung, jetzt kommt&#8217;s \u2013 Abmahner! aufgef\u00fchrt wird. Die Bezeichnung \u201elawblog\u201c mag f\u00fcr Herrn Vetter im Zusammenhang mit Weblogs juristischen Inhalts monopolisert sein, die von ihm und seinen Fans immer so hoch gehaltene Meinungsfreiheit gilt aber f\u00fcr alle. Und ein Abmahner ist nun mal ein Abmahner&#8230;(la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bloggerszene, angef\u00fchrt von Udo Vetter echauffiert sich momentan \u00fcber eine ungew\u00f6hnliche Werbeaktion des Kollegen Thomas Feil. Die Kanzlei Feil schaltet auf eBay Auktionen, in denen sie die Abmahnung von Konkurrenten zu Preis von 300,00 \u20ac anbietet. Die Beschreibung der Auktion lautet auszugsweise wie folgt: &#8220;\u00c4rgert Sie ein Konkurrent? 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