{"id":738,"date":"2007-07-03T10:25:00","date_gmt":"2007-07-03T08:25:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=187"},"modified":"2017-03-12T21:26:23","modified_gmt":"2017-03-12T20:26:23","slug":"lg-hamburg-pixeln-von-fotos-beseitigt-nicht-erkennbarkeit-der-person","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-hamburg-pixeln-von-fotos-beseitigt-nicht-erkennbarkeit-der-person\/","title":{"rendered":"LG Hamburg: &quot;Pixeln&quot; von Fotos beseitigt nicht Erkennbarkeit der Person"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-135\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/03\/mona.jpg\" alt=\"mona\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/03\/mona.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/03\/mona-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/03\/mona-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Schadensersatz in H\u00f6he von 25.000 Euro sprach das Hamburger Landgericht einer Kl\u00e4gerin gegen einen Zeitungsverlag (Urteil v. 20.10.2006, Az <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/persoenlichkeitsrecht\/176\/5\/5\">324 O 922\/05)<\/a> zu. Ein bekanntes Boulevardblatt hatte \u00fcber einen Strafprozess gegen einen Mann berichtet, der offenbar aus Rache pornografische Fotos ins Internet gestellt hatte, die ihn beim Sex mit seiner ehemaligen Lebensgef\u00e4hrtin zeigten. Auf diesen Bildern war nicht etwa etwa die Kl\u00e4gerin, die mit der Sache nichts zu tun hatte, sondern deren Tante zu sehen.<\/p>\n<p>Dennoch ver\u00f6ffentlichte das Blatt in seinem Bericht neben dem verfremdeten Bild, dass das Paar beim Verkehr zeigt sowie einer Aufnahme des Angeklagten auch ein Foto der Kl\u00e4gerin. Dadurch entstand der Eindruck, die Kl\u00e4gerin sei die Frau auf dem Bild. In der Redaktion hatte man wohl nicht sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft, ob es sich tats\u00e4chlich um die Tante der Kl\u00e4gerin handelte.<\/p>\n<p>Das beklagte Medienunternehmen zog sich im Prozess darauf zur\u00fcck, dass das Foto der Kl\u00e4gerin sei gro\u00dffl\u00e4chig verfremdet (&#8220;gepixelt&#8221;) gewesen und die Kl\u00e4gerin darauf nicht erkennbar. Das sahen die Richter anders:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">&#8220;Erkennbar ist eine abgebildete Person schon dann, wenn sie begr\u00fcndeten Anlass hat anzunehmen, dass sie nach der Art der Abbildung erkannt werden k\u00f6nne, weil es der betroffenen Person naturgem\u00e4\u00df nicht zugemutet werden kann, im Einzelnen darzulegen, welche Personen das ver\u00f6ffentlichte Bild wahrgenommen und sie darauf erkannt haben. [&#8230;] Eine Erkennbarkeit in diesem Sinne war auf Grund der beanstandeten Aufnahme gegeben. Auf dieser sind zwar die Einzelheiten der Gesichtsz\u00fcge der Kl\u00e4gerin infolge der \u201ePixelung\u201c nicht zu erkennen; deutlich zu sehen auf der ver\u00f6ffentlichten Aufnahme sind aber ihre Kopfform, Ohren, Frisur, K\u00f6rperhaltung und ihre Kleidung.&#8221;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Der beklagten Zeitung bescheinigte das Gericht \u00fcberdies gr\u00fcndliche Schlampigkeit:<em>\u00a0<\/em><\/p>\n<div>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">&#8220;[&#8230;]Denn Medienunternehmen, die Bildnisse ver\u00f6ffentlichen, sind ohnehin schon verpflichtet, gr\u00fcndlich zu pr\u00fcfen, ob eine Ver\u00f6ffentlichungsbefugnis besteht und wie weit diese reicht [&#8230;]; diese Pr\u00fcfungspflicht ist naturgem\u00e4\u00df dann besonders hoch, wenn es sich um Bilder aus einem derart \u201ebrisanten\u201c Bereich handelt wie dem, der den Gegenstand der Berichterstattung bildete. War es danach schon h\u00f6chst zweifelhaft, ob \u00fcberhaupt Bildnisse der betroffenen Frau h\u00e4tten gezeigt werden d\u00fcrfen, so musste unter allen Umst\u00e4nden Sorge daf\u00fcr getragen werden, nicht unbeteiligte Personen ohne deren Willen in das Geschehen einzubeziehen.&#8221;<\/p>\n<\/blockquote>\n<\/div>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Fazit:<\/span><br \/>\nMit der Ver\u00f6ffentlichung von Fotos irgendwelcher Personen ist nicht zu Spa\u00dfen. Das galt und gilt in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr etablierte Medien, aber auch f\u00fcr Webmaster und Blogger. Wer schlampig recherchiert und glaubt, durch ein wenig Bildbearbeitung die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren, liegt falsch. Wenn dann auch noch Unbeteiligte in ein schlechtes Licht ger\u00fcckt werden, gibt es ein b\u00f6ses Erwachen. (zie)<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/persoenlichkeitsrecht\/176\/5\/5\">zum Urteil<\/a><!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><div style=\"text-align: justify\">Schadensersatz in H\u00f6he von 25.000 Euro sprach das Hamburger Landgericht einer Kl\u00e4gerin gegen einen Zeitungsverlag (Urteil v. 20.10.2006, Az <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/persoenlichkeitsrecht\/176\/5\/5\">324 O 922\/05)<\/a> zu. Ein bekanntes Boulevardblatt hatte \u00fcber einen Strafprozess gegen einen Mann berichtet, der offenbar aus Rache pornografische Fotos ins Internet gestellt hatte, die ihn beim Sex mit seiner ehemaligen Lebensgef\u00e4hrtin zeigten. Auf diesen Bildern war nicht etwa etwa die Kl\u00e4gerin, die mit der Sache nichts zu tun hatte, sondern deren Tante zu sehen.<\/div>\n<p style=\"text-align: justify\">Dennoch ver\u00f6ffentlichte das Blatt in seinem Bericht neben dem verfremdeten Bild, dass das Paar beim Verkehr zeigt sowie einer Aufnahme des Angeklagten auch ein Foto der Kl\u00e4gerin. Dadurch entstand der Eindruck, die Kl\u00e4gerin sei die Frau auf dem Bild. In der Redaktion hatte man wohl nicht sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft, ob es sich tats\u00e4chlich um die Tante der Kl\u00e4gerin handelte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das beklagte Medienunternehmen zog sich im Prozess darauf zur\u00fcck, dass das Foto der Kl\u00e4gerin sei gro\u00dffl\u00e4chig verfremdet (&#8220;gepixelt&#8221;) gewesen und die Kl\u00e4gerin darauf nicht erkennbar. Das sahen die Richter anders:<em>\u00a0<\/em><\/p>\n<div><span style=\"font-style: italic\">\u00a0<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">&#8220;Erkennbar ist eine abgebildete Person schon dann, wenn sie begr\u00fcndeten Anlass hat anzunehmen, dass sie nach der Art der Abbildung erkannt werden k\u00f6nne, weil es der betroffenen Person naturgem\u00e4\u00df nicht zugemutet werden kann, im Einzelnen darzulegen, welche Personen das ver\u00f6ffentlichte Bild wahrgenommen und sie darauf erkannt haben. [&#8230;] Eine Erkennbarkeit in diesem Sinne war auf Grund der beanstandeten Aufnahme gegeben. Auf dieser sind zwar die Einzelheiten der Gesichtsz\u00fcge der Kl\u00e4gerin infolge der \u201ePixelung\u201c nicht zu erkennen; deutlich zu sehen auf der ver\u00f6ffentlichten Aufnahme sind aber ihre Kopfform, Ohren, Frisur, K\u00f6rperhaltung und ihre Kleidung.&#8221;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p><\/span><\/div>\n<p>Der beklagten Zeitung bescheinigte das Gericht \u00fcberdies gr\u00fcndliche Schlampigkeit:<em>\u00a0<\/em><\/p>\n<div><span style=\"font-style: italic\">\u00a0<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">&#8220;[&#8230;]Denn Medienunternehmen, die Bildnisse ver\u00f6ffentlichen, sind ohnehin schon verpflichtet, gr\u00fcndlich zu pr\u00fcfen, ob eine Ver\u00f6ffentlichungsbefugnis besteht und wie weit diese reicht [&#8230;]; diese Pr\u00fcfungspflicht ist naturgem\u00e4\u00df dann besonders hoch, wenn es sich um Bilder aus einem derart \u201ebrisanten\u201c Bereich handelt wie dem, der den Gegenstand der Berichterstattung bildete. War es danach schon h\u00f6chst zweifelhaft, ob \u00fcberhaupt Bildnisse der betroffenen Frau h\u00e4tten gezeigt werden d\u00fcrfen, so musste unter allen Umst\u00e4nden Sorge daf\u00fcr getragen werden, nicht unbeteiligte Personen ohne deren Willen in das Geschehen einzubeziehen.&#8221;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p><\/span><\/div>\n<p style=\"text-align: justify\"><span style=\"font-weight: bold\">Fazit:<\/span><br \/>\nMit der Ver\u00f6ffentlichung von Fotos irgendwelcher Personen ist nicht zu Spa\u00dfen. Das galt und gilt in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr etablierte Medien, aber auch f\u00fcr Webmaster und Blogger. Wer schlampig recherchiert und glaubt, durch ein wenig Bildbearbeitung die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren, liegt falsch. Wenn dann auch noch Unbeteiligte in ein schlechtes Licht ger\u00fcckt werden, gibt es ein b\u00f6ses Erwachen. (zie)<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/persoenlichkeitsrecht\/176\/5\/5\">zum Urteil<\/a><\/p>\n<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schadensersatz in H\u00f6he von 25.000 Euro sprach das Hamburger Landgericht einer Kl\u00e4gerin gegen einen Zeitungsverlag (Urteil v. 20.10.2006, Az 324 O 922\/05) zu. Ein bekanntes Boulevardblatt hatte \u00fcber einen Strafprozess gegen einen Mann berichtet, der offenbar aus Rache pornografische Fotos ins Internet gestellt hatte, die ihn beim Sex mit seiner ehemaligen Lebensgef\u00e4hrtin zeigten. Auf diesen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":135,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,13],"tags":[],"class_list":["post-738","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/738","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=738"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/738\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/135"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=738"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=738"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=738"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}