{"id":71432,"date":"2026-10-17T05:21:51","date_gmt":"2026-10-17T03:21:51","guid":{"rendered":"\/?p=71432"},"modified":"2026-10-17T05:21:51","modified_gmt":"2026-10-17T03:21:51","slug":"gewaehrleistung-hersteller-verweisen-lg-ingolstadt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/gewaehrleistung-hersteller-verweisen-lg-ingolstadt\/","title":{"rendered":"LG Ingolstadt: H\u00e4ndler d\u00fcrfen Kunden bei Gew\u00e4hrleistung nicht an den Hersteller verweisen"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-71433 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/gewaehrleistung-hersteller-verweisen-lg-ingolstadt-620x326-1.png\" alt=\"Illustration einer K\u00fchl-Gefrierkombination mit Alarmanzeige und durchgestrichener Kundenservice-Mail, Headline \u201eMangel? Der H\u00e4ndler haftet.\u201c und roter Stempel \u201eVerweis unzul\u00e4ssig \u00b7 LG Ingolstadt 1 HK O 1352\/25\u201c\" width=\"494\" height=\"260\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/gewaehrleistung-hersteller-verweisen-lg-ingolstadt-620x326-1.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/gewaehrleistung-hersteller-verweisen-lg-ingolstadt-620x326-1-354x186.png 354w\" sizes=\"(max-width: 494px) 100vw, 494px\" \/>Eine einzige Service-E-Mail reicht: Das Landgericht Ingolstadt hat der Betreiberin des MediaMarkt-Onlineshops untersagt, Kunden mit Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen an den Hersteller zu verweisen. F\u00fcr Online-H\u00e4ndler, Marktplatzverk\u00e4ufer und Hersteller mit eigenem Shop ist das Urteil ein Anlass, die Textbausteine im Kundenservice zu pr\u00fcfen. Seit dem 31. Juli 2026 gelten bei Reklamationen au\u00dferdem neue Informationspflichten.<\/em><\/p>\n<p>Ein Kunde kaufte am 4. Februar 2024 \u00fcber mediamarkt.de eine K\u00fchl-Gefrierkombination f\u00fcr 899,99 \u20ac. Rund 16 Monate sp\u00e4ter meldete er per E-Mail einen Defekt: Der Alarmton des Ger\u00e4ts ert\u00f6nte auch bei geschlossener T\u00fcr und lie\u00df sich nicht abschalten. Die Antwort des Kundenservice vom 30. Juni 2025 enthielt den Satz: \u201eUm ihre Garantie-\/Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend zu machen, wenden sie sich bitte direkt an den Hersteller.\u201c Eine weitere E-Mail vom 8. Juli 2025 verwies wegen einer \u201ekostenpflichtigen Reparatur\u201c erneut an den Hersteller, weil die Garantie abgelaufen sei.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer war Mitarbeiter des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und hatte privat gekauft. Der vzbv mahnte die MMS E-Commerce GmbH, die den Onlineshop betreibt, am 15. Juli 2025 ab. Eine Unterlassungserkl\u00e4rung blieb aus. Mit Endurteil vom 24. Juli 2026 hat das Landgericht Ingolstadt der Klage in vollem Umfang stattgegeben (LG Ingolstadt, Urteil vom 24. Juli 2026, Az. <a href=\"https:\/\/www.vzbv.de\/sites\/default\/files\/2026-10\/MediaMarktGewaehrleistungUrteilLGIngolstadt.pdf\">1 HK O 1352\/25<\/a>). Der vzbv hat die Entscheidung am 8. Oktober 2026 <a href=\"https:\/\/www.vzbv.de\/urteile\/gewaehrleistung-mediamarkt-darf-kunde-nicht-hersteller-verweisen\">ver\u00f6ffentlicht<\/a>. Ob das Urteil rechtskr\u00e4ftig ist, l\u00e4sst sich der Ver\u00f6ffentlichung nicht entnehmen. Die Berufung zum Oberlandesgericht M\u00fcnchen ist statthaft.<\/p>\n<p>Die Kernpunkte des Urteils:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Irref\u00fchrung \u00fcber Verbraucherrechte:<\/strong> Der Verweis an den Hersteller erweckt den Eindruck, der H\u00e4ndler sei f\u00fcr M\u00e4ngel nicht zust\u00e4ndig. Das verst\u00f6\u00dft gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 7 UWG<\/a>.<\/li>\n<li><strong>Ein Einzelfall gen\u00fcgt:<\/strong> Ein systematisches Vorgehen ist nicht erforderlich. Das Gericht st\u00fctzt sich auf die Rechtsprechung des EuGH.<\/li>\n<li><strong>Vorwissen des Kunden ist unerheblich:<\/strong> Dass der Empf\u00e4nger Jurist beim vzbv war und sich nicht abschrecken lie\u00df, \u00e4ndert nichts.<\/li>\n<li><strong>Folgen:<\/strong> Unterlassung bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 \u20ac f\u00fcr jeden Versto\u00df, Abmahnpauschale von 350 \u20ac, Streitwert 15.000 \u20ac.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Was hat das LG Ingolstadt genau verboten?<\/h2>\n<p>Die Beklagte darf Verbrauchern, die wegen eines Mangels an einem \u00fcber mediamarkt.de gekauften Produkt Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend machen, nicht mehr mitteilen oder mitteilen lassen, sie sollten sich daf\u00fcr direkt an den Hersteller wenden. Das Verbot kn\u00fcpft an die konkrete Verletzungsform an, also an den E-Mail-Verkehr aus dem Verfahren. Es erfasst nach den Grunds\u00e4tzen der Kerntheorie aber auch im Kern gleichartige Formulierungen. Wer den Satz nur umformuliert, bewegt sich deshalb weiter im Bereich des Verbots.<\/p>\n<p>Die 1. Kammer f\u00fcr Handelssachen hat das Verbot auf Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche beschr\u00e4nkt. Der blo\u00dfe Hinweis auf eine freiwillige Herstellergarantie bleibt zul\u00e4ssig. Der vzbv hatte die Formulierung \u201eGarantie-\/Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche\u201c nur aufgegriffen, weil die Beklagte sie selbst verwendet hatte. Ein Teilunterliegen des Verbands sah das Gericht darin nicht. Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits \u00fcbernehmen und die Abmahnpauschale nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UKlaG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UKlaG: Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften\">\u00a7 5 UKlaG<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\">\u00a7 13 Abs. 3 UWG<\/a> erstatten.<\/p>\n<h2>Warum ist der Verweis an den Hersteller irref\u00fchrend?<\/h2>\n<p>Weil er die Rechtslage falsch darstellt. F\u00fcr Sachm\u00e4ngel haftet nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/437.html\">\u00a7 437 BGB<\/a> der Verk\u00e4ufer als Vertragspartner. Der K\u00e4ufer kann von ihm Nacherf\u00fcllung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/439.html\">\u00a7 439 BGB<\/a> verlangen, also Reparatur oder Ersatzlieferung, und unter weiteren Voraussetzungen zur\u00fccktreten, mindern oder Schadensersatz fordern. Der Hersteller ist nicht Vertragspartner des K\u00e4ufers. Er haftet ihm gegen\u00fcber nur, wenn er freiwillig eine Garantie nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/443.html\">\u00a7 443 BGB<\/a> \u00fcbernommen hat. Die Garantie tritt neben die gesetzlichen Rechte, sie ersetzt sie nicht.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\">\u00a7 5 Abs. 2 Nr. 7 UWG<\/a> nennt die Rechte des Verbrauchers, \u201einsbesondere solche auf Grund von Garantieversprechen oder Gew\u00e4hrleistungsrechte bei Leistungsst\u00f6rungen\u201c, ausdr\u00fccklich als Bezugspunkt einer Irref\u00fchrung. Das Gericht hat den Satz aus der E-Mail im Zusammenhang mit der vorangegangenen Reklamation gelesen. Ein durchschnittlich informierter Verbraucher verstehe ihn so, dass den H\u00e4ndler weder aus Garantie noch aus Gew\u00e4hrleistung eine eigene Einstandspflicht trifft. Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass der H\u00e4ndler seine Haftung anerkennt und nur die Abwicklung \u00fcber den Hersteller organisieren wollte, fand die Kammer im Wortlaut nicht. Auch das ge\u00e4u\u00dferte Bedauern \u00fcber den Defekt gen\u00fcgte daf\u00fcr nicht. Die eigene Einstandspflicht kam erst in einer sp\u00e4teren E-Mail vom 3. Juli 2025 zur Sprache.<\/p>\n<p>Entscheidend ist die Abgrenzung zur blo\u00dfen Rechtsansicht. Ein Unternehmen darf im Streit um Anspr\u00fcche seine Rechtsauffassung vertreten, auch wenn sie sich sp\u00e4ter als falsch erweist. Das gilt aber nur, wenn der Kunde erkennen kann, dass es sich um eine Meinung handelt. Die Service-E-Mail enthielt keinen solchen Vorbehalt. Sie stellte die Rechtslage als feststehend dar und war damit eine zur T\u00e4uschung geeignete Angabe.<\/p>\n<p>Dass die Kommunikation erst nach dem Kauf stattfand, sch\u00fctzt nicht. Auch ein Verhalten nach Vertragsschluss ist eine gesch\u00e4ftliche Handlung im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/2.html\">\u00a7 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG<\/a>, wenn es mit der Durchf\u00fchrung des Vertrags objektiv zusammenh\u00e4ngt. Die E-Mail war geeignet zu beeinflussen, gegen\u00fcber wem der Kunde seine Rechte geltend macht. Das reicht aus.<\/p>\n<h2>Reicht wirklich eine einzige E-Mail?<\/h2>\n<p>Ja. Nach Auffassung der Kammer setzt eine Irref\u00fchrung zur Anspruchsabwehr weder ein systematisches Vorgehen noch subjektive Elemente, eine gewisse H\u00e4ufigkeit oder eine Mindestzahl betroffener Kunden voraus. Das Gericht verweist auf das Urteil des EuGH vom 16. April 2015 (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-388\/13\">C-388\/13<\/a>, UPC Magyarorsz\u00e1g). Danach kann schon eine einzelne falsche Auskunft gegen\u00fcber einem einzigen Verbraucher eine unlautere Gesch\u00e4ftspraxis sein.<\/p>\n<p>Die Beklagte hatte von einem \u201eoffenkundig atypischen individuellen Geschehensablauf\u201c und von einem Versehen eines Servicemitarbeiters gesprochen. Damit drang sie nicht durch. F\u00fcr die Wiederholungsgefahr gen\u00fcgt die bereits begangene Verletzung. F\u00fcr Fehler seiner Mitarbeiter haftet der Unternehmer nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\">\u00a7 8 Abs. 2 UWG<\/a> ohnehin wie f\u00fcr eigenes Handeln.<\/p>\n<p>Unerheblich ist auch, dass sich der Kunde nicht beirren lie\u00df und seine Anspr\u00fcche weiter gegen\u00fcber dem H\u00e4ndler verfolgte. Es kommt darauf an, ob die Angabe geeignet ist, Verbraucher von der Geltendmachung ihrer Rechte beim richtigen Anspruchsgegner abzuhalten.<\/p>\n<h2>Spielt es eine Rolle, dass der Kunde Jurist war?<\/h2>\n<p>Nein. Die Beklagte hatte argumentiert, der Empf\u00e4nger sei ein im Verbraucherrecht erfahrener Mitarbeiter des vzbv und kenne den Unterschied zwischen Gew\u00e4hrleistung und Garantie. Die Kammer hat offengelassen, ob bei individueller Kommunikation ein anderer Ma\u00dfstab als der des Durchschnittsverbrauchers gelten kann. Das k\u00e4me allenfalls in Betracht, wenn der Servicemitarbeiter das besondere Vorwissen erkennen konnte. Dazu hatte die Beklagte nichts Konkretes vorgetragen, und aus der Reklamation des Kunden ergab sich daf\u00fcr nichts.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Praxis hei\u00dft das: Wer Standardantworten verschickt, muss sie am Durchschnittsverbraucher ausrichten. Auf die Ausbildung des Empf\u00e4ngers kann sich niemand verlassen.<\/p>\n<h2>Welche Pflichten gelten seit dem 31. Juli 2026 bei Reklamationen?<\/h2>\n<p>Das Kaufrecht ist im Sommer erneut ge\u00e4ndert worden, und zwar durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024\/1799 zur F\u00f6rderung der Reparatur von Waren vom 16. Juli 2026 (<a href=\"https:\/\/www.recht.bund.de\/bgbl\/1\/2026\/212\/VO.html\">BGBl. 2026 I Nr. 212<\/a>). F\u00fcr Kaufvertr\u00e4ge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden, gilt nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/229.html\" title=\"Art. 229 EGBGB: Weitere &Uuml;berleitungsvorschriften\">Art. 229<\/a> \u00a7 72 EGBGB das neue Recht. F\u00fcr den Kundenservice im Verbrauchergesch\u00e4ft sind drei Punkte wichtig:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Informationspflicht vor der Nacherf\u00fcllung:<\/strong> Nach dem neuen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/475.html\">\u00a7 475 Abs. 4 BGB<\/a> muss der Unternehmer den Verbraucher informieren, bevor er die Nacherf\u00fcllung durchf\u00fchrt. Mitzuteilen sind das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung und der Umstand, dass sich die Verj\u00e4hrungsfrist bei einer Reparatur einmalig um zw\u00f6lf Monate verl\u00e4ngert.<\/li>\n<li><strong>Zw\u00f6lf Monate mehr nach Reparatur:<\/strong> Wird durch Nachbesserung nacherf\u00fcllt, verl\u00e4ngert sich die urspr\u00fcngliche Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/475e.html\">\u00a7 475e Abs. 5 BGB<\/a> einmalig um zw\u00f6lf Monate.<\/li>\n<li><strong>Angemessene Frist:<\/strong> Die Nacherf\u00fcllung muss nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/475.html\" title=\"&sect; 475 BGB: Anwendbare Vorschriften\">\u00a7 475 Abs. 6 BGB<\/a> innerhalb einer angemessenen Frist ab der M\u00e4ngelanzeige und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten f\u00fcr den Verbraucher erfolgen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Neu ist au\u00dferdem eine Reparaturpflicht des Herstellers nach den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/479a.html\" title=\"&sect; 479a BGB: Anwendungsbereich\">\u00a7\u00a7 479a ff. BGB<\/a>. Sie betrifft bestimmte Produktgruppen aus Anhang II der Richtlinie, etwa K\u00fchlger\u00e4te, Waschmaschinen, Geschirrsp\u00fcler oder Smartphones, und greift erst, wenn dem Verbraucher keine M\u00e4ngelrechte gegen den Verk\u00e4ufer mehr zustehen. Hat der Hersteller seinen Sitz au\u00dferhalb der EU, treffen die Pflichten nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/479f.html\" title=\"&sect; 479f BGB: Hersteller mit Sitz au&szlig;erhalb der Europ&auml;ischen Union\">\u00a7 479f BGB<\/a> seinen Beauftragten in der EU, ersatzweise den Importeur und zuletzt den Vertreiber. Der Weg zum Hersteller erg\u00e4nzt die Gew\u00e4hrleistung also, er ersetzt sie nicht.<\/p>\n<p>Ein Textbaustein \u201eWenden Sie sich an den Hersteller\u201c ist nach neuem Recht deshalb doppelt problematisch. Er stellt die Haftung falsch dar und l\u00e4sst die nun vorgeschriebenen Informationen weg. Ob Gerichte einen Versto\u00df gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/475.html\" title=\"&sect; 475 BGB: Anwendbare Vorschriften\">\u00a7 475 Abs. 4 BGB<\/a> auch als Rechtsbruch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\">\u00a7 3a UWG<\/a> oder als Vorenthalten wesentlicher Informationen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5a.html\">\u00a7 5a UWG<\/a> werten, ist noch nicht entschieden. Mit Abmahnungen sollten H\u00e4ndler rechnen.<\/p>\n<h2>Was bedeutet das Urteil f\u00fcr Online-H\u00e4ndler, Marktplatzverk\u00e4ufer und Hersteller?<\/h2>\n<p>Es betrifft jeden, der an Verbraucher verkauft, vom gro\u00dfen Elektronikh\u00e4ndler bis zum kleinen Onlineshop. Besonders gef\u00e4hrdet sind Unternehmen, die ihren Service an Dienstleister ausgelagert haben oder mit vorgefertigten Textbausteinen arbeiten. Unsere Empfehlungen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Textbausteine pr\u00fcfen:<\/strong> S\u00e4tze wie \u201eBitte wenden Sie sich an den Hersteller\u201c oder \u201eF\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung ist der Hersteller zust\u00e4ndig\u201c sollten gestrichen werden, soweit es um M\u00e4ngelrechte geht.<\/li>\n<li><strong>Herstellerservice nur als Zusatzangebot:<\/strong> Ein Hinweis auf den Vor-Ort-Service des Herstellers bleibt m\u00f6glich, wenn klar ist, dass der H\u00e4ndler weiter haftet. Etwa so: \u201eIhre gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte bestehen uns gegen\u00fcber. Wenn Sie m\u00f6chten, k\u00f6nnen Sie zus\u00e4tzlich den Reparaturservice des Herstellers nutzen. Das ist freiwillig.\u201c<\/li>\n<li><strong>Garantie und Gew\u00e4hrleistung sauber trennen:<\/strong> Wer auf eine Herstellergarantie hinweist, sollte klarstellen, dass sie die gesetzlichen Rechte nicht einschr\u00e4nkt. Zu den Informationspflichten \u00fcber Herstellergarantien hat sich der EuGH bereits ge\u00e4u\u00dfert (dazu unser Beitrag <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/eugh-onlinehaendler-muessen-ueber-herstellergarantie-informieren\/\">\u201eEuGH: Onlineh\u00e4ndler m\u00fcssen \u00fcber Herstellergarantie informieren\u201c<\/a>).<\/li>\n<li><strong>Neue Pflichtinformationen einbauen:<\/strong> F\u00fcr Vertr\u00e4ge ab dem 31. Juli 2026 geh\u00f6ren der Hinweis auf das Wahlrecht und auf die Verl\u00e4ngerung um zw\u00f6lf Monate bei Reparatur in die Antwort auf die Reklamation, bevor die Nacherf\u00fcllung beginnt.<\/li>\n<li><strong>Eigene Rechtsposition als solche kennzeichnen:<\/strong> Wer meint, ein Mangel liege nicht vor oder sei erst nach der \u00dcbergabe entstanden, darf das sagen. Nach Ablauf der einj\u00e4hrigen Vermutung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/477.html\">\u00a7 477 BGB<\/a> muss grunds\u00e4tzlich der K\u00e4ufer beweisen, dass der Mangel schon bei \u00dcbergabe vorhanden war. Die Antwort sollte dann als eigene Einsch\u00e4tzung formuliert sein und die Zust\u00e4ndigkeit des H\u00e4ndlers nicht bestreiten.<\/li>\n<li><strong>Mitarbeiter und Dienstleister schulen:<\/strong> F\u00fcr Fehler im Service haftet das Unternehmen. Schulungen und regelm\u00e4\u00dfige Stichproben im Ticketsystem sind g\u00fcnstiger als ein Ordnungsmittelverfahren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr Marktplatzverk\u00e4ufer gilt nichts anderes. Auf Amazon, eBay oder Temu ist in der Regel der jeweilige H\u00e4ndler Vertragspartner des K\u00e4ufers und damit Schuldner der Gew\u00e4hrleistung. Das betrifft auch Hersteller und H\u00e4ndler aus China und anderen Staaten au\u00dferhalb der EU, die direkt an deutsche Verbraucher verkaufen. F\u00fcr unlauteren Wettbewerb gilt nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/Rom-II-VO\/6.html\" title=\"Art. 6 Rom-II-VO: Unlauterer Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschr&auml;nkendes Verhalten\">Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO<\/a> grunds\u00e4tzlich das Recht des Marktes, auf dem die Verbraucher angesprochen werden. Ein Verweis auf die Fabrik oder den Markeninhaber im Ausland ist deshalb ebenso riskant wie der Verweis an den Hersteller im Ingolst\u00e4dter Fall.<\/p>\n<p>Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte die Frist ernst nehmen, die vorformulierte Unterlassungserkl\u00e4rung aber nicht ungepr\u00fcft unterschreiben. Sie ist oft weiter gefasst als n\u00f6tig und kann bei jedem k\u00fcnftigen Fehler im Service eine Vertragsstrafe ausl\u00f6sen. H\u00e4ufig ist eine eigene, auf die konkrete Verletzungsform beschr\u00e4nkte Erkl\u00e4rung der bessere Weg.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; padding: 36px 40px 28px; margin: 0 0 48px;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 14px;\">H\u00e4ufige Fragen zur Gew\u00e4hrleistung und zum Verweis an den Hersteller<\/h2>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Darf ein H\u00e4ndler Kunden bei einem Mangel an den Hersteller verweisen?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nicht, wenn dadurch der Eindruck entsteht, der H\u00e4ndler sei f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung nicht zust\u00e4ndig. Das LG Ingolstadt hat einen solchen Verweis als Irref\u00fchrung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 2 Nr. 7 UWG<\/a> untersagt (Urteil vom 24. Juli 2026, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20HK%20O%201352\/25\" title=\"LG Ingolstadt, 24.07.2026 - 1 HKO 1352\/25: Gew&auml;hrleistung: MediaMarkt darf Kunde nicht an Herst...\">1 HK O 1352\/25<\/a>). Zul\u00e4ssig bleibt es, den Herstellerservice als freiwillige Zusatzoption anzubieten, wenn klar ist, dass die gesetzlichen Rechte gegen\u00fcber dem H\u00e4ndler bestehen bleiben.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Was ist der Unterschied zwischen Gew\u00e4hrleistung und Garantie?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Die Gew\u00e4hrleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich gegen den Verk\u00e4ufer. Sie umfasst M\u00e4ngel, die bei \u00dcbergabe vorhanden waren, und verj\u00e4hrt beim Kauf beweglicher Sachen grunds\u00e4tzlich nach zwei Jahren. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, meist des Herstellers, nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/443.html\" title=\"&sect; 443 BGB: Garantie\">\u00a7 443 BGB<\/a>. Sie kommt zu den gesetzlichen Rechten hinzu und schr\u00e4nkt sie nicht ein.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Reicht schon ein einzelner Fall f\u00fcr eine Abmahnung?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Ja. Nach dem LG Ingolstadt und dem EuGH (Urteil vom 16. April 2015, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-388\/13\" title=\"C-388\/13 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-388\/13<\/a>) gen\u00fcgt eine einzelne falsche Auskunft gegen\u00fcber einem Verbraucher. Ein systematisches Vorgehen oder Vorsatz ist nicht erforderlich. Die Wiederholungsgefahr folgt aus dem Versto\u00df selbst und l\u00e4sst sich in der Regel nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung ausr\u00e4umen.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Wor\u00fcber muss ein H\u00e4ndler seit dem 31. Juli 2026 bei einer Reklamation informieren?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Bei Verbraucherk\u00e4ufen, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, muss der H\u00e4ndler vor der Nacherf\u00fcllung auf das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung hinweisen. Er muss au\u00dferdem mitteilen, dass sich die Verj\u00e4hrungsfrist bei einer Reparatur einmalig um zw\u00f6lf Monate verl\u00e4ngert (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/475.html\" title=\"&sect; 475 BGB: Anwendbare Vorschriften\">\u00a7 475 Abs. 4<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/475e.html\" title=\"&sect; 475e BGB: Sonderbestimmungen f&uuml;r die Verj&auml;hrung\">\u00a7 475e Abs. 5 BGB<\/a>).<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Gilt das auch f\u00fcr H\u00e4ndler aus China, die \u00fcber Amazon nach Deutschland verkaufen?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Ja. Wer als Verk\u00e4ufer an deutsche Verbraucher verkauft, ist ihr Vertragspartner und schuldet die Gew\u00e4hrleistung, auch auf einem Marktplatz. F\u00fcr das Lauterkeitsrecht gilt grunds\u00e4tzlich das Recht des Marktes, auf dem die Kunden angesprochen werden. Ein Verweis an die Fabrik oder den Hersteller kann daher auch bei ausl\u00e4ndischen H\u00e4ndlern abgemahnt werden.<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<div style=\"background: #0A2C52; padding: 32px 36px; margin: 0 0 48px;\">\n<p style=\"color: #ffffff; font-weight: bold; font-size: 1.25em; margin: 0 0 12px;\">Haben Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Kundenkommunikation erhalten oder m\u00f6chten Sie Ihre Service-Vorlagen absichern?<\/p>\n<p style=\"color: #d7e3f4; margin: 0 0 24px;\">Wir pr\u00fcfen Abmahnungen und Unterlassungserkl\u00e4rungen und \u00fcberarbeiten Ihre Textbausteine f\u00fcr Reklamationen nach der seit dem 31. Juli 2026 geltenden Rechtslage. Eine erste Einsch\u00e4tzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.<\/p>\n<p><a style=\"display: inline-block; background: #FFFFFF; color: #0a2c52; font-weight: bold; padding: 14px 28px; text-decoration: none;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/eugh-onlinehaendler-muessen-ueber-herstellergarantie-informieren\/\">EuGH: Onlineh\u00e4ndler m\u00fcssen \u00fcber Herstellergarantie informieren<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/vertragsrecht\/neues-kaufrecht\/\">Neues Kaufrecht seit 1. Januar 2022<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/verbraucherschutz-neue-informationspflichten-fuer-online-haendler\/\">UWG-Novelle: Neue Informationspflichten f\u00fcr Online-H\u00e4ndler<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/ordnungsgeld-amazon-uvp-lg-heilbronn\/\">LHR-Praxisfall: Ordnungsgeld trotz Amazon-Automatik<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-produktsicherheit\/\">LHR-Praxisfall: Wenn Amazon seri\u00f6sen H\u00e4ndlern das Leben schwer macht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/abmahnung-kosten\/\">Abmahnung: Wann man trotz berechtigter Forderung auf den Kosten sitzen bleibt<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LG Ingolstadt, Urteil vom 24. Juli 2026 (1 HK O 1352\/25): Wer Kunden mit M\u00e4ngelr\u00fcgen an den Hersteller verweist, t\u00e4uscht \u00fcber Verbraucherrechte. Schon eine E-Mail gen\u00fcgt. Was H\u00e4ndler jetzt \u00e4ndern sollten.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":71433,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"Gew\u00e4hrleistung Hersteller verweisen","_yoast_wpseo_title":"Gew\u00e4hrleistung: H\u00e4ndler darf nicht an Hersteller verweisen %%sep%% %%sitename%%","_yoast_wpseo_metadesc":"LG Ingolstadt (1 HK O 1352\/25): Wer Kunden bei M\u00e4ngeln an den Hersteller verweist, handelt irref\u00fchrend. 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