{"id":781,"date":"2008-07-21T15:47:00","date_gmt":"2008-07-21T13:47:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=347"},"modified":"2008-07-21T15:47:00","modified_gmt":"2008-07-21T13:47:00","slug":"kinder-und-jugendliche-haben-ihre-sammelleidenschaft-im-griff","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kinder-und-jugendliche-haben-ihre-sammelleidenschaft-im-griff\/","title":{"rendered":"Kinder und Jugendliche haben ihre Sammelleidenschaft im Griff"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Dieser Ansicht ist jedenfalls der BGH in seiner Entscheidung <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20160\/05\" title=\"BGH, 17.07.2008 - I ZR 160\/05: Sammelaktion f&uuml;r Schoko-Riegel\">I ZR 160\/05<\/a> vom 17.07.2008. Bislang liegt nur die <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;pm_nummer=0141\/08\"><span style=\"font-weight: bold\">Pressemitteilung <\/span><\/a>vor.<\/div>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Der BGH hatte mal wieder \u00fcber eine Sammelaktion zu entscheiden die sich unter anderem an Kinder und Jugendliche richtete. Es ging um Schokoriegel der Nestl\u00e9 AG (z.B. Lion, Kitkat oder Nuts) auf deren Verpackung Sammelpunkte angebracht waren. Wer 25 solcher Punkte gesammelt hatte konnte diese gegen einen Amazon.de Gutschein im Wert von 5 EUR einl\u00f6sen.<\/p>\n<div style=\"text-align: justify\"><\/div>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war der Ansicht, diese Aktion sei wettbewerbswidrig weil die Sammelleidenschaft von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden und damit eine rationale Kaufentscheidung verdr\u00e4ngt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<div style=\"text-align: justify\"><\/div>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Der BGH war anderer Meinung.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Er hat klargestellt, dass gezielte Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen wettbewerbswidrig sein kann. Aber auch bei dieser besonders schutzbed\u00fcrftigen Zielgruppe sei auf den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher dieser Gruppe abzustellen. Der BGH vertritt die Auffassung, dass diese durchschnittlich informierten und aufmerksamen Kinder und Jugendlichen in der Lage seien, den Markt und die wirtschaftlichen Folgen einer Beteiligung an der Sammelaktion ausreichend zu \u00fcberblicken. Die Aktion habe sich zudem im Rahmen des regelm\u00e4\u00dfig verf\u00fcgbaren Taschengeldes Minderj\u00e4hriger gehalten und sei mit transparenten Teilnahmebedingungen versehen gewesen.<\/p>\n<div style=\"text-align: justify\"><\/div>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Grunds\u00e4tzlich sind Entscheidungen, die den Verbraucher in die Verantwortung nehmen, zu begr\u00fc\u00dfen. Der Verbraucher soll vor seinen Kaufentscheidungen ordentlich nachdenken, ggf. rechnen und lesen. Dies verlangt eine freiheitliche Demokratie. Wer den Verbraucher zu sehr sch\u00fctzt, der nimmt ihm auch Entscheidungsspielr\u00e4ume.<\/p>\n<div style=\"text-align: justify\"><\/div>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Es stellt sich hier aber die Frage, ob das gleiche auch f\u00fcr die minderj\u00e4hrigen Verbraucher gelten soll. Im vorliegenden Fall ist diese Frage eindeutig zu bejahen. Auch Kinder und Jugendliche sollen \u00fcber ihre Kaufentscheidungen nachdenken. Falls sie das im vorliegenden Fall nicht machen und sich von ihrer \u201eSammelleidenschaft\u201c lenken lassen dann geben sie ca. 10 EUR (25 x 40 Cent) aus. Der gr\u00f6\u00dfte dabei entstehende Schaden d\u00fcrfte in einem erh\u00f6hten Zuckerspiegel und Problemen mit den kindlichen Z\u00e4hnen liegen, ein wirtschaftlicher Schaden ist auch mit Hinblick auf die \u00fcberschaubaren finanziellen Verh\u00e4ltnisse der Kinder nicht zu erkennen. Auf diesem Weg werden Kinder und Jugendliche langsam aber sicher auf die komplexe Wirtschaftswelt vorbereitet. Und nach dem Motto, was H\u00e4nschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr, sollte hier lieber H\u00e4nschen mit 10 EUR Taschengeld lernen anstatt als stattlicher Hans viel gr\u00f6\u00dfere Betr\u00e4ge in den Sand zu setzen. (ro)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieser Ansicht ist jedenfalls der BGH in seiner Entscheidung I ZR 160\/05 vom 17.07.2008. Bislang liegt nur die Pressemitteilung vor. Der BGH hatte mal wieder \u00fcber eine Sammelaktion zu entscheiden die sich unter anderem an Kinder und Jugendliche richtete. Es ging um Schokoriegel der Nestl\u00e9 AG (z.B. 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