{"id":730,"date":"2007-06-01T19:51:00","date_gmt":"2007-06-01T17:51:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=167"},"modified":"2018-10-04T13:32:41","modified_gmt":"2018-10-04T12:32:41","slug":"olg-hamburg-forum-shopping-kann-rechtsmissbrauchlich-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/olg-hamburg-forum-shopping-kann-rechtsmissbrauchlich-sein\/","title":{"rendered":"OLG Hamburg: Forum-Shopping kann rechtsmissbr\u00e4uchlich sein"},"content":{"rendered":"<p><!--:de-->Das so genannte &#8220;Forum-Shopping&#8221; bietet f\u00fcr den Angreifer bei Streitigkeiten im Wettbewerbs- oder \u00c4u\u00dferungsrecht eine bequeme M\u00f6glichkeit, im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verf\u00fcgung ein Gericht seiner Wahl anzurufen. Egal, wo die beteiligten Parteien ihren Sitz haben, ist jedes Gericht in Deutschland f\u00fcr eine Entscheidung zust\u00e4ndig, in dessen Einzugsbereich sich die Verletzungshandlung (auch) auswirkt.<\/p>\n<p>Das OLG Hamburg (OLG Hamburg, Urteil v. 06.12.2006, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20U%2067\/06\" title=\"5 U 67\/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">5 U 67\/06<\/a>) hat jetzt klargestellt, dass das nicht heisst, dass man auch mehrere Gerichte mit der selben Angelegenheit besch\u00e4ftigen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall hatte der Antragssteller zun\u00e4chst einen Antrag bei dem LG Stuttgart gestellt. Das wollte aber ohne m\u00fcndliche Verhandlung nicht entscheiden. Daraufhin nahm der Verletzte seinen Antrag zur\u00fcck und eilte zum Landgericht Hamburg. Dem wird nachgesagt, dass dort Entscheidungen eher auch einmal ohne m\u00fcndliche Verhandlung gef\u00e4llt werden. Das hat den Vorteil, dass man den Gegner erst einmal vor vollendete Tatsachen stellen kann. Der muss sich dann \u00fcberlegen, ob er einen kostentr\u00e4chtigen Widerspruch vor einem Gericht riskiert, dass bereits zu seinem Nachteil entschieden hat.<\/p>\n<p>So geht es nicht, meint das OLG Hamburg:<\/p>\n<p>Macht ein Verletzter\/Antragsteller einen Verf\u00fcgungsantrag bei einem Gericht anh\u00e4ngig, nimmt diesen Antrag jedoch unmittelbar nach einer Terminsladung zur\u00fcck, um noch am selben Tag &#8211; unter Verschweigen der vormalig anderweitigen Anh\u00e4ngigkeit &#8211; einen gleich lautenden Antrag an ein anderes Gericht der gleichen Instanz zu richten, kann in diesem Verhalten jedoch ein missbr\u00e4uchliches &#8220;forum shopping&#8221; liegen, welches die Dringlichkeitsvermutung und damit das im Rahmen der <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\" title=\"&sect; 12 UWG: Einstweiliger Rechtsschutz; Ver&ouml;ffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung\">\u00a7\u00a7 12 Abs. 2 UWG<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/935.html\" title=\"&sect; 935 ZPO: Einstweilige Verf&uuml;gung bez&uuml;glich Streitgegenstand\">935<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/940.html\" title=\"&sect; 940 ZPO: Einstweilige Verf&uuml;gung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes\">940 ZPO<\/a> erforderliche, besondere Rechtschutzbed\u00fcrfnis &#8211; d.h. den Verf\u00fcgungsgrund der gew\u00e4hlten Verfahrensart &#8211; entfallen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Ein Antragsteller hat aber kein schutzw\u00fcrdiges Interesse daran, einem Gericht den im Wege eines Eilverfahrens wegen besonderer Dringlichkeit vorgelegten Antrag im Rahmen von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\" title=\"&sect; 12 UWG: Einstweiliger Rechtsschutz; Ver&ouml;ffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung\">\u00a7 12 Abs. 2 UWG<\/a> sanktionslos wieder entziehen zu k\u00f6nnen, nur weil zweifelhaft ist, ob das zur Entscheidung berufene Gerichts seiner Rechtsauffassung uneingeschr\u00e4nkt zu folgen bereit ist. Ein Rechtsschutzbed\u00fcrfnis besteht allein daran, zeitnah eine gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung des Sachverhalts sowie eine vollstreckbare Entscheidung zu erhalten.\u00a0<!--:--><!--:en--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das so genannte &#8220;Forum-Shopping&#8221; bietet f\u00fcr den Angreifer bei Streitigkeiten im Wettbewerbs- oder \u00c4u\u00dferungsrecht eine bequeme M\u00f6glichkeit, im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verf\u00fcgung ein Gericht seiner Wahl anzurufen. Egal, wo die beteiligten Parteien ihren Sitz haben, ist jedes Gericht in Deutschland f\u00fcr eine Entscheidung zust\u00e4ndig, in dessen Einzugsbereich sich die Verletzungshandlung (auch) auswirkt. 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