{"id":71556,"date":"2026-10-20T00:18:55","date_gmt":"2026-10-19T22:18:55","guid":{"rendered":"\/?p=71556"},"modified":"2026-10-20T00:22:37","modified_gmt":"2026-10-19T22:22:37","slug":"hoeflich-bis-zum-postskriptum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kurioses-und-interessantes\/hoeflich-bis-zum-postskriptum\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: H\u00f6flich bis zum Postskriptum \u2013 wenn die KI-Antwort ein eigenes Nachwort bekommt"},"content":{"rendered":"
Was der Absender tats\u00e4chlich denkt, steht erst im Postskriptum.<\/em><\/p>\n Dass Gegner auf anwaltliche Schreiben mit Texten antworten, die eine KI formuliert hat, geh\u00f6rt inzwischen zum Kanzleialltag. Man erkennt sie an der gleichm\u00e4\u00dfigen Gliederung, an Vorbehalten in fast jedem Absatz und an einem Katalog h\u00f6flicher Gegenfragen.<\/p>\n \u00dcber Unterlagen, mit denen Mandanten per ChatGPT \u201evorgearbeitet\u201c hatten<\/a>, haben wir bereits berichtet. Neu war f\u00fcr uns allerdings, dass jemand die Antwort der KI offenbar f\u00fcr zu h\u00f6flich hielt und deshalb selbst noch etwas darunterschrieb.<\/p>\n Ein Online-Portal hatte ein Produkt getestet, das ihm der Hersteller kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt hatte; \u00fcber eine Affiliate-Partnerschaft verdient das Portal an jedem Kauf mit, der \u00fcber die Links im Test zustande kommt. In den Kaufboxen hie\u00df es, das Produkt sei in seiner Klasse das beste.<\/p>\n Im Auftrag eines Wettbewerbers haben wir das Portal auf die fehlende Vergleichsgrundlage und die aus unserer Sicht unzureichende Kennzeichnung des Tests als Werbung hingewiesen, und zwar ausdr\u00fccklich ohne Abmahnung, ohne Kostenforderung und ohne die Forderung nach einer Unterlassungserkl\u00e4rung.<\/p>\n Die Stellungnahme kam wenige Tage sp\u00e4ter, gegliedert in vier r\u00f6misch nummerierte Abschnitte. Die Hervorhebung sei inzwischen auf das eigene Testfeld beschr\u00e4nkt und mit einer Vergleichsseite verlinkt, Testger\u00e4t und Partnerschaft seien im Beitrag offengelegt. Wir m\u00f6chten im Gegenzug die Entscheidungen \u00fcbersenden, auf die wir uns bezogen hatten, unser Verkehrsverst\u00e4ndnis darlegen und best\u00e4tigen, dass die Angelegenheit erledigt sei, und das alles ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Pr\u00e4judiz.<\/p>\n Beim Lesen f\u00e4llt auf, dass der Hauptteil noch ganz korrekt festh\u00e4lt, unser Schreiben sei ausdr\u00fccklich keine Abmahnung, w\u00e4hrend im Postskriptum dann von Abmahnungen die Rede ist. Beide Teile d\u00fcrften kaum von derselben Hand stammen. Offenbar ist man inzwischen so weit, solche E-Mails vollst\u00e4ndig von einer KI schreiben zu lassen, h\u00e4lt das Ergebnis dann aber f\u00fcr zu brav und erg\u00e4nzt die eigentliche Botschaft von Hand.<\/p>\n In der Sache hilft die gewandte Antwort wenig. Eine Anpassung der Werbung ohne strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung beseitigt nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr nicht, und die erbetene Best\u00e4tigung, die Sache sei erledigt, w\u00e4re im Ergebnis ein Verzicht. Die Stellungnahme r\u00e4umt au\u00dferdem selbst ein, dass die Vergleichswerte auf unterschiedlichen Messwegen und Betriebsbedingungen beruhen, was die behauptete Spitzenstellung im eigenen Testfeld nicht gerade st\u00fctzt.<\/p>\n Wer eine Abmahnung erh\u00e4lt, kann sich von einer KI durchaus beim Ordnen der eigenen Argumente helfen lassen. Ein Sprachmodell schreibt allerdings im Sinne dessen, der es bedient, und pr\u00fcft nicht, ob der Vorwurf zutrifft. Das fertige Schreiben sollte man vor dem Absenden deshalb vollst\u00e4ndig lesen, einschlie\u00dflich dessen, was man selbst noch daruntersetzt. Wie wir bei Abmahnungen vorgehen, beschreiben wir auf unserer Seite zu Abmahnungen und einstweiligen Verf\u00fcgungen<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Ein Testportal beantwortet unser Schreiben mit einer tadellos gegliederten Stellungnahme, die erkennbar ein Sprachmodell verfasst hat. Was der Absender tats\u00e4chlich denkt, steht erst im Postskriptum.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":71559,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"KI-Antwort Abmahnung","_yoast_wpseo_title":"H\u00f6flich bis zum PS: KI-Antwort mit eigenem Nachwort %%sep%% %%sitename%%","_yoast_wpseo_metadesc":"Ein Testportal beantwortet unser Schreiben per KI, perfekt gegliedert. 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Ein Testportal beantwortet unser Schreiben mit einer tadellos gegliederten Stellungnahme, die erkennbar ein Sprachmodell verfasst hat. <\/em><\/p>\nDer Anlass: ein Produkttest mit Provision<\/h2>\n
Die Antwort: vier Abschnitte und viele Vorbehalte<\/h2>\n
Das Postskriptum<\/h2>\n

\nUnter der letzten Vorbehaltsformel wechselt das Schreiben in eine andere Schrift, kursiv und ohne jede Gliederung. Wir m\u00f6chten doch einmal nachfragen, was man sich von dieser Aktion eigentlich erhoffe, zus\u00e4tzliche Bestellungen bringe das jedenfalls nicht. Die Zeit solle man besser ins Marketing stecken als in Abmahnungen, der eigene Webauftritt scheine ohnehin im Jahr 2010 stehen geblieben zu sein, Tipps gebe es gern. Das sei nur seine eigene Meinung als langj\u00e4hriger Marketing-Spezialist, versehen mit einem zwinkernden Smiley.<\/p>\nWas davon rechtlich bleibt<\/h2>\n