{"id":71610,"date":"2026-10-22T16:11:38","date_gmt":"2026-10-22T14:11:38","guid":{"rendered":"\/?p=71610"},"modified":"2026-10-22T16:11:38","modified_gmt":"2026-10-22T14:11:38","slug":"bgh-schufa-score-auskunft-nachteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/datenschutzrecht\/bgh-schufa-score-auskunft-nachteil\/","title":{"rendered":"BGH zum SCHUFA-Score: Erkl\u00e4rung nur nach einem Nachteil \u2013 aber mit Beweiserleichterung"},"content":{"rendered":"
Die SCHUFA hat ihre vier Revisionen gewonnen. Erledigt ist der Streit damit nicht: Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung zur\u00fcckverwiesen (BGH, Urteile vom 21. Oktober 2026, I ZR 227\/25<\/a>, I ZR 228\/25<\/a>, I ZR 229\/25<\/a> und I ZR 230\/25<\/a>; Pressemitteilung Nr. 198\/2026). F\u00fcr alle, denen ein Kredit, ein Leasingvertrag oder ein Mobilfunkvertrag verweigert wurde, enth\u00e4lt die Entscheidung trotzdem eine gute Nachricht.<\/p>\n Die Kernaussagen im \u00dcberblick:<\/p>\n Vier Privatpersonen hatten die SCHUFA darauf verklagt, ihnen zu erkl\u00e4ren, wie ihre Scorewerte berechnet werden. Die SCHUFA bildet diese Werte mit einem mathematisch-statistischen Verfahren. Ihre Vertragspartner, etwa Banken, Online-H\u00e4ndler oder Telekommunikationsunternehmen, nutzen die Werte als Einsch\u00e4tzung, wie zuverl\u00e4ssig ein k\u00fcnftiger Kunde zahlen wird.<\/p>\n Die SCHUFA hatte den Kl\u00e4gern bereits 2023 Auskunft erteilt. Sie hatte die gespeicherten Daten und die zuvor an Dritte \u00fcbermittelten Scorewerte in Tabellenform mitgeteilt. Den Kl\u00e4gern reichte das nicht. Sie verlangten eine Erkl\u00e4rung, wie ihr Score zustande kommt, und die Erstattung ihrer vorgerichtlichen Anwaltskosten.<\/p>\n Die Landgerichte Chemnitz, Leipzig und G\u00f6rlitz wiesen die Klagen ab. Das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen mit Urteilen vom 7. Oktober 2025 teilweise statt (4 U 144\/25<\/a>, 4 U 883\/24, 4 U 1492\/24<\/a> und 4 U 615\/25). Es verurteilte die SCHUFA unter anderem, die Gewichtung der einflussreichsten Kriterien, die Aussagekraft des Scores und die f\u00fcr die Basisscores verwendeten Daten offenzulegen. Diese Verurteilungen hat der BGH aufgehoben.<\/p>\n Nur dann, wenn der Score tats\u00e4chlich zur Grundlage einer Entscheidung mit erheblicher Wirkung f\u00fcr die betroffene Person geworden ist. Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO<\/a> gew\u00e4hrt das Recht auf Informationen \u00fcber die involvierte Logik nicht f\u00fcr jede Datenverarbeitung, sondern f\u00fcr automatisierte Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO<\/a>. Nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO<\/a> muss sich niemand einer ausschlie\u00dflich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterwerfen, die ihm gegen\u00fcber rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in \u00e4hnlicher Weise erheblich beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n Zwei Voraussetzungen sah der BGH als erf\u00fcllt an. Die Scorebildung ist Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO<\/a>, und sie kann eine \u201eEntscheidung\u201c sein. Das folgt aus dem SCHUFA-Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2023 (C-634\/21<\/a>): Bereits die Ermittlung des Wahrscheinlichkeitswerts durch die Auskunftei ist eine automatisierte Entscheidung, wenn ein Dritter ma\u00dfgeblich davon abh\u00e4ngen l\u00e4sst, ob er mit der betroffenen Person einen Vertrag schlie\u00dft, durchf\u00fchrt oder beendet.<\/p>\n Offen blieb die dritte Voraussetzung, die erhebliche Beeintr\u00e4chtigung. Das Oberlandesgericht hatte nicht festgestellt, ob ein Unternehmen seine Entscheidung \u00fcber einen Vertrag ma\u00dfgeblich vom Scorewert abh\u00e4ngig gemacht hat und die Kl\u00e4ger dadurch erheblich beeintr\u00e4chtigt wurden. Ohne diese Feststellung durfte es die SCHUFA nicht verurteilen. Einen voraussetzungslosen Anspruch auf Erkl\u00e4rung des Scores gibt Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO<\/a> deshalb nicht her.<\/p>\n F\u00fcr die Einordnung wichtig: Das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO<\/a> bleibt unber\u00fchrt. Welche Daten die SCHUFA speichert, woher sie stammen und an wen Scorewerte \u00fcbermittelt wurden, k\u00f6nnen Betroffene weiterhin jederzeit erfragen, auch ohne eine Ablehnung. Die Entscheidung betrifft nur die vertiefte Erkl\u00e4rung der Score-Logik.<\/p>\n Betroffene m\u00fcssen nur zwei Dinge darlegen: dass ein Scorewert an ein Unternehmen \u00fcbermittelt wurde und dass danach eine f\u00fcr sie nachteilige Entscheidung erging. Dann greift eine tats\u00e4chliche Vermutung daf\u00fcr, dass die Entscheidung ma\u00dfgeblich auf dem Scorewert beruht.<\/p>\n Die Darlegungs- und Beweislast liegt zwar bei den Kl\u00e4gern. Der BGH betont aber: \u201eMit Blick auf den unionsrechtlichen Effektivit\u00e4tsgrundsatz sind daran jedoch keine zu hohen Anforderungen zu stellen.\u201c Damit korrigiert der Senat Ans\u00e4tze, die von Betroffenen den vollen Beweis verlangten, dass gerade der Score den Ausschlag gab.<\/p>\n F\u00fcr die Praxis ist das der wichtigste Teil der Entscheidung. Banken und andere Unternehmen begr\u00fcnden Ablehnungen selten. M\u00fcssten Betroffene beweisen, dass der Score und nicht das Einkommen, die Laufzeit oder eine interne Richtlinie entscheidend war, liefe das Recht auf Erkl\u00e4rung weitgehend leer. Wie die SCHUFA eine solche Vermutung im Einzelfall ersch\u00fcttern kann, etwa mit dem Nachweis, dass der Vertragspartner den Score gar nicht verwendet hat, werden erst die schriftlichen Urteilsgr\u00fcnde zeigen.<\/p>\n Den Nachweis der \u00dcbermittlung liefert in der Regel die Selbstauskunft: Nach Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO<\/a> muss die SCHUFA mitteilen, an welche Empf\u00e4nger sie Daten \u00fcbermittelt hat. Die Ablehnung l\u00e4sst sich mit dem Ablehnungsschreiben, einer E-Mail oder einer Gespr\u00e4chsnotiz belegen. Entscheidend ist der zeitliche Zusammenhang zwischen beidem.<\/p>\n Nein, jedenfalls nicht f\u00fcr den Anspruch nach Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO<\/a>. Besteht der Anspruch, hat die SCHUFA ihn nach Auffassung des BGH mit ihren Schreiben aus dem Jahr 2023 nicht erf\u00fcllt. Eine Tabelle mit Scorewerten erkl\u00e4rt nicht, wie der Wert entstanden ist.<\/p>\n Wie weit die Erkl\u00e4rung reichen muss, hat der BGH nicht abschlie\u00dfend entschieden. Das Oberlandesgericht muss den Umfang der Auskunft neu bestimmen; es hatte die Reichweite nach der Pressemitteilung nicht in allen Punkten rechtsfehlerfrei festgelegt. Die Kl\u00e4ger erhalten Gelegenheit, ihre Antr\u00e4ge bestimmter zu fassen.<\/p>\n Orientierung gibt der EuGH. Im Verfahren Dun & Bradstreet Austria (Urteil vom 27. Februar 2025, C-203\/22<\/a>) hat er entschieden, dass der Verantwortliche das Verfahren und die Grunds\u00e4tze, die konkret angewandt wurden, so erl\u00e4utern muss, dass die betroffene Person nachvollziehen kann, welche ihrer Daten auf welche Weise in das Ergebnis eingeflossen sind. Eine komplexe mathematische Formel zu \u00fcbersenden gen\u00fcgt nicht. Beruft sich der Verantwortliche auf Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, muss er die Informationen dem Gericht oder der Aufsichtsbeh\u00f6rde vorlegen, die dann die Interessen abw\u00e4gt. Ein pauschaler Verweis auf das Gesch\u00e4ftsgeheimnis schlie\u00dft den Anspruch also nicht aus.<\/p>\n Ab dem 20. November 2026 regelt der neue \u00a7 37a BDSG<\/a> das Scoring. Er tritt an die Stelle des bisherigen \u00a7 31 BDSG<\/a> und wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023\/2225 eingef\u00fchrt (BGBl. 2026 I Nr. 139<\/a>).<\/p>\n Nach \u00a7 37a Abs. 4 BDSG<\/a> m\u00fcssen Stellen, die Wahrscheinlichkeitswerte erstellen, der betroffenen Person auf Verlangen in pr\u00e4ziser, transparenter, verst\u00e4ndlicher und leicht zug\u00e4nglicher Form mitteilen:<\/p>\n Die daf\u00fcr erforderlichen Informationen sind ein Jahr lang zu speichern. Nach \u00a7 37a Abs. 5 BDSG<\/a> k\u00f6nnen Betroffene eine Entscheidung, die auf einem solchen Wert beruht, anfechten, ihren Standpunkt darlegen und eine Entscheidung durch einen Menschen verlangen. Bestimmte Daten d\u00fcrfen in den Score gar nicht mehr einflie\u00dfen, unter anderem Angaben aus sozialen Netzwerken, Informationen \u00fcber Zahlungseing\u00e4nge und -ausg\u00e4nge auf Bankkonten sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO<\/a>.<\/p>\n Der Unterschied zur BGH-Entscheidung liegt auf der Hand: \u00a7 37a Abs. 4 BDSG<\/a> kn\u00fcpft das Auskunftsverlangen nach seinem Wortlaut nicht an eine vorausgegangene Ablehnung. Ob und wie sich die neue Vorschrift auf die zur\u00fcckverwiesenen Verfahren auswirkt, ist offen. Wer heute keine nachteilige Entscheidung belegen kann, sollte sein Verlangen nach dem 20. November 2026 erneut stellen und ausdr\u00fccklich auf \u00a7 37a Abs. 4 BDSG<\/a> st\u00fctzen.<\/p>\n Wer eine Ablehnung erlebt hat und den Score als Ursache vermutet, hat nach dem Urteil gute Karten, eine echte Erkl\u00e4rung zu bekommen. Voraussetzung ist eine saubere Vorbereitung:<\/p>\n Unternehmen, die Scorewerte f\u00fcr Vertragsentscheidungen nutzen, sollten ihre Abl\u00e4ufe pr\u00fcfen. Wer Kredit-, Leasing- oder Ratenzahlungsantr\u00e4ge ma\u00dfgeblich anhand eines Scores ablehnt, muss damit rechnen, dass Betroffene Erkl\u00e4rungen verlangen und sich dabei auf die Vermutung des BGH berufen. Ab dem 20. November 2026 sollte au\u00dferdem feststehen, wie eine \u00dcberpr\u00fcfung durch einen Menschen nach \u00a7 37a Abs. 5 BDSG<\/a> organisiert wird.<\/p>\n Zum Stand des Verfahrens: Die vier Verfahren gehen zur\u00fcck an das Oberlandesgericht Dresden, das die fehlenden Feststellungen treffen und den Umfang der Auskunft neu bestimmen muss. Die schriftlichen Urteilsgr\u00fcnde lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor; die Darstellung beruht auf der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.<\/p>\n Kredit oder Vertrag abgelehnt und der SCHUFA-Score als Ursache?<\/p>\n Wir pr\u00fcfen Ihre SCHUFA-Auskunft, machen Ihren Anspruch auf Erkl\u00e4rung des Scores geltend und gehen gegen fehlerhafte Eintr\u00e4ge vor. Eine erste Einsch\u00e4tzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.<\/p>\n Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n BGH, 21.10.2026 (I ZR 227\/25 u. a.): Die SCHUFA muss ihre Score-Logik nur erkl\u00e4ren, wenn der Score eine nachteilige Vertragsentscheidung ma\u00dfgeblich gepr\u00e4gt hat. Betroffene profitieren dabei von einer Vermutung. Was ab 20.11.2026 \u00a7 37a BDSG \u00e4ndert.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":71618,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"SCHUFA-Score Auskunft","_yoast_wpseo_title":"BGH: SCHUFA-Score-Auskunft nur nach Nachteil %%sep%% %%sitename%%","_yoast_wpseo_metadesc":"BGH, 21.10.2026: Die SCHUFA muss ihren Score nur nach einer nachteiligen Entscheidung erkl\u00e4ren \u2013 mit Beweiserleichterung. Was \u00a7 37a BDSG ab 20.11. \u00e4ndert.","show_overview":"1","footnotes":""},"categories":[13,8],"tags":[572,911,1981,15936,17998,19985,20602,21310,21311,21463],"topic_category":[21355,18153],"class_list":["post-71610","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","category-datenschutzrecht","tag-auskunftsanspruch","tag-bundesgerichtshof","tag-auskunftei","tag-schufa","tag-art-15-dsgvo","tag-schufa-score","tag-bonitaet","tag--37a-bdsg","tag-scoring","tag-art-22-dsgvo","topic_category-scoreverbesserung-und-eintragsloeschungen-bei-wirtschaftsauskunfteie","topic_category-datenschutzrecht"],"acf":[],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71610","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71610"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71610\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":71628,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71610\/revisions\/71628"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/71618"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71610"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=71610"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=71610"},{"taxonomy":"topic_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/topic_category?post=71610"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}
Wer wissen will, wie sein SCHUFA-Score zustande kommt, braucht daf\u00fcr nach Art. 15 DSGVO<\/a> einen konkreten Anlass. Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2026 in vier Verfahren entschieden: Der Anspruch auf Erkl\u00e4rung der Score-Logik setzt voraus, dass der Score eine nachteilige Entscheidung eines Unternehmens ma\u00dfgeblich gepr\u00e4gt hat. Den Nachweis macht der BGH Betroffenen allerdings leicht.<\/em><\/p>\n\n
Worum ging es in den vier Verfahren?<\/h2>\n
Wann besteht der Anspruch auf Erkl\u00e4rung des Scores?<\/h2>\n
Welche Beweiserleichterung gew\u00e4hrt der BGH?<\/h2>\n
Reichen die Standard-Ausk\u00fcnfte der SCHUFA aus?<\/h2>\n
Was \u00e4ndert \u00a7 37a BDSG<\/a> ab dem 20. November 2026?<\/h2>\n
\n
Was bedeutet das f\u00fcr Verbraucher, Selbst\u00e4ndige und Unternehmen?<\/h2>\n
\n
H\u00e4ufige Fragen zur Auskunft \u00fcber den SCHUFA-Score<\/h2>\n
Muss die SCHUFA mir erkl\u00e4ren, wie mein Score berechnet wird?+<\/span><\/summary>\n
Was muss ich beweisen, wenn ich eine Erkl\u00e4rung verlange?+<\/span><\/summary>\n
Kann ich die kostenlose Selbstauskunft weiterhin jederzeit verlangen?+<\/span><\/summary>\n
Was \u00e4ndert sich ab dem 20. November 2026?+<\/span><\/summary>\n
Darf sich die SCHUFA auf ihr Gesch\u00e4ftsgeheimnis berufen?+<\/span><\/summary>\n
Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n
\n