{"id":71386,"date":"2026-10-28T04:42:49","date_gmt":"2026-10-28T02:42:49","guid":{"rendered":"\/?p=71386"},"modified":"2026-10-28T04:43:19","modified_gmt":"2026-10-28T02:43:19","slug":"37a-bdsg-scoring-creditreform-selbstaendige","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/datenschutzrecht\/37a-bdsg-scoring-creditreform-selbstaendige\/","title":{"rendered":"\u00a7 37a BDSG ab 20.11.2026: Was Selbst\u00e4ndige von Creditreform verlangen k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"
Wer als Selbst\u00e4ndiger einen schlechten Creditreform-Bonit\u00e4tsindex hat, kennt die Folgen: Der Leasingvertrag f\u00fcr das Firmenfahrzeug wird abgelehnt, der Lieferant verlangt Vorkasse, die Bank fordert zus\u00e4tzliche Sicherheiten. Warum der Index so ausf\u00e4llt, war bislang oft kaum zu erfahren. Auskunfteien beriefen sich auf ihr Gesch\u00e4ftsgeheimnis und teilten allenfalls die gespeicherten Daten mit, nicht deren Gewicht.<\/p>\n Das \u00e4ndert sich mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023\/2225, verk\u00fcndet im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 139<\/a>). Sein Artikel 3 \u00e4ndert das Bundesdatenschutzgesetz und schafft mit \u00a7 37a BDSG<\/a> eine neue, deutlich genauere Regelung des Scorings. Die wichtigsten Punkte:<\/p>\n \u00a7 37a BDSG<\/a> regelt, unter welchen Voraussetzungen Wahrscheinlichkeitswerte \u00fcber nat\u00fcrliche Personen erstellt und verwendet werden d\u00fcrfen. Erfasst sind zwei Konstellationen: Prognosen \u00fcber ein k\u00fcnftiges Verhalten f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber einen Vertrag, etwa durch eine Bank oder einen Leasinggeber, und die Bewertung der Zahlungsf\u00e4higkeit und Zahlungswilligkeit durch Auskunfteien unter Einbeziehung von Informationen \u00fcber Forderungen.<\/p>\n Rechtstechnisch nutzt der Gesetzgeber die \u00d6ffnungsklausel des Art. 22 DSGVO<\/a>. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hatte mit Urteil vom 7. Dezember 2023 (C-634\/21<\/a>) entschieden, dass bereits die Erstellung eines Scores eine automatisierte Entscheidung sein kann, wenn der Vertragspartner sich ma\u00dfgeblich danach richtet. Der alte \u00a7 31 BDSG<\/a> war seitdem in seiner Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht umstritten. \u00a7 37a BDSG<\/a> soll diese L\u00fccke schlie\u00dfen und verbindet die Erlaubnis zum Scoring mit klaren Grenzen und Rechten der Betroffenen. Den Wortlaut der Vorschrift in der Fassung der Ausschussempfehlung enth\u00e4lt die Beschlussempfehlung des Ausschusses (BT-Drs. 21\/5381)<\/a>.<\/p>\n Ja, soweit der Score eine nat\u00fcrliche Person betrifft. Bei Einzelunternehmen, eingetragenen Kaufleuten und Freiberuflern sind Unternehmen und Inhaber rechtlich dieselbe Person. Der Creditreform-Bonit\u00e4tsindex eines Einzelunternehmens ist deshalb ein Wahrscheinlichkeitswert \u00fcber eine nat\u00fcrliche Person, und \u00a7 37a BDSG<\/a> gilt unmittelbar.<\/p>\n Anders bei der GmbH, der UG oder der AG: Daten einer juristischen Person sind keine personenbezogenen Daten. F\u00fcr den Index der Gesellschaft selbst gilt \u00a7 37a BDSG<\/a> nicht. Gesellschaften st\u00fctzen sich weiterhin auf das Unternehmenspers\u00f6nlichkeitsrecht und \u00a7 824 BGB<\/a>, wenn die Bewertung auf falschen oder unvollst\u00e4ndigen Tatsachen beruht. Personenbezogene Daten von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und Gesellschaftern in der Firmenauskunft bleiben dagegen voll gesch\u00fctzt. Ob Gerichte die Wertungen des \u00a7 37a BDSG<\/a> auch bei Gesellschaften heranziehen, deren Bewertung erkennbar an die Personen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ankn\u00fcpft, ist offen.<\/p>\n Bei Personengesellschaften wie der GbR, der OHG oder der KG ist die Lage gemischt: Die Gesellschaft selbst ist nicht gesch\u00fctzt, die Daten der Gesellschafter schon.<\/p>\n Ein Wahrscheinlichkeitswert \u00fcber eine nat\u00fcrliche Person darf nach \u00a7 37a Abs. 2 BDSG<\/a> nur gebildet oder verwendet werden, wenn bestimmte Daten au\u00dfen vor bleiben. Ausgeschlossen sind:<\/p>\n Werte \u00fcber Minderj\u00e4hrige sind unzul\u00e4ssig. Die verwendeten Daten m\u00fcssen nach einem wissenschaftlich anerkannten statistischen Verfahren nachweislich erheblich sein, und der Wert darf nur zu diesem Zweck verarbeitet werden.<\/p>\n F\u00fcr Selbst\u00e4ndige ist vor allem das Verbot der Anschriftendaten wichtig. Scores, die das Wohnumfeld oder die Lage einer Adresse ber\u00fccksichtigen, belasten Unternehmer in bestimmten Stadtteilen oder l\u00e4ndlichen Regionen, ohne dass dies etwas \u00fcber die eigene Zahlungsmoral aussagt. Ob das Verbot auch die Gesch\u00e4ftsanschrift eines Einzelunternehmers erfasst, die zugleich seine Anschrift ist, wird sich in der Praxis zeigen. Der Wortlaut spricht daf\u00fcr.<\/p>\n Nach \u00a7 37a Abs. 3 BDSG<\/a> d\u00fcrfen bei der Bonit\u00e4tsbewertung nur f\u00e4llige, nicht bezahlte Forderungen ber\u00fccksichtigt werden, die eine der folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllen:<\/p>\n Der Katalog entspricht in der Sache dem bisherigen \u00a7 31 Abs. 2 BDSG<\/a>. Neu ist, dass der Gesetzgeber ihn auf die \u00d6ffnungsklausel des Art. 22 DSGVO<\/a> st\u00fctzt. Die Diskussion, ob \u00a7 31 BDSG<\/a> neben der DSGVO \u00fcberhaupt anwendbar war, sollte sich damit erledigen. F\u00fcr Betroffene hei\u00dft das: Fehlt eine dieser Voraussetzungen, etwa weil es nur eine Mahnung gab oder der Hinweis auf die Auskunftei fehlte, darf die Forderung den Score nicht verschlechtern.<\/p>\n Auf Antrag muss der Verantwortliche innerhalb der Frist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO<\/a>, in der Regel also binnen eines Monats, in klarer und einfacher Sprache mitteilen:<\/p>\n Die daf\u00fcr n\u00f6tigen Informationen muss die Auskunftei ein Jahr lang speichern. Den Algorithmus selbst muss sie nicht offenlegen. Das entspricht der Linie des EuGH, der schon f\u00fcr den allgemeinen Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO<\/a> eine nachvollziehbare Erl\u00e4uterung von Verfahren und Grunds\u00e4tzen verlangt, nicht aber die Herausgabe der Formel (Urteil vom 27. Februar 2025, C-203\/22<\/a>).<\/p>\n Gegen\u00fcber einer Bank oder einem Leasinggeber, der eine Entscheidung auf den Score st\u00fctzt, gibt \u00a7 37a Abs. 5 BDSG<\/a> ein weiteres Recht: Betroffene k\u00f6nnen die Entscheidung anfechten, ihren Standpunkt darlegen und eine \u00dcberpr\u00fcfung durch einen Menschen verlangen.<\/p>\n Der Bundesgerichtshof hat am 12. Mai 2026 (VI ZR 375\/24<\/a>) entschieden, dass sich die Einmeldung einer Forderung durch den Gl\u00e4ubiger an Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO<\/a> messen lassen muss und \u00a7 31 BDSG<\/a> daf\u00fcr nicht einschl\u00e4gig ist. Eine nicht titulierte Forderung, die der Schuldner vor der Einmeldung mit sachlichem Grund bestritten hat und die der Gl\u00e4ubiger nicht plausibel dargelegt hat, liefert keine belastbare Bonit\u00e4tsinformation. Daran \u00e4ndert \u00a7 37a BDSG<\/a> nichts. Die neue Vorschrift setzt eine Stufe sp\u00e4ter an: Sie regelt, welche Forderungen die Auskunftei bei der Berechnung des Werts ber\u00fccksichtigen darf. Beide Pr\u00fcfungen laufen nebeneinander.<\/p>\n Am 21. Oktober 2026 will der I. Zivilsenat des BGH in zwei Verfahren (I ZR 227\/25<\/a> und I ZR 230\/25<\/a>) \u00fcber den Umfang des Auskunftsanspruchs zum SCHUFA-Score nach Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO<\/a> entscheiden. Nach Berichten \u00fcber die m\u00fcndliche Verhandlung vom 18. Juni 2026 neigt der Senat dazu, den weitreichenden Anspruch, den das OLG Dresden zugesprochen hatte, nicht zu best\u00e4tigen (LTO<\/a>). F\u00fcr die Zeit ab dem 20. November 2026 verliert diese Frage an Gewicht, weil \u00a7 37a Abs. 4 BDSG<\/a> den Erkl\u00e4rungsanspruch f\u00fcr Scores \u00fcber nat\u00fcrliche Personen ausdr\u00fccklich regelt.<\/p>\n Offen bleibt, ob \u00a7 37a BDSG<\/a> in allen Teilen mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Eine ausdr\u00fcckliche \u00dcbergangsregel f\u00fcr bereits gespeicherte Daten enth\u00e4lt die Vorschrift nicht. F\u00fcr Berechnungen ab dem 20. November 2026 sind die neuen Grenzen aber zu beachten.<\/p>\n Die neuen Rechte helfen nur, wenn Sie sie aus\u00fcben. Wir empfehlen:<\/p>\n Entstehen durch eine fehlerhafte Bewertung konkrete Nachteile, kommen Anspr\u00fcche auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO<\/a> in Betracht, bei Gesellschaften nach \u00a7 824 BGB<\/a>.<\/p>\n Dr\u00fcckt eine falsche Creditreform-Auskunft Ihre Bonit\u00e4t?<\/p>\n Laden Sie Ihre Creditreform-Eigenauskunft in unseren kostenlosen Crefo-Check hoch. Sie sehen sofort, welche Eintr\u00e4ge angreifbar sind und ob die neuen Rechte aus \u00a7 37a BDSG<\/a> f\u00fcr Sie gelten.<\/p>\n Zum kostenlosen Crefo-Check<\/a><\/p>\n<\/div>\n Ab 20. November 2026 ersetzt \u00a7 37a BDSG den \u00a7 31 BDSG. Einzelunternehmer, e.K., Freiberufler und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer k\u00f6nnen von der Creditreform eine verst\u00e4ndliche Erkl\u00e4rung ihres Scores verlangen; Anschriftendaten d\u00fcrfen nicht mehr einflie\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":71482,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"\u00a7 37a BDSG","_yoast_wpseo_title":"\u00a7 37a BDSG: Neues Scoring-Recht f\u00fcr Selbst\u00e4ndige %%sep%% %%sitename%%","_yoast_wpseo_metadesc":"Ab 20.11.2026 gilt \u00a7 37a BDSG: Creditreform muss den Score erkl\u00e4ren, Anschriftendaten sind tabu. 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Am 20. November 2026 tritt \u00a7 37a BDSG<\/a> in Kraft und ersetzt den bisherigen \u00a7 31 BDSG<\/a>. F\u00fcr Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute, Freiberufler und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bringt die Vorschrift erstmals einen ausdr\u00fccklichen Anspruch darauf, dass eine Auskunftei wie die Creditreform den Score in klarer Sprache erkl\u00e4rt. Anschriftendaten d\u00fcrfen in den Wert nicht mehr einflie\u00dfen, offene Forderungen nur noch nach einem festen Katalog.<\/em><\/p>\n\n
Was regelt \u00a7 37a BDSG<\/a>?<\/h2>\n
Gilt das neue Scoring-Recht auch f\u00fcr Unternehmen?<\/h2>\n
Welche Daten d\u00fcrfen nicht mehr in den Score einflie\u00dfen?<\/h2>\n
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Welche offenen Forderungen darf die Auskunftei noch ber\u00fccksichtigen?<\/h2>\n
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Was muss die Creditreform k\u00fcnftig erkl\u00e4ren?<\/h2>\n
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Welche Rolle spielen die BGH-Urteile zur SCHUFA?<\/h2>\n
Was bedeutet das f\u00fcr Selbst\u00e4ndige und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer?<\/h2>\n
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H\u00e4ufige Fragen zu \u00a7 37a BDSG<\/a> und Creditreform<\/h2>\n
Ab wann gilt \u00a7 37a BDSG<\/a>?+<\/span><\/summary>\n
Gilt \u00a7 37a BDSG<\/a> auch f\u00fcr meine GmbH?+<\/span><\/summary>\n
Muss die Creditreform ihren Algorithmus offenlegen?+<\/span><\/summary>\n
Darf meine Adresse den Bonit\u00e4tsindex verschlechtern?+<\/span><\/summary>\n
D\u00fcrfen bestrittene Forderungen den Score belasten?+<\/span><\/summary>\n
Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n
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