{"id":71184,"date":"2026-10-08T21:05:10","date_gmt":"2026-10-08T19:05:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=71184"},"modified":"2026-10-08T21:05:10","modified_gmt":"2026-10-08T19:05:10","slug":"umweltwerbung-pruefen-empco-check","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/kennzeichnung-compliance\/umweltwerbung-pruefen-empco-check\/","title":{"rendered":"Umweltwerbung pr\u00fcfen: Der kostenlose LHR EmpCo-Check zeigt, welche Green Claims seit dem 27. September 2026 verboten sind"},"content":{"rendered":"

\"\"Mit dem kostenlosen LHR EmpCo-Check k\u00f6nnen Unternehmen ihre Umweltwerbung in wenigen Sekunden pr\u00fcfen, bevor es ein Mitbewerber mit einer Abmahnung tut.<\/em><\/p>\n

Seit dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen wie \u201enachhaltig\u201c, \u201eumweltfreundlich\u201c oder \u201eklimaneutral\u201c durch Kompensation gegen\u00fcber Verbrauchern verboten. Eine \u00dcbergangsfrist gibt es nicht, eine Abw\u00e4gung im Einzelfall auch nicht. Entsprechend viele Unternehmen fragen uns derzeit, welche ihrer Werbeaussagen jetzt noch zul\u00e4ssig sind.<\/p>\n

Diese Frage beantwortet ab sofort der LHR EmpCo-Check<\/strong>. Er ist kostenlos, braucht keine Registrierung und zeigt das Ergebnis in Sekunden.<\/p>\n

\n

Ist Ihre Umweltwerbung noch zul\u00e4ssig? Jetzt kostenlos pr\u00fcfen<\/p>\n

Kopieren Sie Produkttexte, Verpackungsaufdrucke, Katalogtexte oder Slogans in den EmpCo-Check. Sie sehen sofort, welche Formulierungen verboten sind, welche Sie erl\u00e4utern m\u00fcssen und wie es zul\u00e4ssig geht.<\/p>\n

Zum kostenlosen EmpCo-Check<\/a><\/p>\n<\/div>\n

Warum ist Umweltwerbung seit dem 27. September 2026 ein Abmahnrisiko?<\/h2>\n

Weil der Gesetzgeber die Regeln f\u00fcr Umweltwerbung gegen\u00fcber Verbrauchern deutlich versch\u00e4rft hat. Pauschale Umweltaussagen, Klimaneutralit\u00e4t durch Kompensation und selbst geschaffene Nachhaltigkeitssiegel sind seit diesem Tag ausnahmslos unzul\u00e4ssig. Wer weiter so wirbt, riskiert Abmahnungen von Mitbewerbern und Verb\u00e4nden.<\/p>\n

Grundlage ist das Dritte Gesetz zur \u00c4nderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. 2026 I Nr. 43<\/a>). Es setzt die Richtlinie (EU) 2024\/825 um, die sogenannte EmpCo-Richtlinie<\/strong> (\u201eEmpowering Consumers for the Green Transition\u201c). Die Versch\u00e4rfung betrifft zwei Stellen im UWG.<\/p>\n

Neue Verbote auf der Schwarzen Liste<\/h3>\n

Der Anhang zu \u00a7 3 Abs. 3 UWG<\/a> z\u00e4hlt gesch\u00e4ftliche Handlungen auf, die gegen\u00fcber Verbrauchern stets unzul\u00e4ssig sind. Ob eine Aussage im Einzelfall irref\u00fchrt, spielt dort keine Rolle. Neu auf dieser Schwarzen Liste<\/strong> stehen insbesondere:<\/p>\n