{"id":782,"date":"2008-07-23T19:01:00","date_gmt":"2008-07-23T17:01:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=348"},"modified":"2008-07-23T19:01:00","modified_gmt":"2008-07-23T17:01:00","slug":"der-datenschutz-und-seine-feinde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/der-datenschutz-und-seine-feinde\/","title":{"rendered":"Der Datenschutz und seine Feinde"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">In einer aktuellen Meldung des Magazins \u201eSpiegel online\u201c vom 21.07.2008 wurden die Ermittlungsmethoden der Polizei in dem \u201eHoltzklotz-Fall\u201c vom Ostersonntag dieses Jahres ver\u00f6ffentlicht. Die Oldenburger Polizei hatte demnach im Rahmen der Suche nach dem T\u00e4ter eine gro\u00dfangelegte digitale Fahndung eingeleitet \u2013 hierbei wurden die Handydaten von \u00fcber 10.000 Menschen, die sich zum Tatzeitpunkt im Umkreis des Tatorts aufgehalten hatten, \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>Etwa ein dutzend dieser Personen wurden anschlie\u00dfend zu  Beschuldigten erkl\u00e4rt, um so an deren Gespr\u00e4chsdaten und noch dazu an den Internetverkehr der gesamten Familie zu gelangen. Dieses Vorgehen mag effektiv sein und schlie\u00dflich, nicht jedoch zuletzt aufgrund mehrerer zusammentreffender Umst\u00e4nde, auch zum Ziel gef\u00fchrt haben. Der mutma\u00dfliche T\u00e4ter sitzt in Untersuchungshaft.<\/p>\n<p>Aber heiligt der Zweck immer die Mittel? Reicht schon der vage Verdacht aus, der T\u00e4ter habe am Tatort m\u00f6glicherweise telefoniert, um zehntausende Unbeteiligte als Verd\u00e4chtige zu behandeln?<\/p>\n<p>Zahlreiche Datensch\u00fctzer und Juristen jedenfalls sehen in diesem Vorgehen der Oldenburger Polizei ein rechtswidriges Ausforschen ohne jegliche hinreichende Verdachtsmomente. Die Anw\u00e4lte des mutma\u00dflichen T\u00e4ters wollen gegen diese Ermittlungsmethode rechtliche Schritte einleiten &#8211; der Fall k\u00f6nnte vor dem Hintergrund der sich immer schneller entwickelnden technischen M\u00f6glichkeiten ein rechtlich wichtiger Wegweiser werden.<\/p>\n<p>Auch die Bundesverfassungsrichter besch\u00e4ftigen sich derzeit mit der Frage der Zul\u00e4ssigkeit einer Neuerung des digitalen Zeitalters \u2013 der seit dem 01.01.2008 geltenden Vorratsdatenspeicherung. Diese Gesetzesregelung verpflichtet Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung s\u00e4mtlicher Verkehrsdaten f\u00fcr einen Zeitraum von sechs Monaten, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen. Der Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung scheint  hierbei keine Rolle zu spielen. Gewisserma\u00dfen \u201eins Blaue hinein\u201c werden nun aufgrund dieser h\u00f6chst umstrittenen Ma\u00dfnahme s\u00e4mtliche Telekommunikationsnutzer als Verd\u00e4chtige eingestuft.<\/p>\n<p>Ein weiteres Ermittlungsverfahren aus der Vergangenheit zeigt, wie wenig der Datenschutz beachtet wird, wenn nur der m\u00f6glicherweise zu erzielende Erfolg bedeutungsvoll genug ist. In dem Ermittlungsverfahren \u201eMikado\u201c wurde wegen eines illegalen Internetangebotes ermittelt; in diesem Zusammenhang wurden mehrere Millionen Kreditkarteninhaber \u00fcberpr\u00fcft. Die Kreditkartenunternehmen haben damals nach Aufforderung durch die Staatsanwaltschaften ihre Datenb\u00e4nke nach m\u00f6glichen Nutzern dieses rechtswidrigen Dienstes durchsucht und Kundendaten herausgegeben. Dieses Vorgehen stellt meines Erachtens ganz klar einen Versto\u00df gegen  das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar.<\/p>\n<p>Selbst wenn in diesem Fall der Zweck die Mittel geheiligt h\u00e4tte \u2013 die Drahtzieher der Straftaten wurden vermutlich nicht gefasst \u2013 und viele Dateninhaber noch immer meinen, es gehe sie nichts an, da sie \u201enichts zu verbergen haben\u201c, stellt sich doch die grunds\u00e4tzliche Frage, wieweit der Datenschutz noch ausgeh\u00f6hlt werden darf.<\/p>\n<p>Ein weiteres Beispiel von Datenschutzmissbrauch l\u00e4sst vielleicht fr\u00fcher oder sp\u00e4ter den ein oder anderen die Folgen der Missachtung des Datenschutzes sp\u00fcren.  Die urspr\u00fcnglich f\u00fcr die Verfolgung von Steuerstraftaten entworfene Gesetzesgrundlage der Kontoabfrage durch Ermittlungsbeh\u00f6rden wurde zwischenzeitlich auf immer weitere Straftatbest\u00e4nde ausgedehnt. Es blieb aber nicht bei Straftaten, mittlerweile darf die Ermittlungsbeh\u00f6rde selbst bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Stra\u00dfenverkehrsordnung zur Ermittlung der finanziellen Situation des \u201eT\u00e4ters\u201c die Kontodaten abfragen.<\/p>\n<p>Dieser zu beobachtende Trend, der den Sinn und Zweck des Datenschutzes immer mehr untergr\u00e4bt, sollte nicht untersch\u00e4tzt werden. Das Einlenken der Regierung hinsichtlich des geplanten digitalen Fingerabdrucks auf den neuen Personalausweisen l\u00e4sst jedenfalls hoffen&#8230;.(NH)<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer aktuellen Meldung des Magazins \u201eSpiegel online\u201c vom 21.07.2008 wurden die Ermittlungsmethoden der Polizei in dem \u201eHoltzklotz-Fall\u201c vom Ostersonntag dieses Jahres ver\u00f6ffentlicht. 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