{"id":747,"date":"2007-08-28T09:26:00","date_gmt":"2007-08-28T07:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=221"},"modified":"2007-08-28T09:26:00","modified_gmt":"2007-08-28T07:26:00","slug":"42-verkaufe-uberwiegend-neuer-artikel-in-4-wochen-auf-ebay-unternehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/42-verkaufe-uberwiegend-neuer-artikel-in-4-wochen-auf-ebay-unternehmer\/","title":{"rendered":"42 Verk\u00e4ufe \u00fcberwiegend neuer Artikel in 4 Wochen auf eBay = Unternehmer"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Das OLG Zweibr\u00fccken <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/198\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">(OLG Zweibr\u00fccken, Urteil v. 28.06.2007, 4 U 210\/06)<\/span><\/a> hat nun eine Entscheidung des LG Frankenthal aufgehoben, das die Unternehmereigenschaft eines eBay-Mitglieds zun\u00e4chst verneint und den Antrag einer wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verf\u00fcgung dementsprechend zur\u00fcckgewiesen hatte.<\/p>\n<p>Der Verf\u00fcgungskl\u00e4ger wollte dem Beklagten verbieten lassen, auf der eBay-Plattform zu verkaufen, ohne seine Identit\u00e4t bzw. ladungsf\u00e4hige Anschrift anzugeben und ohne Verbraucher auf das Widerrufsrecht hinzuweisen.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts ist unter anderem die Mitbewerberstellung der Beteiligten. Nach <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/uwg_2004\/__2.html\">\u00a7 2 Nr. 3 UWG<\/a> ist derjenige Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverh\u00e4ltnis steht.<\/p>\n<p>Unternehmer ist wiederum nach der Legaldefinition des <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__14.html\">\u00a7 14 Abs. 1 BGB<\/a> eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt. Eine gewerbliche T\u00e4tigkeit setzt ein selbst\u00e4ndiges und planm\u00e4\u00dfiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, nicht aber, dass dieser reit seiner T\u00e4tigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen (BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%202006,%202250\" title=\"BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173\/05: Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verk&auml;ufers ...\">NJW 2006, 2250<\/a>, 2251 m.w.N.).<\/p>\n<p>Der Verf\u00fcgungsbeklagte hatte in relativ kurzem Zeitraum zwischen dem 17. 8. und 10. 9. 2006 42 Auktionen durchgef\u00fchrt, bei denen er zwar \u00fcberwiegend (neue und gebrauchte) Handys, dar\u00fcber hinaus aber auch neuwertige und gebrauchte Fahrr\u00e4der nebst Zubeh\u00f6r und ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft hatte. Die Auktionspreise schwankten zwischen 1,00 \u20ac (f\u00fcr ein &#8220;altes Rennrad&#8221; und 440,00 \u20ac f\u00fcr einen gebrauchten VW Passat Variant&#8221;). Den vom Verf\u00fcgungskl\u00e4ger vorgelegten weiteren vom Verf\u00fcgungsbeklagten in das Internet gestellten Listen ist zu entnehmen, dass der Verf\u00fcgungsbeklagte jedenfalls die angebotenen Handys mehrfach vorr\u00e4tig hielt.<\/p>\n<p>Das Landgericht war der Meinung, dies gen\u00fcge f\u00fcr die Annahme einer Unternehmereigentschaft nicht, da diese Angebote \u00fcberwiegend lediglich  geringe Erl\u00f6se erzielt h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Das OLG hierzu:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;S<span style=\"font-style: italic\">oweit die Kammer die Unternehmereigenschaft des Verf\u00fcgungsbeklagten u.a. mit der Begr\u00fcndung verneint hat, die (teilweise) vom Verf\u00fcgungsbeklagten bei den Auktionen erzielten niedrigen Preise gen\u00fcgten nicht, um einen Schluss auf seine Unternehmereigenschaft zuzulassen, kann dem nicht gefolgt werden. Die Beantwortung der Frage, ob ein Verk\u00e4ufer, der seine Waren auf elektronischem Wege z. B. bei Internet- Auktionsh\u00e4usern wie &#8230; anbietet, dabei planvoll und auf Dauer Handel betreibt oder als Verbraucher private Gebrauchsgegenst\u00e4nde ver\u00e4u\u00dfert, ist oft nicht einfach zu entscheiden. Die Unternehmereigenschaft des Verk\u00e4ufers ist daher bei W\u00fcrdigung der Gesamtumst\u00e4nde des Einzelfalles anhand von Indizien zu bestimmen (Micklitz in M\u00fcKo. BGB 5. Aufl., 14 Rdnr. 28).<\/p>\n<p><\/span> <span style=\"font-style: italic\">Indizien, aus denen die Unternehmereigenschaft folgen kann, sind Zahl und H\u00e4ufigkeit der vom Verk\u00e4ufer durchgef\u00fchrten Auktionen, wonach auch der Gesch\u00e4ftsgegenstand &#8211; Neuware, Ver\u00e4u\u00dferung gleicher oder unterschiedlicher Waren &#8211; eine Rolle spielt, der Auktionsumsatz, der Auftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen <\/span><span style=\"font-style: italic\">professionellen Eindruck machen oder die Betreibung eines &#8230;-Shops.&#8221;<br \/><\/span><\/p><\/blockquote>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Fazit:<\/span><br \/>Man kann vor dem Hintergrund der strengen Rechtssprechung nur davor warnen, auf der eBay-Plattform leichtfertig unberaten loszulegen. Dies gilt vor allem dann, wenn \u00fcberwiegend Neuware auch \u00fcber einen relativ kurzen Zeitraum vertrieben werden soll. Die Entscheidung reiht sich in zahlreiche \u00e4hnliche Urteile verschiedener Gerichte.  So entschied das <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2006\/09\/skandalurteil-ebay-verkauf-von-93.html\">Landgericht Berlin<\/a>, dass, wer 93 Verk\u00e4ufe von neuer aber auch gebrauchter Kinderkleidung auf eBay t\u00e4tige, Unternehmer sei. Das <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2007\/04\/auch-privater-ebay-verkufer-kann.html\">OLG Frankfurt<\/a>  ist der Auffassung, dass sogar &#8220;Privatverk\u00e4ufe&#8221; zur Annahme eines unternehmerischen Handelns f\u00fchren k\u00f6nnen. (la) <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/198\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">Zum Urteil<\/span><\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG Zweibr\u00fccken (OLG Zweibr\u00fccken, Urteil v. 28.06.2007, 4 U 210\/06) hat nun eine Entscheidung des LG Frankenthal aufgehoben, das die Unternehmereigenschaft eines eBay-Mitglieds zun\u00e4chst verneint und den Antrag einer wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verf\u00fcgung dementsprechend zur\u00fcckgewiesen hatte. 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