{"id":727,"date":"2007-05-11T16:32:00","date_gmt":"2007-05-11T14:32:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=158"},"modified":"2007-05-11T16:32:00","modified_gmt":"2007-05-11T14:32:00","slug":"das-lg-paderborn-zum-rechtsmissbrauch-dummer-gehts-nimmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/das-lg-paderborn-zum-rechtsmissbrauch-dummer-gehts-nimmer\/","title":{"rendered":"Das LG Paderborn zum Rechtsmissbrauch: D\u00fcmmer gehts nimmer"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Als im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht t\u00e4tiger Anwalt hat man vornehmlich mit den Landgerichten der &#8220;Hochburgen&#8221; des Wettbewerbsrechts wie K\u00f6ln, D\u00fcsseldorf, Hamburg, M\u00fcnchen und Berlin zu tun. Insgesamt gibt es in Deutschland jedoch laut <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Landgericht\"><span style=\"font-weight: bold\">Wikipedia<\/span><\/a> 116 Landgerichte, die zur Beurteilung von Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen im Internet theoretisch zust\u00e4ndig w\u00e4ren.<\/div>\n<p>Daher fragt man sich manchmal, was die Landgerichte Zwickau oder Deggendorf oder aber auch Paderborn wohl zu der einen oder anderen wettbewerbsrechtlichen Fragestellung meinen k\u00f6nnten. Nicht, dass man dort grunds\u00e4tzlich keine Ahnung h\u00e4tte. Es passiert aber dort schon einmal, dass man in spezialgesetzlichen Fragen aufgrund mangelnder Praxis nicht immer ganz auf der H\u00f6he ist und groteskte Ansichten hat.<\/p>\n<p>Zu zweifelhafter Ber\u00fchmtheit hat es diesbez\u00fcglich inzwischen wohl das Landgericht Paderborn gebracht.<\/p>\n<p>Nachdem sich die 6. Kammer dort schon in Bezug auf eine Entscheidung, die sich unter anderem mit der Widerrufsfrist auf der eBay-Plattform besch\u00e4ftigte, nicht gerade r\u00fchmlich <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/166\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">hervorgetan<\/span><\/a> hatte, schie\u00dft die 7. Kammer des LG Paderborn mit Ihrer Entscheidung zum Rechtsmissbrauch <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/165\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">(Landgericht Paderborn, Urt. v. 03.04.2007, Az. 6 O 70\/06)<\/span><\/a> nun den Vogel ab.<\/p>\n<p>Das Gericht hatte \u00fcber einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung zu entscheiden, mit dem einem Mitbewerber die Verwendung einer Widerrufsfrist von 2 Wochen statt 1 Monat auf der eBay-Plattform verboten werden sollte. In der Sache also eigentlich ein alter Hut.<\/p>\n<p>Das Landgericht Paderborn hat den Antrag jedoch mit der Begr\u00fcndung nicht erlassen, es handele sich dabei um rechtsmissbr\u00e4uchliches Vorgehen:<\/p>\n<blockquote style=\"font-style: italic\"><p>&#8220;Die Antragstellerin geh\u00f6rt offensichtlich zum Kreis der Unternehmen, die sich nach Aufkommen der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und des Oberlandesgerichts Hamburg zum Thema Textform mit Rechtsanw\u00e4lten verb\u00fcndet haben, um Internetseiten bei ebay etc. auf eventuelle Belehrungsdefizite zu durchsuchen und durch Abmahnungen die eigenen Eink\u00fcnfte zu erh\u00f6hen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Man m\u00fcsste lachen, wenn es nicht so traurig w\u00e4re.<\/p>\n<p>Da haben sich doch Unternehmen mit Rechtsanw\u00e4lten &#8220;verb\u00fcndet&#8221;, um die Einhaltung wettbewerbsrechtlich relevanter Vorschriften bei Mitbewerbern einzufordern. Man k\u00f6nnte die &#8220;Verb\u00fcndung&#8221; auch gew\u00f6hnlich &#8220;Mandat&#8221; nennen. Das w\u00e4re aber nat\u00fcrlich etwas fad. Auch den Umstand, dass die Antragsstellerin ohne Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, also ohne die Produktion immenser Kosten dem Antragsgegner Gelegenheit gegeben hat, den Fall au\u00dfergerichtlich beizulegen, ignoriert das Gericht. Das passt ja auch nicht so ganz zu dem vom Gericht gezeichneten Schreckensbild.<\/p>\n<p>Die Rechtsmissbrauchsthese untermauert das Gericht mit dem Hinweis, dass<\/p>\n<blockquote style=\"font-style: italic\"><p>(&#8230;) auf der Internetseite pc-special zu lesen sei, dass die die als recht abmahnfreudig bekannte Antragstellerin jetzt dazu \u00fcbergegangen sei, auch H\u00e4ndler abzumahnen, die \u00fcber <a href=\"http:\/\/www.amazon.de\/\">www.amazon.de<\/a> Elektronikwaren verkaufen.<\/p><\/blockquote>\n<p>H\u00f6rt, h\u00f6rt! Die eBay-Abmahnwelle kennt man beim LG Paderborn wohl schon und billigt sie z\u00e4hneknirschend, aber bei amazon h\u00f6rt der Spa\u00df auch in Paderborn auf!<\/p>\n<p>Dem unfreiwilligen humoristischen H\u00f6hepunkt n\u00e4hern sich die Ausf\u00fchrungen des Gerichts hiermit<\/p>\n<blockquote style=\"font-style: italic\"><p>&#8220;Der Inhalt dieser Akte best\u00e4tigt auch die Behauptung der Beklagten, dass man bei der Antragstellerin und ihren Anw\u00e4lten im Massengesch\u00e4ft den \u00dcberblick verloren hat. So hei\u00dft es n\u00e4mlich in dieser Sache in der Klageerwiderung der Rechtsanw\u00e4lte &#8230; vom 22. M\u00e4rz 2007 dass man mit gleicher Post Hauptsacheklage vor dem Landgericht Berlin erhoben habe. Die beigef\u00fcgte Abschrift der Unterlassungsklage ist freilich adressiert an das Landgericht Hamburg.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Genial: ein Schreibfehler des Anwalts belegt die Rechtsmissbr\u00e4uchlichkeit des Vorgehens seines Mandanten. Anderen Anw\u00e4lten au\u00dferhalb dieser Kreise passiert das n\u00e4mlich nicht.<\/p>\n<p>Innerhalb des gro\u00dfen Finales entbl\u00f6det sich das Gericht nicht, das folgende zu Papier zu bringen<\/p>\n<div><span style=\"font-style: italic\"><\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Ein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse der Antragstellerin an der Rechtsverfolgung ist ebenfalls nicht ersichtlich. Bei einigem Nachdenken sollte es ihr klar sein, dass sie keine Grafikkarte und keine Festplatte mehr verkaufen wird, wenn der Antragsgegner, soweit nicht bereits geschehen, seine Widerrufsbelehrungen der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin oder des OLG Hamburg anpasst.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p><\/span><\/div>\n<p><span style=\"font-style: italic\">Ich wei\u00df nicht, wie es Anderen geht. Mir fehlen bei einem solchen Bl\u00f6dsinn die Worte. Nat\u00fcrlich nicht, weil man diesen Quatsch nicht t\u00e4glich in anwaltlichen Schrifts\u00e4tzen lesen w\u00fcrde. Auch nicht, weil Richter immer unfehlbar sein m\u00fcssen. Aber bei Unsinn in solcher Menge verliere ich meinen Glauben.<\/p>\n<p><\/span><\/p>\n<p>Damit keine Missverst\u00e4ndnisse aufkommen: Die rechtsmissbr\u00e4uchliche Durchsetzung von Anspr\u00fcchen ist zu recht unzul\u00e4ssig und geh\u00f6rt unterbunden. Aber bitte nicht so. Das Gesetz und die entsprechenden Kommentierungen stellen genaue Vorgaben zur Verf\u00fcgung, unter welchen Umst\u00e4nden, ein Vorgehen als rechtsmissbr\u00e4uchlich gilt.<\/p>\n<p>Ein Indiz daf\u00fcr (f\u00fcr eine Missbr\u00e4uchlichkeit, Anm. des Verf.) ist zum Beispiel nicht schon eine umfangreiche Abmahnt\u00e4tigkeit (OLG K\u00f6ln <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%201993,%20571\" title=\"OLG K&ouml;ln, 15.01.1993 - 6 U 147\/92: Mi&szlig;brauch; Antragsbefugnis\">GRUR 1993, 571<\/a>; OLG M\u00fcnchen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJWE-WettbR%201998,%2029\" title=\"NJWE-WettbR 1998, 29 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">NJWE-WettbR 1998, 29<\/a>, 30), (Hefermehl\/K\u00f6hler\/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage 2006, \u00a7 8, Rn. 4.12).<\/p>\n<p>Man kann nur hoffen, dass die Entscheidung, wie auch die \u00e4hnliche des <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2007\/01\/olg-mnchen-massenabmahnungen-des.html\"><span style=\"font-weight: bold\">LG M\u00fcnchen<\/span><\/a>, der n\u00e4chsten Instanz zur Aufhebung vorgelegt wird. Falls nicht, w\u00e4re der einzige Trost, dass man nun eine Anleitung h\u00e4tte, wie es nicht funktionieren darf.<\/p>\n<p>Schliesslich der Hinweis: unsere Kanzlei hatte mit dem Fall nichts zu tun. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht t\u00e4tiger Anwalt hat man vornehmlich mit den Landgerichten der &#8220;Hochburgen&#8221; des Wettbewerbsrechts wie K\u00f6ln, D\u00fcsseldorf, Hamburg, M\u00fcnchen und Berlin zu tun. Insgesamt gibt es in Deutschland jedoch laut Wikipedia 116 Landgerichte, die zur Beurteilung von Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen im Internet theoretisch zust\u00e4ndig w\u00e4ren. Daher fragt man sich manchmal, was die Landgerichte Zwickau [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,3382,15],"tags":[],"class_list":["post-727","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-magazin","category-kurioses-und-interessantes","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/727","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=727"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/727\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=727"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=727"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=727"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}