{"id":71606,"date":"2026-10-22T16:06:48","date_gmt":"2026-10-22T14:06:48","guid":{"rendered":"\/?p=71606"},"modified":"2026-10-22T16:06:48","modified_gmt":"2026-10-22T14:06:48","slug":"bverfg-instagram-reel-neutralitaetsgebot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/bverfg-instagram-reel-neutralitaetsgebot\/","title":{"rendered":"BVerfG stoppt Ministeriums-Reel: Wo amtliche Kommunikation auf Instagram endet"},"content":{"rendered":"

\"SmartphoneDas Bundesverfassungsgericht hat dem Bundeswirtschaftsministerium aufgegeben, ein Instagram-Video der Ministerin vorl\u00e4ufig zu entfernen, in dem sie eine Partei scharf angreift. Der Beschluss vom 14. Oktober 2026 zeigt, wie eng die Grenzen f\u00fcr amtliche Kommunikation in sozialen Netzwerken sind und warum ein Ministeriumskanal rechtlich etwas anderes ist als der private Account einer Politikerin.<\/em><\/p>\n

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2026 (Az. 2 BvE 5\/26<\/a>) einem Eilantrag der Partei DIE LINKE gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche stattgegeben. Das Ministerium muss ein am 24. September 2026 auf seinem Instagram-Profil ver\u00f6ffentlichtes Video bis zur Entscheidung in der Hauptsache, l\u00e4ngstens f\u00fcr sechs Monate, entfernen. Die Entscheidung fiel mit 6:2 Stimmen.<\/p>\n

F\u00fcr die Praxis ist der Beschluss aus zwei Gr\u00fcnden interessant. Er best\u00e4tigt, dass Social-Media-Kan\u00e4le von Ministerien und Beh\u00f6rden denselben strengen Regeln unterliegen wie Pressemitteilungen oder die Website eines Ministeriums. Und er macht deutlich, dass das Gericht gerade die Reichweite und die dauernde Abrufbarkeit digitaler Kan\u00e4le als besonderes Gewicht ansieht.<\/p>\n