{"id":790,"date":"2008-08-15T15:47:37","date_gmt":"2008-08-15T13:47:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=357"},"modified":"2008-08-15T15:47:37","modified_gmt":"2008-08-15T13:47:37","slug":"schlampe-wie-in-schlampermappchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/schlampe-wie-in-schlampermappchen\/","title":{"rendered":"Schlampe wie in Schlamperm\u00e4ppchen?"},"content":{"rendered":"
So sehen wir das auch. – Der Begriff “Schlampe” basiert auf der Wortfamilie \u201eschlampen\u201c (Verb), \u201eSchlamperei\u201c, \u201eSchlampigkeit\u201c (Substantiv) und \u201eschlampig\u201c (Adjektiv). Damit wird eine fl\u00fcchtig, unordentlich geleistete Arbeit, auch eine nachl\u00e4ssig gepflegte Person oder ein unordentliches Umfeld bezeichnet. Bereits im Deutschen W\u00f6rterbuch wird 1899 festgestellt, dass die schlampe (..) eigentlich der schlotternde, unordentlich herabh\u00e4ngende weiberrock (ist), und daraus folgernd, dass dann \u00fcbertragen auf die personen: nachl\u00e4ssig gekleidet, unordentlich, schmutzig einhergehen, auch faul, nachl\u00e4ssig, m\u00fcszig, mit schleppendem gange einher gehen, l\u00fcderlich sich herum treiben: den ganzen tag im hause, auf der strasze herumschlampen <\/span>(Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklop\u00e4die).<\/p>\n Schlampe, auch Flittchen, ist im heutigen Deutsch ein abwertendes Schimpfwort f\u00fcr freiz\u00fcgig lebende oder promiskuitive Frauen, wobei hierdurch implizit auch ein unehrenhafter Charakter unterstellt wird (Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklop\u00e4die).<\/p>\n Urspr\u00fcnglich hatte dieses Wort keinerlei sexuelle Konnotationen, in der m\u00e4nnlichen Form Schlamper ist das auch heute h\u00e4ufig nicht der Fall, wie der gebr\u00e4uchliche umgangssprachliche Ausdruck Schlamperm\u00e4ppchen f\u00fcr eine Federmappe ohne Halterungen f\u00fcr den Inhalt best\u00e4tigt. Das Gericht jedenfalls machte deutlich, “die Bezeichnung der Kl\u00e4gerin als \u201eSchlampe\u201c dient nicht der Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein der Diffamierung der Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin. Insofern kann sich der Verf\u00fcgungsbeklagte nicht darauf berufen, er habe damit lediglich zum Ausdruck bringen wollen, die Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin arbeite \u201eschlampig\u201c. Ein derartiger Sachbezug der verbotenen \u00c4u\u00dferung ist f\u00fcr den Durchschnittsempf\u00e4nger nicht zu erkennen. Vielmehr handelt es sich um eine offensichtliche Kr\u00e4nkung der Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin. Es sind keine Anhaltspunkte in der \u00c4u\u00dferung vorhanden, aus denen sich ergibt, dass es dem Verf\u00fcgungsbeklagten um eine sachliche Kritik an der T\u00e4tigkeit der Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin geht”.<\/p>\n
\n(Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklop\u00e4die).<\/p>\n