{"id":71352,"date":"2026-10-13T17:20:16","date_gmt":"2026-10-13T15:20:16","guid":{"rendered":"\/?p=71352"},"modified":"2026-10-13T17:20:16","modified_gmt":"2026-10-13T15:20:16","slug":"google-ki-falschbehauptung-lg-aachen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/google-ki-falschbehauptung-lg-aachen\/","title":{"rendered":"LG Aachen: Google haftet f\u00fcr Falschbehauptungen seiner KI \u2013 was Betroffene jetzt tun k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"
F\u00fcr Betroffene ist das eine gute Nachricht: Bei KI-Antworten kann sich Google nicht auf die Rolle des neutralen Vermittlers zur\u00fcckziehen.<\/em><\/p>\n Am 28. August 2026 macht ein \u00e4rztlicher Kollege einen Professor f\u00fcr Neuroradiologie auf etwas aufmerksam, das dieser kaum glauben kann: Wer seinen Namen zusammen mit dem Wort \u201eFreistellung\u201c in die Google-Suche eingibt, erh\u00e4lt im \u201eKI-Modus\u201c eine ausf\u00fchrliche Antwort.<\/p>\n Der Arzt war Ende Juni 2026 tats\u00e4chlich aus seiner Klinik ausgeschieden. Die KI liefert daf\u00fcr eine Begr\u00fcndung gleich mit: Er habe auf einer Dienstreise seine Sekret\u00e4rin bedr\u00e4ngt, sei freigestellt und gek\u00fcndigt worden, vom Landgericht Aachen wegen sexueller N\u00f6tigung zu einer Bew\u00e4hrungsstrafe verurteilt worden und habe im Arbeitsgerichtsprozess eine sechsstellige Abfindung erhalten.<\/p>\n Nichts davon betrifft ihn. Die Vorg\u00e4nge betrafen einen anderen ehemaligen Universit\u00e4tsprofessor.<\/p>\n Der Arzt forderte Google noch am selben Tag zur L\u00f6schung auf. Google teilte am 15. September 2026 mit, man werde keine Ma\u00dfnahmen einleiten. Eine Abmahnung vom selben Tag blieb ebenfalls ohne Erfolg. Das Landgericht Aachen hat Google Ireland Limited daraufhin mit Beschluss vom 24. September 2026 (Az. 8 O 268\/26)<\/a> im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung untersagt, diese Behauptungen weiter zu verbreiten.<\/p>\n Das Landgericht Aachen hat Google untersagt, sich \u201ein der Rubrik \u201aKI Modus\u2018 der Google-Suche\u201c in Bezug auf den Arzt so zu \u00e4u\u00dfern, wie es in drei konkret wiedergegebenen KI-Antworten geschehen war. F\u00fcr jeden Versto\u00df droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 \u20ac. Die 8. Zivilkammer entschied wegen der Dringlichkeit ohne m\u00fcndliche Verhandlung und ohne vorherige Anh\u00f6rung von Google. Den Verfahrenswert setzte die Kammer auf 20.000 \u20ac fest.<\/p>\n Den Unterlassungsanspruch st\u00fctzte die Kammer auf \u00a7 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB<\/a> analog in Verbindung mit \u00a7 823 Abs. 1 BGB<\/a> und dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht. Die KI-Antworten seien Tatsachenbehauptungen, weil strafrechtliche Vorw\u00fcrfe, eine Freistellung und arbeitsrechtliche Folgen dem Beweis zug\u00e4nglich sind. Ihre Unwahrheit hatte der Arzt per eidesstattlicher Versicherung glaubhaft gemacht. Der Kammer war \u00fcberdies aus eigener Kenntnis bekannt, dass das Strafverfahren, das die KI ihm zuschrieb, gegen eine andere Person gef\u00fchrt worden war.<\/p>\n Google ist nach dem Beschluss St\u00f6rerin. F\u00fcr die Abgrenzung greift die Kammer auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Suchmaschinen zur\u00fcck: Entscheidend sei, ob Suchergebnisse lediglich durch Verlinkung auffindbar gemacht werden oder ob sich der Betreiber die Inhalte zu eigen macht (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018, Az. VI ZR 489\/16<\/a>). Google stelle die KI-generierte Suche bereit und sei deshalb f\u00fcr die dort erzeugten Antworten verantwortlich. Dazu zitiert die Kammer das Landgericht M\u00fcnchen I, wonach die KI \u201eeigenst\u00e4ndige, neue und inhaltliche \u00c4u\u00dferungen\u201c trifft, deren Inhalt Google pr\u00fcfen kann, \u201ezumindest durch einen Abgleich der zugrunde gelegten Internetseiten Dritter mit den darauf fu\u00dfenden eigenen \u00c4u\u00dferungen\u201c.<\/p>\n F\u00fcr die Praxis besonders wichtig ist der folgende Satz des Beschlusses: \u201eH\u00e4tte sie ihre eigene KI mit den Einwendungen des Antragstellers konfrontiert, w\u00e4re sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die \u00c4u\u00dferungen falsch sind.\u201c Google kannte die Umst\u00e4nde, weil der Arzt den Sachverhalt in seiner L\u00f6schaufforderung umfassend dargestellt hatte.<\/p>\n Die Dringlichkeit begr\u00fcndete die Kammer damit, dass die Falschinformationen \u00f6ffentlich sichtbar und einem unbegrenzten Personenkreis zug\u00e4nglich waren und geeignet sind, den Arzt in seiner beruflichen Ehre und seinem sozialen Geltungsanspruch erheblich zu sch\u00e4digen. Da Google jede Abhilfe aktiv abgelehnt hatte, sei nicht erkennbar, warum der Arzt die weitere Verbreitung bis zu einem Hauptsacheverfahren dulden m\u00fcsse.<\/p>\n Eine KI-Antwort ist keine Trefferliste, sondern ein neu formulierter Text, f\u00fcr den Google die Verantwortung \u00fcbernimmt. Das Landgericht M\u00fcnchen I hat diesen Gedanken im Urteil vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869\/26<\/a>) entwickelt. Zwei Verlagsunternehmen hatten sich gegen eine \u201e\u00dcbersicht mit KI\u201c gewehrt, die sie bei bestimmten Suchanfragen mit Betrugsmaschen und Abo-Fallen in Verbindung brachte.<\/p>\n Die Kammer pr\u00fcfte, ob Google sich die Inhalte zu eigen macht, ob also nach au\u00dfen erkennbar eine inhaltliche Verantwortung \u00fcbernommen wird. Das bejahte sie aus mehreren Gr\u00fcnden:<\/p>\n Der Aachener Fall zeigt besonders deutlich, warum diese Einordnung richtig ist. Die KI hat dort nicht etwa eine falsche Pressemeldung zusammengefasst. Sie hat das tats\u00e4chliche Ausscheiden eines Arztes mit der Geschichte eines anderen Professors verkn\u00fcpft und daraus eine neue Erz\u00e4hlung gebaut. Eine solche Aussage hat niemand au\u00dfer der KI selbst getroffen.<\/p>\n Nein, jedenfalls nicht nach Auffassung des Landgerichts M\u00fcnchen I. Die blo\u00dfe M\u00f6glichkeit, die verlinkten Quellen nachzupr\u00fcfen, entlastet Google nicht. Die \u00dcbersicht sei aus sich heraus verst\u00e4ndlich, sodass f\u00fcr den Nutzer \u201eregelm\u00e4\u00dfig keine Veranlassung besteht, die angezeigte Antwort auf die Suchanfrage zus\u00e4tzlich zu pr\u00fcfen\u201c.<\/p>\n F\u00fcr das \u00c4u\u00dferungsrecht ist das konsequent. Ma\u00dfgeblich ist, wie ein unvoreingenommener Durchschnittsleser eine Aussage versteht. Wer eine glatt formulierte Antwort erh\u00e4lt, liest sie als Auskunft. Ein allgemeiner Fehlerhinweis \u00e4ndert daran wenig.<\/p>\n Nein. Die Haftungsprivilegien der Art. 4 bis 6 DSA<\/a> sch\u00fctzen Anbieter, die fremde Informationen \u00fcbermitteln oder speichern. Bei einer KI-Antwort geht es aber um eine Information, die der Anbieter selbst erzeugt. Das Landgericht M\u00fcnchen I hat deshalb entschieden, dass sich Google \u201eweder auf eine Haftungsprivilegierung nach Art. 6 Abs. 1 DSA<\/a> berufen\u201c kann noch auf die Privilegierung als Suchmaschine. Unabh\u00e4ngig davon l\u00e4sst Art. 6 Abs. 4 DSA<\/a> gerichtliche Anordnungen zur Abstellung oder Verhinderung von Rechtsverletzungen ausdr\u00fccklich unber\u00fchrt.<\/p>\n Auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Suchmaschinen hat die M\u00fcnchner Kammer nicht \u00fcbertragen. Danach muss ein Suchmaschinenbetreiber erst reagieren, wenn er auf eine offensichtliche und auf den ersten Blick klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen wird. Dieser Ma\u00dfstab passt f\u00fcr Links auf fremde Seiten. F\u00fcr eigene KI-\u00c4u\u00dferungen passt er nicht, weil der Betroffene sonst schutzlos bliebe: Einen Dritten, gegen den er vorgehen k\u00f6nnte, gibt es nicht.<\/p>\n Erwogen hat das Gericht, eine Pr\u00fcfpflicht erst ab einem Hinweis des Betroffenen anzunehmen. Im M\u00fcnchner Fall lag ein solcher Hinweis vor, im Aachener Fall ebenfalls. F\u00fcr die Praxis folgt daraus eine klare Empfehlung: Google sollte vor einem gerichtlichen Antrag konkret informiert werden.<\/p>\n Eine erhebliche. Wer ehrenr\u00fchrige Tatsachen \u00fcber einen anderen verbreitet, muss im \u00c4u\u00dferungsrecht nach dem Rechtsgedanken des \u00a7 186 StGB<\/a> grunds\u00e4tzlich deren Wahrheit darlegen und beweisen. Das Landgericht M\u00fcnchen I hat diese Last f\u00fcr mehrere Aussagen der KI-\u00dcbersicht Google auferlegt. Google konnte sie nicht erf\u00fcllen.<\/p>\n Die M\u00fcnchner Entscheidung zeigt allerdings auch die Grenzen. F\u00fcr eine behauptete Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen sah die Kammer keine Beweislastumkehr, weil die Aussage nicht ansehensmindernd genug war. Die Verlage konnten die Unwahrheit nicht glaubhaft machen und unterlagen insoweit. Ebenfalls erfolglos blieb ein Antrag gegen eine Aussage, die in der \u00dcbersicht gar nicht stand, sondern nur eine m\u00f6gliche Schlussfolgerung der Leser gewesen w\u00e4re. Wer gegen eine KI-Antwort vorgeht, muss also genau das angreifen, was dort tats\u00e4chlich steht.<\/p>\n Noch nicht gefestigt, aber die Richtung ist klar. Bislang liegen erstinstanzliche Entscheidungen vor, eine obergerichtliche Kl\u00e4rung fehlt:<\/p>\n Drei Landgerichte, drei Kammern, eine gemeinsame Linie bei der Grundfrage: KI-Antworten sind keine haftungsfreie Zone.<\/p>\n Aus der LHR-Praxis<\/strong><\/p>\n Im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a. M. hat LHR die Antragstellerseite vertreten. Die Kammer hat die Haftung des Suchmaschinenbetreibers f\u00fcr KI-\u00dcbersichten dogmatisch weit ge\u00f6ffnet, den Unterlassungsanspruch im Einzelfall aber an der Auslegung einer medizinischen Aussage scheitern lassen. Warum wir diese Auslegung f\u00fcr falsch halten und was daraus f\u00fcr k\u00fcnftige Antr\u00e4ge folgt, lesen Sie in unserem Beitrag LG Frankfurt: Google haftet f\u00fcr Falschbehauptungen in KI-\u00dcbersicht<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n Betroffene haben gute Chancen, falsche KI-Antworten \u00fcber sich gerichtlich untersagen zu lassen, wenn sie schnell und sorgf\u00e4ltig vorgehen. Das gilt f\u00fcr Privatpersonen und Freiberufler ebenso wie f\u00fcr Unternehmen, die sich auf ihr Unternehmenspers\u00f6nlichkeitsrecht berufen k\u00f6nnen. Aus den bisherigen Entscheidungen ergeben sich folgende Schritte:<\/p>\n F\u00fcr nat\u00fcrliche Personen kommen neben dem Pers\u00f6nlichkeitsrecht auch datenschutzrechtliche Anspr\u00fcche in Betracht, etwa auf L\u00f6schung nach Art. 17 DSGVO<\/a>.<\/p>\n Unternehmen sollten das Thema in ihr Reputationsmonitoring aufnehmen. Kunden, Bewerber und Gesch\u00e4ftspartner lesen zunehmend zuerst die KI-Antwort und erst danach, wenn \u00fcberhaupt, die Treffer darunter. Eine falsche Zusammenfassung kann deshalb mehr Schaden anrichten als eine einzelne negative Bewertung.<\/p>\n Verbreitet eine KI Falsches \u00fcber Sie oder Ihr Unternehmen?<\/p>\n Wir sichern die KI-Antwort beweissicher, fordern Google zur Korrektur auf und setzen Ihre Unterlassungsanspr\u00fcche bei Bedarf im Eilverfahren durch. Eine erste Einsch\u00e4tzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.<\/p>\n Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n Die KI-Suche von Google hat einen Chefarzt mit einem fr\u00fcheren Kollegen verwechselt und zum verurteilten Straft\u00e4ter gemacht. Das LG Aachen hat die Verbreitung per einstweiliger Verf\u00fcgung untersagt. Was das f\u00fcr Betroffene und Unternehmen bedeutet.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":71353,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_yoast_wpseo_focuskw":"Google KI Falschbehauptung","_yoast_wpseo_title":"Google-KI verbreitet Falsches: LG Aachen verbietet es %%sep%% %%sitename%%","_yoast_wpseo_metadesc":"Googles KI-Modus machte einen Chefarzt zum Straft\u00e4ter. Das LG Aachen verbietet die Falschbehauptung. 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Die KI-Suche von Google hat einen Chefarzt zum verurteilten Sexualstraft\u00e4ter gemacht, weil sie ihn mit einem anderen ehemaligen Professor verwechselte. Das Landgericht Aachen hat Google die Verbreitung per einstweiliger Verf\u00fcgung untersagt (Beschluss vom 24. September 2026, Az. 8 O 268\/26<\/a>). <\/em><\/p>\n\n
Was hat das Landgericht Aachen entschieden?<\/h2>\n
Warum gilt eine KI-Antwort als eigene \u00c4u\u00dferung von Google?<\/h2>\n
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Hilft Google der Hinweis, dass KI-Antworten Fehler enthalten k\u00f6nnen?<\/h2>\n
Greifen die Haftungsprivilegien des Digital Services Act?<\/h2>\n
Welche Rolle spielt die Beweislast?<\/h2>\n
Wie gefestigt ist diese Rechtsprechung?<\/h2>\n
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Was bedeutet das f\u00fcr Betroffene und Unternehmen?<\/h2>\n
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H\u00e4ufige Fragen zu Falschbehauptungen in KI-Antworten<\/h2>\n
Haftet Google f\u00fcr falsche Aussagen seiner KI?+<\/span><\/summary>\n
Sch\u00fctzt der Hinweis \u201eKI-Antworten k\u00f6nnen Fehler enthalten\u201c Google vor einer Haftung?+<\/span><\/summary>\n
Muss ich Google informieren, bevor ich zu Gericht gehe?+<\/span><\/summary>\n
Wie schnell muss ich handeln?+<\/span><\/summary>\n
K\u00f6nnen sich auch Unternehmen gegen falsche KI-Antworten wehren?+<\/span><\/summary>\n
Gilt das auch f\u00fcr andere KI-Dienste wie Chatbots?+<\/span><\/summary>\n
Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n
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